Bestimmung Private Haftpflicht Kat.3 für §27

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von debe, 12. Februar 2018.

  1. Hallo zusammen,
    ich suche eine reine private Haftpflicht welche Mittelklasse Feuerwerk der Kategorie 3 mit einschließt.
    Ich habe vor 3 Monate, als ich den Antrag auf §27 stellte, recherchiert und bisher bei der Würtembergischen, jemand hier im Forum schrieb die hätten eine günstige sowie bei der Hamburger Feuerkasse nachgefragt. Leider wird bei beiden nix angeboten. Auch diverse google links brachten nichts zutage. Jetzt ich das schreiben, dass mir der §27er erteilt wird erhalten ich benötige aber immer noch eine Versicherung.
    Kann mir jemand eine Versicherung, Preis und Tarif nennen wo ich anfragen kann?

    Danke,
    dennis
     
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  2. Grüß dich,

    ich bin bei der HUK und auf Nachfrage hatte man mir (schriftlich) bestätigt, dass private Feuerwerke, unabhängig von der entsprechenden Klasse, versichert sind, sofern sie privat und unentgeltlich abgebrannt werden.

    Die abgedeckten Schadenssummen die in meinem 27er gefordert werden, sind sogar um einiges höher.

    Konditionen habe ich gerade nicht im Kopf, dazu müsste ich später mal in meinen Unterlagen kramen.
     
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  3. Danke für die Information. Ich werde gleich mal nachfragen.

    Viele Grüße,
    Dennis
     
  4. Schau mal bei Röder Club nach, kostet ca 120€ im Jahr, inklusive Kat.3 Haftplicht ..
     
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  5. #5 debe, 13. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2018
    Anbei die Antwort der HUK Coburg.
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    Private Kleinfeuerwerke dürfen gründsätzlich nur am 31.12. und am 01.01 abgebrannt werden. In einigen Städten/Gemeinden gibt es zusätzlich Verordnungen / Ortssatzungen, wonach private Kleinfeuerwerke an diesen Tagen nur zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden dürfen.

    Schäden, die durch das Abbrennen eines Kleinstfeuerwerks von Privatpersonen verursacht werden, sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, sofern Sie die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Vorschriften dazu einhalten.
    Liegt ein unerlaubtes Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks vor, sind Schäden hieraus nicht versichert.
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    Naja auf Mittelklasse und angezeigte sind sie nicht eingegangen, ich hake nochmal nach.
     
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  6. Danke Toro ich frage dort an.
     
  7. Also, ich habe meine private Haftpflicht bei der Würtembergischen für 2,50 € zusätzlich im Monat problemlos um den Punkt private Feuerwerke erweitern können.
    Es geht also.;)
    PT.Vers.jpg

    Hängt wohl wie bei den Ämtern auch bei Versicherungen vom Sachbearbeiter ab.
     
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  8. Bomberpilot,
    leider bietet die HUK für neuere Verträge keine Möglichkeit mehr. Hier die finale Antwort. Weißt Du welche Police aus welchem Jahr du hast?

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    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Versicherungsschutz für ein sogenanntes genehmigungspflichtiges Mittelklasse-Feuerwerk besteht nicht über unsere Privathaftpflichtversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre HUK24
    Die Online-Versicherung
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  9. Yanky01,
    das gibts doch gar nicht. Danke für die Kopie. Ich hake bei der Würtembergischen jetzt nach. Ich komm mir vor wie im Urwald.
     
  10. Vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen HUK & HUK24 ?
    Die HUK24 ist die günstigere Online-Version und die HUK die Klassische Version. Kann das evtl. sein ... ?
     
  11. ViSa,
    danke das könnte tatsächlich sein. Ich frag bei der HUK nach. Nachdem sich die freundliche Dame nochmal rückversichert hat konnte sie mir bestätigen, dass angezeigte Feuerwerke der Kat.3 mitversichert sind, und sie mir das auch schriftlich bestätigen können. Sie hat mir außerdem noch bestätigt, dass die HUK24 das so nicht macht. Mir war gar nicht klar, dass dort ein Unterschied besteht. Ich werde mir jetzt die Angebote einholen, ( auch von der Würtembergischen) und mal vergleichen. Bei Interesse kann ich auch nochmal die Preise hier zurückmelden.
     
