Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Hallo Leute,

    weiß jemand ob es in Braunschweig Sonderreglungen zum abbrennen von Feuerwerk am 31.12 und 01.01 gibt?
    Normal ist das Zünden ja den ganzen 31.12 und 01.01 gestattet. Für andere Städte wäre das ja auch Interessant.

    Danke schon mal im Voraus.
    4
    Schönen Sonntag noch.

    Acid76
     
  2. Frag mal bei deinem Sachverständigen nach.
    Die rufen dich in den Meisten Fällen zurück oder geben es dir gar schriftlich.

    Für Essen, NRW gilt:
    Es sind keine Einschränkungen am 31.12. und 1.1. für das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 vorhanden.

    Ich werde aber für dieses Jahr auch noch mal nachfragen :)

    Außerdem können die Städte und Gemeinden nur Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung einschränken.
     
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  3. Bürger-Info - Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk

    Zitat: "Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig (31.12. und 01.01.ganztags)."

    Herr Zink ;) ist hier wohl dein Ansprechpartner für weitere Fragen.

    Gruß
    ®Salute®
     
  4. #4 Excalibur75, 5. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2017
    Kann man leider nicht allgemein sagen, jede Stadt, Gemeinde usw. hat eventuell andere Regelungen. Bei uns z.B. gibt es noch die Beschränkung, das das Abbrennen von Feuerwerksartikel mit ausschliesslicher Knallwirkung (Böller) nur am 31.12. ab 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr abgebrannt werden dürfen.

    Aber auch wenn keine zeitliche Begrenzung festgehalten ist, gibt es immer noch den § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetz.
     
  5. Hier im Harz, genauer gesagt im Oberharz, darf gar kein Feuerwerk abgebrannt werden wegen Tierschutz. Auch immer mehr Innenstädt wie z.B. in Quedlinburg oder Wernigerode, haben seit etlichen Jahren schon ein Verbot für Feuerwerk ausgesprochen. Der Schutz der Fachwerkhäuser geht hier vor. Man hat es aber mit dem Slogan "Tischfeuerwerk und Bleigießen statt Böller und Raketen" versehen.

    Ich kann mich noch daran erinnern, dass es zu meiner Kindheit wirklich die ganzen zwei Tage erlaubt war. Dann grenzte man das ganze ein vom 31.12. 16 Uhr bis zum 01.01. 8 Uhr. Seit geraumer Zeit ist es noch von 18 Uhr bis 1 Uhr erlaubt. Mal gucken, ob man das dieses Jahr nochmal verschärft. Gesehen bzw. gelesen habe ich bislang noch nichts.
     
  6. Bei uns ist diese Information ganz easy auf der HP der Stadt zu finden.
    Einfach Suchbegriff eingeben und schon kann man die entsprechenden Zeilen des Ordnungsamtes finden;)
     
  7. Bei uns ab der Weihnachtszeit ebenso :)
     
  8. Grundsätzlich geht alles nach 1. SprengV §23:D
    Bloß den Ämtern ist er erlaubt Einschränkungen zu erklären.
    Bei mir gabs letztes Jahr keine.
    Schauen wir mal wie es dieses Jahr ist.;)
     
  9. Zeitliche Einschränkungen können nur für PtG mit ausschließlicher Knallwirkung ausgesprochen werden, nicht generell.

    Ein komplettes Verbot in bestimmten Bereichen ist ebenfalls nur machbar, wenn es aus Brandschutzgründen notwendig ist, Tierschutzgründe gehen eigentlich nicht, da sollte der verantwortliche Feuerwerksfan jedoch Rücksicht zeigen, so lange es die Behörden nicht übertreiben.

    §117 Owig ist meiner Meinung nach an Silvester nicht anwendbar, genau wie bei angezeigten oder per AG erlaubten Feuerwerken.

    Dran denken: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

    Unmittelbare Nähe ist schwierig zuzuordnen, ich bevorzuge die Schutzabstandsberechnung wie sie für F4 eingesetzt wird, allerdings ist das rechtlich nicht handfest, da es Fachkunde vorraussetzt, eigentlich müsste das Einhalten des aufgedruckten Sicherheitsabstandes ausreichen, wenn dieser korrekt festgelegt wurde, was bei F2 leider Bullshit ist.
     
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  10. Wäre ich mir nicht so sicher, genau den Hinweis bekam ich von meiner Gemeinde, denn

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

    Hier könnte es schwierig werden am 31.12. um 0:01 Uhr einen berechtigten Anlass zu konstruieren bzw. die Vermeidbarkeit zu verneinen

    Ich denke Rücksicht auf den anderen schadet keinem, auch wenn es rechtmäßig ist bzw. wäre :)
     
  11. Hier in Recklinghausen, NRW, verhält es sich so dass die Nachtruhe in der Nacht vom 31.12. auf den 01.01. aufgehoben ist.
    Böllern am 31.12 um 00.01 Uhr geht nicht weil die Nachtruhe vom 30. auf den 31. ja noch wirksam ist.

    Es gilt weiterhin die Mittagsruhe von 13-15 Uhr.
    Da mache ich eh Pause nach der ersten Böllertour.

