Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. Nov. 2017.

  1. Bei Aussagen am Telefon kannst dich auch verhört haben, da würde ich mir keine Gedanken machen.
    Nur jetzt nicht bei der Dame schriftlich nachfragen. ;) :D

    Schau kurz vorher ob du eine öffentliche Bekanntmachung findest und gut.
     
  2. In den Silvestervideos habt ihr aber schon ne Menge geböllert, das war ja eine gewaltige Testreihe
     
  3. 10 Uhr morgens? Nachtruhe rum
    10 Uhr abends - nein. An SIlvester gitl die Nachtruhe nicht, da man ansonsten NICHT um Mitternacht (was gesetzlich nach 22:00 Uhr Nachtruhe ist) legal zünden könnte.

    Der Sinn von Silvester, so wie er von 99,9% der Bevölkerung (abseits von uns Feuerwerkfans, minderjährigen Böllerfans) gesehen wird ist das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen.
    Das Konzept BEDINGT, dass man gegen die Nachtruhe verstößt.

    Ergo - vom 31.12. 00:00:01 bis 01.01. 23.59:59 kannst Du zünden.
    in der Zeit vom 31.12. 22:00:01 bis 01.01. 09:59:59 ist die Nachtruhe NICHT gültig.

    Dennoch gelten die Einschränkungen (Abstand von Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen usw.), auch in dieser Zeit.

    Der gesunde Menschenverstand (vulgo Brain Mark 1.0) sagt einem aber, wenn der böse Nachbardrache auf Ärger aus ist zünde ich ab 02:00 Uhr in einer anderen Gegend. Es ist durchaus zumutbar - und intelligent - nicht seine härtesten Knallbatterien morgend um 04:30 Uhr zu zünden, schon gar nicht in der Innenstadt.

    Scheinbar überfordert diese Logik manche - persönlich empfehle ich Leuten die das nicht verstehen sich von sämtlichen ptG fern zu halten da IQ unter Zimmertemperatur.

    Anders sieht es aus, wenn man um Mitternacht von entsprechenden Feuerwerksfeinden zur Nachtruhe aufgefordert wird. Da bin ich gerne für (laute) Konfrontation, verbal oder auch dank intensiven Abbrand von ptG der Kategorie F2.

    Die kriegstraumatisierten Omas dürften entweder im Seniorenheim oder auf dem Friedhof liegen - 73 Jahre nach Kriegsende, es mag aber einzelne Personen geben. Wer so jemanden in der Nachbarschaft hat, sollte m.E. nach Rücksicht nehmen ausserhalb der "Kern-Abbrandzeit", woanders hingehen.
     
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  4. Grundsätzlich gilt auch an Silvester das Gebot der Nachtruhe.
    Es ist nicht aufgehoben, falls sich allerdings ein durch Lärm an Mitternacht gestörter Mensch bei der Polizei beschwert, wird derjenige kein Gehör finden.
     
  5. Der gesunde Menschenverstand sollte natürlich immer an Bord sein, aber wie Du schreibst, alles muß man sich nicht gefallen lassen.
    Bei den meisten Menschen helfen auch die Erklärungsversuche, die ich früher machte, nicht. Einfach stehen lassen.

    Allerdings sind diese Situationen sehr selten, beeindrucken lasse ich mich nicht, auch das Wort "Polizei" juckt nicht.
     
  6. Das sehe ich anders. Allerdings bin ich kein Jurist.
    Wenn der Abbrand an SIlvester - mit ausschliesslicher Knallwirkung auf einen bestimmten Zeitraum EINGESCHRÄNKT werden kann bedeutet dies in Konsequenz dass er anderenfalls unbeschränkt gültig ist.

    Was mir schon einmal passiert ist - ca. 3:30 Uhr - dass die Polizei vorbei kam und uns bat (! nicht aufforderte) eine andere Lokation zu suchen. Wir hatten ausschliesslich F2-Artikel gezündet, mitten in der Stadt. Unser F4-Material hatten wir zuvor auf dem Abbrenner gezündet gehabt - ca. 5-6km entfernt.
    Eine Frau kam vorbei, pöbelte und randalierte, ging dann aber wieder weil wir sie ignoriert hatten.
    Wir zogen dann weiter, aber nicht weil wir mussten sondern weil wir der Polizei keine Schwierigkeiten machen wollten (Wegen der Dame). Zudem suchte die Polizei in dem Jahr auch mehrere Halbstarke, die mit ptG (wohl größerem Kalibers) randaliert hatten. Es wurde seitens der Polizeikräfte bestätigt dass wir weiter machen könnten.
     
