Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Zur Info, meine Privathaftpflichversicherung deckt ebenfalls Kategorie F3 ab, sofern eine Erlaubnis nach § 27 SprengG besteht (Voraussetzung).

    Zur Zink 905 werde ich im Antrag begründen, warum eine Eintragung logisch wäre (geringere Abstände, geringere NEM). Ein Versuch ist es zumindest wert.
     
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  2. Habe einen guten Tipp, mach doch nicht so einen Aufriss. Du musst weder ne Prüfung ablegen noch dem Typen in den Arsch kriechen.
    Mach deinen Antrag fertig, schicke das per Mail rüber und warte ab. Persönlich musst du den Schein eh abholen. Dann hast du auch die Möglichkeit mit denen zu sprechen wegen deiner F2 Geschichte. Mache dir aber jetzt schon nicht viel Hoffnung dafür. :)
     
  3. Welche PHV hast du denn wenn ich mal fragen darf?
     
  4. Bin bei der HUK24 versichert. Den genauen Vertrag habe ich gerade nicht im Kopf... Aber war überrascht, das F3 entahlten ist. Habe es mir für den Antrag bei der Stadt auch schriftlich geben lassen.
     
  5. Finde ich ja sehr interessant. Bei der HUK24 ist nämlich nur bis F2 drin. Auf Nachfrage von mir hieß es das F3 nicht versichert sei. Eben so wenig kann man bei denen auch kein F3 mitversichern.Sehr merkwürdig das ganze...
     
  6. Ok, das ist echt "mysteriös"... .

    Habe es halt "schwart auf weiß"... Könnte daran liegen, dass ich einen spezielken Vertrag habe (Beamter).

    Ansonsten ist die F3-Klausel auch nur mit dem 27 er aktiv. Steht sogar "Mittelfeuerwerk" drin.
     
  7. Die HUK ist/war ja auch quasi eine "Beamtenversicherung" ... du hast da als Beamter oft deutlich bessere Konditionen. Andererseits ist die aber auch so ganz gut, hatte noch nie Probleme mit denen. Bin da selbst versichert (als Nicht-Beamter)
     
  8. Ich hätte noch eine Frage bzgl. Aufbewahrung.
    Was ist mit:
    Die Türen des Aufbewahrungsraumes müssen mit einem außenbündig abschließenden Sicherheitsschloss, welches schon nach einer Schließung greift, versehen sein.

    Was genau meint die SprengLR 410 da?
    Was für ein Schloss braucht man da? Ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch...
    Bisher hab ich so eines an der Tür: 0_big.jpg DSC00057.jpg
    Vielen Dank!
     
  9. moderner schließzylinder, von außen nicht abschraubbarer beschlag, zylinder steht nicht nach außen hervor. Also die gleiche Anforderung wie an eine Haustür.
     
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  10. Wie tommihommi1 schon schrieb sowas hier:
    DSC04052.JPG DSC04058.JPG
     
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  11. Super, vielen Dank. Dann wird ich mal meine Tür umrüsten:)
     
  12. Servus gibts hier ein paar Pfälzer die mir Tipps zur Beantragung des Scheins §27 für Kat 3 geben können ?
    Habe bis jetzt mal bei der Kreisverwaltung Ludwigshafen angefragt da kam folgendes bei raus :

    Ich benötige eine Unbedenklichkeitserklärung nach §34 ABS 2 der ersten Verordnung des SprenG
    Wenn das soweit durch ist
    Soll ich mich bei einem Lehrgangsträger zu einem Sachkundelehrgang anmelden
    Danach nach Vorlage des Prüfungszeugnisses bekomm ich den Schein .

    Ist das So richtig denn von einem Kat 3 Lehrgang weiß ich nämlich nix ?

    Falls da wer was Weiß und nen Link bereit hat wäre ich sehr dankbar und evtl noch ein paar Infos Allgemein dazu ob’s was zu beachten gibt mit dem Formular was hier öfter liest .

    Ich danke mal im Voraus
     
  13. da ist wer beim Amt durcheinandergekommen oder will dich vergraulen. Für F3 gibt es per Definition keine Sachkunde.
     
  14. Gibt es dazu einen Gesetzestext dann schick ich den mal dorthin und guck mal wie es weitergeht ist ja noch Zeit bis Silvester

    Danke
     
  15. korrekt.

    Zwar wäre ich hier für eine Änderung des Gesetzes - aber derzeit ist eine Abblocken nicht legal. Einfach persönliches Gespräch suchen, erst mit dem Sachbearbeiter, falls das nicht hilft mit dem Vorgesetzten.

