Pyrotechniker Wird Befähigunggschein ungültig?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von mapr, 12. November 2017.

  1. Also als Selbständiger. Demnach bräuchtest du eine Erlaubnis nach §7.

    Weiß der Chef, dass er explosionsgefährliche Stoffe nur dann an gewerblich Selbständige überlassen darf, wenn sie einen 7er haben?
     
  2. Nein, eben nicht. Wenn du als Verantwortliche Person auftrittst, gehst du einen Dienstvertrag nach §611 BGB ein. Dementsprechend ergibt sich gegen dich nach §280 BGB ff. eine allgemeine verschuldensabhängige Haftung.

    Kommt es also zu einem Unfall, können die Ansprüche an dich weitergereicht werden, da du ja als selbstständiger aufgetreten bist.
     
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  3. ... was du als 20er und somit "Unselbständiger" zudem nicht darfst.
     
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  4. Na das läuft wie bei einem aushilfsjob ohne feste Anstellung. Ich mache meine offizielle Abrechnung und bekomme mein Geld. Mündlicher Vertrag gilt hier. Es wird nach Arbeit abgerechnet nicht nach Anwesenheit. Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei
     
  5. Wir reden hier über's SprengG.
    Es gibt die Möglichkeit, einen 20er tageweise anzustellen.
     
  6. Es geht nicht um einen Helferjob sondern um einen 20er? Wenn ja, dann läuft bei dir was falsch. Sorry! Muss nicht deine Schuld sein, aber das Ist nicht korrekt was da in der Firma gemacht wird für die du arbeitest.
     
  7. Das fürchte ich leider auch. Aber eins noch, als gut gemeinter Tipp: Vertragsform ist ungleich Vertragsart. Auch ein Dienstvertrag kann mündlich geschlossen werden. Wie du da abrechnest interessiert vorerst nicht.
     
  8. Ja kann man. Das heißt VP anmelden und nach Beendigung abmelden. Für die Zeit der Beschäftigung muss aber ein Arbeitsverhältnis bestehen mit allen Verpflichtungen.
     
  9. Aber wieso? Ich bin offiziell bestellt und arbeite im Auftrag sozusagen als Minijobber. Also nicht regelmäßig sondern bei 2-3 Feuerwerken im Jahr. Ich muss doch dazu keine dauerhafte Anstellung haben?!
     
  10. Exakt :)
     
  11. Das ist richtig. Aber für die Zeit, in der du für den Erlaubnisinhaber arbeitest, musst du eben angestellt werden.
     
  12. Ok bestellt bist du und auch angestellt, dann ist ja alles ok . Es geht darum das jemand als Freelancer arbeitet. Also freiberuflich als 20er geht nicht. Es muss immer ein Anstellungsverhältnis vorliegen. Wenn dein Chef dich jedes mal an und abmeldet ist ja ok. Mich würde es aber stören wenn ich jedes mal ein Papier für an und Abmeldug bekomme. Aber muss ja jeder selber wissen womit er seinen Ordner füllt
     
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  13. Naja ist eben die Frage ob kurzfristige Beschäftigung oder dauerhaft. Wobei meines Erachtens man nur angestellt ist wenn es dauerhaft ist. Und kurzfristig eine Beschäftigung ist. Hat auch was mit den sozialabgaben zu tun. Aber klar wenn ich es mit Rechnung machen würde als selbständiger dann braucht man den 7er.
     
  14. Na laut Definition gehst du als Angestellter einer Beschäftigung nach. Und nun? Du gehst ein Beschäftigungsverhältnis ein und unterliegst einem Arbeitsvertrag, bist somit angestellt. Ob kurz oder lang.
     
  15. Ok dann bin ich da wohl nicht up to Date. Kannte es noch so das es da wie früher einen Unterschied gibt. Also zwischen Arbeiter und Angestelltem

     
  16. Beide haben aber ein Beschäftigungsverhältnis und unterliegen somit den gesetzlichen Regelungen.
     
  17. Ja das stimmt aber bei den kurzfristigen sind diese anders als bei einem dauerhaft Angestellten. Deswegen hatte ich ja geschrieben man muss nicht angestellt sein. Gemeldet sein muss es nur ist das eine und das andere verschieden.
    Bei der kurzfristigen Beschäftigung redet man nicht von angestellt sein. Das darf man entweder 2 Monate pro Jahr oder 50 Tage im Jahr.

     
  18. Als geringfügig ( kurzfristig) Angestellter ( Job auf 450€ Basis ) ist man angestellt mit allem drum und dran. Es gibt sozialrechtlich und steuerrechtliche Besonderheiten aber ansonsten ist alles wie bei jedem Job. Anmeldung zur Sozialversicherung , Lohn-/Gehaltsbescheinigung ect. Wenn nicht dann kann man fast von Schwarzarbeit ausgehen.
     
  19. Ja aber kurzfristige Beschäftigungen sind nochmal was anderes! Müssen auch angemeldet werden aber unterscheiden sich hier davon!

     
  20. Ich bin der Meinung, dass das seit dem Mindestlohn nicht mehr so einfach ist... Es muss nun ja alles dokumentiert werden, wenn keine festen Arbeitszeiten vorhanden sind.
     
    DerFuchs gefällt das.
  21. kann sein, es wird ja alles immer komplizierter gemacht...

     
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