Besucher Online bestellen

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von firepowerfranken, 1. Juni 2018.

  1. #1 firepowerfranken, 1. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2018
    Morgen :)

    Wir hatten letztens eine Diskussion und sind zu keinem richtigen Ergebnis gekommen. Deswegen möchte ich mal euch fragen, da sich von euch vielleicht jemand mit dem Recht auskennt.

    Folgende Situation: Jeder kennt diese dubiosen Onlineshops aus dem osteuropäischen Ausland. Mal angenommen, ein Scheininhaber bestellt dort das Produkt XY, welches definitiv eine CE-Zulassung besitzt. Dieses Produkt ist ja durch die CE legal für denjenigen. Das Produkt wird daraufhin ganz normal per Post versendet.

    Meine Fragen sind jetzt:

    1. Ist der Empfänger dafür haftbar, dass der Absender das Paket nicht als Gefahrgut deklariert? Klar weiß man das spätestens, wenn man sich die Versandkosten anzieht. Aber ist das das Problem des Empfängers?

    2. Ist der Empfänger dafür haftbar, wenn der Absender anstatt des bestellten Produktes mit CE-Zulassung eine Fälschung versendet? Das ursprüngliche Produkt wurde als das orginal Produkt verkauft.

    3. Ist der Empfänger dafür haftbar, wenn der Absender als kostenlose Zugabe ein zusätzliches Produkt, welches keine CE-Zulassung hat mit versendet? Schließlich kann der Empfänger ja über die Bestellliste nachweisen, dass er nur legales Feuerwerk bestellen wollte.

    Ich möchte keine riesen Diskussion über die besagten Online-Shops und deren Geschäftsmodell. Es interessiert mich rein der rechtliche Aspekt. Da ich nicht weit weg von Oberasbach wohne bin ich auf diese Shops auch nicht 'angewiesen'. Es geht nicht um LGZ, oder sonst etwas. Rein um den Versandtechnischen Aspekt und 'Fehler' des Absenders.

    Kennt sich irgendjemand mit dem gültigen Recht aus und kann mir weiterhelfen?

    firepowerfranken
     
  2. Ich empfehle, folgenden Thread durchzulesen: Besucher - Crazy Robots P1 bei Bshop bestellen legal ?

    Dort wurde auch das Versandthema durchgekaut, allerdings kam man zu keinem eindeutigen Resultat.

    Es bleibt wohl nur die Möglichkeit, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und/oder einen Präzedenzfall abzuwarten...
     
    DirtyHenri und PAmeR gefällt das.
  3. 1. In den AGBs wird die Verantwortung an den Empfänger abgewälzt. Der Absender macht nicht den Fehler, sondern sagt: „So werde ich es konform mit den Regeln meines Landes versenden. Solltest du in einem anderen Land leben musst du überprüfen ob das in Ordnung geht. Mit der Bestellung versicherst du mir dass das so in Ordnung ist. Wenn dies nicht der Fall ist, du trotzdem bestellst, dann haftest du.
    2. Wie soll ich beweisen woher ich das habe? Und Unwissen darüber dass es ein Plagiat ist schützt nicht vor Strafe.
    3. Eine Bestellliste ist ziemlich wertlos vor Gericht. Wenn das Paket angenommen und die PTGs aus dem Karton sind, wie soll man dann nachweisen woher man die Gegenstände hat?

    Wenn ein solches Paket dem Staat auffällt, dann wird dies nicht einkassiert und es wird auch nicht akribisch protokolliert was sich darin befand. Das Paket dient nur als Grund zur Hausdurchsuchung, bei dieser werden dann die PTGs sichergestellt. Somit werden Bestelllisten etc. wertlos.

    Meine Frage nun: Welcher Scheininhaber wäre jemals so dumm bei solchen unseriösen Shops zu bestellen?

    In allen 3 von dir genannten Szenarien wäre der Schein danach weg.
     
    ViSa und Chemiculus gefällt das.
  4. @Mathau Bester Typ

    Ja, meine Frage ist nun beantwortet. Dankeschön :)

    Hat sonst jemand eine Adresse in Deutschland, wo man F4 Produkte von DiBlasioElio bestellen kann?
     
  5. #6 Mathau, 2. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2018
    Gern geschehen, aber bitte nicht falsch verstehen.

    Nur weil es da gutgegangen ist, muss das nicht heißen, dass es rechtlich in Ordnung ist. Ich wollte primär die Frage von @PeonyMontana beantworten.
     
  6. Hast ne PN! Kenne einen Händler in München!
     
    FireworksOwl gefällt das.
  7. Dem Empfänger für ein vom Händler falsch versandtes Paket haftbar zu machen halte ich für ziemlich unrealistisch. Gefahrenübergang im Handelsrecht ist ja meist erst bei Übernahme der Sendung. Der Empfänger hat ja keinen direkten Einfluss auf den Versand, es sei denn er übernimmt diesen, mit eigenen Anstrengungen/ Beauftragung durch Subunternehmer....

