Bestimmung Verbringen aus Polen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Wibias, 10. November 2017.

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  1. #1 Wibias, 10. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2017
    Moin,

    ich wollte in der nächsten Woche mal nach Polen rüber fahren und mich da erkundigen, was ich alles einhalten muss, da ich natürlich im legalen Bereich bleiben möchte.

    Ich fasse mal zusammen, was ich bis jetzt alles so herausgefunden habe und würde mich freuen, wenn ihr mich korrigieren könntet, falls irgendwas falsch ist und mich evtl. auch ergänzend könntet. Kann ja auch Interessant sein für alle die in nächster Zeit auch nach Polen fahren wollen und sich dort auch legal Artikel besorgen wollen.

    NEM-Menge in Kat. 1/Kat. 2/T1/P1 müssen dem deutschen SprengG entsprechen sprich:

    Pyrotechnische Gegenstände in F1 bis 3 Gramm
    Batterien (F2) bis 500 Gramm (In Kombination mit Fontänen dürfen die Feuerwerksbatterien bis 600g)
    Raketen (F2) bis 20 Gramm
    Bombenrohre (F2) bis 25 Gramm und 30 mm
    Böller (F2) bis 6 Gramm
    Feuertöpfe (F2) bis 50 Gramm

    Rauchartikel (T1) bis 1000 Gramm - Abbrennzeit mindestens 60 Sek./100 g
    Lichter und Fackeln (T1) bis 500 Gramm - Abbrennzeit mindestens 60 Sek./100 g
    Blitzeffekte (T1) 15 Gramm

    Pyrotechnische Gegenstände in P1 bis 10 Gramm BKS

    Verboten sind:

    F2-Blitzknallkörper
    Schwärmer


    Desweiteren benötigte Kennzeichnung an den Feuerwerkskörpern:

    Gültige CE-Nummer
    BAM-Nummer
    ist nicht mehr nötig
    Deutsche Anleitung ist nicht notwendig nur, wenn man diese weiterverkaufen wollen würde

    So nun zum Thema Transport, also das wo ich mir noch am unsichersten bin:

    Ein ABC Feuerlöscher 2 KG
    Ein Gefahrgutkarton mit Aufkleber

    Nur ist die Frage, wird dies auch benötigt, wenn ich etwas privat erwerben will?

    Also als Info die Artikel sind, wie es bestimmt viele nicht wundern wird, hauptsächlich die P1-Böller. Sprich alle in maximal 1.3G eingestuft, allerdings ohne Lagergruppenzuordnung in Deutschland also automatisch dann beim Lagern 1.1G.
    Die Maximale Menge die man Gegenstände aus 1.3G transportieren darf, beträgt ja sobald ich weiß 20KG NEM.

    Die Artikel, welche ich erwerben möchte sind(Von allen natürlich die P1 Variante):

    TripleX Matabrujas (5 Gramm NEM / Stück - 25 Gramm NEM / Packung)
    TripleX Gorilla Bomb (5 Gramm NEM / Stück - 30 Gramm NEM / Packung)
    TripleX Crazy Robots (5 Gramm NEM / Stück - 60 Gramm NEM / Packung)
    Zena Pirat 3 (? Gramm NEM / Stück - ? Gramm NEM / Packung)
    Zena Nitrate (4 Gramm NEM / Stück - 80 Gramm NEM / Packung)
    Zena Trueno (2 Gramm NEM / Stück - 40 Gramm NEM / Packung)
    Dextrin Signalos 2.0 (2 Gramm NEM / Stück - 24 Gramm NEM / Packung)
    Funke Nebelschlag (11,1 Gramm NEM / Stück - 111 Gramm NEM / Packung) - Ist dort der Rauch mit einberechnet oder sind das 11,1 Gramm BKS, was dann ja in Deutschland nicht legal wäre.

    Ich freue mich sehr über jegliche Antworten, da ich ja auf der legalen Seite beim Transport von Polen nach Deutschland bleiben möchte. ;)

    Das es schon diverse ähnliche Themen gibt ist mir bewusst. Allerdings sind diese auch schon dementsprechend alt und daher bin ich mir auch nicht sicher ob die Bestimmungen alle gleich geblieben sind.

