Bestimmung Privates Feuerwerk auf Öffentlichen Grund Zünden?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Dusty18, 13. Februar 2018.

  1. Guten Tag,

    Ich habe am 02.02.2018 bei dem Ordnungsamt Stadt Essen eine Feuerwerk Ausnahmegenehmigung Beantragt und bekommen. Meine Frage ist ob ich auf dem Bürgersteig bzw. in der Einfahrt zum Grundstück das Feuerwerk Zünden darf.
    Auf der Feuerwerk Ausnahmegenehmigung steht "Auf den Grundstück <Straße, Hausnummer> in Essen dürfen aus Anlass einer Geburtstagsfeier am <Datum> von 21.30 Uhr bis 22.00 Uhr pyrotechnische Gegenstände .... usw." Das wäre aber ein Öffentlicher platz. Brauche ich dafür nochmal eine Extra Genehmigung für das ich auf der Einfahrt zum Grundstück zünden darf? Auf dem Privat Gelände ist nicht wirklich Platz für ein gefächertes Feuerwerk.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. Einfach schnell dort anrufen.
    Auf deinem Bescheid steht doch bestimmt irgendwo der Bearbeiter und seine Telefonnummer oder so.
     
    Dusty18 gefällt das.
  3. Hey,

    Danke für die Schnelle Antwort.
    Ja das ist nicht Ganz so dringend. Ist noch über einen Monat zeit bis zum Geburtstag.
    Mir ist das grade nur mal so Aufgefallen das dort etwas mit dem Grundstück Steht.
     
  4. Wieder mal ein hübsches Beispiel wie man es NICHT macht....

    Wer ein Feuerwerk machen will braucht dafür neben der nötigen Fantasie , dem nötigen Kleingeld und etwas handwerklichem Geschick VOR ALLEM erstmal einen geeigneten Abbrenner , oder auch Abbrennplatz genannt !!!
    Alles andere ist völlig wertlos , wenn man DAS nicht hat , bzw. sich plötzlich fragen muss , ob der Platz für das geplante Vorhaben geeignet ist ...

    Wenn Profis so an die Sache rangehen würden.....:confused::eek:

    Man ist ja kein Profi , aber leider entbindet das in keinster Weise der PFLICHT vor allem zuerst an die Sicherheit zu denken , bevor auch nur ein Schuss losgeht !!
    Wenn man sich selbst schon fragen muss , ob da alles Okay ist .....

    Immer dran denken , als Zündender ist man für alles was passiert verantwortlich und "Bürgersteig" , "Einfahrt Grundstück" hört sich jetzt wirklich nicht nach 40 m Platz an , die ein heutiges F2 Feuerwerk einfach brauchen , wenn man sicher sein will...

    Ihr müsst wissen was ihr tut......
     
  5. Wenn Du auf dem privaten Grund keinen Platz für Fw hast. Ganz schlecht!!!!
    Links und rechts neben der Grundstückszufahrt ist der Bürgersteig. Und das ist ein Gelände mit öffentlichem Charakter.
    Wie willst Du da was absperren, denn neben dem Bürgersteig (Gehweg) befindet sich die Straße.
    Auch öffentlicher Grund. Wie der Kollege inflames richtig schrieb, hat der, der zündet, auch die Verantwortung.
    Und verlass Dich nicht darauf, dass Du eine Genehmigung hast. Im Versicherungsfall hilft die rein gar nichts.
    Ich persönlich würde an dieser Location, wie Du sie beschrieben hast, kein Fw machen.
     
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  6. klingt nach pfusch auf dem Amt, eigentlich sollte man doch für so eine location keine AG bekommen
     
  7. Er kann ja bisschen Feuerwerk auf seinem Grundstück machen, nur will er halt groß Fächern etc. was das Grundstück nicht hergibt. Das aber nicht das Problem vom Amt.

    Als Privatperson darfst du garantiert keine öffentlichen Plätze absperren. Das heißt entweder du beschränkst dich auf das machbare, meine Empfehlung um die AG nicht zu gefährden. Oder du fragst mal nett bei der Freiwilligen Feuerwehr an, mit VitaminB und kleiner Unterstützung sind die hier und da mal hilfsbereit.
     
  8. Doch, üblicherweise gibst Du an was Du abbrennen willst. Tust Du das nicht dürfte das Amt Dir das FW nicht genehmigen.

    Ganz übel ist dass er eine Freigabe bekommen hat und jetzt den Gehweg (was sind das 3-6m?) an Platz nehmen will... sorry, das sieht nun nicht danach aus als ob er da ein Feuerwerk abbrennen sollte. Meinetwegen kleinere Kaliber die ausschliesslich gerade schiessen? Dazu vernünftiger Prallschutz (für den Worst-Case mit umfallenden Batterien).
    Aber kein "Prachtfeuerwerk mit Fächerbatterien"...

    Man müsste den Platz und die Materialliste sehen um Ratschläge geben zu können... daher ist das natürlich mit Vorsicht zu geniessen.
     
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  9. Mit dem Antrag auf die Ausnahmegenehmigung ist doch auch ein Plan (Luftbild) der Örtlichkeiten mit einzureichen.
    Und wenn da im Amt niemand drauf geachtet hat, hat der Antragsteller einen "Griff ins Klo" gemacht.

    In NRW müssen Absperrungen im öffentlichen Bereich vom Tiefbauamt genehmigt werden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass für eine private Veranstaltung eine Genehmigung erteilt wird. Da kann auch die Feuerwehr nichts machen
     
  10. Zum ersten Teil:
    Es ist nirgends vorgeschrieben wie so ein Antrag auszusehen hat.
    Manche Behörden möchten also einen Plan dazu haben, andere nicht.
    ...das OA D‘dorf wollte mal von meiner ehemaligen Kollegin eine Auflistung aller Artikel mit Anzahl, Namen, Steighöhe und damals noch der BAM Nr.

