Bestimmung Verbringen aus Polen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Wibias, 10. November 2017.

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  1. Aber zurück zum Thema. Es gibt den ein oder anderen Versender der z.B. Crasy Robots verschickt. Die haben eine P1 | 1.3 Zulassung .
    Mache ich mich dann strafbar? Oder der Versender der es in in Paket gepackt hat?
     
  2. Der ein oder andere Versender, versendet die CraZy Robots nicht als Gefahrgut deklariert.
    Finde erstmal jemanden der 1.3G versenden will.
     
    • Der ein oder andere Versender, versendet die CraZy Robots nicht als Gefahrgut deklariert.
      Finde erstmal jemanden der 1.3G versenden will.
    Das nehme ich so hin.
    Crasy robots bekomme ich ganz legal 28.12 zur Abholung in Leipzig. Mal sehen evt fahre ich doch noch nochmal nach PL. Obschon mir das wieder strebt. Ist eigentlich zu weit.
     
  3. Also ja wie gesagt. Würde entweder hier auf die in Deutschland legal erhältlichen CR's warten oder diese selbst aus Polen / Tschechien verbringen.
     
  4. Wenn der (ich nehme an im Ausland sitzende) Versender die Bestellung nicht als Gefahrgut verschickt, und der Zoll (oder das Logistikunternehmen, z. B. DHL) es entdeckt, bekommst Du 1. die Ware nicht zugestellt, 2. könnte es eventuell weiteren Ärger geben. Wobei Ärger (in Form einer unangenehmen Hausdurchsuchung) schon viele hatten, die dabei illegales Feuerwerk (in Deutschland nicht ohne Schein legales) bestellt haben. Für eine solche wäre zwar die rechtliche Grundlage zweifelhaft, wenn man nur F2- und P1-Feuerwerk bestellt hat, aber HDs werden hier zu Lande sehr schnell genehmigt!

    Ein weiterer Nachteil bei einer Bestellung wäre, dass man in der Kundendatenbank des Shops landet. In einer solchen würde ich mich höchst ungern wiederfinden. Vor rund 10 Jahren habe ich mal ein Klasse I-Sortiment bei einem deutschen e*ay-Händler gekauft (damals war ich noch recht unerfahren), weil es auch ein paar ältere/seltenere Artikel enthielt. Ich achtete auch darauf, dass nichts Illegales dabei ist. Mehr als ein Jahr später wurde mir von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass gegen mich ein Verfahren wegen Verstoß gegen das SprengG läuft, verbunden mit einem Termin beim zuständigen Dezernat im Polizeipräsidium. o_O Wie ich vor dem Termin noch rausfand, hatte der Verkäufer - unter verschiedenen Accounts - bei ePay u.a. auch damals häufig hier verbotene Babyraketen verkauft bzw. Sortimente, in denen diese enthalten waren. Der Händler flog auf und all seine Kunden bekamen offenbar ein Verfahren aufgrund Verdachts gegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz!

    Wie mir ging es wohl tausenden anderen. Als die Kommissarin, die mich verhörte, etwas aufgeschlossener wurde, zeigte sie mir sogar einen dicken Ordner mit wohl zahllosen noch zu bearbeitenden Fällen allein in ihrem Zuständigkeitsbereich. Anfangs schockierte sie mich allerdings. Man hätte aufgrund des Verdachts auch eine Hausdurchsuchung bei mir machen können, die sie aber für überzogen hielt. :eek: (nochmal: ich habe bei dem Händler nur legale Klasse1 gekauft, der in anderen Angeboten aber auch Artikel, die woanders Jugendfeuerwerk waren, verscherbelte!). Aber wenn nochmal irgendeine Kleinigkeit gegen mich vorliegen würde, wäre ich fällig! :eek: Ich versicherte, dass nichts Illegales dabei war, das Verfahren wurde auch ein paar Wochen später eingestellt, aber der Schrecken saß tief!

    Schon aufgrund dieser Erfahrung würde ich niemals in einem Shop bestellen, der mir unseriös erscheint. Schon gar nicht bei ausländischen Shops, die ohne Vorlage von Nachweisen auch Kat. 3 und sonstwas nach Deutschland versenden. Aber jeder muss selbst wissen, was er tut (und mit eventuellen Konsequenzen leben).
     
