Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Na da bin ich mal gespannt.

    Ich lese ich das so das es eine Erlaubnis (27 SprengG) ausreicht.

    Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden.
     
  2. Super danke genau das meinte ich :)


    Siehe zuendlER84 sein post.
     
  3. Kann man hier vielleicht noch den Paragraphen benennen, dass die Artikel nach Paragraph 20 Abs. 4, Fachkunde benötigen?
     
  4. Du wirst diesen Paragraphen, der genau das so sagt, nicht finden. Nicht umsonst gibt es darum ja heiße Diskussionen, was an der sperrigen Art und Weise liegen dürfte, wie es geregelt ist: Grundsätzlich braucht man für jedwedes Feuerwerk eine Erlaubnis, sagt §7 SprengG (und auch §27 SprengG), diese Erlaubnis kann dir verweigert werden, wenn du keine Fachkunde besitzt, sagt §8 SprengG. Nun sagt §4 der 1. SprengV, dass §7/§27 und §8 SprengG zunächst nicht auf Kategorie F2 anzuwenden sind, man also keine Erlaubnis oder Fachkunde für F2 benötigt, diese Nicht-Anwendung aber nicht für die in §20 Absatz 4 der 1. SprengV genannten F2-Artikel gilt. Daraus hat nun ein Gericht den Schluss gezogen, dass man für diese Artikel Fachkunde benötigt, denn anders als bei F3 (§4 der 1. SprengV Absatz 4) ist die Notwendigkeit der Fachkunde bei diesen F2-Artikeln nicht ausgeschlossen.
     
  5. Nach mehrmaligem Lesen der Paragraphen kann ich jetzt ungefähr nachvollziehen, warum manche Ämter F2+, also Gegenstände nach §20 Absatz 4 der 1. SprengV ausschließen. Zumindest die Argumentation streng nach Gesetz; Sinn macht das Ganze für mich überhaupt nicht.

    F3: Raketen bis 200g --> erlaubt ohne Fachkunde
    F2+: Raketen über 20g --> nicht erlaubt ohne Fachkunde

    F3: Knallkörper bis 10 g Nitrat-Metallknallsatz oder 5 g Perchlorat-Metallknallsatz (Zitat aus Feuerwerk Wiki) --> erlaubt ohne Fachkunde
    F2+: keine Knallkörper mit BKS erlaubt ohne Fachkunde


    Kann es evtl. sein, dass §4 der 1. SprengV Absatz 4 (F3 erlaubt ohne Fachkunde) nachträglich eingefügt wurde, und die Anpassung für die F2+ Sachen einfach nur "vergessen" wurde? Alles andere macht für mich keinen Sinn.
    Wobei; im deutschen Paragraphendschungel nach Sinn zu suchen, ist wohl eh ein Kampf gegen Windmühlen... ;)
     
    Christoph und Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  6. Hallo Feuerwerksfreunde,

    erstmal muss ich allen hier für sehr gute Informationen danken! Ich habe meinen 27er bekommen :D

    Nachdem ich mich gut eingelesen habe und durch meine Vorerfahrungen beim Bund schon etwas Vorwissen mitbrachte wurde dann zur Übergabe (und kleiner Abfrage des Beamten) beim Amt für Arbeitsschutz eingeladen.

    Nun steht meinem Hobby nur noch das Geld im Wege ;-) 1-2 Feuerwerke sind maximal machbar im Jahr.

    zu Silvester hätte ich dann doch noch eine Frage:
    Ist Feuerwerk der Kat. 3 auch an Silvester Anzeigepflichtig? (In Berlin vom 31.12. 18:00 bis 01.01. 07:00)

    Vielen Dank nochmal an alle Verfasser die Informationen zum 27er gepostet haben!

    lg
    der Zedy
     
  7. @Zedy , erstmal Glückwunsch zum Schein.

    Zu Deiner Frage - Ja, Feuerwerk der Kategorie F3 ist das ganze Jahr Anzeigepflichtig.
     
