Sicherheit Unmittelbare nähe definition

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Funker, 18. Dezember 2017.

  1. Hallo, habe meine anzeige für silvester für kat f3 artikel weggeschickt.. Und jetzt endlich eine antwort bekommen ich habe raketen und evtl batterien mit steighöhen von 60 bis 90 m angegeben.. Ich war mir bewusst das im abstand nach meinen messungen 60 metern und mehr reetgedeckte häuser stehen.. Klar brandempfindliche objekte.. Aber es heist doch in unmittelbarer nähe dürfen keine ptg abgebrannt werden.. Ok raketen könnt ich noch etwas verstehen aber ne batt wenn gesetzlich vorgeschrieben ist mind. 15 meter im radius.. Dann sind doch die häuser mit laut amtsmessung mind. 50 metern entfernung nicht in dem schutzabstand ?!
    Sie baten mir an die anzeige fallen zu lassen... Aber habe ja noch andere artikel wie f 3 böller und vulkane.. Zumal ich schon alles bestellt habe... was meint ihr dazu?
     
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  2. #2 schmitzrocket, 18. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2017
    Wie kommst du denn auf den Schutzabstand von 50m? Ich würde mal von den F4 Schutzabständen ausgehen.
    Bei Raketen und steigenden Kronen in der Abschussrichtung 200 Meter, in den anderen Richtungen mindestens 125 m.

    Schau mal in Die Verwaltungsvorschrift, das gilt auch für Kat III.
     
  3. Also ich als Verwaltungsmensch kann dir nur sagen, dass du da schlechte Karten haben wirst. Wenn das so im Gesetz steht "unmittelbare Nähe", dann ist das reine Auslegungssache der Behörde. Google mal "unbestimmter Rechtsbegriff". Dieser muss immer definiert werden und räumt so der Behörde Ermessensspielraum ein, den sie dann geltend macht. In Gemeinde A sind es dann 50 Meter, B sagt 100 und C sagt 500. Da wird dir nur helfen, dass Feuerwerk entsprechend zu ändern. Kannst natürlich Widerspruch einlegen, aber da wirst du dieses Jahr keine Klärung mehr bekommen, wenn die es schont abgelehnt haben.
     
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  4. #4 Feuer_und_Flamme!, 18. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2017

    Vielleicht hätte man das Problem auch mit einer sorgfältigeren Auswahl des Abbrenners umgehen können.
    Könntest ihnen ja eine Alternative anbieten, da du dich sonst gezwungen siehst, ein Feuerwerk in der ersten Januarwoche anzuzeigen....
    Vermutlich hat man bei der Antwort schön die 2-Wochen-Frist abgewartet, damit gar nicht erst eine erneute Anzeige (für den Silvesterabend) gestellt werden kann.
     
  5. Ich glaub das Spielgerätesteuergesetz hat da nichts mit zu tun :D

    Zum Thema: Die Raketen kannst du vergessen, für Batterien mit mehr als 30m Steighöhe und Kaliber unter 50mm gelten 50m Schutzabstand nach BAM-Leitfaden, auf die kannst du dich eventuell berufen, mit Hinweis auf die auf den PtG angegebenen 15m, die du so um das mehr als dreifache überschreitest.

    Hier noch der Link zum Leitfaden:
    https://www.tes.bam.de/de/mitteilun...aeden-dl/leitf_abbrennen_von_feuerwerk_f4.pdf

    Der ist natürlich nicht ganz up-to-date, weil mittlerweile auf allen PtG ein Schutzabstand angegeben werden muss, aber gut genug. Die 15m in F3 und 8m in F2 sind für Raketen und Batterien mit Zerleger einfach kompletter unsinn.
     
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  6. Für Kat. 4 gilt Anlage 6 der 1. SprengV
    Für alle anderen Kategorien gilt der statische Abstand der auf dem Gegenstand steht.
    Den Begriff "Reetgedeckte Häuser" gibt es in der 1. SprengV nicht mehr sondern nur noch "besonders brandempfindliche Gebäude " denn nur weil ein Gebäude zu einem bestimmten Typus zählt heisst es nicht das er zwangsläufig auch gefährdet ist. Hier bedarf es immer einer Individuellen Prüfung und Abwägung in Zusammenhang mit den Verwendeten ptg. Eine Pauschale Aussage 200m für alles ist nicht möglich. Deshalb ist es ja auch so offen formuliert. Da würde ich das Gespräch suchen wenn der Platz im Verhälniss zum ptg in Ordnung ist.
     
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  7. Für F1,2,3 gilt zwar der Schutzabstand/Sicherheitsabstand für Personen, der auf dem Artikel steht, mit der für diese PtG 'geltenden' unmittelbaren Nähe hat das aber nach meinem Verständnis nicht wirklich was zu tun, das muss von Artikel zu Artikel und Abbrenner/Wetter entschieden werden.

