Großfeuerwerk Funke Tuono

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von firepowerfranken, 24. Juni 2018.

  1. Moin :)

    Weiß jemand, wo man in Deutschland die Tuono Böller von Funke kaufen oder bestellen kann? Die bekannten, osteuropäischen Onlineshops sind keine Option!
     
  2. #2 Christoph, 24. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2018
    Servus :)

    Mir ist keine Bezugsquelle hierzulande bekannt! Und wie du schon geschrieben hast, über die einschlägig bekannten Versandshops würde ich definitiv nichts kaufen! Du kannst aber selbst nach Polen fahren und sie dir dort in diversen Feuerwerksläden unter Vorlage deiner Erlaubnis kaufen! Zum Transport bzw. Verbringen nach Deutschland wurde hier schon sehr viel geschrieben! Auf die 1000-Punkte-Regel, Verpackung in verschlossenen Gefahrgutkartons und die korrekte Ladungssicherung (plus 6 kg Feuerlöscher usw.) ist selbstverständlich zu achten dann gibt es definitiv keine Probleme! :) Wenn du sie dann hast würde ich mich aber unmittelbar um die korrekte Lagerung kümmern! Die Dinger sind 1.1G und somit ist es völlig inakzeptabel sie einfach zu Hause aufzubewahren! Nur noch als Tip am Rande :)
     
    tribun77 und buuii gefällt das.
  3. Ok, danke :)

    Puh, bis Polen ist halt sau weit nur für Böller. Vorallem wenn JGWB nichtmal 1 Stunde fahrzeit weg ist
     
  4. Na dann liegts ja auf der Hand... Geht doch nix über JGWB ;)

    Also ich würde sofort so weit fahren nur für Böller xD
     
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  5. Das Problem ist doch vermutlich, dass er sie bei JGWB direkt nicht bekommt?
     
  6. Hatten die Tuono nicht keine deutsche lgz?
     
  7. #7 Christoph, 24. Juni 2018
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2018
    Das interessiert einen feuchten ... solange du nicht gewerblich tätig wirst und keine Geschäfte machst mit den Dingern...

    Auf den Böllern steht 1.1G, also werden sie am besten auch so gelagert wie es für diese Gefahrgutklasse nötig ist und alles ist gut :)
     
  8. Aber das 1.1 steht für die Transportklassifizierung....
     
  9. Das ist korrekt! Nur was gilt für den privaten und nicht gewerblichen Bereich? Wäre nett wenn das jemand ausführlich erklären kann (am besten aber im einem geeigneten Thread, hier gehts um die Tuono Böller)! Dazu mal ein älterer Thread...
    Sicherheit - Worin unterscheiden sich die Gefahrgutklassen?
     
  10. Ich lese mal mit :)

    Habe später ein paar Infos dazu warte noch auf ne Mail
     

  11. So eben mit einem Hersteller gesprochen der auch importiert ,also

    Die Dinger brachen ob verkauf oder nicht eine LGZ denn eine CE ist nur ein Teil der Notwendigkeit

    Es ist zwar quatsch für F4 nach der CE nochmal was extra haben zu wollen ( das war auch nicht vorgesehen ) aber da kann man sich dann bei den Herstellern hier in D bedanken denn so muss alles aus dem Ausland nochmal hier geprüft werden und bekommt dann einen LGZ was die Artikel dann wieder teurer macht etc. Und warum sollte bsp der Italiener noch für extra Papiere bezahlen die er in seinem Land nicht braucht


    Ich dachte auch das es reicht die Dinger im Bunker mit 1.1 zu lagern aber auch ich war auf dem Holzweg.


    Am besten man macht diesen blöden SFX Schein dann gibt es für dich eh so gut wie keine Grenzen mehr...
     
  12. ach du meine güte...das sind dann ja gemein-gefährliche dinger...diese funke tuono...
     
    schneiper gefällt das.
  13. Ihr immer mit eurer Lagerzulassung ‍o_O:rolleyes:
     
    _bsvag_, Christoph, Trueno und 2 anderen gefällt das.
  14. Mindestens so gefährlich wie jeder andere der 5 10 20 und 30g variationen anderer hersteller.

    Aber ja,,, ich würde auch schreiend wegrennen und zu einem guten Cobra 6 greifen, denn nur mit lgz is sicher....
     
