Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. September 2017.

Schlagworte:
  1. Moin,

    So eben bei Facebook auf der Seite von JGW Berckholtz gesehen,
    dass die Crazy Robots eine Zulassung in P1 bekommen haben.

    Sollen dementsprechend auch nicht abgeschwächt worden sein! :shocked:

    Laut Internetseite von Triplex, haben diese eine ADR Lagergruppenzuordnung in 1.3G.

    Können wir uns dieses Jahr auf Blitzknaller, legal, freuen?

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  2. Du brauchst immer noch eine Genehmigung zur Verwendung. Der Besitz ist aber legal.
     
  3. Woher haben Sie diese Information?
     
  4. Für P1? Ich dachte die dort eingruppierten PtGs wären ab 18 frei erhältlich und dürfen auch entsprechend genehmigungsfrei ganzjährig gezündet werden?
     
  5. Ist P1 nicht das neue T1?
     
  6. Nein.
     
  7. Ok, ich halt die Klappe bei solchen Dingen :D
     
  8. Crazy Robots Legal in DE?

    Hallo

    Ich habe vorhin auf Facebook bei JGW Berckholtz Gelesen dass die Crazy Robots Böller nun eine CE Nummer in P1 bekommen haben.

    Somit kann jeder ab 18 Jahren die Böller erwerben (Ganzjährig).

    was haltet ihr davon?
     
  9. Früher gab es mal die Klasse PT1, was jetzt T1 ist. ;)
     
  10. Die werden wohl nur zu Selbstabholung sein?!

    Ich kann das irgendwie nicht richtig glauben dass die Teile jetzt für jedermann Legal sein sollen^^
     
  11. Die für P1 ist auch nicht wirklich aktuell. Selbst die anderen Listen sind 2 Wochen alt. Wenn die Lagergruppenzuordnung erst vor ein paar Tagen erteilt wurde, ist die noch nicht zu finden. Aber ich denke bei einer Firma wie JGWB, können wir von ausgehen, dass die nur Produkte auf den deutschen Markt bringen, die über alle entsprechenden Zulassungen verfügen.
     
  12. In der Feuerwerk.net Wiki sind die Einteilungen von Feuerwerkskörper u. andere pyrotechnische Gegenstände zu finden.

    Und dort ebenfalls enthalten:

    Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik

    Gruß
    Scherzartikel


    .
     
    Pyro und Clef gefällt das.
  13. Und das dürfte das selbe Prinzip sein wie bei Ce F2 blitzknallkörpern.
    Vom deutschen gesetzt sind Blitzknallkörper verboten außer für Erlaubnisbesitzer.

    Warum sollten diese in P1 erlaubt sein, wenn welche aus F2 verboten sind?
     
  14. Wird mal zeit die gesetzte zu ändern. ...
     
  15. Sind sie aber. Siehe z.B. JGWB Thunderflash MK5. Der hat auch Blitzsatz.
    P1 und F2 sind nunmal verschiedene Kategorien. P1-Produkte sind normalerweise nicht der normale Silvesterkram, sondern sind auch an eine spezielle Verwendung gebunden.
    Du kannst ja auch P1-Produkte (im Gegensatz zu F2-Produkten) das ganze Jahr kaufen und verwenden. Mag vielleicht nicht ganz logisch klingen ist aber ein Fakt.
     
    J-J gefällt das.
  16. Stimmt habe ich nicht dran gedacht
     
  17. Das "verbot" für BKS bezieht sich ausschließlich auf Knallkörper in der Kategorie F2. Rationale Gründe gibt es dafür nicht.
     
  18. Steh ich da gerade völlig auf dem Schlauch oder ist das Wiki hier falsch? §23 (2) 1. SprengV bezieht sich doch ausdrücklich nur auf die Kategorie (F)2!?
     
  19. Das kann so nicht stimmen, denn p. 23 (2) Sprengg bezieht sich ausschließlich auf Gegenstände der Kategorie 2. Man kann durch das Abbrennen von Gegenständen der Kategorie P1 nicht gegen ihn verstoßen.

    PyroMirko: Es ist ein Auszug aus einem Flyer der Gewerkschaft der Polizei. Und was da drin steht ist offensichtlich falsch.
     
  20. Also wenn ich mich recht erinnere, ist die Zulassung in P1 genau so, zumindest in Österreich eigentlich nicht Gesetzeskonform.

    Lt. Pyrotechnikgesetz idgF. steht da folgendes:
    Kategorisierung sonstiger pyrotechnischer Gegenstände
    § 13. Von §§ 11 und 12 nicht erfasste pyrotechnische Gegenstände werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

    1.Kategorie P1: Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen;

    Von diesen Artikeln geht bestimmt keine geringere Gefahr aus, nur weil Sie jetzt einen P1 Aufdruck haben..

    2.Kategorie P2: Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die zur Verwendung Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

    also ich glaube hier wurde nicht in die technischen Unterlagen geschaut, dort müsste eigentlich auch stehen, dass 120 dB die max Lärmgrenze ist. und das bei 8 Meter und nicht wie bei den vielen anderen Böllern die seit Heuer eine P1 Zulassung besitzen bei 15-22meter...
    Man verbessere mich,falls ich da falsch liege.....
     
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  21. Und Genauso ist es die haben eine BKS Nem von 4-5g von P1 und geringe gefahr kann man da kaum reden.Diese sollten meiner meinung nach nichtmal im F3 bereich zugelassen werden.

    Warten wir mal ab was da nun kommt eventuell meldet sich ja auch JGW oder einer von Triplex hier zu wort. :D
     
  22. Ich kann natürlich nur für D sprechen. Aber ich glaube kaum, dass JGWB ein Produkt auf den Markt bringt, welches nicht gesetzeskonform ist.
    Und man darf nunmal nicht F2 mit P1 vergleichen. Ich glaube kaum, dass man z.B. eine Handfackel (mit der Intensität einer Seenotfackel/P1-Produkt) in F2 zugelassen bekommt. Das sind 2 Paar Schuhe. Ich kann mich da natürlich irren.
     
  23. Ihr könnt da lange diskutieren ob die Gefahr nun gering ist oder nicht, ist aber auch egal, denn die Zulassung P1 haben sie ja schon.;)
     
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  24. Naja, entweder es gibt wirklich eine Lücke im Gesetzestext, oder man hat nicht auf die genauen Definitionen geachtet.
    Jgwb ist nicht der einzige der bks knaller inP1 hat. Da kenn ich schon einige.
    Unter anderem dextrin mit den Signalos 2.0



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