Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. September 2017.

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  1. Gute Frage, aber das Ergebnis seht ihr ja...
     
  2. Meine Theorie (wild in den Raum geworfen):
    Vor ca. 50-80 Seiten hatte hier mal jemand was zur Gefahrengutklasse geschrieben, das ab so und soviel Gramm BKS die Böller in kleineren Einheiten verpackt sein müssen um 1.3 zu bekommen oder so. Ich nehme an das darum z.B. Zena Nitrate alle in der Verpackung noch mal in 5er Packs verpackt sind (4*5er Packs) das wurde ja bei den CR nicht gemacht, die wurden einfach mit etwas Plastik in die 12er Packung gepackt. Könnte es vielleicht sein das denen deswegen die 1.3 Klassifizierung entzogen wurde? Und man 1.1 oder 1.2 wegen der "Gefährlichkeit" nicht in P1 haben darf?
     
  3. Dann bräuchte man einfach nur die Packung ändern und gut wäre es. Dürfte aber daran nicht liegen. Die Gefährlichkeit/CE-Zulassung eines Gegenstandes bezieht sich auf den einzelnen Gegenstand und die Gefahrklasse auf die gesamte Packung, soweit ich weiß.
     
  4. Wenn man mal ehrlich ist, durch die guten neuen D-Böller braucht man eigentlich keinen CR mehr. Sicherlich ist das nochmal nen ganz anderes Kaliber aber irgendwann muss in der Holzklasse auch mal gut sein.

    Zudem ist der D-Böller auch sicherer. Problematisch ist eher der günstige Preis der BKS Böller...

    Bin mal gespannt wie das ganze weiter geht. Die Behörden sind sicherlich jetzt erst richtig auf den Plan gerufen....
     
    Jack-Beauregard und Phantomsirup gefällt das.
  5. die D Böller kann man damit überhaupt nicht vergleichen....Äpfel und Birnen sind auch zwei verschiedene Früchte. Was man braucht und was nicht, das liegt überhaupt im persönlichen Ermessen...
     
    Christoph, juio, agent1 und 4 anderen gefällt das.
  6. Hast du die Norm vorliegen? Wenn ja, kannst du uns evtl. etwas mehr darüber erzählen?
    Im Wiki steht ja leider nichts genaues zur Kategorie P1. Mich würden Satzmengen, mögliche Bauarten, zulässiger Schalldruckpegel etc. interessieren.
    Der Lesezugriff auf die Norm kostet leider über 100€, das ist es mir dann doch nicht wert ;)
     
  7. An vielen Hochschulen gibt's gratis lesezugriff, auch für Nicht-Studenten, das ganze schimpft sich "Perinorm".

    Aber ja, ich habe den Volltext hier, sonst würde ich nicht so selbstbewusst schreiben.
     
    SmintES gefällt das.
  8. Danke für den Hinweis mit den Hochschulen.

    Ich wollte jetzt garnicht infrage stellen, dass du die Norm hast :).
    Nachdem du dich ja schon damit beschäftigt hast, dachte ich mir, du könntest uns Unwissenden evtl. die o.g. wichtigsten Punkte mitteilen, falls du Zeit und Lust hast.
     
    karl_knallkopp gefällt das.
  9. steht hier alles schon im thread...
     
  10. Na gut, dann werd ich jetzt mal anfangen, 3000 Beiträge zu lesen :D
     
  11. kannst ja nach meinen Filtern :p

    Kurzzusammenfassung:

    <= 120dB(a) in der als Sicherheitsabstand angegebenen Entfernung
    keine Splitter etc. mit signifikanter Energie (1J glaub ich) in dieser Entfernung
    <= 10g Knallsatz (SP, Perchlorat- oder Nitratsatz, immer sind 10g der Grenzwert)
    Ohne Fachwissen nutzbar
    Ohne Zubehör, das nicht mitgeliefert oder nicht normalerweise vorhanden ist, nutzbar

    Das sind die Anforderungen, damit ein Knallerzeuger in P1 eingestuft werden kann, aus dem Kopf runtergeschrieben, ohne Gewähr, da ich grade nicht am Rechner bin.
     
