Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Das ist übrigens auch ein Punkt den ich aufs übelste hasse. Behördenwillkür.
    Da möchte man schon mal ehrlich sein und den korrekten Weg gehen und dann wird man mit Auflagen, Hinhaltetaktiken, Pseudo-Versagensgründen malträtiert. Genau DAS ist der Grund warum ich keinen Schein machen werde. Mich selbst dermaßen zu erniedrigen und tief zu bücken nur um so ne beknackte Pappe zu kriegen ? Und dann oftmals auch noch mit grotesk-dummen Auflagen oder Beschränkungen versehen (wie z.B. KAT3 ja, KAT2 nein. Das ist so dermaßen dämlich und Sinnfrei das ich den Typen höchstwahrscheinlich durchs gesamte Verwaltungsgebäude prügeln würde !!)

    Auch wenn ich es garantiert nicht gutheiße, aber mein ... sagen wir mal "Verständnis" für Leute die so'n Zeuch illegal besorgen und zünden steigt immer mehr. Zumindest wenn man das ganze mal aus dieser Richtung betrachtet.

    Ich bleibe dabei:
    Diese Scheixx §-reiterei muss endlich abgeschafft werden. Statt dessen: Kurs belegen, Prüfung ablegen und das ganze Bundeseinheitlich geregelt. Man ... warum einfach wenns auch schwer geht ? Germany live, echt mal .. :mad::rolleyes:
     
  2. Sehr gut beschrieben Visa! Das ist wirklich traurig, und wenn ich so mitbekomme wie das Thema von manchen Behörden gehandhabt wird, da geht mir das Messer in der Hose auf!

    Nochmal der Tip an alle die wirklich Interesse an einem 27er haben: Bitte nicht aufgeben sondern hartnäckig bleiben, dafür ists dann umso schöner wenns klappt! :) Denn bis sich in unserem überregulierten Land dahingehend mal was ändert, puh, das kann dauern....
     
  3. Leg dir mal ein dickes Fell zu, in deinem Kommentar las man nichts. Wo man als Mitleser sagen könnte, man hätte es korrekt beantragt. Wenn ich zu einer Behörde gehe, und sage das hätte ich. Wenn jemand nicht plausibel herüber kommt. Wird es natürlicher schwerer haben.
     
  4. Ich entschuldige deine Aussage damit, weil Du noch relativ jung hier im Forum bist.
    Ein 27er kann einem "erhabenen Pyrotechniker" keine Arbeit wegnehmen. Das wird zwar von vielen meiner Berufskollegen anders gesehen, ist aber völliger Unsinn. Ein 27er finanziert sein Fw aus eigener Tasche, weil es sein Hobby ist.
    Wenn ich beispielsweise ein Fw schiesse, zahle ich keinen Cent dafür. Das löhnt der, der das Fw haben will.
    Hier muss ganz klar der Unterschied zwischen privat und gewerblich erkannt werden. Und bitte nicht mit der Nummer "Schwarzarbeit" verunsichern lassen.

    Dir persönlich kann ich nur raten, nicht aufzugeben und auf dein Recht zu bestehen. Nicht Du musst schlaflose Nächte haben, sondern die Leute, die deinen Antrag bearbeiten müssen.
     
  5. Hi Dobi,
    Falls ich hier nichts falsch verstehe, es handelt sich beim 27er doch um eine Erlaubnis von Staats wegen, oder ?
    Nach meiner Definition beinhaltet der Begriff "Erlaubnis" eine Art "Freiwilligkeit".
    Ich wüsste nicht das man auf sowas überhaupt ein verpflichtendes *Anrecht* hätte ...?!?
    Wie könnte man das überhaupt rechtlich begründen ... ?!?
     
  6. Hallo

    Ich habe heute morgen einen Anruf vom Amt bekommen, ich muss noch eine Haftpflichtversicherung nachweisen und dann gibts noch ein persöhnliches Gespräch.
    Hat jemand Erfahrung mit dem Hamburger Amt?
    Habe den Sachbearbeiter Jensch, weiß einer wie der so drauf ist?

    Gruß
     
  7. Schonmal gut, dass du die Namen hier im Forum schreibst:rolleyes:
     
  8. Na denn, als erstes, der gute Mann heißt Jentzsch, damit fängt es schon mal an.
    Hast Du Angst vor einem persönlichen Gespräch?
    Wenn Du dich mit der Materie befasst hast und auch gut sachlich und fachlich kontern kannst wird deinem Schein nichts im Wege stehen.
    Willst DU den SCHEIN aber einfach nur haben und bist nicht vorbereitet ist es ein Leichtes dich einfach auflaufen zu lassen.
    Also, nicht den Wind aus den Segeln nehmen lassen.
    Viel Glück!!
     