    Christoph gefällt das.
  15. Ich Frage mich dann wie das mit den sfxlern ist die mischen doch auch ihre pülverchen und die haben doch sicher auch keine lgz für das was sie da herstellen. Für ihre Spezial Effekte
     
    Christoph gefällt das.
  16. Mir erschließt sich der Sinn nicht... Was macht es für einen Unterschied ob eine LGZ vorhanden ist oder nicht!? Der Artikel ist sowieso 1.1G und wird dementsprechend nach dem höchsten Gefährdungspotential behandelt und auch gelagert ... Klärt mich bitte einer auf !
     
  17. Aber die verwendeten Grundstoffe werden schon eine LGZ haben... und nur die wird man auch lagern dürfen.
    Ist ja nicht so, dass das SprengG für SFX nicht gelten würde.
     
  18. Es nervt echt mit dieser LGZ, dass ist so eine richtige Forumskrankheit.
    Es fällt die BAM Kennzeichnung weg und es kommt einer von euch und meint was ist mit der LGZ. Statt sich zu freuen, nein es wird den Beamten die nächste möglichkeit quasi unter die Nase gerieben, es uns wieder schwierig zu machen!!!

    Wie ich das sehe?
    Die LGZ ist mir schnuppe, die Ämter und Behörden sind schon mit dem 27er für Kat. 3 absolut überfordert, da blicken die nicht mal mit der LGZ durch. Geschweigeden irgendwelche genauen Dinge die Pyrotechnik betrifft.
    Es wird nie ein Polizist ankommen, sich irgendwelche Böller angucken und sagen ja CE ist da, ihr habt ein Schein aber die Böller haben keine LGZ.

    Lasst endlich mal 5 gerade und reibt den Behörden nicht noch solche Dinge unter die Nase. Verwendet es und haltet eure Klappe oder wenn ihr angst habt dann lasst es einfach sein.

    Ich kann es einfach nicht mehr lesen. Lasst diesen mist einfach mal unter den Tischen fallen und in vergessenheit geraten!!
     
    cedrik, leski, Bombenstimmung und 7 anderen gefällt das.
  19. Es ist ein Hebel für den Amtsschimmel, um zu verhindern, dass unliebsame Produkte in D in den Verkehr kommen...

    Natürlich macht es keinen Sinn. Aber grad im SprengG sind eine Menge Sachen die so keinen Sinn machen. Änder aber nichts daran, dass man sich dran halten sollte. Die Konsequenzen (insbesondere für Scheininhaber) können sonst gravierend sein...
     
    Christoph gefällt das.
  20. Dem schließe ich mich zu 100% an! Richtlinien und Vorschriften sind alle recht und gut und auch wichtig, gerade bei so einem brisanten Thema wie die Pyrotechnik... Man kann es aber auch echt auf die Spitze treiben !!
     
    wickinger und Wookiee gefällt das.

  21. Aber wieso regst du dich denn jetzt so auf ?

    Ich habe lediglich einen Hersteller und Importer gefragt wir es rechtlich aussieht.


    Wie es dann jeder für sich umsetzt ist dann ja eine andere Sache .

    Und du hast schon recht mit dem das du sagst die Behörden haben eh zu viel um die Ohren.

    Ich werde daher meine Babys auch nicht auf den Müll werfen sondern Bestimmungs gemäße verwenden und gut IMG_20181023_075017_804.jpg IMG_20181022_121035_140.jpg 20181020_132333.jpg
     
    dom_hh, Chelios, MegaSkylighter und 3 anderen gefällt das.
  22. Ich rege mich nur auf, weil es diese Diskussion in letzter Zeit des öfteren gibt. Bzw viel zu oft und das unnötig.
     
  23. Warum fragt man eigentlich nicht einfach mal beim Tüv an oder bei der Bam was für mich jetzt als Privat person zählt. Ich würde es ja machen aber ihr kennt alle meine grammatik und meine rechtschreibung! Wenn ich dennen schreibe denken die sicher das ist ein dummes kind oder so
     
  24. :mad: Quatsch,,,, deine inhaltlichen Angaben sind meist von sehr ordentlicher Natur!

    Wer da auf die charmanten Schreibfehler achtet ist ein Unsympath par excellance.
     
    Christoph gefällt das.
  25. Soweit ich weiß soll demnächst gegen die LGZ geklagt werden. Aber bis zum Urteil vergehen ja dann auch wieder ein paar Jahre...
     
    Brakelmann, PyroMirko und Christoph gefällt das.
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