Pyrotechniker Liebhaberei, Gewerbe

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von firepowerfranken, 21. April 2018.

  1. Servus :)

    Ich habe gefühlt das komplette Internet durchsucht, aber nichts gefunden. Deswegen dachte ich, dass ich hier mal Frage. Und zwar:

    In der Pyrotechnik gibt es den 27er für rein privaten Gebrauch und den 7er für gewerblichen Gebrauch. Den 20er für 'Arbeiter' lasse ich jetzt außen vor.

    Kann man mit dem 27er Feuerwerke 'kostendeckend' & 'ohne Gewinnabsicht' abbrennen und das ganze unter Liebhaberei fallen lassen? Oder gibt es in der Pyrotechnik diese, ich nenne es mal 'Grauzone' nicht, sondern nur privat oder gewerblich?

    Ich weiß, dass ich hier viele hauptberufliche Pyrotechniker unterwegs sind, welche Informationen ungerne rausrücken, wegen dem Konkurenzdruck, ist ja auch bei den Helferscheinen so. Ich möchte mit dieser Aussage niemanden beleidigen oder sonst etwas, es ist lediglich meine persönliche Erfahrung. Deswegen bitte ich um konstruktive und aufschlussreiche Beiträge. Wer mir hierbei nicht helfen WILL, bitte dann das Thema einfach ignorieren - Danke.

    firepowerfranken
     
  2. #2 Dobi, 21. April 2018
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2018
    Ich bin / war hauptberuflicher Pyro, aber welchen Grund sollte es geben, Deine Frage nicht zu beantworten??
    Zum wiederholten Male: ein 27er kann keine Konkurrenz für einen gewerblichen Pyro sein;)
    Wer das glaubt, sollte besser eine Dönerbude aufmachen.

    Um es vorweg zu nehmen, es geht nicht. Diese Grauzone, wie Du sie nennst, ist schlicht illegal.
    Wenn Du eine 27er Erlaubnis hast, kaufst Du auf eigene Kosten die Ware ein und brennst sie ab, weil es dein Hobby ist.
    Sobald dieses "private" Fw zu einem anderen Zweck abgebrannt wird, kann es böse Probleme nicht nur für Dich, sondern auch für den "Auftraggeber" geben. Dies fängt bei Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung an und hört bei geldwerten Vorteilen auf.
    Dies beispielsweise bei Vereinsfesten oder privaten Veranstaltungen.
    Wir wissen, dass es trotdem übliche Praxis ist, doch kann es Dir passieren, dass deine Anzeige gründlich geprüft wird und Du Besuch
    am Abbrennplatz bekommst.
     
  3. Lt. BezReg Köln gibt es beim §27er keine Grauzone. Du machst das Feuerwerk immer nur für dich oder du Schenkst das Feuererwerk jemandem. Aber immer auf eigene Kappe. Jedwede Vergütung (und da ist das Bier schon zu viel) darf nicht fließen. Und die (zumindest Köln) schauen seht genau wer was wann warum und wo mach. Es ist in der Vergangenheit einfach zuviel Schindluder mit dem §27er gemacht worden. Mitunter ist das auch ein Grund warum die Behörden sich dem §27er so entgegenstellen.
     
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  4. Mir hat man als 27er Scheininhaber auch gesagt das ich nix gewerblich machen darf. Ausrichten für jemanden ist okay, aber es darf dafür keine Gegenleistung geben. Auch muss ich dann alles selbst besorgen/bezahlen wenn es für jemanden ist
     
  5. Das ist schlichtweg falsch. Sobald ein 27er ein Fw nicht nur für sich, sondern für andere "ausrichtet", wird man Dir nicht glauben, dass du die entstandenen Kosten selbst getragen hast. Denn Du hast es ja für jemand anderen gemacht. Problem "geldwerter Vorteil".
    Mit der Nummer bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis.
     
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  6. Immer ruhig. Ich hab das eh nicht vor
     
  7. Danke, habe ich mir schon fast gedacht. Ich bin nur deswegen auf Liebhaberei gekommen, weil meine Schwester Steuerfachangestellte lernt und gemeint hat, dass sie da auch mal auf der Arbeit für mich nachgefragt hat. Ich habe aber gemeint, dass es mit Liebhaberei wahrscheinlich nicht möglich sein wird, dann Sprengstoffrecht ziemlich direkt zwischen 27er und 7er unterschieden wird.

    Das mit dem 'nicht helfen' habe ich so gemeint, dass von vorne herein sofort abgeblockt wird um keine Konkurrenz zu schaffen. Ich möchte niemanden verurteilen, aber ich habe diesbezüglich schon einiges an schlechten Erfahrungen gemacht.
     
  8. Bei uns in Ö gibt´s sowas auch, zwar kein 27er aber "Pfuscher" Es hat einmal Einer gesagt:
    " Mir macht es Spass, das Geld Anderer zu verfeuern".
     
