Handhabung & Technik Lagermöglichkeit Garage

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von device_null, 3. Dez. 2017.

  1. Hallo liebe Forianer,

    in nächster Zeit habe ich die Möglichkeit, eine Garage in ummittelbarer Nähe meines Wohnhauses anzumieten.

    Daher stellt sich mir folgende Frage:

    Macht es Sinn, FWK in einer unbeheizten Garage ganzjährig zu lagern? Bislang lagere ich meine FWK-Bestände in einem unterkellertem Raum, der eine konstante Temperatur von ca. 12° - 14° bietet.

    Eine Lagerung in einer unbeheizten Garage bedeutet nun einmal vielfältige Temperaturschwankungen bedingt durch die Temperaturwechsel der Jahreszeiten und ggf. Feuchtigkeit.

    Gibt es Erfahrungswerte eurerseits oder auch Tips, wie man FWK in einer unbeheizten Garage lagern kann?

    Ich möchte mein FWK gerne außerhalb meines Wohnhauses lagern, gerade auch wegen den Bedenken meiner Frau ;)

    Vielen Dank schon einmal für Tipps, die meinem FWK eine Überlebensmöglichkeit bieten :)
     
  2. Da spricht nichts dagegen, ich habe selbst einen Test am laufen mit Feuerwerk was schon 6 Jahre in der unbeheizten Garage problemlos überstanden hat und auch noch tadellos funktioniert. Aber meine richtigen Raritäten bewahre ich dort trotzdem nicht auf, auch wenn es wahrscheinlich kein Problem darstellt.
     
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  3. Kommt wohl auch auf die Garage an. Ists ne alte mit Stahltor die nichtmal annähernd dicht sind weiß nicht... Feuchtigkeit und so ? Hab heute im Schrebergarten sogar Granulat zu Feuchtigkeit saugen aufgehängt weil die fertigen Bretter da eine Nacht stehen. DA ist ne Rolle Zewa die echt Verdammt feucht geworden ist seit kein Wetter mehr ist obwohl die Scheiben und die Tür ziemlich dicht sind.

    Aber bin da auch immer etwas panisch muss man dazu sagen, neige sehr zum Übertreiben bei Sicherheiten ;)

    Und solange es in Kartons ist, ist das ja auch nochmal was Anderes
     
  4. Zur Disposition steht eine Garage mit zweiflügligem Holztor. Eine Garage aus den 60ern eben, nicht absolut dicht, aber frostsicher.

    Die "ungenügende" Dichtigkeit kann jedoch dazu beitragen, dass die Luft zirkulieren kann und Feuchtigkeit reduziert.
     
  5. Habs das ganze Jahr über bei mir in der Gartenhütte,ist absolut kein Problem!
     
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  6. Hatte das Feuerwerk mehrere Jahre in einer unbeheizten Garage (-2/3 Grad im Winter bis zu 30 Grad im Sommer) und es funktioniert immer noch ;)
    War eine 0815 Doppelgarage, nichts besonders dichtes oder trockenes :)
     
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  7. Macht euch das mit den Garagen lieber mal nicht so einfach....
    Garagen müssen ihrem Zweck entsprechend genutzt werden .
    Jedes Bundesland hat dahingehend Vorschriften.
    In der SprengLR 410 ist zwar die Rede von Garagen , aber nur wenn die Zweckentfremdung genehmigt ist.
     
  8. Aber die 10Kg NEM sollten doch gehen? Unbewohnt und so. Oder?
     
  9. Ich meine das muss trotzdem vom Bundesland genehmigt werden.
     
  10. Naja , in der Realität weiß jeder wie viele Garagen aussehen und nirgendwo dürfte der Spruch " Wo kein Kläger , da kein Richter " am ehesten zutreffen , aber man sollte sich halt bewusst sein , was man tut . Pyrotechnik ist nunmal Gefahrgut und wenn s jemand wissen will.......
     
