News Feuerwerk ohne CE-Zeichen komplett verboten?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Donner, 17. Dezember 2017.

  1. Ich hätte hier mal eine Anfrage an die Spezialisten hier:

    Mein Bekannter ist selbst Feuerwerker und hat mir erzählt, dass er seine ganzen Restbestände, die noch kein CE-Zeichen haben, nun unbedingt zu vernichten habe. Er dürfe es nicht mal privat verschenken. Stattdessen solle er es in Wasser unbrauchbar machen (oha... Chemie...) und dann im Restmüll (!) entsorgen.

    1. Stimmt das?

    2. Wäre gewässertes Feuerwerk nicht Sondermüll wegen der darin enthaltenen teils giftigen Chemikalien?

    3. Wollen die Behörden die Existenz kleiner Feuerwerker gezielt vernichten?

    4. Haben die komplett den gesunden Menschenverstand verloren...?

    5. Haben sich die Feuerwerkskörper durch das CE-Zeichen inhaltlich verändert, dass sie plötzlich alleine zulässig sind?

    kopfschüttelnde Grüße,

    Donner
     
  2. 1) Ja.
    2) MMn auch ja und keine Sau nimmt Dir das ab.
    3) Warum das? Die Übergangszeit war eeewig, wer seine Ware bis dahin nicht wegbekommen hat ist selbst Schuld.
    Wobei man auch diversen Importeuren vorwerfen kann, dass man sich nicht früh genug um CE geprüfte Ware bemüht hatte.
    4) Hä?
    5) Natürlich nicht, aber nochmal: Es war Zeit genug seine Ware ohne CE zu verbrauchen vor der Deadline!
     
  3. Meine Antwort auf 4.:
    Ja.
     
  4. NEIN!

    Er muss die Feuerwerkskörper keineswegs vernichten!

    Er darf sie nur nicht mehr verbringen und verwenden, wohl aber aufbewahren.
     
    Propanella und _bsvag_ gefällt das.
  5. Danke für die Reaktion.

    Mein Bekannter hatte von seinem Lieferanten noch in der letzten Lieferung Material ohne CE-Kennzeichung bekommen.
    Zu 5 und 6; Wenn doch die Feuerwerkskörper abgesehen von dem Aufdruck "CE" mit den neuen identisch sind, warum dann dieser unsinnige Zwang zur Wertevernichtung? Mein Bekannter war zeitweise krank und kam deshalb nicht dazu, diese Altbestände rechtzeitig zu verbrauchen.

    Ich finde es schlicht irrsinnig, dass solche rein bürokratischen Neuregelungen (es geht ja lediglich um einen Aufdruck) einen Zwang zur Vernichtung funktionierender und inhaltlich eigentlich zulässiger Dinge bewirken, der für entsprechend gering Bemittelte sogar existenzbedrohend sein kann.
    Wer hat etwas davon und welcher Schaden entsteht andererseits durch das bestimmungsgemäße Verbrauchen dieser Altbestände?

    Richtig: Nur die Importeure haben einen Nutzen davon (und selbst die nicht unbedingt) und niemandem wird durch den Verbrauch von Altbeständen ein Schaden zugefügt.

    Der wird ausschließlich durch den Vernichtungszwang dem Endverbraucher zugefügt.

    Und das finde ich, gelinde gesagt, zum K.....

    Welche rechtlichen Konsequenzen hat jemand eigentlich zu befürchten, wenn er derartige Ware einfach abbrennt und dabei erwischt wird?

    Und: Laufen jetzt überall Kontrolleure herum, die jeden Artikel auf das ordnungsgemäße CE-Zeichen prüfen?
     
  6. Wozu sollte ein Feuerwerker die aufbewahren, wenn er sie nicht mehr verwenden darf?
     
  7. Kommt drauf an um was es sich handelt.
    Du fragtest nach einem Vernichtungszwang und den gibts nicht.
     
  8. Stell die Frage mal unseren Raritätensammlern ;)
     
    SKO gefällt das.
  9. #9 T.o.1, 17. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2017
    Sag mal, worüber sprechen wir hier eigentlich?
    Klasse IV oder Klasse II zum Silvesterverkauf?
    War Dein Bekannter wirklich über Jahre krank?
    Und warum nimmt er noch Ware ohne CE an?

    Ich verstehe Deine Aufregung, aber wir brauchen hier nicht in Stammtischparolen zu verfallen.
    Deine Aufregung kommt Jahre zu spät, die Übergangsfrist war ewig und drei Tage.
     
  10. siehe Aktivität...sagt doch alles :)
     
  11. Entschuldige, aber ich kann Dir nicht folgen. Wessen Aktivität, sagt was aus?
     
  12. die von Donner, 4 Jahre nichts geschrieben
     
  13. Also, mal ehrlich,
    Kein Polizist würde euch Böller wegnehmen auf dem eine der in den letzten Jahren immer wieder hoch angepriesenen BAM Nummer draufgedruckt ist.
    Das ist einfach Fakt. Ob mit oder ohne CE. Das ist das Siegel, was immer drauf sein MUSSTE.

    Man muss eher heutzutage Angst haben das sie einem die legalen CE Artikel wegnehmen, weil keine BAM draufsteht :D

    Resultat und Fazit meinerseits:
    Ich hätte sie behalten, und ehrlich gesagt, auch an Silvester alle ordnungsgemäß verwertet :D
     
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  14. Auf meine Frage, warum identische Feuerwerkskörper nur wegen eines kleinen fehlenden Aufdrucks plötzlich wie illegale kriminelle Gegenstände behandelt werden, hat mir noch niemand beantwortet. Ich würde das ja verstehen, wenn aufgrund einer Neuregelung etwa bestimmte Stoffe in pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr zulässig wären oder wenn es um schärfere Lautstärkeregelungen gehen würde, aber es geht ja offenbar nur um den CE-Aufdruck bei identischem Inhalt.