    - Wibias
     
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  2. #2 tommihommi1, 10. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2017
    Bombenrohre gehen in F2 nur bis 25g NEM und 30mm Kaliber.
    Feuertöpfe gehen bis 50g.

    Auf Satzmengen musst du nur bei Raketen achten, da es da in Deutschland die ******regelung gibt, F2-Blitzknallkörper und Schwärmer darfst du nicht mitnehmen.

    Die zulässigen Satzmengen sind ansonsten in Polen und Deutschland die gleichen, du musst also nur auf die CE-Zulassung in einer freigegebenen Kategorie achten. Der Funke Nebenschlag z.B. hat DEUTLICH weniger als 10g BKS.

    Transport: Löscher brauchst du. Auf den Artikelverpackungen steht normalerweise ein Gefahrzettel und die UN-Nummer drauf, wenn nicht, kannst du sie nicht nach Kleinmengenregelung transportieren. Außerdem gehen nur ungeöffnete Verpackungen.
    Die 20kg Satzmenge für 1.1G und 1.3G sind korrekt.

    Wo die automatische 1.1G-Einstufung, wenn keine Lagergruppenzuordnung vorhanden ist, herkommen soll, weiß ich nicht, aber sich an die da vorgeschriebenen Satzmengen bei der Aufbewahrung halten, schadet bestimmt nicht.
     
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  3. Zum Thema Transport und ob ein zugelassener! Karton (irgendein Karton nehmen und ein Gefahrgutaufkleber draufkleben ist nicht) vonnöten ist hängt vom Bruttogewicht ab. Es gibt die Kleinmengenregelung nach GGVSEB. Nach dieser Regel kann man einzelhandelsgerech abgepackte Gefahrgüter (Spraydosen, Gaskartuschen, Feuerwerk .......) bis zu einer Bruttogesammtmasse von 5kg ohne weitere Auflagen transportieren. Die Ladungssicherung ist zu beachten.
    Alles was darüber hinausgeht muss nach der 1000Punke-Regel transportiert werden. Bei Feuerwerk heißt das. Feuerlöscher mit min. 2kg, zugelassene, geeignete und richtig gekennzeichnete Umverpackung (1.3G oder 1.4G muss in entsprechend gekennzeichnete Kartons und die maximal zulässige Höchstmenge der Kartons ist zu beachten), Transportpapiere oder Ausnahme 18 (S) und Transportsicherung. Ganz Wichtig. Keine Kennzeichnung am Fahrzeug. Mit dieser Kennzeichnung signalisiert man automatisch einen Gefahrguttransport mit mehr als 1000 Punkten und somit währe das eine Falschkennzeichnung und kostet richtig viel Geld.
     

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  4. Feuertöpfe haben doch überhaupt keine Kaliberbegrenzung sondern lediglich eine Satzmengenbegrenzung, es gibt auch Feuertöpfe (von Nico) in 75mm.
    Ist halt relativ sinnfrei die Menge in 75mm zu packen da die Steighöhe doch enorm darunter leidet.. :D
     
  5. stimmt, ist korrigiert. Die 30mm in Bombenrohren sind auch mehr Schutz vor Beschiss als irgendwas anderes.
     
  6. Schon sehr schade dass es 50mm in F2 und F3 nicht mehr gibt, die Zink, BB und Funke 50mm Batterien sind schon sehr berindruckend..
    Man sollte mal einen mini Pyroschein einführen für F4 wie der FWA.
     
  7. 50mm in F3 sind erlaubt, gibt da auch ne Menge cakes, z.B. von Piromax und Nico
     
  8. Ja, da ist der Nebel schon mit eingerechnet. BKS sind vermutlich 5g, steht aber nicht extra ausgewiesen auf der Verpackung. Fraglich wie das bei einer Kontrolle gewertet wird.
     
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  9. Hat CE, das ist das einzig wichtige.
     
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  10. BITTE merken: Es ist lediglich Verbringen innerhalb der EU, keine Einfuhr!
     
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  11. Ich wär mir bei den Zena Pirat 3 nicht so sicher... die scheinen KEINE Angaben auf dem einzelnen Bölller zu haben das ist (meine leihen Meinung nach) in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt (wie Frösche oder Matten) kA wie das bei nicht in Deutschland erfassten Böllern ist...
     
  12. Bei kleinen Gegenständen muss nicht unbedingt was auf dem Einzelgegenstand stehen. Deutschland hat da keine sonderregelungen, wenn das Teil ne CE-Zulassung hat, ist es legal.
     
