Bestimmung Lagergruppenzuordnung . . . Ich komme nicht mehr mit

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyroliebe, 5. Dezember 2017.

  1. Hallo zusammen,

    ich hoffe auf konstruktive Beiträge und kein unfundiertes, sinnloses Gequatsche . . .

    Habe heute bei der BAM angerufen, da mir die ganzen Diskussionen um Crazyrobots, Funke und Co. langsam zu viel wurden.

    Vorne weg laut BAM werden die Crazyrobots irgendwann in 1.1G eingestuft (wohl Jan/Feb iwann), jedoch laut BAM irrelevant, da in den nächsten Tagen seitens TÜV die Zulassung der Crazyrobots wiederrufen wird.

    Jetzt aber zum Eigentlichen . . .

    Im Zusammenhang mit dieser Frage habe ich dann noch gefragt, was eigentlich mit Produkten ist, welche nicht in der BAM-Liste für die Lagergruppenzuordnung zu finden sind - Antwort kam Prompt - dürfen nicht an Endkunden und eigentlich auch nicht an Händler ausgegeben werden - leider machen dies die Importeure des Öfteren trotzdem.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage was bedeutet das für mich als Endkunden und was bedeutet das für Händler?
    Woher weiß man, was man jetzt kaufen darf / woher weiß der Händler, was er verkaufen kann ?

    Die BAM - Liste ist unübersichtlich, dass total Sch.... gar kein Ausdruck dafür ist.
    Durch mehrfach Zulassungen und nur alles in Nummernform, ist es schier unmöglich nach zu vollziehen, was jetzt zugelassen ist und was nicht . . .

    Des Weiteren wo sind Importeure wie Funke, Evolution und Co ?

    Ich komme langsam echt nicht mehr mit.


    LG Liebe



    TES | Amtliche Mitteilungen | Explosivstoffe
     
  2. Das der Tüv die zulassung wiederrufen will ist mir neu. Gab es eine begründung dazu?
     
    Wibias gefällt das.
  3. Normalerweise steht bei vielen Händlern die LGZ des jeweiligen Artikels angeschrieben.

    Manchmal findet man sie auch auf dem Artikel selbst aufgedruckt.

    Wenn die Artikel hierzulande im Verkauf sind und eine CE F2 Nummer besitzen dann mache ich mir über sowas ehrlich gesagt keinen Kopf mehr :)
     
  4. Also der genaue Wortlaut war: Der Drops mit den CR ist aber eh gelutscht in den nächsten Tagen wird der TÜV die Klassifizierung widerrufen, hier wurde so dreist versucht Regeln zu um gehen, dieser Gegenstand wird daher von Seiten der BAM bis auf Weiteres keine Lagergruppenzuordnung erhalten, sobald aber die Sache mit TÜV und Co durch ist, wird es definitiv 1.1G

    Morgen hab ich nochmal ein kleines Gespräch mit einer Kollegin, welche direkt auf die Neuen Produkte spezialisiert ist.
    . . . Mal schauen was dabei raus kommt.

    Dazu zu erwähnen ist - Ich habe bei der BAM als Verkäufer angerufen (Nicht gelogen - habe ja einen kleinen Verkauf, bin aber so klein, dass ich über ein Partnerunternehmen beziehe)
    - Nur als Anmerkung, falls die BAM mitließt, damit ich nicht der vortäuschung falscher Tatsachen beschuldigt werde ....


    LG Liebe
     
    MTFireworks, Brakelmann und biwo92 gefällt das.
  5. Ja, aber wenn ich mir die Listen so anschaue, finde ich sehr sehr sehr viele Produkte, welche aber bei Namhaften Herstellern in den Onlineshops sind nicht ..... Ich blick da nimmer durch

    Ich bin ein aufrechter Mensch und hab ned vor mit Feuerwerk Probleme zu bekommen - ins Besondere auch im Hinblick auf meinen Schein, den würde ich gerne noch ein paar Jahre behalten !
     
