Servus Wie ist es den mit der Legaliät von DDR Raritäten militärischer Herkunft in den Händen von Privatpersonen? Gemeint sind z.B. Artillerieknallkörper B, Knallkörper D, Imitationshandgranate, ect. pp. Darf man diese besitzen? Aufbewahrung? Würde mich freuen, wenn jemand was näheres dazu weis
Haben keine Zulassung somit nicht zulässig. Es ist unter Sammlern Grauzone. Aber einen auf den Deckel bekommst du. Falls man dich damit erwischen sollte.
Aber nicht für den zivilen Gebrauch. Selbst das normale FW hatte in der DDR keine BAM. Deswegen war es nach dem Mauerfall Schluss.
nach dem Mauerfall war damit nicht schluss ! es gab noch übergangsfristen ! und teilweise wurden das FW mit BAM weiter produziert
Es gilt aber hat ein PTG keine Zulassung so ist es nicht legal. Filou - Blitzschläge - Power Cracker hatten alle keine BAM, ganz zu schweigen vom Militaria ausser der Berliner Knallkop kurzeitig das wars aber auch.