    Zum zweiten Teil:
    Wir haben damals mal ein FW auf einer städtischen Grünfläche gemacht (privat mit AG). Die Genehmigung würde uns erteilt und kostete 43,xx€, wobei die AG bei glatt 40€ lag.
     
  11. Was willst Du mir damit sagen ??? Dass der Antrag nicht formgebunden sein muss....oder was ???
    Auf jeden Fall muss im Antrag der genaue Abbrennort / Platz beschrieben sein und das Amt hat zu prüfen, ob ein Fw dort überhaupt möglich ist.
    Und was hat das:
    Wir haben damals mal ein FW auf einer städtischen Grünfläche gemacht (privat mit AG). Die Genehmigung würde uns erteilt und kostete 43,xx€, wobei die AG bei glatt 40€ lag
    mit dieser Sache zu tun ???
     
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  12. Im zweiten Teil sagt er, dass man öffentliche Flächen unter Umständen ohne große Probleme für ein Feuerwerk nutzen kann
     
  13. Richtig, so könnte man es auslegen. Aber dann frage ich mich, warum ich bei einer Anzeige das Einverständnis des Grundstückseigentümers belegen muss.
    Außer, es ist eine öffentliche Veranstaltung (Kirmes, Stadtfest etc.)
    Hatte auch fälschlicherweise geschrieben, dass das TB-Amt für die Absperrung zuständig ist.
    Das gilt aber nur für den Verkehrsraum, nicht für Grünanlagen.
     
  14. Seid doch wieder alle ein bisschen netter zueinander,unser Hobby ist doch sowieso schon nicht einfach auszuüben...
     
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  15. Du hast doch geschrieben: „Mit dem Antrag auf die Ausnahmegenehmigung ist doch auch ein Plan (Luftbild) der Örtlichkeiten mit einzureichen.“
    Wäre ja durchaus sinnvoll, aber dem ist leider nicht so.
    Sicher muss die Adresse des Abrennortes angegeben werden, was die Amtmitarbeiter mit der Info allerdings machen weiß ich nicht. Im Grunde würde ja nur eine Ortsbegehung wirklich Sinn...aber glaubst Du daran?
    Oft wird ja vom OA noch nichtmal bei der Polizei Bescheid gegeben...und dann hat man 2 Zuschauer in Uniform mehr ;)

    Der zweite Teil sollte nur aussagen, dass es nicht unmöglich ist auch als Privatperson eine Genehmigung zur Nutzung von öffentlichen Flächen zu erhalten.

    Aber am Ende ist eh beides reine Willkür!;)
     
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  16. Hier ist die Einverständnis vom Grundstückseigentümer Bedingung für die Erteilung einer Genehmigung für ein F2-Feuerwerk. Da wir genug eigene Fläche haben, war das bisher kein Problem.
    Letztes Jahr allerdings wollte ich für meine Schwester zur Hochzeit eine Ausnahmegenehmigung holen, die Feierlichkeit fand in einer Wirtschaft an einem Sportpark, welcher komplett der Gemeinde gehört, statt. Dort ist ein riesiger Parkplatz, auch öffentlicher Grund. Auf vorhergehende Nachfrage, ob man für das Abbrennen des Feuerwerks auf dieser Fläche seitens der Gemeinde eine Erlaubnis bekommen würde, bekam ich eine Absage, da die Gemeinde keine öffentlichen Plätze für Privatpersonen zur Verfügung stellt, da sie es dann theoretisch jedem erlauben müsste.
    Es ist also sehr sinnvoll, sich an deiner Stelle vorher nochmal zu erkundigen, ob es erlaubt ist, denn jede Kommune kann das anders handhaben. Ich denke aber kaum, dass man öffentliche Wege oder Straßen für ein privates F2-Feuerwerk freigibt. Einfach machen wäre für dich als Verantwortlichen, im Falle eines Unglückes oder Schadens, sehr ungünstig und würde wohl auch die Kommune für zukünftige Erteilungen von Genehmigungen nicht mehr so empfänglich machen...
     
  17. Auch ich habe schon für Privatfeiern Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen geschossen.Dazu bedarf es ausser der AG des OAs auch die Einverständnis des Inhabers vom Abbrennplatz,die bei der Einreichung der AG mit vorzuliegen hat.In der Regel zahlst du dann noch eine Nutzungsgebühr.Aber möglich ist das schon.
    Auch ich hatte für ein Feuerwerk die Genehmigung eine Straße abzusperren.Aber die Vorschriften/Auflagen dafür waren so umfangreich und teuer,das ich es gelassen habe.Denn einfach nur Flatterband ziehen,reicht bei Weitem nicht aus.
     
  18. Ich wollte nur Wissen ob man es auf Öffentlichen Grund Zünden darf. Mehr nicht. Ich werde die Tage zum Bauern Gehen und dort Fragen ob ich für das Feuerwerk ein Feld Nutzen darf. Das wäre dann ein Privates Grundstück und somit gibt es keine Probleme. Danke für die Antworten.
     
    inflamess gefällt das.
  19. Denke aber daran, eine neue Ausnahmegenehmigung zu beantragen wenn Du das Feld nutzen darfst. Oder zumindest den neuen Abbrennplatz dem Amt mitteilst. Die Ausnahmegenehmigung ist Ortsgebunden.
     
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