Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. Sep. 2017.

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  1. Ja bin mir auch nicht ganz sicher, gab mal bzw gibt einen sehr langen thread diesbezüglich hier im Forum. Hab das ganze nur nebenbei verfolgt. Evtl sind Bks reiber noch in F4 erlaubt, aber bringt ja auch den meisten hier nichts
     
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  2. In P1 gehen auch Bks-Reiber (Thunderflash MK5)
     
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  3. Habe gerade mal in die Norm (DIN EN 15947-5) geschaut (ist zwar nicht die ganz aktuellste Fassung sollte aber noch so passen). Diese Norm befasst sich mit den Kategorien 1, 2 und 3.

    6 Anzündmittel
    • 6.1 Zulässige Anzündmittel (Typprüfung und Losprüfung)
    Es gibt 4 Formen der Anzündung (Anzündschnur, Anzündkopf, Papierabklebung und Reibkopf)
    Für Blitzknallkörper ist ausschließlich die Anzündschnur zulässig. In diesem Punkt gibt es auch keine Unterscheidung der Kategorie. (gilt also für Kat 1, 2 und 3)
     
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  4. Ja, da ist bekannt. Es ging aber gerade mal kurz um die F-Klassen.
     
  5. Ich gebe Adnan in sehr vielen Punkten recht. Nur finde ich seine Ausführungen oftmals sehr weit ausgeholt. Die Texte sind immer sehr lang und oftmals erwische ich mich dabei, aus Zeitmangel die Beiträge von Adnan zu überspringen... Und ja... Der Tonfall ist oftmals nicht auf Respekt gebaut.
    Wenn er die Youtube Kiddies damit ansprechen möchte, die noch zur Grundschule gehen, ist das ok. Aber einige von uns sind erwachsen und auch sehr verantwortungsvoll im Umgang mit Feuerwerk. Und ja... Auch ich bin gegen BKS Böller mit mehr als 1 bis 1,5g für den deutschen Markt. Habe einfach schon zu oft welche in unmittelbarer Nähe von irgendwelchen Idioten erlebt. Mit einem schönen WECO Corsair 1309 wäre ich vollkommen zufrieden.
     
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  6. Das mag man so rauslesen - ist aber überhaupt nicht so gemeint. Ich kritisiere ja nicht den Wunsch nach BKS-Böllern, ich kritisiere dass "sich vor Verantwortung in unserem System_Gesellschat"... denn wir können mit F3-Schein zünden. Kein Problem.
    Aber eben mit Verantwortung. Wer Arroganz rauslesen mag wird das eh tun, wer mich kennt weiss dass dies Blödsinn ist :)
     
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  7. Hi,

    bitte einfach nicht so lesen dass ich arrogant wäre - bin ich überhaupt nicht. Youtuber die ich meine sind ALLE diejenigen die ihre Blitzsatzteile zünden und dabei andere Menschen oder Eigentum Dritter beschädigen oder gefährden. Alles unter Ignoranz von Sicherheitsabständen...
     
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  8. #3258 ViSa, 28. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. Jan. 2018
    Ich würde dem Grundsätzlich vorbehaltlos zustimmen WENN es eine Bundeseinheitliche Regelung gäbe.
    Da aber in dieser Sache jedes Kuhdorf faktisch sein eigenes Süppchen kochen kann finde ich das Witzlos ... sorry.

    By the way:
    Wie ist es eigentlich wenn eine Person A sagen wir mal in Hannover seine Pappe gemacht hat, möchte aber meinetwegen in Hamburg sein FWK zünden weil er dort zu einer Party mit entsprechend vorhandenem Abbrenner eingeladen ist und er sich um das FWK "kümmern" soll.
    Sind diese Scheine eigentlich "Ortsgebunden" ?
    Wo müsste er es denn Anzeigen, da wo das FWK aufgebaut wird, da wo der Schein ausgestellt wurde oder gar beides ?
     
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  9. ich finde die Diskussion was verboten werden sollte und was nicht, sinnlos. Es gibt für die P1 Artikel eine klare Gesetzeslage, an die man sich halten muss und damit ist eigentlich alles gesagt. Wer sich nicht daran hält, muss bestraft werden. Es fährt ja auch nicht jeder mit 200 Sachen durch die 30er Zone oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto usw. Das betrifft eine Minderheit und die wird dann halt dementsprechend bestraft. Aber warum muss man aufgrund von Fehlverhalten einer Minderheit die gesamte Bevölkerung tadeln/bestrafen? Macht für mich keinen Sinn...
     
  10. #3260 ViSa, 28. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. Jan. 2018
    @Adnan ....