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  5. #81 Saul.Goodman, 22. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2017
    Also ein Fall von deutsch verdrehter Rechtsauffassung gepaart mit deiner damaligen Unkenntnis? :D
    Dein "böses" Erlebnis war doch eigentlich nur die zwangsläufige Mitteilung darüber das dein Name irgendwo in einer laufenden Ermittlung auftaucht.
    Auf die nette Ladung zum Polizeipräsidium hättest du nicht einmal reagieren müssen.
    Ohne deine Reaktion hättest du das Schreiben bzgl Einstellung mit ziemlicher Sicherheit ebenfalls bekommen. ;)

    Ich würde keinem eine Polenbestellung in dubiosen Shops empfehlen, aber deine negativen Erfahrungen basieren mMn doch auf anderem.
     
  6. Um es nochmal deutlich zu machen: Ich hatte mir nichts (auch nichts anderes strafrechtlich relevantes!) zu Schulden kommen lassen. Ungefähr im Februar 2008 erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das SprengG läuft und ich mich als Beschuldigter(!) zu einer Vernehmung am.... im Kommissariat... einfinden soll (der Termin war schon wenige Tage später).

    Den angegebenen Paragraphen konnte ich nur entnehmen, dass es um Pyrotechnik geht, aber nichts genaues. Ich überlegte krampfhaft, was mir denn eigentlich zur Last gelegt werden könnte. Am damals vergangenen Silvester zogen hier ein paar (wohl Autonome) Chaoten durch die Gegend und warfen rücksichtslos wohl BKS-Böller. Dachte man möglicherweise, dass ich zu denen gehöre? Oder ist Silvester, ohne dass ich es bemerkt habe, eine meiner Raketen abgekommen und hat irgendwas beschädigt/jemanden verletzt? Oder was könnte es sonst sein? Ich war wie perplex. Schließlich kam ich darauf, im Internet zu recherchieren und stieß dann auf einen Thread in diesem Forum, in dem es genau um diesen Verkäufer ging, der aufgeflogen war (aber munter weiterverkaufte). Auch las ich, dass auch andere seiner Kunden Post bekommen hatten. Nun konnte ich mir denken, weshalb die Vorladung kam. Mein Kauf war Ende 2006, also weit über einem Jahr her. Darauf, dass es wegen dieses Klasse I-Kaufs war, wäre ich sonst nicht gekommen.

    Natürlich bin ich hingegangen, um die Vorwürfe zu entkräften. Warum hätte ich fernbleiben sollen? Damit hätte ich mir doch höchstens noch mehr Scherereien aufgehalst.

    Ich habe dieses Erlebnis hier auch nur geschildert, um zu zeigen, wie leicht man in diesem Land in die Mühlen der Justiz geraten kann. Kauf bei einem Händler, der auch österreichische Babyraketen anbietet, die man selber aber gar nicht gekauft hat - Zack! Jeder kann sich denken, was passieren könnte, wenn man bei einem Händler kauft, der auch hier illegale Kat. F3 oder gar F4 nach D verschickt. In solchen Shops würde ich nicht einmal Partyartikel für die Silvesterfeier bestellen.
     
  7. Ich hatte dich schon richtig verstanden.



    [Offtopic Warnung.:D]
    Wie schnell man irrtümlich in die Mühlen geraten kann weiß ich auch sehr gut.
    Kann auch verstehen das man bei so einem Brief erst einmal geschockt ist.
    Wenn man sich nichts vorzuwerfen hat ist das dennoch halb so wild.
    --Folgendes ist keine Rechtsberatung und basiert nur auf eigenen Erlebnissen/Erfahrungen--
    Die einzige Reaktion auf so einen Brief wäre ein Anruf beim Anwalt um Akteneinsicht zu bekommen.
    Da du in keinster Weise verpflichtet bist an Ermittlungen gegen dich mitzuwirken brauchst du auf eine Ladung der Polizei nicht einmal zu reagieren. Evtl anrufen und den Grund erfragen falls man sich den Anwalt sparen will. Auskunft würde man aber wahrscheinlich nicht bekommen. "Kommen sie erst einmal her".
    Hier etwas zu "entkräften" wird nie passieren. Wenn am Ende deines Besuchs etwas auf dem Zettel stehen bleiben wird, sind es die Dinge die eine Ermittlung vorantreiben. Dich zu Entlassten ist nicht Aufgabe der Polizei.
    Erst ein Gerichtstermin ist für dich verpflichtend.