    Man braucht oft einen langen Atem um sein Recht zu bekommen
     
  16. Ähm, ich nehme an die guten Ludwigshafener haben da was verwechselt, rinks und lechts :) Oder hier - F3 und F4.
    Die Antwort passt auf den Antrag für den F4-Schein.
    NICHT für den F3-Schein.
     
  17. Super Danke dann fahr ich da mal hin und schau mal was da geht kann ja nicht sein das man sowas verwechselt sind zwei ganz schön verschiedene Schuhe F3 und F4 falls ich noch was brauche melde ich mich .

    Danke für eure Mühen

    Mit freundlichen Grüßen Marc
     
  18. #1393 PyroWolle, 4. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2018
    Bei meiner PHV ist F3 nicht allgemein drin. Habe dann nachgefragt und sie haben mit bestätigt, dass Feuerwerk egal in welcher Kategorie (also prinzipiell auch F4) versichert ist, solange es privat ist. Das ist ja mit dem 27er ohnehin gegeben.
    Für F3 habe ich das als Ergänzung mit drin stehen, hat mich auch nichts extra gekostet. Wenn ich dann irgendwann mal den 27er für F4 habe, gehe ich davon aus, dass eine Beitragserhöhung die Folge ist.


    Zum Thema F2 mit Erlaubnispflicht (Die Kategorie F2+ gibt es nur umgangssprachlich):
    Es gibt da ein Urteil aus Bayern, dass "F2+" eine Fachkunde erfordert. Das steht jetzt erstmal so im Raum. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man gegen dieses Urteil Klage einreichen kann und gewinnt. Viele Ämter berufen sich nämlich darauf.
    Mein zuständiges RP hat mir zu dem Thema geschrieben,
    Da meine Sachbearbeiterin sehr sehr fähig war, und sogar bemüht war, dass ich den Schein bekomme, konnte ich auch F2 und "F2+" eintragen lassen. Ich habe Ihr die damalige Situation dargelegt, dass obwohl F2 in F3 eingeschlossen ist, die Händler dies teilweise zwingend in der Erlaubnis sehen wollen.

    Ich hatte bei mir extremes Glück mit dem Amt. Erschwerend kam hinzu, dass ich der erste im Landkreis war, der eine solche Erlaubnis beantragt hat.

    EDIT:
    Kannst du das vielleicht kurz erläutern?
    Ich bin da auch nicht ganz schlüssig geworden.
    §20 1.SprengV sagt ja,
    Da steht Erlaubnis. Die haben wir....
     
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  19. Ich melde mich auch mal wieder zu Wort:

    Mein F3 Schein ist wohl in Bearbeitung.
    Ich habe einfach vor ein paar Tagen an das zuständige Amt einen Antrag für den Erwerb und Umgang mit PTG gestellt, wobei ich dann bei den beantragten Gegenständen Kategorie F3 Feuerwerk angegeben habe.
    Leider habe ich vergessen was zu unterschreiben bei der Art der Lagerung, weswegen der entsprechende Teil zurückkam, aber auch mit der Bitte meinen bereits vorhandenen 27er Schein beizulegen.
    Ein Bekannter, der aus dem selben Verwaltungsbezirk kommt, hat ihn bereits. Er hat 38€ dafür bezahlt. Man muss wohl dazu sagen, das wir beide seit Oktober 2017 den §27 Schein für Schwarzpulver haben, da wir Vorderlader schießen bzw. ich Mitglied in einem Böllerverein bin. Somit ist es also nur eine Nacheintragung für das F3 Feuerwerk.

    Ich hatte ihn mit der Sache F3 Feuerwerk angefixt, da ich wusste das er Feuerwerk liebt und ich das mit dem F3 halt per Zufall rausgefunden hab. Ich hatte mich dann erstmal mit der Materie auseinander gesetzt und hatte mich in Verbindung mit dem Amt gesetzt, das auch unsre 27er Scheine ausgestellt hat. Die wussten erstmal von gar nix, und hatten mich auf eine andere Stelle verwiesen. Die andere Stelle konnten mir nur zum Teil Infos geben, da der zuständige Beamte wohl nur Scheine für Sprengmeister ausstellte und sich auch nicht so richtig auskennt was F3 betrifft, meinte jedoch aber, dass das vorige Amt dafür zuständig sei. Also hab ich wieder mit denen telefoniert. Die kamen dann mit Sachen wie Fachkunde etc. worauf ich nur meinte, das sie falsch lägen, da in unserem Gesetz etwas anderes steht. Man kam mir dann entgegen und sagte, das wenn ich die entsprechenden Texte vorlegen würde, man über die Erweiterung meines Scheins um F3 reden könnte.
    Natürlich war ich dann hin und wieder in Kontakt mit meinem Bekannten, da er wissen wollte wie es vorangeht. Ich habe die Sache dann etwas schleifen gelassen, weil es mittlerweile schon gegen Ende 2017 war.