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  9. Auflaufen lassen war nicht auf "mutwillig" bezogen.
    Wenn sich einer mit der Materie im Vorwege ordentlich auseinandergesetzt hat und auch weiß wovon er spricht kann sich mit dem Hr. Jentzsch auch ein freundliches Gespräch rund um das Thema entwickeln.
    Der gute Mann ist schließlich vom Fach und erwartet das natürlich auch von denen von ihm durch den Schein bescheinigten Personen.
    Ein einfaches "ich hätte gern" gibt es im Kaugummiautomaten.
    Den Schein zu bekommen zu wollen heißt nicht auf sein Recht zu pochen sondern sich damit auch auseinandergesetzt zu haben und alle dazugehörigen Pflichten zu kennen.
    Für einen Führerschein sollte man auch alle Verkehrsschilder kennen, da reicht es auch nicht fahren zu können.
     
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  10. Ups, nur mal so am Rande, hier verschwinden wie aus dem Nichts Beiträge zwischen den beiden von mir oben gesendeten Beiträgen.
    Das bringt natürlich etwas etwas Unverständnis in meine Beiträge, ich bitte hier um Verständnis. Der zweite Beitrag oben bezog sich auf einen mittlerweile gelöschten Beitrag.
     
    Vakarian gefällt das.
  11. @Ossi-Olaf
    Außerdem erfährst Du hier im Thema doch durchaus freundliche und kompetente Hilfe?!

    Einzelne Antworten, Dir die nicht sofort gefallen, kannst Du ja erst einmal oder vollständig ignorieren. Ein etwas dickeres Fell, intern (hier) wie extern (beim Amt) benötigst Du wohl schon, um Dein Ziel zu erreichen.
     
  12. @Mr. Botte
    Der fehlende Beitrag wurde vom Verfasser selbst gelöscht.
     
    Mr. Botte gefällt das.
  13. Heute kam er an. Mir sind da aber noch ein, zwei Sachen unklar, die ich erstmal geklärt haben will. Gekostet hat 38€ und ist eine Erweiterung zu meinem Schwarz/Böllerpulver
     

    Anhänge:

  14. Da bin ich voll bei dir ... Deshalb habe ich mir auch noch keinen §27er beantragt ... Mir reicht eigentlich F2. Einen F3 Händler hätte ich eh nicht in der Nähe. Somit bin ich eh auf den Versand angewiesen.
     
    ViSa und Christoph gefällt das.
  15. #1440 schneiper, 15. März 2018
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2018
    Uff.... 27-er KOMPLETT F2 und F3...

    Entsprechende Auflage --->

    Die Abbrennzeit wird !GENERELL! auf 22:00 beschränkt???

    Aua....... du sollst also an silvester dein neujahrs-fwk um 22:00 uhr machen???

    Oder gilt automatisch das “muggelreglement“ NUR BEI der F2???

    Lol......


    Edit: welches ““Bedürfnis““ ganzjährig für F3 soll man denn für die Genehmigung an Silvester nachweisen???

    Ist Silvester?

    “reicht leider nicht“


    Oder wie? Finde ich sehr verwirrend und komisch....
     
  16. Habe direkt heute morgen Antwort auf meine Fragen vom Amt bekommen was diese Punkte betrifft.

    Die Frag meinerseits war, ob die Abbrennzeit welche grundsätzlich auf 22 Uhr beschränkt ist, damit alle Tage außer Silvester meint. Antwort hierdrauf war, Ja, deshalb steht "grundsätzlich" . Im Prinzip eine verkomplizierte Version von " Außerhalb von Silvester..".

    Antwort zum Bedürfnis: Sie müssen ein beabsichtigtes Feuerwerk der F3 hier anzeigen und dafür ein Bedürfnis nachweisen. Diese Anzeige sollte zwei Wochen vor dem Termin des beabsichtigten Feuerwerks bei der zuständigen Behörde eingehen, um eventuell entgegenstehende z.B. immissionsschutzrechtliche Gründe zu prüfen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Als Bedürfnis kann auch ein privates Feuerwerk gelten. Jedoch kann dies nicht regelmäßig so sein.

    Eigentlich ganz verständliche Auflagen, die man eh einhalten muss, bis auf das führen eines Verzeichnis. Das sollte aber kein Problem darstellen.
     
