Besucher Anzeigen eines Feuerwerks als Scheininhaber (27er)

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Pyro-Gaertner, 7. Juni 2018.

  1. #1 Pyro-Gaertner, 7. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2018
    Hallo alle zusammen!

    Ich bin derzeit dabei ein Feuerwerk für den 21.07 vorzubereiten und möchte nun das ganze bei der für mich zuständigen Behörde anzeigen. Dies habe ich soweit per Mail getan, eine freundliche Antwort kam inzwischen auch zurück.
    Nun hab ich mich bei meiner Mail schon auf den §23 der 1. SprengVO bezogen, anscheinend war das aber meiner Behörde nicht präzise genug.
    Habt ihr eventuell noch Tipps, wie man das ganze verpacken kann, bzw. gibt es ein Muster für solche Dinge?
    Sie fordern ein Luftbild/Lageplan, das ist kein Problem, aber was könnten sie sonst noch erwarten? Exakte Aufzählung der Feuerwerkskörper mit Name und NEM Menge? Habe mal meine E-mail und die Antwort des Herrn der Behörde beigefügt und ebenso das Luftbild.
    Screenshot (9).png
    Luftbild.jpg


    Danke für eure Hilfe

    Viele Grüße!
     
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  2. ist das ein privates Feuerwerk?
     
  3. Ja, ich führe es Privat durch im Rahmen des Sommerfestes meines Sportvereins, bin dort im Vorstand tätig und wir wollten einen schönen Abschluss haben für unser Fest.

    Danke für das Einstellen der Links zu den Dokumenten, dann werde ich den Wisch mal ausfüllen und hinschicken
     
  4. Probier für das Luftbild mal den Bayern-Atlas ;)

    Ich gebe immer wie im Bild an 20180607_222600.jpg
     
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  5. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!

    Ich hab auch schon einige private Feuerwerke geschossen (F4)

    Wie firepowerfranken bereits geschrieben hat ist der Bayern-Atlas hervorragend geeignet um ein genaues Luftbild samt eingezeichnetem Sicherheitskreis zu generieren.

    So detailliert wie oben muss die Liste der Feuerwerkskörper gar nicht sein. Es ist völlig egal wieviele PtG du da reinschreibst. Wenn du mehr hinschreibst dann hättest du noch bisschen Reserve falls dir doch noch die ein oder andere Batterie dazu einfällt... Ich habe noch nie den Namen oder die Identifikationsnummer angegeben, lediglich bspw. folgendes:

    Art des PtG (Batterie, Kugelbombe)
    Kategorie (F4)
    Steighöhe (50m)
    Kaliber (30mm)
    Sicherheitsabstand (50m)
    Menge 4x (wobei ich am Ende aber vielleicht nur 2 brauche)

    Dann noch Löschmittel angeben, schadet auch nicht! (40l Wasserkanister plus 2x 6kg ABC-Löscher)
     
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  6. Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände







    1. Verantwortliche Person



    XXX YYY (Inhaber der Erlaubnis nach §27 SprengG)

    XYZstraße 1234

    40... XYZ

    TelNr 12345678

    Nr. der Erlaubnis : XYZ vom 15.11.2010

    Ausstellende Behörde : Ordnungsamt XYZ



    2. Zeitpunkt und Ort



    2.1 Zeitpunkt : 10.1.2015, zw. 18.00 und 19.00

    2.2 Ortsangabe siehe beigefügter Lageplan (Schützenplatz K.....)

    2.3 Nutzungsgenehmigung wurde durch Platzwart S. K. erteilt.

    2.4 Luftrechtliche Genehmigung wird derzeit geprüft (durch Stellen der BezReg XYZ und der Deutschen Flugsicherung)



    3. Sicherheitsmaßnahmen



    Die im Entwurf der BAM vom 17.3.2008 beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 4 (F4) werden angewendet.



    4. Art und Umfang



    Ca. 30 Batterien, ca. 40 Bodensalutkörper, ca. 5 Feuertöpfe mit Verladeartikeln, Artikel mit Blitzknall (Bombetten, Bodensalutkörper), Klassen 1 bis 4 bis Kaliber 75mm. Größte Steighöhen liegen bei ca. 80m (Herstellerangaben).

    Die Dauer des Feuerwerks beträgt ca. 10 Minuten.



    5. Anlaß

    blablabla

    XYZstadt, den 30.2.1784


    Dieses Anschreiben habe ich schon in 3 verschiedenen Bundesländern angewandt und es gab keine Beanstandungen. Wenn doch, habe ich nochmal auf Bestandteile der Mail hingewiesen oder aber zB den Lageplan etwas anders dargestellt.
    Schreib nicht zu viel rein, lass Dir selber Platz für Änderungen (siehe oben, wenn Dir doch noch ne Batt mehr einfällt oder sowas) und wecke keine schlafenden Hunde wie zB durch den Hinweis mit wem Du noch alles Kontakt aufnehmen möchtest und wasweißichwas. Bleib nüchtern, schwammig und zurückhaltend ;)
     
    Chemiculus, zuendlER84 und Christoph gefällt das.
  7. Den markierten Teil könntest du vielleicht mal auf den aktuellen Stand bringen ;).
     
