Besucher Funke Trueno

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Sourcy, 28. November 2017.

Schlagworte:
  1. Hallo Freunde der Sonne,

    ich habe eine kurze Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten.
    Ich bin Scheininhaber nach §27 und kann somit F-3 Erwerben..
    Ich wüsste gerne ob die Funkte Trueno No. 4 und 3 eine Lagergruppenzuordnung haben und ich diese ohne Probleme von Polen nach Deutschland verbringen darf. Ich weiß das Sie eine gültige CE-F3 Zulassung haben, bin mir aber nicht sicher, da ich gelesen habe das auch die neueren Artikel von Funke in F-3 z.b. Nebelschlag und co., zwar Zugelassen, da aber nicht für den deutschen Markt bestimmt, keine Lagergruppenzuordnung haben.
     
  2. Mitnehmen solltest Du beides dürfen.
    Solange Du die 1000 Punkte Regel mit den jeweiligen Faktoren der ADR Einstufung befolgst darfst Du es auch transportieren.

    Die Lagergruppe ist insofern nicht so interessant für Privatpersonen, da man zum einen Aufbewahrt und zum anderen nur in Deutschland eine Lagergruppe erforderlich ist um es zu verkaufen, da Du es aber in Polen erwirbst ist dies egal.

    Beim aufbewahren musst Du dich jedoch trotzdem an die Mengen halten. 1Kg 1.1 oder 5Kg 1.3 oder 10Kg 1.4 in einem unbewohnten Raum in einem Wohngebäude.
     
  3. die Kilogrammmengen waren auf die Nettoexplosivmasse bezogen, richtig?
     
  4. Ja

    (Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivmassen/Nettomassen in kg)
     
  5. Durch ein anderes Thema bin hier hier nochmal drauf aufmerksam geworden, stehst du immer noch zu deiner Aussage? Habe selbst auch gedacht dass eine LGZ für das verbringen und aufbewahren nicht erforderlich ist, aber hier wurde das Gegenteil behauptet: Bestimmung - Zoll stellt F2 Batterien hinter Grenze sicher + Strafverfahren

    So wie ich es lese ist eine LGZ sehr wohl für das private Verbringen und Aufbewahren nötig.
     
    Reaper gefällt das.
  6. Ich bin leider gar nicht mehr im Thema drin.
    Seitens einiger Shops war es angeblich in Ordnung.
    Aber ich bin mittlerweile auch sehr verunsichert, da damals die Crazy Robots in P1 nie eine LGZ erhalten haben meines Wissens und die Shops die das aus Sprintern verkauft haben und sich wohl auch in einer sehr schwarzen Grauzone bewegt haben.
    Die CR gibt es mittlerweile ja auch gar nicht mehr - ich glaube die Zulassung wurde sogar entzogen.
     
  7. Sind jetzt P2.
    Gab es danach aber auch noch als Exploder 4 in P1.

    LGZ in D ist aber sowieso so eine Sache. Die ganzen Evolution und Pyrotrade waren auch ohne Unterwegs oder zumindest bis Dato nie von der Bam bearbeitet.
    Das wurde wohl erst besser als Weco sich dem angenommen hat. Ab da aber auch ein sehr ausgedünntes Programm.
     
  8. Wie kommst du drauf das die CR nie eine LGZ bekommen hätten? :>

    D/BAM-3143/17 Pyrotechnischer Schallerzeuger C1 1008-P1-69255387 1.1G Verpackungsmethode:
    Versandverpackung


    Quelle: publi_pyro_lager_p1_de.htm
     
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