    Charly gefällt das.
  7. Es gibt keine Aufhebung der Nachtruhe, punkt. Eigentlich ist hier schon alles gesagt worden.
     
  8. Richtig - es kommt drauf an.
    Als uns die Dame anpöbelte ignorierten wir sie.
    Die Polizei kam, entfernte die Dame und bat (!) uns, woanders hin zu gehen. Hätte sie uns aufgefordert, oder im agressiven Ton dazu gedrängt wären wir nicht gegangen. Den Polizisten habe ich dann noch ein paar ältere Chinaknaller geschenkt, diese haben die Teile dann noch auf dem Platz gezündet :) Die Frau stand hilflos daneben. Das hatte mir dann doch gefallen. Ist jetzt aber schon ein paar Jahre her.

    Wenn ich am 1.1. abends um 20:00 Uhr noch Feuerwerk abbrenne lass ich mich dabei von niemandem stören.
    Aber ich muss auch nicht am 31.12. um 08:01 sofort einige Funke-Superböller 2 oder Flashbangs loslassen... wie gesagt, Augenmaß und Hirn einschalten kann helfen.
     
    tommihommi1 gefällt das.
  9. Ja klar, Du bist der XXXXXX der das eben so sagt und gut ist? Eher nicht. Deine Meinung dazu ist - sorry - für mich absolut irrelevant.

    Zum Thema selbst noch ne Anmerkung? Stichwort Nachtruhe um Mitternacht? Einschränkung von Knallwirkung für eine bestimmte Uhrzeit?
    Nein? Tsja dann isses noch nicht vorbei (XXXXX gelöscht)

    Edit: Sorry, nach nochmaligem Lesen möchte ich das "Checker/Checkerchen" zurücknehmen. Mir ging Dein Beitrag quer - aber die Antwort war nicht in Ordnung. Daher lösche ich die beiden Begriffe - in der Sache bleibe ich bei meiner Sichtweise.
     
  10. Es gibt keine Aufhebung der Nachtruhe. Die vom Feuerwerk verursachten Geräusche stellen schlicht zulässigen Lärm dar. Wenn du um 2 Uhr nachts hupend durch die Staßen fährst, ist es Ruhestörung, wenn du Salutecakes ballerst ist es keine (Extrembeispiel)

    Wenn die ganze Stadt bis auf ein paar Ausnahmen knallt, kann das Böllern eines einzelnen keine Ruhestörung sein (es herrscht ja keine Ruhe)

    Du kannst mich gerne eines anderen belehren und eine explizite Aufhebung belegen.
     
  11. War zu langsam - s.o.

    Ja, ich beziehe mich bei der "expliziten Aufhebung" der Nachtruhe auf die EINSCHRÄNKUNG mit eindeutiger Knallwirkung.
    Das ist eine indirekte Aufhebung.

    Die Nachtruhe - so sie gültig wäre - hieße, dass der Gesetzgeber den Abbrand von ptG an SIlvester (Mitternacht) untersagt.
    Denn der Abbrand IST eine Ruhestörung.
    Du wirst kein Gesetz finden in dem steht "Abbrand um Mitternacht von 31.12. auf 01.01 ist keine Ruhestörung", aber durch die Einschränkung der reinen Knallwirkung (in einigen Orten) findest Du den Beleg.
    Denn - wieso sollte eine reine Knallwirkung zwischen 01:00:01 am 01.01 bis morgens eingeschränkt werden?
    In der Zeit ist - gälte die Nachtruhe - jedwede Störung der Nachtruhe (was der Abbrand von Batteriefeuerwerk um 01:30 Uhr bedeutet!) verboten.

    Die Nachtruhe ist gesetzlich geregelt. Würde sie für die Nacht gelten - kein Abbrand von Feuerwerk ab 22:00 Uhr. Der Sinn von Silvester ist aber, um MITTERNACHT das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüssen.
    Wie Du daraus erkennen kannst herrscht ein Widerspruch vor.
    Die Ableitung für mich - Aufhebung der sonst üblichen Nachtruhe.
    Wir sind nicht in Italien oder anderen Ländern, wo geltende Gesetze lax gehandthabt werden.
    Nicht einmal die Radikalinski von Stop-Fireworks.org oder Stille-Nacht argumentieren mit Ruhestörung. Rate mal warum dem so ist.
     