    Ich weiß wirklich nicht was ich davon halten soll .. :rolleyes:

    Auch ich kann natürlich nur für mich selbst sprechen, aber ICH käme NIE auf den Gedanken mit PTG's - erst recht von solchem Kaliber - irgend einen Blödsinn zu Veranstalten. ICH würde mir einen geeigneten Abbrenner suchen. Ist dieses (mein) Verhalten etwa keine Verantwortung/ bzw. Verantwortlicher Umgang ?

    Dein Text liest sich - zumindest dieser Part - als würdest du den deutschen Bürokratie-Irrsinn in höchstem Maße huldigen. Kann das sein ?
    Ich gebe es offen zu das wenn ich mich am 27er versuchen würde mit Karacho durchrauschen würde - einfach weil dieses "Paragraphendeutsch" sich für mich extrem schwer liest.
    Gäbe es eine Art einfache Liste mit do's & dont's dann würde ich mich da sicherlich dran trauen. Würd mich nicht wundern wenn es vielen anderen genau so ergeht. Aber sind sie deswegen Verantwortungslos ? Ich denke nicht.

    Jetzt kommt von einigen bestimmt der Spruch, "Deinen Führerschein haste doch auch gemacht, oder ?", ja richtig in einer FAHRSCHULE ! Ich musste wärhrend dessen keine Gesetzestexte mir selbst zusammensuchen sondern mir wurden die Verkehrsregeln dort anhand von Theorie und Praxistunden vermittelt und mit anschließender Prüfung bestätigt.
    Jetzt folgt bestimmt der Spruch, "Dann mach doch den F4/ 27er wenns unbedingt mit Schulung sein soll", nein, defintiv nein. Soviel Aufwand für 1x jährliches FWK zu Silvester ? (Ich habe an unterjährigem FWK kein Interesse..) Ist wohl etwas sehr oversized ..

    Was ich wirklich stark begrüßen würde wenn der 27er endlich mal Bundeseinheitlich gleich wird und man diesen nach erfolgter Schulung & Prüfung (ähnlich dem Führerschein) erhält. Die jetzige Situation ist einfach nur ein widerliches Gewurstel ...
     
  11. Die Anzeige muss immer dort gestellt werden, wo das Fw stattfinden soll. Unabhängig, wo Du den Schein bekommen hast.
    Der Grund liegt darin, dass das örtliche z.B,. Ordnungsamt nach Eingang der Anzeige, Kopien davon an die Polizei und Feuerwehr weiter leitet.
     
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  12. @Dobi
    Vielen Dank !! :)
     
  13. Jetzt freu ich mich umso mehr auf die Spielwarenmesse! :)
     
  14. ???
     
  15. Goil - fehlt jetzt nur noch, daß die BAM der zulassende NB ist/war....

    Wenn ich jetzt mal die CR und Cobras nebeneinander lege, dann wären mir aus dem Bauch heraus und unter Sicherheitsaspekten in der Verwendung die Cobras lieber......
     
  16. #3266 Feuer_und_Flamme!, 28. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. Jan. 2018
    Ein weiterer Widerspruch!



    Ich fasse zusammen:

    F2:

    - Feuerwerkskörper, die eine "geringe Gefahr" darstellen

    - Knallkörper bzw. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Personen überlassen und von diesen verwendet werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden.

    - In Deutschland dürfen frei verkäufliche Knallkörper, die der Kategorie F2 zugeordnet sind, ausschließlich Schwarzpulver als Effektsatz enthalten.

    - Knallkörper der Kategorie F2 mit Blitzknallsatz dürfen nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis abgegeben werden (§ 20 IV der 1. SprengV).

    - max. 1,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 0,5 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz

    - max. 6,0 g Schwarzpulver

    - Im Zuge der EU-Harmonisierung BKS-Verbot in Reibkopfböllern


    F3:

    - Feuerwerkskörper, die eine "mittelgroße Gefahr" darstellen

    - max. 10,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 5,0 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz.

    - max. 10,0 g Schwarzpulver

    - Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper abbrennen will, benötigt dafür eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Mindestalter 21 Jahre + Unbedenklichkeitsbescheinigung).

    - Die schriftliche Anzeige muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen.

    - Gemäß § 12 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr – in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr – beendet sein.

    - Im Zuge der EU-Harmonisierung BKS-Verbot in Reibkopfböllern


    P1:

    - Pyrotechnische Gegenstände (für technische Zwecke), welche eine "geringe Gefahr darstellen".