  6. Irgendwie widersprichst du dich. Erst behauptest du das die Zulassung einzigen wird um gleich danach zu behaupten das die CR 1.1G werden. Was den nun? und mit wem hast du bei der BAM gesprochen?
     
  7. Ich habe es so verstanden: Das die Zulassung Entzogen wird , um dann neu in 1.1G erteilt zu werden nach erneuter Prüfung , da wohl einfach zu viel getrickst wurde !
     
    Vapnatak, Wibias und Gast36578 gefällt das.
  8. 1.1G wäre aber die Lagergruppenzuordnung und nicht die Zulassung^^
     
    Pyroliebe und Gast36578 gefällt das.
  9. Wie von biwo92 schon richtig erkannt ist 1.iwas nur die Lagergruppenzuordnung und F1/2/3/4 T1/2 P1/2 S1/2 Usw sind Zulassungen/Klassifizierungen
     
  10. Es geht wohl darum dass derzeit die Artikel als 1.3G geführt sind in P1.

    Dies wurde von TÜV Rheinland im Ausland so zugelassen (IST-Situation).
    Die BAM in D will aber nicht dass diese Artikel erhältlich sind (vorsichtig formuliert).
    Deren Möglichkeit es zu "verhindern/erschweren" ist die LGZ. Die ist ein deutsches Sonderthema, aber auch ein heißes Eisen.
    Wenn die BAM die LGZ in 1.1G einstuft kollidiert dies mit EU-Recht (man schriebe einem Notifyer vor, dass man (Deutschland) das nicht will - da reagieren nationale Notifyer und sogar die nationalen Politiker ÄUSSERST allergisch drauf)
    Umweg jetzt: "gemeinsame Konsultationen" :) führen dazu dass der TÜV Rheinland im Ausland die P1/1.3G Zuordnung zurückzieht, die BAM kann dann in 1.1G einstufen und "gut ist".

    Das Kernproblem würde damit gelöst werden (Aus BAM-Sicht). Niemand kann im Ausland diese Artikel mehr legal erwerben wenn P1-Zulassung erloschen ist. Eine Einstufung in F4 wäre dann wohl notwendig /oder zumindest F3, was sie wieder für die Normalbürger OHNE Schein illegal macht.

    Der Rattenschwanz an Problemen für die Händler die diese Artikel in den Markt gegeben haben könnte groß werden...

    aber da halte ich mich raus.

    Sollten die Angaben stimmen lacht ein Teil in mir, der andere weint (bin gespalten - P1-Artikel mit Blitzsatz - dazu wurde genug geschrieben)

    Soweit jedenfalls mein Verständnis der Ist-Situation und der Auswirkungen.
    Falls unrichtig bitte ich um konstruktive Kritik der entsprechend falschen Passagen.
    Vielen Dank
     

  11. Ich wollte eigentlich kein zweites CR Thema aufmachen, sondern mehr die Problematik LGZ generell ansprechen... aber sei es drum.

    Also mit 1.3 vom TÜV . . . das mag schon sein, aber LGZ's für DE darf genau eine Stelle ausgeben und das ist die BAM (Soweit meine Infos)
    Daher auch die Aussage, dass die CR's nie eine LGZ hatten.

    Ob jetzt die BAM das Produkt nicht will oder wer Anders oder was auch immer da los ist ist mir prinzipiell wumpe.

    Es muss auch keine F4/F3 Einstufung stattfinden - es kann auch ein "Nicht zugelassener" Artikel werden/bleiben.



    Viel wichtiger - was ist z.B. mit Funke ?

    Ich sehe keinen einzigen Artikel von Funke in der LGZ - Liste.
    Gleiches gilt für Evolution.
    Was ist mit einem Großteil des Lesli - Sortiments ?
    Was ist mit einem Großteil des Blackboxx - Sortiments ?
    Was ist mit . . .

    Die Liste ist unübersichtlich bis zum geht nicht mehr, aber auch nach genaustem Suchen findet man Vieles, was bereits verkauft wird nicht.