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  12. Sozusagen die Neuauflage von Kellers Öko-Böller D?
    Nicht schlecht...:D
     
  13. Super, danke Dir!
    Mit 10g Perchloratsatz wären ja schon sehr heftige Teile möglich und noch dazu faktisch ohne Lautstärkenbegrenzung.
    Sind auch Raketen oder Singleshots möglich? Die wären ja quasi noch effektiver bei der Vogelvergrämung o.ä..

    Ich finde auch die 1J-Angabe witzig, Softairs mit 0,5 J Mündungsenergie sind immerhin schon einigermaßen schmerzhaft :D


    @Mods: Ich hoffe, es ist nicht schlimm, dass das nicht wirkich zum Thema passt, aber ich habe mir gedacht, wer einen übersichtlichen Thread lesen will, den verschlägt es ja eh nicht hierhin :)
     
  14. ja, Raketen gehen auch, allerdings ist da der Sicherheitsabstand in der Größenordnung 100m und mehr, da der Stab innerhalb dieser Distanz runterkommen muss.
     
    agent1 gefällt das.
  15. Bei dem Gesetzestext und der von Funke erkannten Intention Desselben geht es aber rein um deutsche Belange und deutsche Gesetze.
    Die Klassifizierung von PTGs findet aber auf EU Ebene gemäß EU Richtlinien / Gesetze von einem Notified Body statt.
    Im Falle der Schallerzeuger von Triplex war das der TUV Rheinland mit seiner Dependance in Ungarn.

    Die betreffenden EU Richtlinien sind auch von Deutschland maßgeblich wenn nicht gar Federführend mitgestaltet worden.
     
  16. umso peinlicher wenn dann wieder von Behördenseite rumgemosert wird...Naja dann kaufe ich halt andere P1 Böller...
     
  17. Genau
    Übrigens sind die DumBum 5g von F4 in P1 gerutscht;)
     
    Christoph, Ossi-Olaf, XPyroX und 2 anderen gefällt das.
  18. Aus Herstellersicht durchaus nachvollziehbar und verständlich - hinsichtlich der Absatzmöglichkeit.
    F4 = stark eingeschränkter Käuferkreis (Nur Scheininhaber)
    P1 = Jedermann ab 18 Jahre
    Das gilt ja auch erstmal EU-weit....
     
  19. Die neuen PS5 von Funke werden nun ebenfalls unter P1 geführt
    Die PS5 von Funke wohl auch, wie ich gerade sehe...
     
    Mofafreund gefällt das.
  20. Der nächste Importeur der sich am Deutschland Markt die Finger verbrennt. Ich freu mich auf den Thread...
     
    Mathau und ViSa gefällt das.
  21. Wieso, gibt es konkrete Pläne, in Deutschland ein LGZ zu beantragen?
    Ansonsten hat das ja mit Deutschland nix zu tun.
    Es gibt unzählige Böller in P1, nur dürfen die halt bei uns ohne LGZ nicht verkauft werden.
     
  22. LGZ hin oder her ...
    Trotzdem kann man ziemlich sicher davon ausgehen das die das selbe Schicksal erleiden werden wie die CR's.
    Je mehr das breitgetreten wird um so größer die Chance das es so kommt.
    Würde mich sogar nicht mal wundern wenn demnächst ALLE P1 Artikel (erneut?) auf den Prüfstand kommen.
    Mein Tip: Füße & Mundwerk stillhalten und einfach genießen.
     
  23. Alternativen wären fahrt ins Ausland, zündet dort oder schaut nach dem 27er. Die Behörden bekommen den nächsten Hype auch mit wie mit den CR. Weil der größte Teil so spitz auf die Dinger ist, das ist schon abnormal. Denkt ihr das die Behörden das nicht kapieren das 99,9999 % diese als normales Feuerwerk zünden werden. Man schaufelt sich sein eigenes Grab es wurde schon alles durch diskutiert.
     
    fisch und ViSa gefällt das.
  24. Ich hoffe mal nicht.
    Sehe was aus den crazy robots geworden ist;);)
     
    ViSa gefällt das.
  25. Die triplex Seite wurde aktualisiert. Ab jetzt sind die in P2 zugelassen.
     
    Clef gefällt das.
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