    Wie dir ging es vor Jahren auch anderen Kunden einen deutschen Händlers.
    Legale Artikel, versteuert usw.
    Die Kombination aus Pflanzenlampen und Blumentöpfen im Programm reichte einem übermotiviertem Staatsanwalt deutschlandweit mehrere hundert Hausdurchsuchungen anzuordnen.
    Da war der Opa wegen 5 Rosentöpfen ebenso fällig wie der Gastwirt der eine Abluftanlage für seinen -vom Staat angeordneten-- Raucherbereich über ebay kaufte.
    So etwas passiert öfter als man denkt.

    Lange Rede kurzer Sinn.
    Nur weil es staatlich ist/Polizei drauf steht muss man sich nicht gleich verrückt machen lassen.
    Scheint ja vielen schon bei einer Verkehrskontrolle zu passieren. :confused:
     
  8. Ja durchaus mit vorsicht zu genießen denn :
    Einer Vorladung zur Polizei die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen wird musst du auch nachkommen.
    Wenn du aber eine Vorladung der Polizei zu einem " Gespräch/Verhör " bekommst, muss man nicht darauf reagieren.
     
  9. Dieses Thema hat wirklich weiter geholfen!
    Einzig stellt sich mir die Frage, wo ich jetzt so einen Karton herbekomme. Leider hat der Verkäufer meines Vertrauens keine mehr.
    Ich würde schon aus Hannover nach PL fahren. Aber nur für 5 Kilo wäre das wohl etwas doof.

    Hat jemand eine Idee, oder könnte gar einen Abgeben auf der Strecke?
     
  10. wo genau in Leipzig?
     
  11. Vielleicht auch hier wichtig.
    Laut Zoll und Landesbehörde wird einem P1 zur Zeit an der Grenze bei einer Kontrolle abgenommen.
     
  12. Das ist mal wieder ein Beweis dafür, für welch lächerliche Bagatelle Kräfte bei den Behörden gebunden werden um parallel mit so einem Schwachsinn Steuergelder zu verplempern anstatt sich um wirklich wichtige Probleme zu kümmern....völlig daneben. Dieses marode Rechtssystem gehört kernsaniert und das Führungspersonal gleich mit!

    Das gibt es schon aber Du machst Dich leider strafbar, da das Paket höchstwahrscheinlich nicht als Gefahrgut deklariert wurde, falls Du erwischt werden solltest. Ich rate davon ab, zu dieser Jahreszeit noch Feuerwerk aus dem Ausland zu ordern!!!
     
  13. Bitte Aktenzeichen dieser offiziellen Bekanntmachung mitteilen, Danke!
     
    Saul.Goodman gefällt das.
  14. Korrekt - der Staat geht dann ALLE Kunden der Liste an, das ist einerseits problematisch, da ja bei F1-Bla und F1-Blub auf der Bestell-Liste klar ist dass es problemlos lieferbare Ware ist, die auch korrekt verschickt wurde.
    ABER - wenn es dabei Fälle gab, in denen F1-Bla halt für (1.1G-F4-Großfeuerwerksartikel A) steht, quasi ein Deckname, dann stimmt es wieder.
    Du konntest den Verdacht ausräumen,

    Ist mir mit dem PKW passiert.
    Ich, im Firmenwagen, bekam Anruf der Polizei.
    "Hallo, Sind sie der Halter des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen mit der Nummer Blablub"
    Ich: ja, worum geht es denn?
    "Es wurde am x.x.20xx ein Überfall auf eine Tankstelle in Nordoberdosseln (fiktiv, irgendwo im Ruhrpott) verübt, Zeugen haben dieses Nummernschild angegeben".
    Ich: hm, da war ich in Stuttgart - bin Vertriebsmitarbeiter bei XY. Firmenwagen. Was muss ich tun? Habe kein Fahrtenbuch, ist ein Passat, Limosine, in Dunkelblau (war schon ne ganze Weile her).

    Polizei: Nee, das passt schon. Wir haben uns das bereits gedacht. War ein roter Golf, allerdings nannte man das Nummernschild.

    Kurz gesagt, man geht da auf Nr.sicher, damit nachher nicht in der Presse zu lesen ist "Polizei verschlampert Informationen zur Tat X".

