Großfeuerwerk Wieder mal das leidige Thema Kat F2+ und F3

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Der alte Mann, 3. Februar 2018.

  1. Ich bin hier schon ziemlich lange zu Gange , habe dann aber mal den Faden verloren und muss nun ganz neu beginnen.
    Seit dem 01.02.2018 habe ich bei einer Feuerwerkerschule den Antrag auf einen Lehrgang für Kat 4 Feuerwerker gestellt. Was nun kommt sind die 26 Schulfeuerwerke oder die nachgewiesene Helfertätigkeit. Bis dahin will ich aber nicht still sitzen und habe bei der Behörde der Hansestadt Rostock den Antrag auf einen Erlaubnisschein für Kat 3 Artikel nach §27 Sprengg. gestellt. Nun hat es einen Haufen Formulare geschneit, bei deren Ausfüllung ich keine Fehler machen will und deshalb eure Hilfe brauche, und zwar häppchenweise. Ich heiße nicht umsonst
    Der alte Mann. Vielen Dank.
     
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  2. Aber bitte nicht F2+ mit beantragen..... Das gibt es nicht !!
    Sry ,ich kann diesen erfundenen Ausdruck nicht mehr sehen...
     
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  3. Sehr schön wenn man so ein Engagement sieht :)
    Schau mal auf die Homepage von Hummig Effects, da gibt es vorausgefüllte Formulare, u.a. auch eins für die 27er Erlaubnis!

    HUMMIG EFFECTS - Pyrotechnikerschule


    Und für alle die jetzt wieder was zu meckern haben dass man das doch in Eigenregie wissen müsste und bla bla bla, behaltet diesen Müll bitte für euch!
     
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  4. Gibt einfach nir für Kat. 3 an. Wenn in deinem Schein dann kat. 3 steht schließt dad automatisch kat. 2 und 2+ mit ein. Ist ja mit kat. 4 genauso.
     
  5. Dem ist nicht so!
     
    ChrisiBär gefällt das.
  6. :D
    Du machst ja Spaß. Hast Du das nur gepostet um Stunk anzufangen?
    Hast Du den Eingangspost überhaupt gelesen? Denn der Antrag hilft „Der Alte Mann“ doch null weiter, er braucht keinen sondern hat einen vom Amt da liegen und möchte Kat3 und nicht Kat4. Er braucht die Argumentationskette warum er dafür keine Fachkunde benötigt, damit das Amt checkt wie, was und warum zu tun ist.
    Also wenn schon dann mach’s vernünftig und schalt mal nen Gang zurück Kollege. ;)

    @Der alte Mann
    Mein Tipp für Dich:
    Deine Motivation in allen Ehren, aber Spar dir das Geld und denn Affentanz mit der Behörde für den Kat3 Schein.
    Warte bis du die Fachkunde hast und beantrage den 27er dann erst.
    Ist denn schon Abzusehen wann Du die benötigten Helferscheine zusammenbekommst?
     
  7. @Der alte Mann bei welcher Behörde muss man in Rostock beantragen? Was kostet der Spaß hier? Grüße von Rostocker zu Rostocker
     
  8. ist doch ******egal, ob man "Pyrotechnische Gegenstände nach §20 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz" oder kurz F2+ schreibt, jeder weiß was gemeint ist.
     
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  9. Warum? Ich hatte noch nie Probleme mit „Kat. 2+“
     
  10. Genau das meinte ich....
    Ich fange ganz sicher keinen Stunk an, hab ich nicht nötig ;)

    Ja das mag sein, aber anhand der Vorlage kann man den Antrag vom Amt leichter ausfüllen! Oder eben den vorgefertigten Antrag von Hummig verwenden und eben diesen beim Amt einreichen!
     