  8. ... und den Teil auch. ;)
     
  9. Hallo.
    36 m zum nächsten Gebäude sind für Kat.3 viel zu schwach-selbst bei Kat.2 schon grenzwertig.
    Bei uns müssen in der Anzeige die Feuerwerkskörper nicht namentlich aufgeführt werden-interessiert niemanden und prüft auch niemand.Es reicht Anzahl Batterien,Kaliber,Steighöhe.Bei der Anzahl würde ich weiter oben ansetzen-wenn es dann weniger sind,auch ok.Ebenso ob Raketen im Spiel sind.
     
  10. Das ist bereits geschehen, das Schreiben war spontan und ziemlich wahllos rausgepickt. Trotzdem danke :)
     
  11. Hallo!

    Danke für die vielen Antworten! Ich habe eure Tipps beherzigt und die Anzeige zum Herren beim Amt geschickt. Den Abbrennplatz habe ich auch nochmals verlagert, um die Abstände zu den Gebäuden zu erhöhen. Ich hoffe das ganze ist dann ausreichend und in Ordnung.
     
  12. wenn du alles in deiner Anzeige angegeben hast Abstände,und auch Abbrennzeit laut bei uns Landesimmisionsschutzgesetz eher auch bei der AG nach 23.3 SpG dann dürfte Aufgrund auch des Abchecken des Abbrenners nichts hinzuzufügen sein!
     
  13. .......bitte?
     
  14. Hallo alle zusammen!

    Vielen Dank nochmal für eure vielen Ratschläge, die Waffenbehörde ist mit der nun angegebenen Form zufrieden und ich könnte das Feuerwerk schießen. Leider hat mir nun das Hafenamt einen Strich durch die Rechnung gemacht.... Sie genehmigen das Feuerwerk nicht....

    Meine letzte Hoffnung wäre nun, auf die F3 Artikel zu verzichten, und dadurch den Sicherheitsbereich zu verkleinern und das Feuerwerk auf den Rasenflächen unseres Vereins abzuschießen. Den Sicherheitsabstand zum "Zuschauer" Bereich kann eingehalten werden, innerhalb des Sicherheitsradius befinden sich aber unbewohnte Vereinsgebäude, jedoch ohne brandemfpindliche Dächer oder ähnliches.

    Haltet ihr das für durchführbar und welchen Mindestabstand sollte ich zu den Gebäude einhalten? Laut Gesetz ja mind. 8m, bzw. was auf den Feuerwerksbatterien steht, gilt dieser Abstand nur zu Personen oder auch zu Gebäuden?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

    Viele Grüße aus Mannheim
     
  15. Mit welcher Begründung wurde denn nicht genehmigt?
     
  16. Mit der ganz lapidaren Begründung: Wie es in unserer Hafenordnung steht, sind im Hafengebiet keine Feuerwerke erlaubt.

    Das war auch schon alles an Begründung...
    Eigentlich Schade, da wir als größerer Wassersportverein über alle nötigen Ausrüstungsgegenstände verfügen (Große Pontons, Motorboote, Rundumleuchten, Gewichte und Seile usw.) und das Gefahrenpotential auf der Wasserfläche mit Sicherheit geringer wäre, als an Land. Zumal in unserem Hafen nur gelegentlich ein Schiff durchffährt.
     
  17. Auch wenn nur wenige Schiffe durchfahren, wenn das Hafenamt das sagt wird es seine Gründe haben
     
  18. Darf man eigentlich auch zünden, wenn es wieder um die 27 Grad gibt und Trockenheit?

    Gerade bei den leider viel zu geringen Steighöhen des F2 Feuerwerks fallen ja oft Funken auf den Boden.
     
  19. Nunja wir veranstalten zweimal im Jahr eine große Regatta mit bis zu 900 Sportlern, organisieren in Zusammenarbeit mit dem Hafenamt und der Wasserschutzpolizei die Schiffahrtspausen, legen Radartonnen aus und beleuchten die Regattastrecke Nachts. Ich glaube mit einem 10min Feuerwerk wären wir zurecht gekommen, was die Sache mit der Absicherung angeht ;)

    Aber daran gibts ja nichts zu rütteln, Verordnung ist Verordnung, schöne Bürokratie.

    Zum Thema trockene Vegetation hab ich mir auch schon Gedanken gemacht, da wir aber dort fliesend Wasser haben, wäre vielleicht eine Idee einige Stunde vor dem Feuerwerk den Abbrennplatz und 50m Umkreis großzügig zu wässern.
     
    Mathau gefällt das.
  20. Hängt von der generellen Waldbrandgefahr ab. So hat es zumindest mein Sachbearbeiter es mir erklärt. Ist die zu hoch, gibt's kein feuerwerk
     
  21. Waldbrandgefahr ist für die Anzeige nur dann ein KO-Kriterium, wenn man im Bereich eines Waldes (sprich im Geltungsbereich des BWaldG) ein Feuerwerk durchführen will.
    Ein generelles Verbot rechtfertigt eine hohe Waldbrandgefahr allerdings nicht... auch wenn Behörden damit gerne mal argumentieren.

    Entbindet natürlich nicht von der Pflicht, sich um ausreichenden Brandschutz zu kümmern.
    Wenn was passiert, ist der verantwortliche Pyrotechniker immer derjenige, der es ausbaden darf...
     
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