Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. In F3-Raketen sind 10g Perchlorat-BKS als Zerleger erlaubt, bei den 909ern siehts eher nach 3g aus...
     
  2. Bitte was also die 909 hatten deutlich mehr Ausbreitung und gescheppert hat es auch
    https://www.youtube.com/watch?v=Xtfqcil0l6o
     
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  3. Hatte mir 2013 mal einen 40er Karton mit einer Charge aus 2013 geholt, die waren Klasse !
    Vlt noch ein bißchen mehr Zerleger (1-2g mehr) hätte sein dürfen (was in F2 aber leider kaum möglich ist) dafür waren Standzeit und Farben sehr gut.

    Habe auf youtube aber auch schon andere Chargen gesehen, von denen ich nicht wirklich überzeugt war und auch ohne Video hört man öfter mal das die Chargen schwanken.

    Na dann hole ich mir mal ein , zwei 5er Beutel zum testen wie die aktuellen sind. Sofern die wieder angeboten werden ? Ein 40er oder ist´s mittlerweile sogar ein 50er Karton kaufe ich jedenfalls nicht.
     
  4. Dann hättest du eindeutig bessere als ich. Die einzige 909, die als wirklich gut bezeichnen würde, war die weiße Blinker.
    Da haben Ausbreitung und Standzeit gepasst, alle anderen hatten zwar eine tolle Standzeit, aber die Ausbreitung war echt mickrig. Gescheppert hat da auch nichts. Hab leider keine Videobeweise ;)
     
  5. Ich hab in meinem Schein auch f2 und f3 drin stehn, die Freischaltung bei Röder war kein Problem, wobei ich bei denen aber sehr wahrscheinlich eh nix kaufen werde da ich deren f3 Auswahl klein finde, keine Lust habe 3 Stunden dahin zu fahren und wahrscheinlich einen laden in der Nähe hab der mir alles besorgen kann
     
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  6. So, ich habe jetzt auch die Rückmeldung der "richtigen" Württembergischen Versicherug bekommen (siehe Anhang) - leider mit dem gleichen Ergebnis wie bei der WGV! Ich versteh's einfach nicht, da hier ja einige F3 dort versichern konnten!

    Mal was Anderes, hat jemand Erfahrungen mit der Haftpflicht über den BVPK?
     

    Anhänge:

  7. Kommt warscheinlich wie so häufig darauf an, bei wem man landet und ob derjenige weiss, was sie denn alles versichern können.
    BVPK würde mich auch mal interessieren, da hab ich überhaupt nichts aktuelleres gefunden.
     
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  8. Ping an @Kai 91 und @Abo :D

    Wenn die Beitragssatzung von 2015, die auf bvpk.de zu finden ist, noch aktuell ist, sollte sich bei wenigen Feuerwerken im Jahr die Mitgliedschaft eher lohnen, als die im röder-club.
     
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  9. also ich hatte kein problem bei der württembergischen. ich hab ganz normal meinen vertreter angerufen und dem gesagt was ich will. der konnte mit meinem anliegen erstmal nix anfangen und hat mir gesagt das er bei der hauptstelle erstmal nachfragen muss. 15-20 minuten später hat er zurückgerufen und gesagt das es kein problem wäre, mich würde die haftpflicht dadurch nur ein paar euro im jahr mehr kosten.
     
  10. Wirklich sehr seltsam. Ich bin halt über das Kontaktformular auf deren Hompage gegangen. Womöglich sitzen da nur Ahnungslose...
    Ich schau jetzt mal, ob ein paar Infos vom BVPK kommt, ansonsten muss ich mir mal 'nen Vertreter der Württembergischen in der Nähe suchen.
     
  11. Röder Versicherung für dich keine Option?
     
  12. #1512 Mathau, 22. April 2018
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2018
    Zur Not schon, aber ich finde das Clubangebot recht teuer. Darüber hinaus habe ich noch andere Vorbehalte, die ich nicht weiter vertiefen möchte.
     
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  13. Naja 120€ ist nicht wenig, dass stimmt schon. Man bekommt zwar 5% Rabatt im Shop, und Vergünstigungen bei Röder "Events", aber wenn man dort nicht bestellt und kein Interesse an den Workshops hat, naja....
     