  11. Auszug aus der FB Gruppe

    Zusammenfassung zum Erwerb einer Erlaubnis nach §27 SprengG
    Anhand dieser Zusammenfassung sollte es jedem möglich sein, eine Erlaubnis nach §27 SprengG für F3- Feuerwerkskörper zu beantragen.
    Ich biete hier keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Zusammenfassung von Fragen, die ich bis jetzt zu diesem Thema gehört habe.
    Vorteil eines „27er“:
    - Berechtigung F3 und F2+ Feuerwerk zu erwerben und zu verwenden.
    - Bestellung und Lieferung ganzjährig.
    Hinweise:
    - Unterhalb des Jahres sind F2-Feuerwerkskörper anzuzeigen
    - F3-Feuerwerkskörper müssen ganzjährig (auch an Silvester) angezeigt werden.
    Behörde
    Die zuständige Behörde kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Oft sind das Waffenbehörde, Gewerbeaufsichtsamt oder selten das Ordnungsamt.
    Antrag
    Habt Ihr nun herausgefunden, welche Behörde zuständig ist, solltet Ihr dieser einen Besuch abstatten. Eine persönliche Vorstellung kann einen besseren ersten Eindruck erwecken als eine E-Mail. Erklärt der Behörde, dass Ihr vorhabt die „Erlaubnis nach §27 SprengG für Kategorie 3 Feuerwerk“ zu beantragen und ob es dafür ein Formular gibt. Es ist schon vorgekommen, dass die zuständige Behörde keinen passenden Antrag hat. Es passiert eine der beiden Möglichkeiten:
    1. Der Beamte weiß wovon Ihr sprecht -> Glückwunsch
    2. Der Beamte schaut Euch mit großen Augen an -> jetzt wird’s kompliziert.
    Fall 2 wird wahrscheinlich häufiger zutreffen, aber keine Panik. Der Beamte wird Euch wahrscheinlich mit „da muss ich mich erst schlau machen“ vertrösten. Aber hier ist es schlau, gut vorbereitet zu sein. Dazu habe ich eine E-Mail vom RP Darmstadt angefügt, da auch meine Behörde (Waffenbehörde) nicht weiter wusste und sich Rechtssicherheit eingeholt hat. Diese könnt Ihr vorlegen. Dort sind alle nötigen Informationen aufgeführt.
    Dort ist auch ein Hinweis enthalten, dass ein F3-Erlaubnis auch berechtigt F2 zu erwerben und dies nicht extra im Schein stehen muss.
    Nach 2 - 4 Wochen würde ich mal anrufen und nachfragen…
    Wenn der Beamte dann im Bilde ist und Euch den Antrag zukommen lässt, habt Ihr schon mal eine große Hürde geschafft.
    Lasst Euch nicht vor Anträgen abschrecken, bei dem etwas von Bedürfnis, Fachkunde, Lagermenge abgefragt wird. Meistens wird der gleiche Antrag für Böllerschützen verwendet, die diese Angaben machen müssen.
    Bedürfnis / Fachkunde
    SprengG §27 Absatz 3 "Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn [...] 2.der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist, [...] Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. [...]"
    Ihr braucht also für Pyrotechnische Gegenstände kein Bedürfnis nachweisen. Dies bezieht sich auf z.B. Böllerschützen, die Schwarzpulver erwerben möchten.
    SprengG §8 Absatz 2 Buchstabe a "Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn [...] eine [...] Person a) die erforderliche Fachkunde nicht nachweist [...]"
    Keine Panik, denn:
    SprengV §4 Absatz 5 "Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden."
    Daher ist für F3 keine Fachkunde notwendig.
    Welche Angaben müssen in den Antrag?
    Pauschal kann man sagen: Das was die Behörde will. Denn hier seid Ihr leider in der Bringschuld. Aber:
    Für F3-Feuerwerkskörper ist ein Bedürfnis- oder Fachkundenachweis nicht erforderlich. Solltet Ihr eine Lagermenge angeben müssen, verweist auf die Kleinmengenregelung (s. 2. SprengV Anhang 7) und gebt keine tatsächlichen Mengen an. Denn so würdet Ihr Eure Erlaubnis selbst mit Auflagen versehen.
    Das mit dem Lagerort ist nicht ganz einfach zu beantworten. Wenn Ihr keinen angeben müsst, habt Ihr Glück. Als Lagerort solltet Ihr einen unbewohnten Kellerraum o.ä. haben. Ein Kellerverschlag aus Latten, wie sie häufig in Mehrfamilienhäuser vorkommen ist eher nicht geeignet. Denkt auch daran, das F3- Feuerwerkskörper so zu lagern sind, dass kein unbefugter Zugriff hat (besonders nicht-Schein-Inhaber).
    Achtung: Je nach Bundesland ist darf in einer Garage laut Garagen-Verordnung KEIN Gefahrgut gelagert werden.
    Fachkunde-Nachweis:
    Für das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 ist eine Fachkunde nicht erforderlich (1. SprengV §4 Abs.5, §6 Abs.6 Buchstabe a). Daraus kann man folgern (neben 1. SprengV §4 Abs.2 Satz 1), dass dies auch für die „harmloseren“ Kat. 2 und Kat. 2 mit Erlaubnisvorbehalt gilt.
    Anzumerken ist, dass ein Erlaubnisinhaber die Schutzvorschriften gemäß SprengG §24 Abs.1 i.V.m. §28 zu beachten hat.
     
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  12. Schön, dass es meine Zusammenfassung über Umwege auch hierher geschafft hat.
    Jedoch hast du eine alte Version. Ich hatte mal in einer neueren die "F2+"-Problematik beschrieben.
    Ich bin zwar auch (noch) der Meinung, dass die PTGs nach $20 Abs. 4 keine Fachkunde erfordert (Mein zuständiges RP bestätigt das).
    Jedoch gibt es eben das bekannte Urteil aus Bayern, welches dem widerspricht.... Ich habe mich noch nicht entschieden, was juristisch nun korrekt ist...
     