    - Bestimmungsgemäße Verwendung

    - für Ü18-jährige (gemäß des Verwendungszwecks) ganzjähriger Erwerb und Verwendung zulässig

    - max. 10,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 10,0g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz

    - max. 10,0 g Schwarzpulver

    - Reibkopfzündung zulässig




    Wer weitere Widersprüche findet, kann sie behalten....
     

  17. Hi, das sind bundeseinheitlich gültige Verordnungen. Bundesgesetz.
    Eine Behörde, die sagen wir mal Feuerwerksfeindlich eingestellt ist kann dann maximal mittels irrwitziger Auflagen agieren, welche aber - wenn zu hoch gedreht - dann nach hinten losgehen wenn der Feuerwerker dagegen juristisch vorgeht.
    Beispiel: Person A, F3-27er, zeigt auf einem Abbrenner in Norddeutschland auf einer 2ha großen Wiese ein Bodenfeuerwerk an. Vulkane, Blitzböller usw. Von 18:00 - 21:30 Uhr.
    Alles ganz sauber, keine Brandgefahr usw.
    Kämen dann von Person B, Aktivist in der Organisation "Rettet die Mikroben" und zufällig der Sachbearbeiter auf dem zuständigen Ordnungsamt sinnfreie Einwände, dann kann A dagegen juristisch vorgehen, B kriegt einen auf den Deckel und A brennt ab.
    Das Problem hierbei - und bei vielen vergleichbaren Aktionen im gewerblichen Bereich ist, dass das Timing ein Problem darstellt.
    A zeigt heute ein FW für den 1.3.2018 an, durch Hinhaltetaktik wird das unmöglich gemacht.

    Weiterhin ist die "Toleranz" der "besorgten Bürger", welche sich durch die "Lärmbelästigung" gestört fühlen das Thema Nr.1.
    Behörden - und auch gewerbliche Feuerwerker sehen diese Privatfeuerwerke höchst ungern, da sie Ärger bedeuten (da sind wir dann wieder bei dem Thema "Ruhestörung/Neid/Tierwohl/nachbarschaftsverträgliche Forderungen (aus Sicht des "Bin dagegen"-Menschen))

    Was ein Problem ist - in vielen Bundesländern will man derartige Scheine nicht ausstellen. Dagegen hilft eine gute Rechtschutzversicherung und der Klageweg. Leider scheinbar notwendig.
     
  18. Mensch Adnan, mit welchen Argumenten kann ein 27er juristisch gegen das Amt vorgehen ? Er kann nicht gewerblich tätig sein und für das Versagen seines Hobbys kann er niemanden belangen. erst dann nicht, wenn öffentliches Interesse für die Versagung massgeblich war.
     
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  19. Jupp Privatex hat ihren neuen alten Megatresk nun auch in P1 zugelassenen.

    Nun gibt es 2 Version von den Megatresk

    Megatresk F2 mit Zündschnurr und 0,5g Flash
    Megatresk Explo P1 mit Reibkopf 3g Flash

    Funke hat doch auch seine Piraten in P1 zugelassen.
     
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  20. Nochmal zu den neu in P1 zugelassenen BKS Knalkörpern:

    Für mich eine logische Schlußfolgerung!
    Es wäre auch denkbar, daß hier bereits Gestezesänderungen in der Pipeline sind, die P1 in Deutschland stärker reglementieren sollen und die Zulassung unter Berücksichtigung dieser zu erfolgenden Gesetzesänderung in D vorauseilend erteilt wurden....
    (komplettes Verbot in D oder nur gegen Verwendungsnachweis oder ...)
    Elefant ick hör dir trapsen....

    Zum Thema F3 und 27er:
    Vielen geht es doch gar nicht um unterjähriges FWK sondern ausschlieslich um Silvester.

    Zu den Youtubern:
    Da gebe ich Adnan recht, da kann man zu einem großem Teil wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
    Letztendlich ist diese Thema der "Halbstarken" uralt - Zerstören um des Zerstörens Willen.
    Wieviele Telefonzellen (oder Telefonverteilerkästen) waren Früher nach Sylvester faktisch zertört.

    Vor eingen Jahren hatten irgendwelche IDIOTEN bei uns in der Nähe einen Telefon-/DSL-verteiler sauber mit einer Flex zerstört, die Telekom hat einen ganzen Tag gebraucht, um die ganzen Leitungen neu zu verbinden >> zum Zertören braucht man folglich nichtmal Feuerwerk...
     
    Mofafreund gefällt das.
  21. eben,und da sich das auf einen Tag im Jahr beschränkt, verstehe ich die ganze Aufregung nicht....
     
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  22. uuund jetzt wurde es schon 11x in diesem Thread geposted
     
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