Besucher DDR Raritäten militärischer Herkunft

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von firepowerfranken, 3. Juni 2018.

  1. Servus :)

    Wie ist es den mit der Legaliät von DDR Raritäten militärischer Herkunft in den Händen von Privatpersonen? Gemeint sind z.B. Artillerieknallkörper B, Knallkörper D, Imitationshandgranate, ect. pp.

    Darf man diese besitzen? Aufbewahrung?

    Würde mich freuen, wenn jemand was näheres dazu weis :)
     
  2. Kommt denk ich mal auf die Zulassung an.
     
  3. Haben keine Zulassung somit nicht zulässig. Es ist unter Sammlern Grauzone. Aber einen auf den Deckel bekommst du. Falls man dich damit erwischen sollte.
     
  4. Aber sie hatten doch mal eine Zulassung ?
     
  5. Aber nicht für den zivilen Gebrauch. Selbst das normale FW hatte in der DDR keine BAM. Deswegen war es nach dem Mauerfall Schluss.
     
    reyzix gefällt das.
  6. nach dem Mauerfall war damit nicht schluss ! es gab noch übergangsfristen ! und teilweise wurden das FW mit BAM weiter produziert
     
    M.T., BMW-Freak und reyzix gefällt das.
  7. Es gilt aber hat ein PTG keine Zulassung so ist es nicht legal. Filou - Blitzschläge - Power Cracker hatten alle keine BAM, ganz zu schweigen vom Militaria ausser der Berliner Knallkop kurzeitig das wars aber auch.
     
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