Bestimmung Verladen von Bombetten mit Schwarzpulver (!)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Firefly16, 26. April 2018.

  1. #26 Metti, 1. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2018
    Also ich habe meinen Lehrgang letztes Jahr im Oktober gemacht und weder in meinem 20er noch 27er ist im Umgang das Be- bzw. Verarbeiten erlaubt!
    Uns wurde beigebracht , dass das Be- & Verarbeiten ausschliesslich Herstellern erlaubt ist!Also für mich ändert sich nach den neuen Bestimmungen nichts ausser das man jetzt "nur noch" 20 Helferscheine benötigt!Und die Verwendung von Verladeartikeln sind weder Be- noch Verarbeiten sondern die reine Verwendung!Hmmm naja keine Ahnung warum man uns Mist erzählen sollte , Aber iwann wird unser Hobby wohl noch komplett verboten wenn ich mir schon den Bräunungsgrad meiner Pommes vorschreiben lassen muss!Ich warte jetzt erstmal bis da konkrete Aussagen kommen!
     
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  2. Dürfte man denn als Pyro mit Herstellerschein auf dem Abbrenner selbst verladen? Oder müsste dieser diesen Gegenstand (meinetwegen 7er Bündel Ratter verladen mit SP) bei einem Notified Body einreichen?
     
  3. Müsste dann nicht das Ver- und Bearbeiten aus den alten Scheinen raus gestrichen werden? Was ist mit dem Verladen von Kugelbomben? Die Leistungsparameter können auch mit der Länge vom Mörser variiert werden. Da ist das was auf der Kugelbombe selbst drauf steht eigentlich quatsch. Was ist mit Stoppinen, Visco und das Verzündern?
     
  4. In der 2018er-Preisliste von Zink sind die bekannten Verladeartikel erneut allesamt enthalten.....
     
  5. Mit Verweis auf die entsprechende EU- Norm..... Warum der BAM nach nur 40Jahren einfällt sich darüber aufzuregen erkläre mir mal einer....
     
  6. Hast Du dafür eine Quelle? Wo steht das eigentlich mit den 26/20 Scheinen? Ich lese immer nur "für seine Ausbildung genügenden Anzahl mitgewirkt hat". Das kann ja auch mehr sein o_O
     
  7. Ja es ist eine Mindestanzahl von 20 Feuerwerke angesetzt um die Zulassung als Lehrgangsteilnehmer zu erhalten. Natürlich kann man mehr machen.

    Das steht in den neuen Grundsätze der Anerkennung und Durchführung von Lehrgänge.
    Siehe hier: Bestimmung - NEUE Lehrgangsgrundsätze
    Das steht dann unter Anlage B 20 unter besondere Zulassungsvoraussetzungen.
     
    PyroWolle gefällt das.
  8. Verladeartikel sind laut Zink nach wie vor erlaubt. Das Verwenden ist dafür ausreichend.
     
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