Sicherheit Nicht zertifizierte Ware

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von anton, 29. Januar 2018.

  1. Was geschieht eigentlich mit nicht zertifizierter Ware die ja sicher noch Da und Dort vorhanden ist ?
     
  2. Die müsste vernichtet werden, oder? Aber kann natürlich sein, dass es da in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedliche Anforderungen/Gesetze gibt.
     
  3. O.K. verstehe ich grade noch. Aber WER, Wie, Wann und Wo ?

    Ich finde in unserem PtG alles über Versager u.s.w. und wie und Wer das richtig wo vernichtet, aber rein gar nichts über fachlich gesehen noch Funktionierendes und deren Vernichtung.
     
  4. Was genau meinst du mit nicht zertifizierter Ware?
     
  5. Ältere Ware die kein CE hat. (gehe ich mal von aus)
     
  6. Auf die trifft "nicht zertifiziert" aber nicht zu, in Deutschland zumindest haben die Altzulassungen Bestand.

    Edit: Und sollten die gemeint sein, nein, die müssen nicht vernichtet werden.
     
    dimpel_mind gefällt das.
  7. Du darfst die weiter besitzen, aber weder verwenden, verbringen, verkaufen usw.
    Und da ich jetzt mal von ausgehe, dass Anton nicht unbedingt alte Klasse I oder II - Raritäten meint, sondern größeren Kram, macht es nicht viel Sinn wenn das Zeug Platz wegnimmt ohne dass man was mit anfangen kann.
     
  8. Ich denke mal, eine gesetzeskonforme Antwort wirst Du auf diese Frage nicht bekommen.
    Und da wir hier nicht in Österreich, sondern in D sind, sollte hier nicht weiter darüber diskutiert werden.
    Jeder, der diese "Altlasten" noch im Besitz hat, wird schon wissen, was damit zu tun ist.
     
    Christoph und Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  9. Ist aber nicht sehr freundlich. "da wir hier in Deutschland sind..........Schließlich sind hier AUCH eine Menge Österreicher vertreten. Warum soll man eine gesetzeskonforme Antwort nicht erhalten?

    Weis man es nicht oder will man es nicht wissen ??


    Und wenn man uns hier nicht will, dann soll man es ruhig sagen.
     
  10. Werter Herr Kollege, mein Beitrag bezog sich auf die nur in Deutschland geltende deutsche Gesetzgebung und nicht auf irgendwelche österreichischen Staatsbürger/ innen.
     
  11. Hallo Toni,

    hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Ein Pyrotechniker darf sehr wohl seine Restbestände zum Herstellungsbetrieb- oder Importbetrieb zur Rückgabe verbringen.
    Dazu gibt es eine Nachregelung seitens der BAM.
    Der Begriff im Befähigungsschein "Vernichten" bezieht sich bei einem Pyrotechniker mit Fachkunde für das Verwenden
    auf kalte Vernichtung. (Mit ausreichend Überschuß Wasser).

    Ein Pyrotechniker mit Herstellerberechtigung verfügt meistens über einen zugelassenen Vernichtungsplatz.
    Dann darf er diese auch entsprechend heiß vernichten, bzw. delaborieren und wiedergewinnen.
    Hierzu sind Begriffsdefinitionen im Befähigungsschein eingetragen. "Herstellen und Wiedergewinnen"

    Ein Pyrotechniker mit Aufbaulehrgang SFX, darf diese "nicht bestimmungsgemäß" zur szenischen Darstellung verwenden.
    Im Zuge der Erprobung der Effekte im Vorfeld und danach bei Film - und Fernsehproduktionsstätten.
    Hierzu gehört auch der Begriff "Bearbeiten" (Z.b. entfernen der Ausstoßladung und Anzündung als Simulationseinschlag.

    Hoffe Dir hiermit geholfen zu haben.

    Salut Tom
     
    anton, Pyro und Brakelmann gefällt das.
  12. Hallo Anton,
    vielleicht kann ich dir helfen - bin als Hersteller und Chemiker auch berechtigt diese Ware zu vernichten.
     
  13. Danke für eure Antworten. Die Frage , die mich dabei in ÖSTERREICH beschäftigt ist:

    In unserem Gesetz findet sich unter Vernichtung lediglich die Vernichtung von "Zündversagern" u.s.w.

    Es ist auch beschrieben wie vernichtet werden soll.Das ist mir Alles klar. Da wir AUCH ein Herstellerbetrieb sind , dürfen auch wir vernichten. Ich finde aber nirgend wo, dass nicht zertifizeirte Ware mit Versagern gleichgestellt ist.
     
  14. Hallo Anton,
    zertifizierte Ware ist auch nicht mit Versagern gleichzusetzen.

    hier kurz ein Auszug aus dem PyrG2010:
    VERBOTE
    Pyrotechnische Gegenstände und Sätze ohne CE-Kennzeichen oder Kennzeichnung
    §32.
    (1) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständenund Sätzen, die §20a Abs.1 Z4, Z5 und Abs.2 nichtentsprechen, sind verboten.

    (2) Abs.1 gilt nicht für
    1.Personen, die nach gewerberechtlichen Vorschriften zur Erzeugung von und zum Handel mitpyrotechnischen Gegenständen und Sätzen berechtigt sind(Hersteller und Händler),
    und

    2.Importeure,
    insoweit sie die pyrotechnischen Gegenstände und Sätze noch nicht in Verkehr gebracht haben und diese ausschließlich im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit besitzen und verwenden

    Daraus ergibt sich, dass du die alte nicht zertifizierte Ware als Hersteller besitzen und verwenden darfst.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.
     
    Brakelmann gefällt das.
  15. Danke Borr ! Hab Das doch glatt übersehen .
     
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