    Daher der Verweis auf die Schutzabstände in F4, da außerhalb dieser tatsächlich keine Stücke oder Funken fliegen dürfen. In F2 und F3 gilt ja eigentlich, dass keine Funken außerhalb der 8 bzw. 15m den Boden berühren dürfen. Bei Raketen halte ich das für unrealistisch, da der Treiber und Stab viel weiter fliegen.
     
  8. @Funker: Nimm mir das jetzt wirklich nicht böse, aber wie kommst du überhaupt auf die Idee, in der Nähe von Häusern mit Reetbedachungen Feuerwerk zu zünden!?:eek: Wenn da etwas passiert, dann wird dir nicht mal die beste Versicherung der Welt noch helfen können. Wie @Feuer_und_Flamme! schon erwähnte, solltest du nächstes mal einen besseren Abbrennplatz aussuchen. Jetzt musst du dich mit der Entscheidung vom Amt abfinden. Die werden es nicht freigeben.;)
     
  9. 60m ist aber nicht wirklich 'in der Nähe', wenn man von den 15m Sicherheitsabstand, die gelten, als Vergleich ausgeht.
     

  10. Sowas von in der Nähe! Rakete 90m in der Luft + Reetdach 60m entfernt. Muss ich jetzt nicht weiter vorrechnen, oder?
     
    13Rocketlauncher37 gefällt das.
  11. Allein vom gesunden Menschenverstand her würde ich immer einen großen Bogen um Reetdachhäuser machen. Wenn man mal von Bodenfeuerwerk absieht ist das Risiko einfach zu groß das da doch was passieren kann.
    Sorry aber Raketen in 60m Abstand von Reethäusern anzuzeigen....hoffentlich macht die Behörde dort dir es so schwer wie möglich...
     
    KnatterBall und Captain Knallerbse gefällt das.
  12. Bei uns herrscht ein generelles abbrennverbot von 100-200 Metern in der Nähe von Reetdächern und pferdestellen.

    Ich glaube du hast überschnell gedacht bei deinem Antrag.
    F3 in der Nähe von Reet, dass klingt nicht nach Verantwortung.....60m sind nicht gerade viel, erst recht nicht bei 90m flughöhe :D
     
  13. So, reicht auch.:cool: Jetzt machen wir alle ein mal Gruppenkuscheln (lasst die Klamotten gefälligst an) mit unserem @Funker, und hoffen, dass auch er noch sein Feuerwerk an Silvester abfeuern kann. Auf einem anderen Abbrennplatz selbstverständlich.:)
     
    schnix gefällt das.
  14. So, habe dem amt zurückgeschrieben weil sie mir angeboten haben die anzeige zurückzuziehen.. Das wir das mit den raketen und batterien lassen sprich 60 - 90 m steighöhe aber ich trotzden die anzeige mit den restlichen bodenartikeln weiter bearbeitet haben möchte.

    Also gut war halt meine erste Kat F 3 anzeige.. Und das mit den begriffen unmittelbare nähe.. Sicherheitsabstand und schutzabstand.. Ist halt meines erachtens nicht überall bombenfest definiert. Zumal ich das so verstanden habe innerhalb des größten schutzabstandes... Ich war der meinung fas es in f3 halt mind 15 m sind oder das was drauf steht auf den artikeln.. Und ich dachte immer eine rakete fliegt wenn man alles richtig macht nach oben und nicht 90 m horizontal zum nächsten reetdachhaus... Aber ich bin immer bereit was neues zu lernen. aldo das mit den raketen kann ich ja noch verstehen.. Aber das batterien mit 60 m steighöhe verboten werden ... Also da muss die batterie ja schon zu dem haus hingetragen werden damit der effekt dort ankommt nicht mal falls sie trotz sicherns umkippen sollte ist da noch ne mauer zwischen batzerie und haus aber nun gut.. Jetzt bin ich schlauer und plane nächstes mal den größtmöglichen abstand ein.

    Ende
     
    Captain Knallerbse gefällt das.
  15. In meiner Samtgemeinde hatten wir immer einen Schutzabstand von 200 Metern, es geht ja nicht darum, dass die Effekte nicht auf dem Reetdach losgehen sollen, sondern um eventuelle glühende Fetzen der Raketen oder Bombetten. Die fliegen teilweise deutlich weiter als die Flughöhe!
    Ich kann mich noch erinnern, wie wir als Kinder mal hinter so einem deutlich sichtbar glühendem Fetzen hinterhergelaufen sind, dürften gute 120m gewesen sein. Das sollte man wirklich nicht unterschätzen!
    Letztes und dieses Jahr gabs/gibts dann sogar ein totales Feuerwerksverbot in der gesamten Samtgemeinde, da ein Reetdachbesitzer oder übereifriger Politiker die 200m noch für zu riskant hielt...
     