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  9. Naja, ich verfeuere grundsätzlich das Geld anderer Leute. Denn die wollen ja ein Fw haben, ich brauche keins:);).
    Aber trotzdem bin ich kein Pfuscher:rolleyes::rolleyes:
     
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  10. Ich nutze diesen Thread gleich mal für meine eigene Frage, da es um das gleiche Thema geht:
    Ich habe den 27er für nicht gewerblichen Umgang.
    Das ich damit nur Feuerwerke auf meine eigenen Kosten bzw als Geschenk für zb Familienangehörige abrennen darf habe ich soweit schon verstanden.
    Nun habe ich aber einen YouTube Kanal und würde auch sämtliche Feuerwerke Filmen und hochladen.
    Wie sieht es da mit der Abgrenzung zur gewerblichen nutzung aus?
    Wenn ich zb Einnahmen durch YouTube Videos /durch Werbung etc) die auf Grundlage meiner 27er genehmigung entstanden sind, zählt das schon als Abbrennen eines Feuerwerks mit dem Hintergrund der gewerblichen nutzung oder ist Abbrand und Video Aufnahme vällig voneinander getrennt?
    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :D
     
  11. Auf die Antworten bin ich mal gespannt....dabei ist es ganz einfach:rolleyes:
     
  12. Dann quatsch nicht und hau raus wenns so einfach ist :D
     
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  13. Ich denke (kann es aber nicht belegen), dass man dir dann eine Gewinnerzielungsabsicht vorwerfen kann. Viel interessanter finde ich, wie sich das ganze z.B. mit Affliate Links verhält, das das ganze ja dann um 3 Ecken geht, und niemand dann mehr genau sagen kann, durch welchen Nutzer zu welchem Video die Werbekostenerstattung stattgefunden hat. Aber abschliessend würde ich sagen: monetarisiere das Video nicht, dann bist du auf der "sicheren" Seite.
     
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  14. Naja letztenendes bezieht sich das Gewerbliche beim Feuerwerk doch darauf ob ich Geld für ein Feuerwerk nehme oder es aus eigener Tasche für mich selbst Finanziere.
    Alles was nach dem Abbrand passiert hat meines erachtens nichtmehr mit dem Inhalt des 27ers zu tun und liegt außerhalt dessen Zuständigkeitsbereiches.

    Durch YouTube "verkaufe" ich letzlich nunmal keine Feuerwerke sondern biete sogesehen nur ein Video dessen an.
    Die Vergütung von Youtube bezieht sich dann ja auch nur auf eine Vergütung des Videos als künstlerische Schaffung und nicht darauf das ich ein Feuerwerksvieo anbiete.

    nach der neuen YouTube-partner Regelung ist das Thema monetaisierung für mich eh noch uninteressant.
    Aber mich interessiert das halt.
     
  15. Ich glaube da hat Deine Schwester in der Berufsschule nicht sehr gut aufgepasst. Liebhaberei bedeutet ein Gewerbe mit Verlust zu betreiben um die Steuerlast zu drücken. Typisches Beispiel: Arztehefrau betreibt Modeladen mit Verlust ohne wirkliche Gewinnerzielungs Absicht.;)
    Ansonsten kann ich mich Dobi nur anschließen
    Gruß Rippenbruch
     
  16. #16 anton, 22. April 2018
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2018
    Dobi, die Betonung bei meinem Beitrag lag auf "Spass". Und es sollte damit ausgedrückt werden, dass "Spass" nicht unbedingt mit " Was kosten" zu tun haben muß. Ich hab auch , wie DU ! weist, jahrzehnte lang immer nur das Geld Anderer verschossen, aber..SPASS? hat´s nicht immer gemacht!

    Fest steht jedenfalls, und DAS habe ich hier auch schon oft geschrieben, dass den gewerblichen Feuerwerkern die "Pfuscher" ganz schön schaden und das das neue Gesetz seit 2010 das auch noch fördert. Ist aber auch in anderen Branchen so, braucht man nur die Möbelindustrie mit KIKA hernehmen, oder praktisch JEDEN Baumarkt die nicht nur verkaufen, sondern auch gleich Hilfe mit anbieten.Und genau deshalb werden die gewerblichen Feuerwerker die wirklich was können und von ihrer Arbeit und Kreativität leben (wollen) immer weniger, und die modernen "Pyrotechniker", die sich in Supermärkten neben Milch und Zucker gleich ein paar Feuerwerksartikel mitnehmen, immer mehr. Dass DAS der Feuerwerkskultur insgesamt schadet und Feuerwerk in der Zwischenzeit nicht mehr bewundert sondern verteufelt wird, ist auch nur logisch. Zuviel ist zuviel, und schnell Was über den trockenen Ladentisch verkaufen, statt sich oft stundenlang wenn nicht tagelang in Hitze, Regen und Kälte beim wirklichen Feuerwerk im Freien abrackern, ist natürlich auch bequemer.
     