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  13. #13 Wibias, 10. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2017
    Alles klar, danke auf jeden Fall für die Infos. Ich aktualisiere mal meinen Beitrag oben, für die, die auch nach Polen fahren wollen.

    Wie ist das gemeint? Ist das auf den Satz danach bezogen? Also, dass sich nur die zulässige Satzmenge zwischen Polen und Deutschland bei den Raketen unterscheidet?

    Freigegebene Kategorie also, die die ich oben geschrieben habe? (Kat 2. etc.)

    Gute Frage. Stand in mehreren Beiträgen hier im Forum. So "Wenn keine Deutsche Lagergruppenzuordnung fällt der Artikel automatisch in 1.1G" hab das nur mal so übernommen. Wie weit das stimmt, keine Ahnung.

    Bruttogesamtmasse also inklusive Verpackung?

    Muss das irgendein spezieller Gefahrgut Karton sein? Oder reicht ein "Gefahrgutkarton aus Wellpape, mit UN-Kennzeichnung" mit einem 1.3G Aufkleber?

    Ausnahme 18 (S) Beförderungspapier (Auszug aus GGAV) besagt also, dass solange ich unter den benannten 20KG bleibe, kein Transportpapier/Beförderungspapier benötige?
     
  14. Du brauchst keine besonderen Kartons, wenn auf den Einzelverpackungen der Artikel der ADR-Krams draufsteht, und das ist bei den meisten Artikeln der Fall. Bei denen, wo nichts draufsteht, einfach nicht kaufen oder in PL zünden. So bist du auf der sicheren Seite.

    2 Kilo Feuerlöscher einpacken, insgesamt unter 20kg NEM bleiben, keine >20g Raketen, BKS-Knaller oder Schwärmer in F2 mitnehmen, fertig.
     
  15. Sehr gut. Schön einfach! Was wäre dann auf folgendem Bild der "ADR-Krams"? Damit ich weiß worauf ich achten muss.[​IMG]
     
  16. Da fehlt es. Oft steht 1.3G und ne UN-Nummer drauf

    Das ist aber auch nicht der Originalzettel, sondern was drübergeklebtes, das sich der Shop ausgedacht hat.
     
  17. Ich würde trotzdem ein großen Gefahrgutkarton von deiner Silversterbestellung mitnehmen und die gekauften Artikel dort drin reinpacken und ein Feuerlöscher.
    Sieht bei einer Kontrolle schonmal besser aus, als wenn das Zeug so in Kofferraum liegt, egal ob noch original verpackt.

    Gruß Daniel
     
  18. Ich glaub ein Karton, auf dem 1.4G steht, dann ist aber 1.3G drin, ist keine gute Idee
     
  19. Ist schon richtig was du sagst,dann einfach ein 1.3G Aufkleber drauf über den 1.4G fertig denke 20 Kilo sollten doch locker reichen :D
     
  20. Bei den P1 CR aus Polen fehlt es allerdings auch scheinbar.. [​IMG]

    Also was für ein Karton brauche ich..?:rolleyes:
     
  21. #21 Wibias, 10. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2017
    Hab leider absolut keinen Karton mehr hier. Also müsste ich einen bestellen(?), da ich nicht wüsste wo ich sowas hier in der Nähe bekommen würde..

    Würde sowas hier ok gehen?

    Gefahrgutkarton aus Wellpappe, nassfest verleimt

    Edit: Oder kann man so etwas auch in einer Großstadt wie Hamburg bekommen?
     
  22. Leute, auf den Artikeln bzw. auf deren Verpackung steht normalerweise nicht die Gefahrgutklasse.
    Warum?
    Weil die Klasse mit der Versandverpackung erteilt wird.
     
  23. Waren das die Piromax-Artikel, bei denen auf den Einzelpackungen das ganze mit draufstand? Eigentlich kann man es nur so vernünftig transportieren, schließlich ist man sonst extrem schnell über den erlaubten 5 Kilo Brutto
     
  24. Yup, zumindest auf der Titanium Salute steht die Gefahrgutklasse (1.3G in dem Fall) mit drauf.

    EDIT: UN Nummer ebenfalls.
     
  25. Notfalls einfach von VEs kaufen :D
     
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