  8. Danke für die schnelle Antwort. Habe es mir schon fast gedacht, ^.^ da auf Behördenseiten immer nur die Rede von Kat. 2 ist.
     
  9. Ich bin nun auch im Club der 27er :D
    Gebühr war rund 75€ in Hamburg.

    Der Sachbearbeiter war echt ganz nett, auch wenn er mit den 27ern ein wenig auf "Kriegsfuss" steht.
    Ein Teil der Argumente kann ich schon verstehen, grade was der Missbrauch mit dem Schein angeht.
    Aber dafür alle anständigen Feuerwerker mitzubestrafen ... naja was solls.

    Hab zwar "nur" F3 eingetragen bekommen, also nix mit Zink 905 ... aber was will ich mit 75g Raketen wenn ich 200g Raketen schießen darf :D

    Eine Frage hätte ich da gleich noch in die Runde.
    Ich finde leider den Link nichtmehr, aber es war richtig das wenn ich zb 4 F2 Cakes und 1 F3 Cake zusammen zünde, dass das ganze Feuerwerk dann F3 ist oder?
    Also ähnlich wie bei der Lagergruppe, das sobald ein 1.3g Artikel da ist, die ganze Lieferung automatisch 1.3g ist.
    Oder habe ich mich da verlesen?

    Gruß
     
  10. Habt ihr ein Glück, ich warte immer noch auf Antwort von "meinem" Ordnungsamt - scheint eine echte Odyssee zu werden :(
     
  11. Gemach gemach. Wann hattest du denn deinen Antrag gestellt? Gut Ding braucht Weile :)
     
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  12. Hat bei mir auch knapp 4 Monate gedauert.
    Allerdings hat mein Sachbearbeiter gesteckt, das sämtliche Behörden durch die G20 Geschichte letzten Jahres mit der Arbeit deutlich zurückhängen.
    Bei ihm sind es wohl 2 Monate Arbeit die dadurch liegen geblieben sind.
    Aber hey, wir haben ja genug Behördenpersonal, lasst doch nochmehr Stellen streichen und Dinge noch komplizierter machen.
     
    Mathau gefällt das.
  13. Bei mir hat es auch fast 4 Monate gedauert. Halte durch;)
     
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  14. Alles richtig. Genau so wird das gezählt.
     
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  15. Es bedeutet in der Praxis , das JEDES Feuerwerk , oder auch nur "Test"zündeln , Anzeigepflichtig ist , sobald auch nur ein einziger F3 Artikel dabei ist ....auch an Silvester.

    Nochmal:!!!

    Das ist auch der Grund , warum es sich langsam Bundesweit durchsetzt , das nur noch F3 in die Erlaubnis eingetragen wird....
    So hat man die totale Kontrolle über Privatfeuerwerke , denen man , da höhere Sicherheitsvorgaben herrschen , schnell mit entsprechenden Auflagen ein schnelles Ende setzen kann .

    JEDER Erlaubnisbesitzer sollte sich der Verantwortung bewusst sein , die er mit dem Besitz des Büchleins hat .

    Bei der letzten Änderung des SprengG war lange Vorgesehen , die Möglichkeit der Anzeige für F2/3 Erlaubnisbesitzer zu kassieren und sie stattdessen auch nur noch über die AG Feuerwerke machen zu lassen!!!!
    Es wurde dann doch nicht so beschlossen , aber die zuständigen Politiker in den Ausschüssen wissen schon ganz genau was abgeht und wir Erlaubnisbesitzer sollten doch die Letzten sein , die dieses Thema zu sehr in den Focus rücken , indem wir uns entsprechend falsch Verhalten!
     
    ViSa und Mathau gefällt das.
  16. Die einzige höhere Sicherheitsvorschrift bei F3 sind 15m statt 8m Sicherheitsabstand, aber wer ein F2-Feuerwerk mit 8m Anzeigt, dem ist auch nicht mehr zu helfen, der Wert ist grade für Raketen ein schlechter Scherz.
     