    Die enthaltene Ware und dessen Rechtskonformität jetzt mal außen vor...

    In Summe ein vermutlich extrem schweres Thema. Am besten nicht in diesen Shops bestellen, sondern bei seriösen dt. Händlern.
     
  8. #9 Mathau, 2. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2018
    Wenn Du aber siehst, dass das Paket nicht als Gefahrgut deklariert ist und Du den Inhalt kennst, müsstest Du theoretisch (auch wenn das komplett widersinnig ist) die Annahme verweigern. So kam das zumindest in einem der zahlreichen Diskussionsthreads heraus.

    Ich für meinen Teil habe beschlossen, es nicht zu riskieren, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es Probleme gibt, sehr gering ist.

    Man weiß ja nie, was man in Zukunft beruflich anstellen möchte. Da wäre eine Vorstrafe in dem Bereich doch eher ungünstig.
    Dass Röder das so locker durchgezogen hat, hat mich schon ziemlich verwundert.
     
  9. Naja, man weiss ja nicht ob Röder das Paket wirklich so über den Postweg erhalten hat.
    So ein Unboxing Video sagt mal überhaupt nix aus.... ;)
     
  10. Gut, DHL-Aufkleber ist jedenfalls drauf - und DHL befördert kein Gefahrgut...

    Und lies Dir mal die Youtube-Kommentare durch, er war sich dessen sehr wohl bewusst.

    Er argumentiert (wie fast jeder mit gesundem Menschenverstand) damit, dass der Empfänger nichts für die Versandart kann.
    Fraglich bleibt aber, ob das rechtssicher ist; vielleicht hat er es auch vorab anwaltlich prüfen lassen, keine Ahnung...
     
  11. Aber heute ist alles immer nur spekulativ...so ein Aufkleber kannst Du selbst draufkleben....kuck Dir bitte an was YouTuber für Views und Likes machen. Will hier niemanden etwas unterstellen, nur kann man heute sicherlich viel und einfach fingieren.....sagt doch der Trump und Putin auch desöfteren: „Fakenews“.... ;)
     
  12. Klar wäre es einfach, so was vorzutäuschen, aber warum sollte man das tun? Wegen ein paar "Likes"? Kann ich nicht glauben.

    Wobei, möglich ist alles...
     
    fulci gefällt das.
  13. Und wieso genau sollte ich das Video Liken ? Weil da n Stück Folie auf nem Stück Pappe ist wo DHL draufsteht ?
     
  14. Weiß ich nicht, war ja nur eine Frage.

    Wüsstest du einen anderen plausiblen Grund, warum man das "faken" sollte? Ich habe damit nur auf @fulcis Vermutung reagiert.
     
  15. Ok, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, es geht nicht immer um Likes sondern um Reichweite und Aufmerksamkeit....

    ...und die gibst einfach mit gewissen Themen....
     
  16. #17 Minos, 2. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2018
    Zu 1. hier würde ein Richter wohl das grobe Wissen bzw. den "gesunden Menschenverstand" des Empfänger bzgl. ungefährer realistischer Versandkosten bei gesetzeskonformer Versendung voraussetzen.

    Bei Punkt 2 + 3 würde ich dem Empfänger im Zweifelsfall keine Schuld geben. Das ist Sache des Versenders! Der Besteller hat einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Artikels (und keiner minderwertigen Produktfälschung, die er zurecht reklamieren kann!) und er ist natürlich auch nicht dafür verantwortlich, wenn der Versender ungefragt und ohne Wissen des Empfängers als Zugabe Illegales beilegt.

    (Wobei man nie sicher sein kann, ob ein weltfremder deutscher Richter das nicht anders sieht. Ich erinnere mich grade spontan an einen Fall, in dem ein eBay-Käufer als Hehler verurteilt wurde, nur weil er ein Navi, das als Auktion(!) zum Startpreis vom 1 Euro angeboten war, zu einem "zu günstigen Endpreis" ersteigert hatte. Das Navi war geklaut, wovon natürlich keiner der Bieter etwas wissen konnte. Erschwerend kam aus Sicht des Richters wohl hinzu, dass der Anbieter unter einem polnischen Account verkaufte (als ob polnische eBayer eh nur gestohlene, geraubte oder sonstwie verdächtige Waren anbieten - da sag mir mal einer, dass deutsche Richter keine Vorurteile haben! :rolleyes:). Das Urteil wurde zwar in der nächst höheren Instanz aufgehoben, aber in der Haut des Käufers wollte ich trotzdem nicht stecken...)
     