    Vor ein paar Wochen hat mir der Bekannte dann geschrieben, das er seinen Eintrag bekommen hat. Es dauerte zwei Monate. Laut seiner Aussage dauerte es so lange, weil das zuständige Amt auf ein offizielles Schreiben gewartet hat, das den Sachverhalt endgültig klärt. Das ist wohl nun vorhanden, und unsren (meinem) F3 Scheinen steht nichts mehr im Weg.
     
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  20. Hallo zusammen,

    Wie lange wird denn die Bearbeitung in Berlin ca. dauern?
    Von einigen Usern hört man ja Wartezeiten von bis zu 6 Monaten o_O
    Gibt es hierzu Erfahrungen von den Berliner Pyros?
     
  21. Ich habe hier ja auch die Frage nach den Bedingungen zur Erteilung eines Kat F3 Scheines gestellt. In dem Zusammenhang wurden auch die Schwierigkeiten beim Anzeigen eines Feuerwerks erwähnt.
    Ich habe in der Vergangenheit einige Feuerwerke zu Jubiläen (runde Geburtstage, Sliberhochzeit usw.) abgebrannt, aber Kat F2 mit Ausnahmegenehmigung. Außer dass die Kosten von ehemals 30-50€ auf 75€ gestiegen sind, hatte ich keine Schwierigkeiten, die Genehmigung zu bekommen. Um so befremdlicher klingt ja dann sowas, wie inflamess schildert. Das ist doch mehr als traurig und grenzt an Amtsmissbrauch. Wer soll denn am Ende noch Feuerwerke schießen dürfen, was wird dann aus diversen Feuerwek-Events?
    Will man die Feuerwerkerei am Ende ganz abwürgen? Oder will man deutschen Feuerwerkern das Schießen generell verbieten und sich Ausländer holen, die das dann machen? Ich meine das mit den Ausländern keineswegs abwertend, aber man gönnt uns scheinbar nichts mehr, traut uns nichts zu, oder man hat vor den eigenen Bürgern panische Angst?!
     
  22. Ausländer dürfen in Deutschland gar keine Feuerwerke "so" abbrennen.
    Sie benötigen eine für Deutschland gültige Zulassung als Feuerwerker.

    Der Trend bei Ausnahmeregelungen geht hin zum Totalverbot, da es genügend Personen gibt, denen diese "Knallerei" ein Dorn im Auge ist.
    Das ist allerdings lokal sehr unterschiedlich geregelt. Höhere Gebühren - oft als Abschreckung um besser da zu stehen - gib es auch. Mal mehr mal weniger.

    Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Feuerwerken die auf Basis einer Ausnahmegenehmigung erstellt werden (Jeder kann darum "Bitten") und angezeigten Feuerwerken.
    Letztere können nur sehr schwer "auf Anhieb" untersagt werden. Es gibt dafür natürlich auch Methoden, die werde ich hier aber nicht schreiben. Man möchte es Behördenmenschen ja nicht zu leicht machen.


    Der F3-Schein nach §27 bedeutet ja dass man ein Feuerwerk ANZEIGT.

    Ein (vermuteter) Grund für die Hürden, Hemmnisse und sehr langen Bearbeitungszeiten für die Erledigung dieses Vorgangs ist, dass man die Anzahl der Berechtigten, insbesondere im F2+ und F3-Bereich wohl möglichst gering halten will. Aber auch F4-27er werden gerne auf die lange Bank geschoben, in den Behörden sorgt man sich schlicht vor Verantwortung ("was passiert, wenn ich einem Menschen den 27er gebe und dann passiert was" -oder so)
     
  23. Ich hab da mal eine Frage an alle §27er die ein Feuerwerk angezeigt haben.

    Da es dieses Jahr für mich das erste mal war, wurde ich doch etwas von den Gebühren (€60,00) die in Euskirchen für ein Silvesterfeuerwerk aufgerufen werden überrascht.
    Mich würde die Erfahrungen der anderen "Anzeigern" interessieren und welche Kurse wo aufgerufen werden. Gerne auch per PN, da ich auch an den Bescheiden interesse habe um hier beim Amt nochmal um "Gnade" bitten zu können.
    Vielen Dank.
     
  24. Ich habe für meine Anzeigen noch niemals etwas bezahlen müssen, bislang war aber auch nur eine Gemeinde / Behörde davon betroffen.....
     
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  25. Wie sieht denn dann dein Bescheid aus bzw. wie erteilt mann dir dein "go"? Bei mir war das ein 3-seitiges Dokument. Und in welcher Gemeinde zeigst du dein Feuerwerk an? Vielen Dank.
     
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