  11. Man darf kein Feuerwerk in Garagen aufbewahren!
     
  12. Bitte nicht schon wieder dieses ätzende Paragraphengereite.
     
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  13. Wo lagert ihr denn euer Feuerwerk, wenn das in der Garage so pöhse ist? Im Keller wird's z.B. kaum besser (sicherer) sein...
     
    ferl und Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  14. Es gibt eine GaragenVO wo drin steht wie eine Garage zu nutzen ist.
     
  15. Gilt in Garagen nicht immer "Rauchen und offenes Licht verboten"? Kann mich an entsprechende Warnschilder erinnern.
    Wäre Feuerwerk da nicht besonders sicher aufgehoben?
     
  16. Ganz genau, und warum ist das so!?:rolleyes: Strengt doch bitte mal eure Köpfe an.:mad:
     
  17. Ich habe mir jetzt einfach mal den Spaß gemacht und die dazugehörige Vo für Rlp durchgelesen.
    Zur Lagerung von Feuerwerk habe ich da natürlich nichts gefunden, rauchen und offenes Feuer ist jedoch wohl zulässig sofern es sich um eine Kleingarage bis 100m2 handelt :D.
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  18. Weil dort Feuerwerk gelagert wird? :D
     
    Phantomsirup und Slush gefällt das.
  19. #19 Captain Knallerbse, 3. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2017

    Welche leicht brennbaren Dinge/Stoffe gibt es noch sehr häufig in Garagen?
     
  20. Sofern es sich um eine Mittel- oder Großgarage handelt dürfen in Rlp zumindest keine brennbaren Stoffe außerhalb des Fahrzeuges aufbewahrt werden. Somit sollte es da nicht zu viele davon geben.

    Bei Kleingaragen sieht das anders aus, hier dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden (Zitat aus der Vo). Hier entfällt jedoch wieder das Rauch und offenes Feuer Verbot, da dieses nicht auf Kleingaragen zutrifft.
     
    Phantomsirup gefällt das.

  21. Im Auto ist auch Benzin/Diesel. Was darf nicht in der Nähe von leicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden? Wer kommt drauf?

    So machen wir das jetzt immer. Hilfe zur Selbsthilfe.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  22. Das muss sich alles nicht widersprechen, bei meiner lokalen Muscheltanke gab es an den Verkaufstagen auch immer ein paar 0815 Familysets zu kaufen.
     
  23. #23 Slush, 4. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2017
    Über Sinn und Unsinn lässt sich ja streiten und sicher ist es keine gute Idee ein offenes Feuer neben einem Kanister mit Benzin oder einem Auto in der Garage zu entfachen. Wenn sich jetzt jedoch kein Fahrzeug in der Garage befindet und ich keine anderweitig brennbaren Stoffe in der Garage lagere, was spricht dann gegen die Lagerung von Feuerwerkskörpern sofern die zugelassenen Mengen in nicht bewohnten Räumen nicht überschritten wird?

    Mich würde einfach nur die Grundlage interessieren, welche dies verbietet. In der oben genannten Garagen VO für mein Bundesland konnte ich nichts finden.

    Edit: Den Abschnitt der SprengLR 410 zur Nutzung von Garagen habe ich mir eben noch mal angeschaut. Wie muss denn diese Genehmigung zur Zweckentfremdung aussehen? Müsste man sich die Garage offiziell als Lager abnehmen lassen, oder reicht es aus sich von der Bauaufsichtsbehörde bescheinigen zu lassen, das die Garage nicht/nicht nur als solche genutzt werden darf?
     
  24. Wie lagert ihr eigentlich sonst noch euer Feuerwerk außer in einer Garage? Würde mich mal Interessieren, da ich dieses Jahr viel kaufen werde und selber nicht weiß, wo man das am besten Lagern kann.
     
  25. Dort gibt es höchstwahrscheinlich eine Art "Sondergenehmigung", damit kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Bin mir nicht sicher, wie das geregelt ist.:confused:



    Die Garage ist dort höchstwahrscheinlich nicht die einzige, und die Garagen nebenan zählen nun mal als "in der Nähe".;)
     
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