  12. Das Problem bei den Privathaftpflichtversicherungen ist aus meiner Sicht, dass keine Helfer mitversichert sind.
    Klar, man selbst ist versichert. Aber was ist wenn ein Helfer einen Schaden verursacht? Wer haftet dann? Der Helfer privat bzw. dessen Versicherung? Was ist wenn dessen Versicherung Feuerwerke ausschließt?
    Habe privat auch mal bei der HUK angefragt, §27 wäre zwar möglich, aber es sind keine Helfer versichert und auch nicht versicherbar.
    Bei unserem Feuerwerker-Club hingegen sind explizit bis zu 5 Helfer mitversichert.
     
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  13. Also die Württembergische bietet definitiv eine Versicherung für nichtgewerbliche Feuerwerker an. Ich bin bei denen versichert =) Allerdings sind keine Helfer mitversichert, das muss man dazu sagen.
    Mein Bearbeiter musste aber auch in einer größeren Filiale (Stuttgart) nachfragen, ob das geht.
     
  14. Haftpflichtkasse Darmstadt Familien Haftpflicht. Schriftlich bestätigen lassen private Feuerwerke in kat 2+3 mit versichert sind... Unter 50 Euro/Jahr je nach Deckungssumme und Familien Mitglieder.. Da braucht man dann keine extra Versicherung.
     
  15.  
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  16. #17 Firebird, 16. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2019
    Bei der HUK Coburg wurde mir was ganz anderes erzählt. Mir wurde von der Dame gesagt, die sich noch wärend des Telefonats bei der Fachabteilung informiert hat das Feuerwerk und Pyrotechnikgeschichten gar nicht abgedeckt werden in der Haftpflicht o_O:confused:.
     
  17. Da erzählt eh jeder was anderes - entscheidend scheint zu sein, an welchen Berater man gerät...
    Ich habe mich an anderer Stelle ja auch schon mal über die Versicherungen ausgekotzt...
     
  18. Ich habe nun noch einmal das Kontaktformular ausgefüllt mit meinen Anliegen und gesendet. Mal sehen was man mir da erzählt.
     
  19. Auszug aus den Versicherungbedingungen meiner Privathaftpflicht bei der HUK24

    VIII. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden durch
    das Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks im Rahmen der Pri-
    vathaftpflichtversicherung
    Eingeschlossen ist das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuer-
    werks. Kleinfeuerwerke sind gem. § 6 Abs. 3 der Ersten Verordnung
    zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) pyrotechnische Gegenstände der
    Klasse II.
     
  20. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen dass die Württembergische da sehr problemlos reagiert.
     
  21. Bei mir ( württembergische) ist auch alles mit dabei , aber ich denke das ist von Person und von Versicherung zu Versicherung anders , je nachdem wie lang man Kunde ist , oder was man alles versichert hat
     
  22. Ich bin hier versichert :)

    Zitat von der Seite:
    'Die PLUS-Mitgliedschaft mit 15,- Euro Monatsbeitrag. Hierbei geniesst das Mitglied neben allen Vorteilen einer Premium-Mitgliedschaft zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz für Erlaubnisinhaber gem. §27 SprengG zum Böllern mit Böllerpulver sowie Abbrennen von Feuerwerken. Die Versicherungsdeckung bezieht sich auf das Mitglied sowie auf bis zu 3 Helfer. Es gelten hierbei zusätzlich zur Satzung des MFTB die Bedingungen unserer Versicherungsgesellschaft. Diese Versicherungsdeckung des MFTB wird bundesweit anerkannt.'

    MFTB – Sprengmeister.info
     
  23. Also ich habe nun eine Email bekommenmit einen Anhang bekommen mit folgenden Text.

    Sehr geehrter Herr .........

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Schäden durch das Abbrennen eines Feuerwerks im Rahmen unserer
    aktuellen Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.
    Bei Fragen sind wir gern für Sie
    Mit freundlichen Grüßen
    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG.

    Ist nur die Frage ob dieses kurze Schreiben auch auch für einen 27er reicht.
     
    Mathau gefällt das.
  24. #25 original.fan, 21. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 21. Mai 2019
    Hallo Firebird,

    in Thüringen würde dieses Schreiben nicht ausreichen. Das Amt will in der Bestätigung explizit Kat. 3 erwähnt haben. Ungeachtet dessen würde ich zur Sicherheit von meiner Versicherung ein Schreiben verlangen, wo genau aufgeführt ist was versichert ist.

    Grüße Patrick
     
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