Firmen & Shops Zena Artikel in P1

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Pyroghost, 8. November 2017.

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  1. Hey Leute,
    da ich die letzten Wochen immer fleißig im Forum am lesen bin, bin ich auf die Meldung gestoßen, dass Zena jetzt auch viele Produke in P1 zertifiziert haben soll. Unter anderem auch die Trueno, Nitrate oder Pirat 3. Scheint wohl gerade im Trend zu liegen :rolleyes:.
    Auf der Internetseite von Zena findet man zwar neue Produke aber leider weder ob CE Zertifiziert, noch Kategorie oder Lagergruppe. Batterien gibt es ja schon in diversen Shops und die haben mir von den Produkvideos schon sehr gut gefallen.


    Deswegen meine Frage:
    Weiß von euch jmd. was genaueres über die Zena Knallkörper und deren Zertifizierung?
     
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  2. Alle drei genannten Artikel sowie noch ein paar weitere von Zena haben m. W. P1-Zulassung. Es gibt ein niederländisches Video, auf das ich aber nicht verlinken möchte, in dem einige P1-Artikel von Zena auf einer Wiese ausgebreitet und anschließend gezündet werden. Das Video ist bei YT leicht zu finden.
     
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  3. Die Zena P1 Artikel haben CE ja.
     
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  4. Okay, das wäre ja cool.

    Für mich, an der Grenze zu Belgien, durchaus eine bessere Alternative zu den so gehypten Crazy Robots.
    Hatte zwar noch keine Zena Produkte in den Händen, machen aber auf Videos und Bildern durchaus einen guten Eindruck bezüglich der Verarbeitung.
    Gibt es einen Grund warum diese nicht in Deutschland vertrieben werden? Stichwort Lagergruppenzuordnung?
     
  5. Das ist der Grund :D die Lage in Deutschland ist ja nicht grade Sicher was P1 angeht... ich nehme aber an das falls der CR wirklich kommt schnell andere Hersteller nachziehen werden.
     
  6. Also ich muss ja gestehen, dass ich es auch unschön finde BKS-Knallkörper in P1 zuzulassen und dann auch noch mit Satzmengen ab 5g und aufwärts. Hier hätte man die Bevölkerung mit 0,5g-1g mal an BKS "gewöhnen" können aber nun gut, es wird so gehandhabt und wir werden sehen was der Gesetzgeber aus diesem Einfallsreichtum der Hersteller machen wird.

    Nun aber ist ja P1 in Belgien das gleiche wie P1 in Deutschland (Noch :D). Darf ich als Privatperson Feuerwerk in P1 ohne Lagergruppe innerhalb der EU verbringen? Und wenn ja, berechnen sich die Punkte laut ADR-Punkterechner dann nach der höchsten Gruppe 1.1?
     
  7. Der Zoll sagt: JA
     
  8. ADR-Punkte haben nichts mit der Lagergruppenzuordnung zu tun. Die Teile sind meistens ADR 1.3G, danach musst du dich richten.
     
  9. #10 pyroP, 9. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2017
    Also kann man P1 bedenkenlos einführen ,verbringen? Es gibt kein Ärger mit dem Zoll und ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz/Waffengesetz ist es nicht?
     
  10. Das Groteske an der ganzen Sache ist, dass man Ärger riskiert, wenn man eine popelige CE-geprüfte Kat. 2-Rakete mit 30g oder einen F2-Knaller mit 0,5 BKS nach Deutschland verbringt, der Zoll einen aber - stimmt es, was einige schreiben - offenbar durchwinkt, wenn man als P1 eingestufte 5g BKS-Böller bei sich hat.
     
  11. Plotti gefällt das.
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