    Trolltrace gefällt das.
  13. Sagen wir es mal ganz trocken wenn die Behörde XY dir die Erlaubnis erteilt die so genante F2 plus Ware frei zu erwerben. Obliegt es der Behörde, ob sie sich richtig informiert haben, der § Wald ist ein wirr wahr wo man nicht mehr durch blickt. Ergo könnten die Händler auch sagen nein dies ist nicht korrekt und verweigern die Abgabe. Wenn nicht gerade das € Zeichen im Kopf herum schwebt.
     
  14. Der Händler weiß ja gar nicht, ob ich Fachkunde habe. Das würde ja das Amt prüfen. Die Erlaubnis ist ein gültiges Dokument.
    Ich stelle mir dieses Senario vor: Jemand mit Fachkunde beantragt den 27er nur für F3, weil ihm ein Lager für F4 (1.1G) fehlt. Dann würde der Schein in der Theorie genauso aussehen wie meiner...
     
    kanne81 gefällt das.
  15. Die Erlaubnis nach §27 hat ja nicht nur Vorteile, man braucht eine Haftpflicht man muss es anzeigen. Und man sollte es Handhaben, wie F4 sprich Absperrung usw. Bei den meisten scheitert es schon beim Erstellen man liest es täglich. Da sind die Leute schon zu faul die zuständige Behörde zu suchen.
     
  16. Ich gebe Dir völlig recht. Ich gehe mit meinen Hilfestellungen in letzter Zeit auch sehr restriktiv um.

    Da scheiden sich die Geister, und auch ich habe dazu keine abschließende Lösung.
    Ich persönlich finde aktuell folgendes für gangbar:
    Pyrotechniker in der Nähe suchen, Unterweisung in F3 + wie zeige ich an. Evtl. bei einem kleinen Feuerwerk helfen.
    Das ist ein Samstag, den ich zumutbar finde und ich jederzeit auch machen würde (OK, habe schon mehrere Helferscheine, aber ich nehme mich da nicht aus). Da drückt man dem Pyrotechniker nen 10er in die Hand und jeder hat davon was...
     
  17. Für den ein oder anderen ist F3 die beste Lösung. Nicht jeder hat das Geld und die Zeit. Mit der Zeit wird es sich zeigen. Ob der F3 ein Schuss nach hinten war.
     
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  18. Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das muss ich alles erstmal sichten und verdauen. In Rostock stellt man den Antrag ganz einfach beim Ortsamt, die leiten das dann an die bearbeitende Stelle weiter.
    @Dexter: Bestimmte Passagen aus deinen Ausführungen werde ich meinem Antrag beifügen.
    @T.o.1: Mit den Schulungsfeuerwerken fange ich am 03.03.2018 bei der Feuerwerkerschule Luth in HH an. Auf Nachfrage zur Helfertätigkeit bei Feuerwerksunternehmen in meiner Region (2) kamen nur Absagen. Der eine meinte: Ich züchte mir doch keine Konkurrenz ran.
     
  19. Hallo just4fun,
    vielleicht hast du ja eine Idee, wo ich Helferscheine machen kann. Und vielleicht sollten wir mal persönlichen Kontakt aufnehmen, wenn wir beide Rostocker sind.
    Zündende Grüße.
     
  20.  
  21. Hallo dexter wollte mal fragen ob du den 27 er schein schon und ob du Ahnung hast?
     
  22. Ja ich habe den 27er sonst könnte ich nicht legal F3 erwerben und anzeigen. Nur sollte man sich selbst weiter bilden. Es wurde jetzt schon so viel zum Thema geschrieben. Es gibt 2 Sorten die eine scheitert beim Antrag. Die zweite am Amt wo gerne herum zickt. Und meist ist es das erste wo es happert. Den Antrag stellen ist noch einfach. Doch dann das Anzeigen ist eine andere Geschichte. Da gibt es einiges zu beachten, ist aber auch schon oft erwähnt wurden.
     
  23. Weil bei mir habert es etwas denn der gute Mann vom Amt der bezieht sich immer auf §20 Abs 4 will ja nur klasse F2 und F3 beantragen schicke gleich was was der mir bei Email geschrieben hat...
     
  24. #25 Pyrofreak2019, 5. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Dezember 2018
    Grund Ihrer Mühen werde ich nun doch noch mal Antworten.

    Dies Person in dem Video kennt wohl nicht alle rechtlichen Normen zum Sprengstoffgesetz und den Verordnungen. ( wie zum Beispiel Abbrennzeiten und die Bestimmungen aus den SOG der jeweiligen Länder )

    Überlegen Sie doch mal selber, wenn alles Erlaubnisfrei wäre; wieso benötigen Sie dann eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Wenn Sie sich damit befassen lesen Sie doch einfach mal im § 20 Abs. 4 der

    1. SprengV nach.

    Sie können auch jederzeit nach Absprache bei mir Einsicht in die Rechtsnormen nehmen.



    Von: Matthias Kobold
    Gesendet: Mittwoch, 5. Dezember 2018 10:44
    An: Koschel, Jürgen
    Betreff: AW: § 27



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