    Das sollte uns wesentlich mehr beschäftigen, als die dämlichen Crazyrobots
     
    MTFireworks und Scherzartikel gefällt das.
  12. Anhang: Der Gesprächspartner war irgend ein Prof. Dr. irgendwas mit S soweit ich mich erinnere - wenn ich morgen nochmal telefoniere schreibe ich mir den Namen des Gesprächspartners auf, wenn das hier so wichtig ist.

    Und wenn man mir nicht glaubt, so kann ich nur empfehlen selbst bei der BAM an zu rufen und sich zu informieren, die beißen nicht und sind besser informiert als man glaubt (habe ich festgestellt).

    LG Liebe
     
    MTFireworks und Gast36578 gefällt das.
  13. währe Cool wenn Die BAM mal Öffentlich dazu Stellung nehmen würde..
    Kann doch nicht jeder Feuerwerksbegeisterte dort Anrufen xD
     
    Wibias, Mr Bla und Pyroliebe gefällt das.
  14. Es gibt nur 2 Lagergruppenzuordnungen die wichtig sind. Da eine davon fast nie gebraucht wird entfällt die Anfrage an die BAM.
     
  15. Und welche denkst Du, sind das ?
     
  16. Dauert noch bis ich die richtige gefunden habe.:D
     
  17. Es kann aber nicht sein, dass auf initiative "Deutschlands" ein Artikel die Zulassung verliert welcher alle Anforderungen erfüllt..
    Wenn das auf die Intiative der BAM zurückgeführt werden kann, könnte Triplex direkt ein paar Klagen einreichen wegen Behinderung des Inverkehrbringens von Ware und so eine Schädigung des Marktes/Geschäfts.
    Wenn die Zertifizerung in P1 wirklich nicht rechtens ist, dann wäre dies zwar gerechtfertigt, aber alles so intransparent zu gestalten und nach eigenem Gutdünken zu verfahren ist sehr unseriös..

    Desweiteren könnte man sogleich die BAM mit der gleichen Argumentation (wie bei der BAM ID) verklagen, dass die Lagergruppenzuordnung eine Behinderung zum inverkehrbringen von Ware ist..
     
    Ossi-Olaf gefällt das.
  18. Funke hat ja die D Böller 2017er Charge auch in P1 einstufen lassen aufgrund der Schwankungen nach unten und oben. Jetzt stellt sich die Frage, ob deren Zulassung auch entzogen wird, da sie ja eigentlich in eine andere Kategorie gehören...
     
  19. Das ist nicht ganz richtig, denn überlege mal, welche Artikel bisher in 1.3 und welche in 1.1 eingestuft sind.
    Nur hat man das schon bei der Zulassung erkannt...oder ??
     
  20. Naja die ADR Gruppe wird doch immer als Lagergruppe übernommen bzw. werden die Papiere geprüft.
    Wenn diese nicht übereinstimmen gibt es doch ein großes Problem da man dann an der Zulassung zweifeln müsste.. (z.B. Salutbatterien in ADR 1.3)
     
  21. Einstufen lassen ?

    findest du in der BAM-Liste überhaupt irgendwelche Funke Artikel ?
    Wenn man nach der Liste geht haben die nicht mal ne Lagergruppenzuordnung . . .

    Im confused
     
    Scherzartikel und Wibias gefällt das.
  22. Aber die P1 Zulassungen für verschiedene Ausführungen der Funke Knallkörper
    Certipedia - Zertifikat Nr. 69256651
    Certipedia - Zertifikat Nr. 69256651
     
  23. In der BAM Liste wirst du nichts finden. Die Funke haben eine Zulassung vom tüv Rheinland in Ungarn.
     
    DerEr gefällt das.
  24. Jedoch brauchen sie trotzdem eine deutsche Lagergruppenzuordnung und die gibt's prinzipiell nur von der BAM (laut eigener Aussage der BAM)

    Darum geht's mir ja hauptsächlich
     
    Scherzartikel gefällt das.
  25. Es geht um die Bam Listen der Lagergruppenzuordnung. Da kann man etliche Artikel, die verkauft werden, nicht finden. Von Funke kann ich da keinen einzigen finden.
     
    Scherzartikel und Pyroliebe gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden