Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Da hast Du leider nur teilweise recht. Ich kenne nicht wenige "Pyrotechniker" , (auch hier aus dem Forum), die haben nicht nur den 27er, sondern auch eine 20er Befähigung für z.B. Kat 4. Und diese "Fachleute" haben sogar einen 4-5 Tages-Lehrgang mit abschliessender Prüfung absolviert.
    Oh mein Gott...mehr möchte ich dazu nicht sagen.
    Außer, dass sie sich für die Größten halten und bis auf klugscheisserische Sprüche nichts drauf haben.
     
  2. #1327 Feuer_und_Flamme!, 26. Januar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2018
    Eine Sachkunde schützt nicht davor, dass nur die "richtigen" den Schein erhalten....
    Ich habe mal an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz teilgenommen (Vorderladerlehrgang).
    Zu meinem Erstaunen haben nach einem abschließenden Briefing auch diejenigen die Bescheinigung erhalten, welche zuvor bereits durch die Prüfung gefallen sind.
    Warum sollte man F3-Scheininhaber (anders als F4-27er, 7er oder 20er) unter Generalverdacht stellen und Einschränkungen für bestehende Freiheiten fordern?
    Das Problemklientel sind meiner Meinung nach ohnehin nicht voll strafmündige F2+3-27er mit (statistisch betrachtet) vollständig ausgebildeten Gehirnen, sondern U21-jährige, welche hierzulande gar keine legale Möglichkeit haben, Blitzknallböller zu zünden....
     
  3. Das nennt man dann "Anwesenheitsbescheinigung" zumindest der körperliche Anwesenheit.
     
  4. Speziell den letzten Punkt habe ich hier oft miterleben müssen. Mit der Befähigung scheint es wohl auch hier nur so zu sein, dass man mit dem Papier etwas darf, aber nicht unbedingt kann.
     
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  5. #1330 PyroRick81, 27. Januar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2018
    Hallo Leute!
    Ich möchte demnächst auch versuchen den 27er zu beantragen und versuche mich kurz zu fassen :

    Mir geht es wie den meisten denke ich einfach nur darum an Silvester Kat3 bzw Kat2+ Raketen zu zünden.

    Ich weis nun bescheid wie ich den Antrag ausfüllen muss.
    Werde mit dem Antrag hier in Berlin zum lagetsi gehen und ggfs nochmal selbst nachfragen ob für meine Befürfnisse alles korrekt ausgefüllt wurde.

    Unsicher bin ich mir nur grad noch bei dem Thema Kat 2 im 27er Schein.
    Habe hier gelesen dass Kat2 quasi nicht extra im Schein erwähnt wird weil es quasi bei Kat3 mit eingeordnet wird.
    Andere schreiben wieder dass man ohne Kat2 Eintrag nur Kat3 dann verwenden bzw erwerben darf.

    Ich will doch im Grunde nur an Silvester die Zink 905er (für diese wohl Kat2 im Schein wichtig wäre) und 909er in den Himmel ballern, keine privaten Feuerwerke unterm Jahr oder ähnliches. Klar, je mehr Möglichkeiten mir der Schein gibt, desto schöner. Aber mir gehts einfach nur um Silvester

    Und um nochmal sicher zu gehen :
    Hab ich es richtig verstanden dass wenn ich an Silvester diese Raketen zünden will, auch dies dann extra beim Amt anzeigen muss?
    Ggf : Auch dann anzeigen wenn ich im Schein eine Beschränkung haben würde die mir die Verwendung eh nur zu Silvester erlaubt?


    Danke schonmal im Vorraus, hab hier vieles gelernt und auch kapiert. Nur die grad erwähnten Punkte sind mir halt noch etwas schwammig im Kopf :)

    beste Grüße
    Patrick
     
  6. F2 muss am Silvesterabend nicht angezeigt werden (auch keine 75g-Raketen), F3 hingegen schon.
    Falls man dir die uneingeschränkte Erlaubnis für F2 erteilt, dann würde ich es mir auch eintragen lassen ....viel Glück!
     
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  7. Guten Morgen,
    zu dem Thema KAT2:
    Einige Behörden / Sachbearbeiter neigen dazu bei Kat 2 einen Passus in die Erlaubniss zu schreiben die gem.
    §20 (4) 1.SprengV einige Artikel der Kat 2 ausschließt unter anderem auch die 905er.
    Wenn die dir also in die Erlaubniss schreiben: Die Erlaubnis gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 entsprechend §20 (4) 1.SprengV.
    Dann sind die KAT2 Raketen ala 905 mit mehr als 20g NEM für dich tabu,
    aber die Raketen der KAT 3 bis 200g darfst du mit der Erlaubniss zünden.
    Macht keinen Sinn steht aber bei einigen so im Schein, hängt von der Behörde / dem Sachbearbeiter ab.
    Wie das in Berlin aussieht weiß ich nicht, müsste sich mal ein Berliner zu äußern wie die das da handhaben.
    Wenn nur KAT 3 in der Erlaubniss steht und kein KAT 2 ausgeschlossen wird, kommt es immer wieder zu Diskussionen ob und wie. Aber soweit ich das mitbekommen habe erhalten die Erlaubnissinhaber wo nur KAT 3 im Schein steht bei den Händlern auch problemlos Material der niedrigeren KAT 2

    Zur Anzeige:
    KAT 2 musst du an Silvester nicht anzeigen, 905er z.B. dürftest du da so zünden.
    KAT 3 musst du auch an Silvester also ganzjährig mindestens 2 Wochen vorher anzeigen.
    Bei der Anzeige wirst du dann evt.noch ne vorhandene Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.
     
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  8. Sorry, wenn in mal eben dazwischen funke. Auch ich wäre an KAT3 ausschließlich für Silvester interessiert, allerdings hab ich mich (bis aufs mitlesen hier im Thread) noch nicht wirklich mit der Materie auseinander gesetzt, da ich erstmal klären möchte ob sich der Aufwand wirklich lohnt und ich überhaupt alle Auflagen erfüllen kann. Meine Frage dazu wäre:

    Wie genau läuft denn das "Anzeigen" für Silvester ab, also welche Angaben müssen gemacht werden? Wird dies unter umständen auch an Silvester vor Ort kontrolliert? Fällt eine Gebühr dafür an?

    Schon mal Danke im Voraus.
     
  9. Vielen Dank für die Antworten.

    Da müsste man mal so ein humoristisches Video erstellen.
    Links im Bild der Österreicher der fröhlich seine Zink 909 vor der Haustür hochjagdt und rechts im Bild der Deutsche beim ausrollen seines Flatterbandes und dem Feuerlöscher unterm Arm
     
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  10. F2 wird in Berlin nicht mit in den 27er eingetragen. Das ist Sache des Ordnungsamtes, was dir hier aber ohne 27er keine Aushahmegenehmigung für F2 mehr erteilt. Klingt komisch, ist aber so!
    Der F3 Schein ist höherwertig und schließt F2 in der Regel mit ein.

    Wie bereits erwähnt musst du in Berlin AUCH zu Silvester F3 anzeigen. Das machst du bei deinem Bezirks-Ordnungsamt.
    Gibt extra Anträge dafür. Da schreibst du alles rein, Abstand, Löschmittel, Ort, Kaliber, und und und.

    Dafür brauchst du dann einen Lageplan, Haftpflichtversicherung die F3 abdeckt, deinen 27er.
    Locker zwei Wochen vorher anzeigen und wenn alles ok ist bekommst du die Genehmigung per Post.

    Das ist der aktuelle Stand in Berlin. Jeder handhabt diesen blöden 27er anders.....
     
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  11. Hallo zusammen,
    langsam sehe ich hier nicht mehr durch...
    Die einen sagen, F3 ist höherwertiger angesiedelt und beinhaltet F2 und die anderen sagen, wenn Du nur F3 drin stehen hast, kannste auch nur F3 beziehen...
    Was ist denn jetzt nun Fakt?
     
  12. Hab ich doch geschrieben. Es gibt leider Gottes keinen einheitlichen 27er. Das ist bei jeder Stadt/Bezirk wie auch immer anders. Die einen schreiben F2 rein die anderen nicht, Die einen müssen beim Kauf von F3 Artikeln sich das in den Schein eintragen lassen, andere nicht. Das hängt zum einen vom Sachbearbeiter ab und vom anderen wie deine Stelle das Ding halt ausstellt. Das große Problem was mir immer so auffällt das wieviele Sachbearbeiter auch beim Ordnungsamt z.B. gar keine Ahnung von der Materie haben. Ist halt überall anders. Das was ich hier schreibe gilt in der Regel nur für uns Berliner....
     
  13. Die Erlaubnis gilt nur für das, was im Schein eingetragen wurde,
    alles andere ist Auslegungssache oder Kulanz....
     
  14. Was man sich auch wirklich überlegen sollte ist das Preis/Leistungs Verhältnis. Hab hier schon gelesen dass in Berlin der 27er wohl 188€ kosten soll. Gut.. der läuft 5 Jahre. Pro Jahr also knapp 38€. Dazu noch bei Anzeige der F3 Raketen auch nochmal etwas über 30€. Da zahlt man dann quasi jedes Jahr rund 70€ nur um paar Raketen abzufeuern.
    Da wäre eh mal meine Frage an die Leute hier die auch nur zu Silvester zünden.....
    Wieviel gebt ihr denn dann für die Raketen aus?
    Weil für jemanden der vielleicht nur 10 Raketen kaufen will lohnt sich das ja kaum.

    Und mal ganz ehrlich.... grad hier in Berlin ist es ja kaum möglich den Sicherheitsabständen der Behörden gerecht zu werden ohne das man den Straßenverkehr behindern würde.
    Höchstens auf größeren freien Plätzen oder privaten Grundstücken.

    Ich selbst würde jetzt auch keine Zink 909 oder 920 in ner engen Häuserschlucht abfeuern, erstens schon wegen der Brandgefahr und zweitens ist ja die Chance groß dass die Rakete dann seitlich über die Häuser wegfliegt und man nichts sieht.
     
  15. Heist soviel wie, ich habe im 27er F3 zu stehen und kann auch nur diese erwerben, oder der Verkäufer gibt Kulanz und verkauft auch F2?
    Sorry wenn ich da so nach frage, aber so richtig kann ich dazu nichts finden...
     
  16. Der Kollege Feuer und Flamme hat es doch schon geschrieben. Wenn man Dir Artikel verkauft, die nicht in deiner Erlaubnis eingetragen sind, kann sowohl der Verkäufer (unerlaubte Überlassung), als auch der Käufer (unerlaubter Erwerb), böse Probleme kriegen.
    Ob das nun Sinn macht, oder nicht, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren:rolleyes:
     
  17. Also laut Gewerbeaufsichtsamt Oberbayern gilt meine Erlaubnis, in der nur F3 steht sehr wohl für F2.
    Ich kann es ganzjährig kaufen und mit Anzeige abbrennen. Ausgenommen sind nur die in Deutschland für Normalos verbotenen PtG, also BKS und Raketen über 20g NEM. Das ist bei mir noch extra mit Paragraphenangabe vermerkt.

    Ich muss aber sagen außer den Zink 905 und kleinen BKS-Knallern gibt es da auch nicht sonderlich viel, was ich nicht kaufen darf.
     
  18. Du hast noch die Haftpflichtversicherung vergessen. :)
     
    PyroRick81 gefällt das.
  19. Ist ja bei vielen schon drin
     

  20. Na was denn nun?
    Das ist was ich meinte...
    Agent1 hat nur F3 in seinem 27er zu stehen, kann aber trotzdem F2 das ganze Jahr erwerben.
    Da muss es doch eine Regelung irgendwo geben...
    Gibt es vielleicht Hinweise im SprengG, die ich vielleicht übersehen habe?
    Hat vielleicht jemand nen Link, wo das genau beschrieben ist?
     
  21. Frag mich bei Agent1 auch warum er keine kat2 Raketen über 20g nem erwerben darf aber wohl 200g kat3.
     
  22. Gegenstände der Kategorie F2 darf jeder §27er ganzjährig erwerben. Ausgenommen sind dort nur Gegenstände die in der 1. SprengV in §20 Abs. 4 stehen. Für genau diese Artikel braucht man in der Erlaubnis den Eintrag Kat. F2.
     
  23. Bei mir wäre noch dies gefordert:
    Der Antragsteller hat die erforderliche Fachkunde nachzuweisen.

    Die Fachkunde wird nachgewiesen durch
    (bitte Nachweise beifügen)

    ( )Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang
    ( )...
     
  24. Ich denke, Du meinst diejenigen, die im 27er F3 eingetragen haben, denn die meisten 27er haben überhaupt kein Fw eingetragen.
     
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