  16. Was soll man dazu noch sagen! :eek:

    Bei uns in Schleswig-Holstein, wird in den Medien (Radio, Fernsehen, Zeitung), kurz vor Silvester immer auf folgendes hingewiesen:
    "Im Umkreis von 200 Metern von reetgedeckten Häusern / Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten"
    Ob nun gesetzlich richtig, das sei erst einmal dahingestellt, aber aufrund dessen, würde ich mich doch weit vorher mit diesem Thema genauer beschäftigen, damit ich überhaupt eine Chance habe, das Feuerwerk erfolgreich anzuzeigen. ;)

    Sorry, das wäre für mich ein Grund den 27er Schein einzuziehen. ;)

    Ich würde sagen, das mind. 200m Abstand zu "besonders brandempfindliche Gebäude" schon nicht verkehrt wären!

    Der Wind / Windrichtung spielt dabei auch noch eine große Rolle.


    Gruß
    Scherzartikel


    .
     
    LarvellJ und schnix gefällt das.
  17. Ja wobei es von Amt zu Amt unterschiedlich ist. Bei uns sind es sogar 300m für die gesamte Cat2. Bei euch wurde das immer aufgeteilt je nach Art des Gegenstandes. Heißt Cakes dürfen dichter ran als Raketen. Ist jetzt aber auch schon 2 oder 3 Jahre wo ich mich bei euren Amt informiert habe.
     
  18. In der Nähe meiner angestammten Zündstelle wurde dieses Jahr auch ein Pflegeheim hochgezogen (ca. 200m Entfernung). Die Stelle ist etwas außerhalb des Wohngebietes, in dem ich wohne (noch ca. 50m weiter). Dort hab ich etwas Ruhe und muss nicht "direkt vor der Tür" zünden. Da fragt man sich natürlich schon, ob es jetzt noch so eine gute Idee ist, da zu zünden (nicht im Dauerfeuer...). Andererseits ist das Wohngebiet nur unbedeutend weiter entfernt und dort wird ab 20 Uhr erfahrungsgemäß auch kräftig gezündelt. Doofe Situation...
     
  19. Kannst ja mal im Pflegeheim nachfragen, wie die zu Feuerwerk stehen. Es soll ja auch Einrichtungen geben, die bei einem gut geplanten Feuerwerk gerne mit ihren Leuten vorbeischauen, und mit einer Einverständniserklärung der Einrichtung in "unmittelbarer Nähe" gibt es auch keine Probleme. Beim Anzeigen eines Feuerwerks in Bayern gibt es sogar extra die Möglichkeit, anzuhaken, ob lärmempfindliche Gebäude in der Nähe sind und falls ja, ob man das Einverständnis geholt hat, trotzdem ein Feuerwerk machen zu dürfen :)
     
    Darnoc und tommihommi1 gefällt das.
  20. So ähnlich würde ich es auch machen. Wobei 200 Meter natürlich schon recht viel ist. Ist aber auch die Frage was du da vor hast... wenn du da ne Anhängerladung Böller im 20 Stunden Marathon hochjagen möchtest, ist das vielleicht keine gute Idee. Aber für das klassische Abendfeuerwerk dürfte es kein Problem geben. Aber wie gesagt, anfragen dort hätte Stil :)
     
  21. Sie boten Dir an die Anzeige fallen zu lassen? Was wäre denn die Alternative? Eine wäre sie müssen Dir eine begründete Untersagung zu senden....
    Die Andere wäre sie haben keine Handhabe gegen Dich und können Dich nur bitten es zu unterlassen....
     
  22. Wenn ich weiß, das sich in 200 m Entfernung ein Pferdestall befindet,würde ich auf ein lautes Feuerwerk verzichten.Und wenn der Wind ungünstig ist wahrscheinlich komplett.
     
    Eistee gefällt das.
  23. Ich habe vor einigen Jahren ein Feuerwerk abgebrannt 70m vom Krankenhaus.Ich bin im Vorfeld dort hin und habe um Erlaubnis gebeten.
    Die Antwort kam per Mail. ...
    Wir haben keine Einwände und unsere Patienten freuen sich.Wünschen der Veranstaltung einen guten Verlauf .
    Ich bin dann zum Ordnungsamt hin,legte meine Anzeige auf den Tisch.Der Sachbearbeiter zog die Augenbrauen hoch.Neben einem Krankenhaus? Das wird nix.Ich schob die Mail hinterher.Er musste grinsen.Sie denken aber auch an Alles....Muss man das nicht bei diesem Hobby... Natürlich Anzeige genehmigt.
    Der Wind war auch sehr günstig.
     
    KLONK, LehIre, Santa Claus und 5 anderen gefällt das.
  24. Aus Gründen des Brandschutzes, machen diese Abstandsregeln natürlich Sinn. Aber ich denke die Mehrheit der Menschen, in einem Krankenhaus oder Altenheim, freuen sich riesig darüber, wenn sie durch das Feuerwerk, mal für ein paar Minuten ihre Probleme vergessen und neue Hoffnung schöpfen können.
     
    ThommyZink gefällt das.
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