  12. Nur ungerechtfertigter Lärm kann Ruhestörung sein, egal ob Nachtruhe herrscht oder tagsüber. An Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk gerechtfertigt, der damit zusammenhängende Lärm ist nicht vermeidbar, deshalb ist es keine Ruhestörung.

    Lärm, der nichts mit dem Neujahrsfest zu tun hat, ist genau so Ruhestörung wie immer. Wenn dein Nachbar in der Silvesternacht laut Sexgeräusche über Lautsprecher wiedergibt, ist es Ruhestörung. Wenn du draußen mit fetten cakes knallst, ist es keine.
     
  13. Im Kern sind wir nicht weit auseinander... aber neben dem Abbrand wären ja auch die Geräusche von Menschen die draussen sind (nein, keine Sexgeräusche) , die sich unterhalten WÄHREND sie sich zum neuen Jahr zuprosten, lachen usw. zu beachten. In meiner Variante sind die legal (aufgehobene Nachtruhe), in Deiner nicht.

    Wir werden hier aber nicht zusammen kommen :) Was aber für mich kein Problem ist. Da haben wir einfach ne komplett unterschiedliche Ansicht.
     
  14. Nein, die mit dem Neujahrsfest verbundenen Geräusche sind generell hinzunehmen, so hab ich es doch auch geschrieben
     
  15. Und nun? Scheint wohl doch was dran zu sein - jedenfalls in Recklinghausen :) Dat is doch Schalke, oder nicht?
     
    wgriller gefällt das.
  16. Die Ruhestörung durch Silvesterartikel ist nur geduldet, aber m.W. nicht offiziell erlaubt.
    Aber eventuell hat ja irgendjemand einen Gesetzestext
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=...id-1.4735484&usg=AOvVaw2jl4jmuvV2cBgyWv_sGlX3
     
  17. Die Gemeinden haben das Recht, sowas einzuschränken bzw. Einschränkungen aufzuheben
     
  18. Siehe wgrillers Kommentar. Stadt Recklinghausen äussert sich da zur Nachtruhe.
    Das ist sehr konkret und - nicht nur weil es mir gefällt - baut auf meiner beschriebenen Logik/Argumentationskette auf.

    Eventuell findet sich noch mehr. Aber die Stadt hebt EXPLIZIT (wollte gerade XPLODE schreiben) die Nachtruhe auf!
    Edith meint: Wat is mit Städten, Tommihommi1?
     
  19. Gemeinden, Städte, ist doch alles das Gleiche
     
  20. :D
    LG,
    GB
     
  21. Hier in NRW ist die Nachtruhe in der Nacht vom 31.12. auf den 1.1. durch eine Regelung im Landesimmisionsschutzgesetz aufgehoben (den genauen Paragraphen müsste ich nachschauen; ich habe ihn mal in einem anderen Thread erwähnt).
     
  22. So einen Fall hatten wir dieses Jahr am 1.1. gehabt als wir mit ca. 10 Forianern unser jährliches Pyrotreffen außerhalb eines Ortes abhielten.
    Gegen 18:30 - 19:00 Uhr kam einmal ein Streifenwagen vorbei und einer der zwei Polizisten fragte direkt mürrisch was wir hier machen. Silvester ist vorbei. Auf den Hinweis, dass es noch erlaubt ist, verzog er sich wieder in sein Auto um es per Funk zu überprüfen ehe er nach 10 Minuten wieder ausstieg und uns recht gab.
    Dennoch standen mehrere Anrufe wegen dem Lärm gegen uns. Wir konnten mit der Polizei aushandeln, dass wir noch bis 20 Uhr hier weiter zünden dürfen, uns aber für nächstes Jahr doch einen weiter entfernten Platz aussuchen sollen.
     
  23. Bei uns in der Gemeinde gilt Samtags Mittagsruhe von 13-15 Uhr, Mo-Fr. gibt es hier keine mehr.
     
  24. Im HmbLärmSchG kann ich zur Mittagsruhe zumindest nichts finden,
    aber bei diesen verschachtelten Gesetzestexten müsste man sich wohl auch intensiver mit beschäftigen.
    Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg
     
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