    Andere zeitlichen Einschränkungen was PTG mit ausschließlicher Knallwirkung gab es in der Vergangenheit nicht.
     
  12. Hi,

    das hatten wir doch bereits mehrfach:
    Solange kein Total_Feuerwerkabbrennverbot ausgesprochen wurde - dann ist 365 Tage im Jahr der Abbrand jedwedes ptG verboten - kannst Du vom 31.12. 00:00:01 bis 01.01. 23:59:59 abbrennen.
    Du musst aber am 01.01 abends die Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) einhalten.

    Weiterhin kann - wie hier beschrieben - das Zünden von ptG mit REINER Knallwirkung (bspw. Chinaböller) eingeschränkt werden, nicht aber solche mit Effekt (Flash-Bang z.B. haben einen Leuchtkugelaufstieg).

    Ergo, wer um 4:00 Uhr morgens des 01.01. zündeln will und KEINE Chinaböller zündet darf dies.
    Die Nachruhe ist an dem Tag aufgehoben, da anderenfalls legal um Mitternacht nicht gezündet werden darf.

    Die Behörden versuchen natürlich gerne den Eindruck zu vermitteln man dürfe nur zwischen 18:00 und 01:00 Uhr zünden, was aber nicht korrekt ist.

    Auf der anderen Seite - mitten im Wohngebiet nachts um 3 sollte man nicht eine Dauerballerei starten. Denn wenn man das zu oft macht nervt es so viele Anwohner dass diese sinnfreien Einschränkungen offiziell werden.
    Augenmaß und Intelligenz sollten einem helfen die korrekte Entscheidung zu treffen.

    Tierschutz spielt hierbei keine Rolle - es brüten keine Tiere am 31.12. - jedenfalls in Deutschland, derartige lokal erlassenen Verbote auf dieser Basis wären nicht rechtswirksam (mein Verständnis). Ich würde sofort dagegen angehen (juristisch) und die gesamte Zeit genau da schiessen - auch alle anderen Feuerwerks-Begeisterten einladen dies zu tun. Obwohl ich normalerweise - so es denn empfindsame Gebiete gibt - diese nicht aufsuchen würde. Im Kampf mit den "Verbotstrollen", zumeist im Nabu und gewissen politischen Parteien muss man aber mit allen erlaubten und legalen Mitteln gegen halten. Eine VE Flashbang wären hier hilfreich, da keine ausschliessliche Knallwirkung

    Wer Sorge hat von Dritten angemacht zu werden (wird in den "was mich runter zieht an Silvester"-Threads oft zu hören ist) sollte sich den Gesetzestext ausdrucken, ggf. beim Amt nachfragen und - sofern die Antwort positiv ist - diese ebenfalls ausgedruckt mit sich führen.
     
  13. Jedes mal wenn im Rahmen der Diskussionen über die erlaubten Abbrennzeiten die „Artikel mit ausschliesslicher Knallwirkung“ Ausnahme zur Sprache kommt wundert mich folgendes:

    Diese optionale Ausnahmeregelung stammt noch aus einer Zeit in der Batteriefeuerwerk (vor allem mit lautstarker Zerlegung) noch alles andere als verbreitet war.

    Ich habe mich immer gewundert warum das nie angepasst wurde. Konsequent vom Gesetzgeber wäre die Möglichkeit der Gemeinden die Abbrennzeiten einzuschränken entweder ganz aufzuheben oder auf alle Feuerwerkskörper mit Lärmemissionen auszuweiten.

    Der jetzige Stand macht für mich keinen Sinn. Wenn jemand den ganzen Silvestertag lang Chinaböller vor meinem Fenster zünden würde hätte ich damit wesentlich weniger Probleme als wenn eine Batt mit BKS-Zerlegung nach der anderen gezündet wird.

    Hoffe ich habe jetzt keine schlafenden Hunde geweckt. ;)
     
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  14. Bei uns gibts eigentlich gar keine Einschränkungen , außer das in der nähe von Fachwerkhäusern nix gezündet werden darf
     
  15. Ob dem so ist oder nicht - wir werden sehen.
    Ich bezog mich auf die aktuell gültige Gesetzeslage. Geht es nach bestimmten Kräften, dann wird ausser "in die Hände klatschen" alles als zu gefährlich oder zu störend verboten... kann natürlich so noch kommen.

    Derzeit sollte meine Ausführung korrekt sein - falls nicht bitte ich um Korrekturen.
     
  16. Adnan, deine Ausführungen sind natürlich korrekt, das wollte ich nicht anzweifeln. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass mich wundert, dass diese Regelung bei den zahlreichen Änderungen des Sprengstoffrechts in den letzten Jahren nie angepackt wurde.

    Nur dass mich niemand falsch versteht: Meiner Meinung nach ist die Vorschrift seit Batterien mit BKS Zerlegern, Bombenraketen etc. absolut obsolet und sollte abgeschafft werden. Warum reine Knallkörper verbieten wenn andere Artikel wesentlich lauter sind? Der einzige Grund den ich mir vorstellen könnte ist, dass Böller wesentlich billiger sind und daher häufiger zum Einsatz kommen.
     