  17. Wo genau ist die Angabe der 15m nachzulesen?
     
  18. Steht auf allen F3-Artikeln drauf. Vorschrift nach EN 15947
     
    psymon gefällt das.
  19. Weil das bei unseren Helfern für eine Diskussion sorgte ein paar Worte dazu:

    Einen pauschalen Schutzabstand für Kategorie F3 gibt es nicht.

    Der Schutzabstand für Kat.3 muss auf den jeweiligen Artikeln angegeben werden und ist Teil der Zulassung.
    Wie dies zu geschehen hat regelt die EN 15947.
    Speziell: DIN EN 15947-3:2016-02 Pyrotechnische Gegenstände - Feuerwerkskörper, Kategorien 1, 2 und 3 - Teil 3: Mindestanforderungen an die Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 15947-3:2015
    Die DIN EN 15947 regelt außerdem: Gestaltung, Konstruktion, Verpackung, Prüfung...
    Quelle: https://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/sprengstoffrecht/pyro/pt-merbl/list_norm_pyro_para_13.pdf

    Beispiel Vulkane Bugano Kat. F3 und F2:

    IMG_1250.JPG IMG_1249.JPG

    Allzeit gut Schuss!
    Euer Oliver
     
    Christoph, Feuer_und_Flamme! und Mathau gefällt das.
  20. #1545 Mathau, 15. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2018
    Aber es sind immer mindestens 15 m, oder?
    20 m bei einem Vulkan scheinen fast etwas übertrieben zu sein...
     
  21. es sind nicht zwingend 15m. Es mag nur sein, dass es momentan keine PTG in F3 gibt, deren Schutzabstand geringer als 15m ist, da dann meist eine Einstufung in F2 oder T1 möglich ist. Jeder Hersteller wird versuchen eine Einstufung in einer möglichst niedrigen und damit breit zu verkaufenden Kategorie zu erreichen. Das war früher anders als für Kat4 nur die QS nötig war die vergleichsweise zu einer T1 oder F2/F3 Einstufen fast keine Kosten verursachte.

    Wer schon einmal einen Kat3 Vulkan hat explodieren sehen wird die 20m nicht als zu wenig betrachten.
    8m sind, zumindest ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, meines Erachtens für fast alles deutlich zu wenig.
     
    Pyroacki und Mathau gefällt das.
  22. Wenn dir das Erste mal einer um die Ohren fliegt weisst du warum 20m.
     
  23. #1548 Mathau, 15. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2018
    Na ja, dann aber bei der quasi baugleichen F2-Variante nur 8 m? Ich weiß nicht... 250 g sind auch nicht wenig...
    Aber wir werden schon wieder arg OT.

    Edit: Es ging mir primär um das Verhältnis F3/F2
    395,8g/250g = 1,58 -> 8m * 1,58 = 12,64m
    Ob diese einfache lineare Umrechnung sinnvoll ist, sei mal dahingestellt...
     
  24. #1549 FeuerSFX, 15. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2018
    Nein, das ist es nicht zwingend. Themen: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen.
    Beispiel: Publikum auf einer Dachterasse, Raketen werden 6m unterhalb (2 Stockwerke) gezündet und vom Publikum weg gewinkelt.
    Diese Beurteilungen erfordern aber Fachkunde und einen klaren Verstand.


    Jedes Feuerwerk, das nicht ausschließlich F1 ist, ist anzeigepflichtig!

    Außer Kat 2 vom 31.12. bis zum 1.1:

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
    (4) In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
    Quelle: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23
     
    Propanella gefällt das.
  25. Du meinst, dass dann aus jedem F2-Artikel in der Anzeige einer der Kategorie F3 wird?
    Nö.
    Du zeigst 4 F2-Cakes und einen F3-Cake an.
     
    FeuerSFX gefällt das.
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