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  17. Ich brenne meistens zwei Mal im Jahr ein Feuerwerk für mich alleine ab. Meistens an meinem Geburtstag und an Silvester. Dieses Jahr fällt mein Geburtstag flach, da ich zu viel mit der Arbeit zutun habe. Ich würde niemals auf die Idee kommen, für einen anderen Zweck oder Veranstaltung oder für jemand anderen über den §27er tätig zu werden. Alleine die Versicherung reicht schon nicht dafür aus. Wer das macht und dann etwas passiert, was nicht abgedeckt ist, ist selber schuld (Stichwort: Privathaftung). Und ich kann den Frust bei den gewerblichen Firmen schon etwas nachvollziehen, wenn irgendein "Spezialist" irgendwelche komischen Fragen im Zusammenhang mit den §27er stellt. Die Gewerbeaufsicht guckt aber z.B. in solchen Fällen genau hin.

    Es hindert euch niemand daran, dass Ganze gewerblich über den §20er oder §7er anzugehen. Und schwierig ist das nicht. Es erfordert einfach ein bisschen mehr Papierkram und finanzielle Mittel.

    Aber auch bei den gewerblichen Firmen gibt es mehr als genügend schwarze Schafe. Wer zeigt denn z.B. die Bestellung einer verantwortlichen Person ordnungsgemäß an? Das geht so lange gut, bis mal irgendein Unfall passiert ist. Da ist sehr viel Egoismus im Spiel. Deswegen sage ich zu den meisten Firmen einfach NEIN, wenn in diesem Fall an der falschen Stelle gespart wird. Genau so sieht es bei der Anmeldung bei der BG aus. Oder welche BH abgeschlossen wurde (Stichwort: Unfälle mit exposionsgefährlichen Stoffen ausgeschlossen). Es gibt einfach zu viele von denen, die das m.M.n. nicht komplett zu Ende gedacht haben oder die bewusst ein Risiko eingehen. Oder bei denen noch nie was passiert ist und es deswegen zu locker gesehen wird.
     
  18. @firefan5
    Also ich kann dir versichern, dass ich als 20er (und mehr hab ich nicht) nur tätig werde wenn ich eine Bestellung habe, in der Anzeige stehe und versichert bin!
    Bisher hab ich aber noch nie etwas Anderes erlebt.
    Der 20er steht halt genauso in der Pflicht die Unterlagen noch mal durchzugehen, denn er hält den Kopf hin als verantwortliche Person.

    Also machst Du alles richtig wenn Du den Firmen absagst.
    Aber ich kann nicht nachvollziehen, dass Du schreibst „den meisten Firmen“ musst Du absagen...was ist den da bitte los in deiner Region?
     
  19. #19 666, 22. April 2018
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2018
    Irgendwie verstehe ich das hier nicht oder ich liege komplett falsch.

    Also Liebhaberei ist der Begriff wenn du ein Gewerbe angemeldet hast aus Spass um z.B. im Großhandel einkaufen zu dürfen, ohne dass du damit Gewinn erzielen willst.

    ABER WAS HAT DAS MIT DEM 27.er zu tuen?????

    Muss man dafür ein Gewerbe anmelden?????

    Das wäre ja schon der Widerspruch in sich. Sprich nix Gewerbe, sprich keine Kosten, sprich nix was das Finanzamt Liebhaberei nennen könnte.


    Also wäre nett wenn mir einer den Sinn dieser Diskussion erklären könnte!

    Carsten
     

  20. Ich würde sagen das ist das gleiche wie wenn du Geld machst bei Youtube mit deinem Video wenn du n Kuchen bäckst.

    Jeder andere könnte ja auch ein Video von Deinem Feuerwerk veröffentlichen und damit "Youtube-Geld" machen.

    Grundsätzlich ist aber wohl das Problem, dass die meisten die Euros von Youtube bekommen das bei der Steuererklärung nicht angeben.

    Carsten
     
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  21. 27er und Liebhaberei geht aber auch! wer einen 27er hat und ihn nicht benutzt ( 1 bis 2 Feuerwerke pro Jahr sollten es min. sein! ) der bekommt ihn wieder abgenommen.
     
  22. quasi den 27er aus "Liebhaberei" zu beantragen nur damit man ihn hat geht also auch nach hinten los.
     
  23. Das stimmt so nicht! Diese Frage stellte ich mir auch zu Beginn! Bei einem 27er musst du kein Feuerwerk pro Jahr nachweisen! Die Erlaubnis gilt ab Ausstelldatum bis sie wieder zu erneuern ist! Auch wenn du kein einziges Feuerwerk schießt!
     
  24. Ist es dabei egal ob 27er mit oder ohne Fachkunde?
     
  25. du brauchst beim 27er keine fachkunde
     
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