    Feuer_und_Flamme! und schneiper gefällt das.
  17. Wie schnell man gut gemeintes und rechtes falsch verstehen kann.

    Könnt mir als selber in den Finger beißen
     
  18. ging mir auch so.
     
  19. Feuerwerksabbrand bis 22 Uhr.
    Was ist denn das für ein Sch...?
    Viel Spaß bei einem Feuerwerk mitten im Juni.
    Natürlich ist die Nachtruhe einzuhalten,habe aber die Erfahrung gemacht,das die OAs auch Ausnahmen genehmigen können.
     
  20. ob ich jemals ein feuerwerk im juni abhalten werde ist fraglich. Ich hab meinen Standböller, das reicht mir für übers Jahr. Mir gehts hauptsächlich darum an slivester das "bessere" material zu haben. hört sich jetzt blöd an, aber ich will einfach die möglichkeit haben, über entsprechende f3 shops das zu bekommen was ich will, und nicht wie der ottonormalverbraucher am 28.12 in die läden rennen um dann feststellen zu müssen, das vllt gerade die batterie oder das raketenset das ich haben will, ausverkauft ist
     
  21. Hmm ..
    Also wenns dir um den Erwerb von F3 und F2+ ("besseres Material") geht macht der Schein natürlich Sinn.

    Nur damit du F2 früher kaufen kannst nach meiner Meinung eher weniger. Ich habe immer ein komplettes Silvester-FWK "im Vorlauf".
    Soll heißen: für kommendes Silvester 18/19 habe ich bereits alles, was ich dieses Jahr bestelle ist für 19/20. Mir geht das mit den letzten 3 Tagen auch dermaßen auf den Sack, das ist nur Stress. Deswegen habe ich mich dafür entschieden. So ab Mitte November wenn ich mal Langeweile habe fange ich schon mal mit dem entfernen der Käfige und den Vorbereitungen an ..

    Das einzige was ich nicht habe (aber gerne hätte;)) sind halt einige F3/ F2+ Artikel wie große Raketen oder ein paar Blitzböller, da ich aber nur und Ausnahmslos Silvester-Zündler bin lohnt sich der ganze Aufwand für mich nicht wirklich ..
     
    Jack-Beauregard gefällt das.
  22. Ein Jahr im Voraus planen?Kann es da nicht vorkommen,das eventuelle Neuigkeiten dich so faszinieren,das du sie noch einbauen möchtest?
     
  23. Kurz & knapp. Nö.

    Für mich ist es nach wie vor "nur Feuerwerk" und es ist auch nur eines von mehreren Hobbys. Ist mir einfach auch zu viel Stress, da viele Neuigkeiten eh fast immer erst sehr spät auf den Markt kommen.
    Habe die Funke-Heuler z.B. 1 Jahr nach erscheinen erstanden, who cares ? Dieses Jahr halt die Frösche und Tornadowirbel. Funke-Verbünde muss ich mal sehen ob ich die Vor-Ort erhalte.

    Ich bin viel mehr so drauf das ich versuche gute Artikel möglichst regelmäßig und lange zu kaufen damit sie uns so lang wie möglich erhalten bleiben. Wie z.B. klassische Funke Artikel. Lieber kaufe ich regelmäßig jedes Jahr(!) einen bis zwei Schinken als viel auf einmal und die folgenden Jahre nix mehr. Das hilft niemandem.
     
    Sandy und Christoph gefällt das.
  24. Ich bin gerade selber in einer entsprechenden 27er Beantragung (F1-F4). Der Bearbeiter meinte, dass er beim überfliegen meines Antrages die Mengen vermisst. Bei pyrotechnischen Gegenständen ist mir das neu das man sowas machen muss.
    Wo genau geht im §25 heraus das eine Mengenbegrenzung unsinnig ist? Ist mir daraus gerade nicht ersichtlich oder ich bin blind :)

    Da der Bearbeiter den Antrag nur überflogen hat und eine genau Prüfung noch aussteht kann sich das ganze natürlich von selbst erledigen, aber interessieren tut mich das gerade schon.

    § 25 1. SprengV - Einzelnorm
     
  25. Das liegt an der enorm reduzierten Formulierung des Texts. Man muss schauen, was nicht drinsteht:

    In Absatz 1 Satz 1 sind die pyrotechnischen Gegenstände mit aufgeführt, d.h. sie dürfen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis überlassen werden. Um die Eintragung geht es dann in Satz 2 - und da steht nichts mehr von pyrotechnischen Gegenständen.
     
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