  17. Und genau bei dem Thema macht sich ja das Land Berlin, bzw. der Bezirk Treptow-Köpenick seine eigenen Gesetze und verbietet das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 in der Zeit vom 1.1. 7Uhr bis 31.12. 18Uhr gleich mal komplett.

    Feuerwerk - Berlin.de
     
  18. Die können behaupten was sie wollen, Rechtskräftig ist es nicht, und dran halten wird sich keine Sau.
     
  19. Yup, so siehts aus. In den letzten Jahren gab es hier in BS keine Einschränken für "Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwrikung", man konnte also den gesamten 31.12. und 01.01. zünden. Natürlich kann es sein, dass der Stadtrat dieses Jahr etwas anderes beschließt. Wenn Du es schriftlich willst, schreib am besten Mitte Dezember den Herrn Zink direkt an. Der hat Ahnung und ist in der Regel auch sehr hilfsbereit.
     
  20. Hi,

    war keine Kritik - nur kann man Deinen Beitrag so verstehen... daher mein Nachfassen.

    Ich betone ja auch die Flashbang - ideal zum Aufzeigen des Irrsinns. Die haben 4g Blitz, sind "höllenlaut" und können legal um 5:00 Uhr morgens gezündet werden, hingegen ein "Freak" der Miniknaller um 2:00 Uhr bei sich vor der Türe anfeuert kann wegen Verstosses gegen diese Regeln belangt werden... natürlich ist das sinnfrei.

    Andererseits - diese beiden Tage gehören "mir". Die restlichen 363 Tage muss ich die Knallerei unterlassen - P1-Abenteuer lass ich mal aus. Da braucht es keine Querulanten, die mir dies einschränken wollen.

    Natürlich zünde ich bei mir im Ort nicht bis morgens um 5 oder 7:00 Uhr, schon gar nicht (obwohl machbar wenn ich wöllte) meine F4-Artikel.
    Wenn ich aber theoretisch am Ortsrand meine Chinaknaller zünden würde müsste das trotzdem in Ordnung sein - wen das stört stört es aus Prinzip, nicht des "Lärms" wegen (so wie einmal ne Tante - 2km vom Abbrenner entfernt, die um 00:30 Uhr - im Schlafanzug, besoffener Ehemann - auch im Schlafanzug - neben dran - meinte dass jetzt Schluss sei mit der Zündelei - dann - sie sah mein Nummernschild (nicht aus der Gegend - Leasingfahrzeug des AG) wurde sie auch noch agressiv - ich solle doch in Düsseldorf knallen, nicht "hier")) Und da werde ich dann komisch.

    Es ist EINE Nacht im Jahr, der Jahreswechsel.
    Und hirnamputierte XXXX blubbern was von Tierschutz (vermutlich brütet das eine Paar ausgebüchster Südamerika-Vögel irgendwo in Europa, ergo Feuerwerksverbot für alle).
    Ich bin für Tierschutz, ich lehne das Zünden von ptG in der Nähe von Ställen oder Weiden ab. Latscht ein Hund vorbei stoppe ich das Feuerwerk (aus Rücksicht auf den Hund, nicht den Besitzer usw.),. aber irgenwann ist irgendwo Schluss. Toleranz ist keine Einbahnstrasse... und ich nehme mir das Recht heraus am 01.01 bis 21:59 Uhr beliebig Knaller zu zünden, ganz legal, ganz sauber. Dann ist Schluss - wegen der Nachtruhe. Kommt mir dabei einer quer reiss ich ihm verbal den A. auf bis zum Hals. Gerne mit Anruf bei der Polizei um derartige Subjekte ausser Gefecht zu setzen (sollten sie verbal oder sonstwie Gesetze übertreten).

    Deshalb - mit Hirn und Augenmaß, sich aber nicht einschüchtern lassen. Dieses Jahr - Sonntag - wird den ganzen Tag über gezündelt, Chinaknaller, Frösche, Bodenheulfontänen.. irgendwann ab 10:00 Uhr morgens (wenn ich aufstehe) bis - mit Fahrtpause Montag 1.1. um 08:00 Uhr. Und dann wieder ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
     
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  21. Zu dem generellen Thema gibt es auch diesen sehr, sehr eindeutigen Text aus dem Rathaus München:

    Silvesterfeuerwerk, aber richtig!

    Da wird auch der konkrete Fall der Isarauen zum Naturschutz beleuchtet:

     
    wgriller gefällt das.
  22. Ich hatte im letzten Jahr mal nachgefragt, weil es bei uns immer heißt von 18:00 - 01:00.
    Als Antwort bekam ich folgendes:



    Keine Ahnung wie/womit ich darauf hätte antworten können.
     
  23. Die knallen zwar, verwenden darf man sie trotzdem. So lange das vom Amt vernünftig kommuniziert wird, ist alles in Butter
     

  24. "Ausschließlich" ist hier das Zauberwort. Die widersprechen sich ja im Folgenden selber:p
     
  25. Genau so ist es! Ist schon interessant wie sie sich die Sätze zurechtlegen wollen damit es irgendwie passt und sie im Recht sind.
     
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