    Und das finde ich eben schlicht irrsinnig, weil logisch nicht nachvollziehbar (außer, man ist ein sturer Bürokrat, dem nur die Gesetze aber nicht die Menschen etwas gelten...).

    Und im Übrigen finde ich es armselig, jemanden wegen zeitweiser Inaktivität pauschal lächerlich machen zu wollen. Es gibt ja auch noch ein Leben neben Silvester und Feuerwerk...
     
  15. Ich versteh dich nicht ganz... Der Schritt ist in meinen Augen sehrwohl logisch.
    Der Sinn: Vereinheitlichung. Nix Bürokratie. Feuerwerk braucht EU-weit eine CE-Kennzeichnung. Das ist so vorgeschrieben.
    Somit lässt sich einfach geprüfte und zugelassene Ware von nicht geprüfter/zugelassener Ware unterscheiden.

    Wenn der Artikel nun eine CE-Zulassung hat und diese auf der alten Chargen einfach noch nicht aufgedruckt ist, dürfte die dein „Kollege“ meines Wissens nach sogar selbst anbringen, mittels „offiziellen“ Etiketten vom Importeur.

    Und wie schon erwähnt wurde: Es gab eine sehr lange Übergangsfrist.
     
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  16. Bestimmung - CE-Kennzeichnung ab Juli 2017

    Für die Neugierigen ;)
     
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  17. Achso, aber das hat ja nichts mit seinem Bekannten zu tun.

    @Donner
    Saibot sagt es ja schon, Du kannst nicht x Länder unter einen Hut bekommen und gleichzeitig alle alten Zulassungen bestehen lassen.

    Aber nicht nur das Negative aus der Änderung nehmen. Dadurch gibt es nun Vulkane bis 250g NEM, Batterien bis 500g (mit max 25 anstatt 20g pro Rohr) und natürlich zig neue Importeure in D mit zum Teil Artikeln die sich nicht hinter Profiartikeln verstecken müssen.

    Ps.: Ich gehe jetzt mal von Klasse II und Kategorie 2 aus.
     
  18. Moment mal, Zwischenruf.....
    Das würde heissen, daß kein Feuerwerker mehr seine Shells selber bauen darf, bzw diese vor Verwendung bei einem der NBs auf CE Konformität prüfen lassen muß?

    Herzlich willkommen EU-Einheitsfeuerwerk
     
  19. Ich kenne zwar Kollegen mit Herstellerschein (habe selbst keinen), aber die haben keine Herstellungsstätte.
    Weiterhin kenne ich keinen Kollegen der seine Bomben selbst herstellt, außer er vertreibt sie auch (Alex von JGWB).
    Also wo ist das Problem in der Praxis?
    Außerdem, die QS welche für Klasse IV nötig war, war sicher auch nicht ohne.
     
  20. Ich kenne eigentlich keine Pyrotechniker mit Herstellschein die nur für den "Eigenbedarf" produzierten... Rentiert sich nicht

    Ok To1 war schneller gg
     
  21. Das ist natürlich ein Argument...
    habe mir gerade mal die Bilder von Adelfia angesehen, das CE Zeichen ist doch bei vielen Shells klar erkennbar.
    (in einem anderen Thread wurde halt darauf hingewiesen, daaß gerade in Süditalien eher "Eigenbau" geschossen wird...
    Falsche Annahme meinerseits.
     
  22. Der Schritt an sich ist logisch, ja. Aber warum deswegen die Altartikel automatisch dadurch illegal werden erschließt sich mir nicht.
    Beispiel die Diamond-BR's ... ich hätte es viel besser gefunden wenn man diese ab 2017 offiziell nicht mehr verkaufen darf statt nicht mehr verwenden. (Wobei ich persönlich mir sehr sicher bin das es doch gemacht wird..).
    Somit wird man automatisch kriminalisiert ... für einen Gegenstand der dadurch nicht gefährlicher wird als vorher ... Übergangsfristen hin oder her.
    Wobei im o.g. Fall die 10 Jahre wirklich extrem großzügig sind. Allerdings steht hier immer noch die Frage im Raum um was für FWK (KAT?) es sich handelt..
     
  23. Ich weiß nicht, wie das bei der Polizei ist, unsere Ordnungsämter sind allerdings auf dem Laufenden.

    Zurecht.

    Bis wann wurde denn Consumer-Feuerwerk ohne CE verkauft?
    Kat4 gab‘s 2016 noch regelmäßig ohne CE, oder erst auf Nachfrage.
    Entsprechend gab‘s dann eben bis zum Stichtag ein paar Alles-muss-raus-Feuerwerke.
     
  24. Bis zum 3.7.2017 und das war auch legal. Allerdings in der Regel ja auch als "Sale"
     
  25. Jetzt eher nicht mehr :)
    Aber die gab‘s teilweise günstiger, manche Lieferanten hatten auch letztes Jahr noch nicht alles mit CE, und um Gefahrguttransportkosten zu sparen bestellten vor allem kleinere Betriebe dann eben trotzdem bei diesen, statt einzelne Gegenstände mit CE dann noch extra woanders zu kaufen.
     
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