    V3nom und fulci gefällt das.
  17. Schwierig, er könnte ja z.B. keine Versandkosten nehmen. Es im Kaufpreis verstecken, etc..da ist der Handel ja völlig frei. Zudem sind die ausgewiesenen Kosten ja nicht realistisch, da viele Online-Shops durch Hersteller subventioniert werden oder selbst Kosten übernehmen. Stichwort “versandkostenfrei“, quasi das Schlagwort für mehr Umsatz im Onlinehandel...
     
    Mathau gefällt das.
  18. Wenn ein Shop bei einer Bestellmenge von X (in der Regel ein dreistelliger Betrag) versandkostenfrei oder mit erheblichem Versandkostenrabatt liefert, ist das etwas anders. Hier geht es, soweit ich den Eingangspost verstanden habe, um prinzipiell zu niedrig erscheinende Versandkosten. Grade ein Scheininhaber sollte Wissen, dass Gefahrgut aus dem Ausland ziemlich teuer ist und man schon sehr viel bestellen muss, damit Versandrabatte angeboten werden können, die sich wirtschaftlich auch noch rechnen.
     
  19. #20 Mathau, 3. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2018
    Der Shop, bei dem ich fast einmal bestellt hätte, hat m.W. einen Mindestbestellwert von 100 € und die Versandkosten betragen ca. 10 €.
    Finde ich nicht sooo unrealistisch, da auch die Preise recht hoch sind (Stichwort Mischkalkulation).

    Außerdem wurde dort explizit in den AGB geschrieben, dass als Gefahrgut verschickt wird. Aber wie oben schon von @PeonyMontana geschrieben wurde, beziehen sich die Händler hierbei wohl auf die nationalen Regeln. Wobei ich mir aber nicht recht vorstellen kann, dass man Gefahrgut in Polen oder Tschechien offiziell als normales, vielleicht etwas besser verpacktes Paket verschicken darf...

    @Minos: Dieses eBay-Urteil war m.E. eine einzige Schande, gefällt von einem Richter, der das System eBay überhaupt nicht verstanden hatte... Würde mich interessieren, wie da die aktuelle Rechtssprechung aussieht.

    Wie in den anderen Threads gibt es viel Pro und Contra und am Ende sind wir wieder "so klug als wie zuvor".

    Wer meldet sich freiwillig für einen Testkauf inkl. Selbstanzeige, um hier endlich mal etwas in der Hand zu haben? :eek::D
     
  20. Mischkalkulation funktioniert selbst dann nicht, da schon der heimische Versand über 100€ kosten würde.
    Aus dem Ausland wäre dies vermutlich fast doppelt so teuer.

    Ein Scheininhaber kennt auch die „richtigen“ Preise und würde nicht das vielfache davon in einem unseriös wirkenden Shop bezahlen.

    Abgesehen davon muss ein Scheininhaber in jedem Fall vor einer Anmeldung / Bestellung eine Kopie der legitimierung an den Shop senden, welche dann überprüft wird.

    Das ist nicht so, wie ein Whiskeyshop wo man mit der Bestellung bestätigt über 18 Jahre alt zu sein..
    (Auch wenn das so in den AGBs der Shops steht)

    Bei solch einem Shop wird dies nicht gemacht, d.h. nur Leute die Silvesterfeuerwerk (F2) dort bestellt haben könnten versuchen sich irgendwie rauszureden, von wegen dass man davon ja nichts gewusst habe oder so..
     
  21. Bei meiner (letztendlich nicht getätigten) Bestellung ging's um max. 1.4g
     
  22. Falls sich mal jemand bereit erklärt einen Präzedenzfall zu schaffen, wäre ich bereit ihm bei dem Rechtsstreit mit 10€ zu unterstützen :D
     
    ArisingPage, Christoph und Halmer gefällt das.
  23. Rein von der Logik her, ist der Versender für den ordnungsgemäßen Versand der Ware verantwortlich. Der Empfänger kann nicht wissen, ob sich der Versender an das geltende Recht hält.

    Was wäre denn sonst, wenn deutsche Onlineshops mit 1.4S deklarieren, obwohl 1.4G oder 1.3G enthalten ist.
    Wie soll der Empfänger das wissen?
    Kann schlecht Käuferschuld sein.

    Bei Bestellungen in so einem "illegalen" Shop hätte ich aber noch ganz andere Sorgen.
     
    ArisingPage gefällt das.
  24. Die lebenslange TKÜ gibts gratis dazu :D

    Nochmal kurz ernsthaft: Diese Shops werden von vielen Leuten genutzt, die einfach, bequem und scheinbar ohne Konsequenzen bewusst gegen das deutsche Sprengstoffgesetz verstoßen.

    Eine Bestellung, bei egal welchen dieser Shops, und man ist in einer Datenbank des BKA und in einem Raster.
    Da kommt man nie mehr raus, und das ist kein gutes Gefühl.
     
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