Besucher Zündeln in Österreich?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 24. März 2018.

  1. Hallo,
    darf ich mein Feuerwerk, dass mir von Silvester übrig geblieben ist (Flash Bangs, China-Böller) nach Österreich mitnehmen und außerorts zünden.
     
  2. Darfst Du,ob Dich jemand meldet ist eine andere Frage,solltest wirklich irgendwo ganz abseits zünden!
     
  3. Feuerwerk zu zünden ist in Österreich ausserorts vielleicht gesetzlich nicht verboten, aber unüblich und deshalb wird es eigentlich nicht geduldet.
    Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, mal schnell 3 Batterien neben dem Feld zu zünden. Das würde wahrscheinlich, wie ferl andeutet, zu Problemen mit Anrainern führen!
    Das Kleinzeugs, das du beschreibst, wird in Maßen vielleicht gerade noch toleriert.
     
  4. Grundsätzlich darfst du F2 außerhalb des Ortsgebiets schießen.
    Jedoch immer mit dem Grundstückseigentümer sein Einverständnis einhohlen !!
    Eventuell die die örtliche Polizei / Gemeindeamt / Feuerwehr per E Mail informieren - Nach dem Motto - falls sich wer beschwert über Lärm - " ja wissen wir dort werden Kleinmengen Feuerwerk vernichtet"

    Trotzdem würde ich es an deiner Stelle eher aufheben bis nächstes Jahr
     
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  5. Und ganz wichtig wieder alles sauber machen sonst hast in manchen Gegenden das letzte mal ein Feuerwerk unter dem Jahr gemacht ...
     
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  6. Das hat uns grade noch gefehlt, dass jetzt "Ausländer" auch schon zu uns kommen und knallen wollen, weil es bei denen unterm Jahr verboten ist. Ja es ist bei uns außerhalb der Ortsgebiete prinzipiell erlaubt, ob man darüber Freude hat bleibt dahingestellt.
     
  7. #7 Korkenknall, 25. März 2018
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2018
    Ich denke, dass man in Österreich eine weniger fundamentalistische Grundhaltung zu Gesetzen hat, als in Deutschland. (Was natürlich nicht heisst dass man sie nicht ernst nimmt)
    "Es ist aber erlaubt" zieht bei dem einen oder anderen Landwirt aber nicht unbedingt!
    Dagegen wird dich kaum ein Polizist am 31.12. im Ortsgebiet zwischen 22:00 und 1:00 belangen, wenn du dein Zeug zündest und dich dabei von Krankenhäusern oder Altersheimen fernhältst.
     
  8. Das sind aber Unterstellungen." Erlaubt" bedeutet ja nicht gleichzeitig fremden Grund zu benützen ohne zu fragen.
    Und was die Sache zu m 31. /01, anlangt, wenn dich ein Polizist innerhalb des Ortsgebietes "erwischt" bist du dran, die drücken da kein Auge zu. Siehe z. B. was sich alleine in Wien abspielt. Am Silvesterpfad teilnehmen heißt gleichzeitig jede Pyrotechnik wird dir schon im Vorfeld abgenommen.
     
  9. Naja, Wien und Silvesterpfad! Schützenswerte Kulturgut in Form von Gebäuden hat hier Vorrang, klar! Alles was sich ausserhalb vom Gürtel abspielt kann aber gar nicht exekutiert werden! Das ist auf YT Videos offensichtlich.
     
  10. Nett von dir, wieso gehst du „Ausländer“ eigentlich auf eine Deutsche Feuerwerk Seite Das hat uns gerade noch gefehlt.
     
    OskarMOOG gefällt das.

  11. Da geht´s doch nicht um Kulturgüter sondern um Menschenansammlungen. In Wien ist es nur deshalb außerhalb der Innenstadt so polizistenleer, weil die Blaumänner alle in der Innenstadt Dienst machen.
     
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