  14. Wie seht ihr die Chancen das F3 zukünftig frei wird ohne Schein so wie es eigentlich EU einheitlich geregelt ist?
     
  15. Nunja, nachdem ja der Erwerb und Verwendung von F3 200 Gramm Raketen ohne Fachkunde vonstatten geht, im Gegensatz zu den 75 Grämmern in F2, eigentlich garnicht so schlecht :D
     
  16. Wie??? F3 ist doch aktuell nur mit Schein möglich
     
  17. Ja, das ist die aktuelle Lage. Allerdings ohne Fachkunde.
    Und dann war die Frage, ob das auch eventuell ohne Schein möglich wäre.
    Und in Anbetracht der Tatsache, daß für bestimmte F2 Artikel gar Fachkunde verlangt wird, was laut EU Gesetz garnicht vorgesehen ist (wie auch, wenn nichtmal für F3 Fachkunde nachgewiesen werden muß), läßt sich doch vermuten, daß eine Freigabe von F3 nicht ganz unrealistisch ist!
    Macht doch Sinn!
     
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  18. Alles irrelevant wenn eine Länderinterne Abänderung der EU“Vorgaben“ “Gesetze“ gestattet ist, siehe Vollzeitthema BKS
     
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  19. In diesem Fall beziehe ich mich in meiner Argumentation aber auf die Vorgehensweise, wie sie in D praktiziert wird.
    Bestimmte F2 Artikel, nur mit Fachkunde; sämtliche F3, keine Fachkunde.
    Mit genau dieser Argumentation ist es doch nur logisch, F3 für alle ohne Schein!
    Alles andere wäre doch absurd!
     
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  20. Dann müsste man den Passus das Länder national einschränken dürfen rausnehmen. Und das wird wohl eher nicht passieren ..

    Zieht man nämlich nur die EU-Richtlinie heran, die erlaubt schon recht viel. Aber wie gesagt, Länder dürfen National weiter einschränken und DE sowie andere Länder machen da auch mehr oder weniger auch reichlich Gebrauch von ..
     
  21. Also nagelt mich jetzt nicht auf dem Paragraphen fest, aber die sogenannte von Online Shops erfundene Kategorie 2+ ist nur mit Fachkunde möglich zu erwerben. Für F3 braucht man jedoch keine. Ich weiß es ist sinnlos, aber es ist so. Diejenigen die es laut ihren Scheinen dürfen haben einfach nur Glück gehabt.
     
  22. Da wären wir wieder beim Thema Anpassung an die EU. Belgien und Österreich sind die 905 frei. Ich denke hier geht es nicht um das Anzeigen. Für was soll man eine Fachkunde ablegen, wenn man frei bis 200gr bekommt. Es geht hier wieder rein um Kontrolle wie mit den KWS z.b.
     
  23. der Verein ist da günstiger,
    Manche Ämter bilden sich das ein, ist aber nicht so. F2 nach §20 Absatz 4 1. SprengV ist da exakt wie F3 zu behandeln.
    Fachkenntnisse braucht man per Definition nur für F4, T2, P2 und ein paar explizit erwähnte Ausnahmen.
     
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  24. Ne das ist keine Amtseinbildung. Ich hatte das Thema kürzlich auf einen Wiederholerlehrgang. Ich muss da nochmal die Tage in meinen Unterlagen nachsehen wie da die genaue Formulierung dazu war.
     
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  25. Bevor du solche Dinge behauptest, konsultiere bitte einfach den §4 der 1. SprengV:
    • In Absatz 1 heißt es, dass eine Reihe von Paragraphen des SprengG - darunter der §8 Absatz 1 Nr. 2 Punkt a (Erlaubnis kann ohne Fachkunde versagt werden) - keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 findet, diese Nicht-Anwendung aber nicht für F2-Gegenstände gilt, die in §20 Absatz 4 genannt sind.
    • Absatz 4 besagt, dass für F3 keine Fachkunde notwendig ist.
    Hieraus wird deutlich, dass das Gesetz durchaus einen Fachkundezwang für F2 nach §20 Absatz 4 der 1. SprengV hergibt.
     
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