    Und ein krimineller Shop, da ist ein Anfangsverdacht und es macht Sinn dazu Stellung zu nehmen. Ist man sauber passiert einem nichts.
    Denn - Rechtstaat und so - es müsste einem nachgewiesen werden dass man eine illegale Handlung verübt hat.
    In Deinem Fall war dem nicht so und sie haben einfach einen (der wenigen?) sauberen Aktionen aus ihrer Liste genommen.

    Oder hast Du dazu noch Ärger bekommen?
     
  15. Nein, kein Schwachsinn sondern berechtige deutsche Gründlichkeit.
    Minos hat seine Aussage gemacht und fertig. Besser so als wenn Straftaten ungeahndet bleiben.

    Natürlich macht der Fragende sich voll strafbar. Unwissenheit bezüglich des Versandes von Gefahrgut schützt glücklicherweise NICHT vor der verdienten Strafe.
    Anders verhält es sich wenn einer 1.3G-Gefahrgut bestellt und im Bestellprozess die Versandkosten für den Gefahrgutversand erwähnt werden (sei es dass man wegen Mindestbestellmenge keine bezahlen muss oder dass man sie bezahlt. Liefert der Shop dann per Post ist man selbst NACHWEISBAR entlastet. Dummstellen hilft aber nicht - gut so!)
    eine 1.3G-Lieferung bekommt man günstig im Inland für 150-180 EUR netto... nur mal so als Hinweis wenn sich da ein User beim Onlinehändler beschweren will :)
     
  16. Die Polizei Sachsen verkündete allerdings gestern in einem Bericht über den Fund von illegalen PTG´s:
    "Nur die Klassen F1, F2, T1 und P1 dürfen entsprechend der Altersfreigaben legal nach Deutschland von Privatpersonen eingeführt werden!"
     
  17. Viel wichtiger, was ist das für ein neuer Artikel?Crasy Robots? Was ist das? :)
    Herrlich! Was denn nun? Lex-P1-Böller? Wenn ja, wo steht das in welcher Amtsblattveröffentlichung? Argh...
     
  18. Diese Aussage machte der Mitarbeiter der Landesbehörde Brandenburg.
    Habe mir kein Aktenzeichen geben lassen.

    Sollte ich kontrolliert werden mit den Artikeln, ist der Zoll doch am Ende eh am längeren Hebel oder?

    Selbst wenn ich alles einhalte selbst um 1.1 zu verbringen.
     
  19. Vielleicht sollte ich morgen nochmal die Polizei in Frankfurt/Oder anrufen, was mit Artikel in P1 ist, bzw. Welche abgenommen werden.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  20. Das wäre klasse.
    Dann herrscht eventuell endlich Klarheit bei der Sache!
    Danke dafür - bitte frage nach der Grundlage und dem ggf. Gesetzestext/Gesetzesblatt in dem dies veröffentlicht wurde.
     

  21. Bitte nich schon wieder der Zoll in Brandenburg. Leider habe ich keine gute Erfahrung mit den.
     
  22. Bitte nicht das nächste Zitat, schriftlich oder es ist wert- gegenstandslos.
     
    Bani gefällt das.
  23. Ach ja? Wegen lächerlichen Babyraketen berechtigte deutsche Gründlichkeit walten lassen, da frage ich mich wo die Verhältnismäßigkeit liegt ein Ermittlungsverfahren gegen dutzende Käufer zu eröffnen welche dann sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt werden?? Weißt Du überhaupt was das kostet und wie viel Personal mit so einem Blödsinn beschäftigt ist?
    Wo ist die deutsche Gründlichkeit eigentlich bei schwerem Landfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Rauschgifthandel, mehrfachem Asylbetrug etc....???? Hör mir bloß auf mit deutscher Gründlichkeit!
     
  24. Es tut mir leid, ohne was schriftliches.
    Aber!
    Die Polizei Frankfurt/Oder hat schlichtweg gesagt, sie wissen es nicht!
    Der Herr kannte nicht mal die neuen Gesetze zwecks CE.

    Bin aber in der Zuständigkeit weiter gekommen, wenn ich da was hab stelle ich es hierrein und lasse mir auch was schriftlich geben.
     
    Adnan Meschuggi, Wibias und Saul.Goodman gefällt das.
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