Besucher JC06 Von Dextrin Legal Mit P1 Zulassung?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Venox, 9. April 2018.

  1. Ist dieser Feuerwerkskörper in Deutschland wegen der P1 Zulassung und der CE Kennzeichnung Legal?
     
  2. Ja und Nein.

    Erstmal gibt es in P1 keine Feuerwerkskörper. Es gibt nur pyrotechnische Gegenstände die weder Feuerwerkskörper noch für Bühne und Theater sind.

    Rein Rechtlich darfst du sie besitzen.
    Die Verwendung ist aber zweckgebunden! Verwendest du sie nicht zweckgebunden ist das strafbar! Der Sichheitsabstand sollte auch auf jeden Fall beachtet werden, sonst könnte es zu rechtlichen Klagen von Dritten kommen (öhh das war so laut, meine Ohren), und das kann teuer werden.

    Die Polizei kontrolliert übrigens auch gerne mal wenn es unterm Jahr mehrmals laut knallt. Die Jungs/Mädels in Blau haben meist keine Ahnung von der Materie (kein Vorwurf), daher kann es sein, dass denn die Reste erstmal weg sind.

    Wenn du die PtG aber zweckgebunden verwendest, z.b. beim Paintball oder Airsoft, und den Artikel nach Gebrauchsanweisung verwendest sollte alles in Ordnung sein.

    Beste Grüße
     
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  3. Die Verwendung ist in soweit zweckgebunden, wie man sich an die Bedienungsanleitung halten muss. Da die Teile als generischer Schallerzeuger zugelassen sind, ist die Verwendung zum allgemeinen Schall Erzeugen zulässig, nicht nur zu einem konkreten Zweck wie beim Thunderflash.
     
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  4. Strafbar ist es auch nicht, "nur" eine Ordnungswidrigkeit.....
     
  5. Mir ist auf die schnelle nur der Verwendungszweck eingefallen. Abwehr wilder Tiere und andere Gründe zum Schallerzeugen sind auch OK.
    Dann ist es ebend ein OWi, Ende vom Lied wäre trotzdem, dass man zur Kasse gebeten wird.

    Beste Grüße
     
  6. und was ist mit Lagergruppenzuordnung für De?
    P1 ist hier ja leider nicht gleich legal nur weil P1 drauf steht.
    Man muss ja immer x Sachen beachten
     
  7. Zur LGZ ist auch einiges im CR-Thread. Deswegen wurde da auch diskutiert.

    Beste Grüße
     
  8. Wie kam die Firma nur auf ihren eigentümlichen Namen: Dextrin?
     
  9. War kürzer als Kaliumperchlorat ;)
     
    NaturalBornPyro und schneiper gefällt das.
  10. Erst mal ein Großes Danke für euer Wissen was ihr mir hier mitgeteilt habt .

     
  11. 1. Die aufgerufenen Beträge sind bei einer Ordnungswidrigkeit i.d.R. erheblich geringer als bei einer Straftat
    2. Bei einem Straftat wegen eines Vergehens gegen das SprengG kommt zu der verhängten Geldstrafe i.d.R. der Umstand, daß man danach Vorbestraft ist - eine Haftstrafe ist hier ebenfalls möglich.
     
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  12. Was ich oben zu sagen versucht habe ist wohl nicht ganz angekommen. Egal ob OWi oder Straftat, die Summe die man zahlen muss kann man für weit aus bessere Sachen ausgeben.

    Den Unterschied in der Höhe der Summen von Straftat zu OWi ist mir auch bekannt, da ich mit den zuständigen Stellen öfter Kontakt habe als mir lieb ist, aber das bringt mein anderes Hobby, meine Motorräder, halt einfach mit.

    Ich finde übrigens auch das Geld für ein Ticket wegen einer Vergessenen Parkscheibe schlecht angelegt...

    Beste Grüße
     
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  13. #13 NaturalBornPyro, 6. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2018
    20180706_230407.jpg Hier ein von mathau gewünschtes Bild der JC06 von Dextrin. P1 und Lgz 1.3G.
    Es ist der erste mir bekannte Bks-Böller in P1 mit einer Lgz. Und das, obwohl die Lgz im europäischen Ausland schnurzpiep ist.
    Dass sie eine Lgz haben, fiel mir leider viel zu spät auf, sonst hätte ich zumindest nachgeguckt, ob die Torpedos von Dextrin auch eine Lgz haben.
     
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  14. "UN0335 1.3G" ist die ADR, die hat erstmal nix mit der LGZ zu tun (auch wenn die Einstufung i.d.R. die Gleiche ist). Die ADR ist für den Transport wichtig und EU weit einheitlich.

    Wäre mir neu, das auf PTGs die LGZ angegeben wird, das wird schön brav unter dem Deckel gehalten, da muß sich der Händler, der PTGs verkaufen will oder der Pyrotechniker, der PTGs Lagern will schön brav selber drum kümmern, ob ein bestimmter Artikel eine LGZ hat und somit in D Lagerfähig ist.

    FEUERWERKSKÖRPER - UN 0335 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 1-03 - UN0335 [Einsatzleiterwiki]
     
  15. Was zur Hölle?! Woran erkennt man denn, ob die 1.3G 'nur' die ADR ist oder eben auch (?) die Lagergruppenzugehörigkeit?
    Vor einigen Jahren hab ich das Gleiche schonmal gelesen und hab den deutschen Bürokratendschungel links liegen lassen, nachdem ich keine Erklärung fand.
    Wäre echt super, wenn jemand diesbzgl. Licht ins Dunkel bringen könnte.
    Die ADR scheint im europäischen Ausland folglich auch nahezu egal zu sein, oder? Jedenfalls finde ich auf den anderen P1-Artikeln überhaupt keine ADR/LGZ.
     
  16. Erkennen in der Regel nicht, bei der BAM oder dem Hersteller informieren.
    Halt auch nur einer der Hirnfürze um Amtsträgers sinnfreie Stelle aka deutsche Sonderwurst zu rechtfertigen/sichern. :rolleyes:
     
  17. Das ist ja echt der Knaller. Ab sofort gehe ich bei jedem Auslandsaufenthalt der BAM telefonisch auf den Sack, und zwar bei jedem verdammtem Artikel, auf dem eine LGZ/ ADR steht. Natürlich ein Anruf pro Artikel. :mad:
    Was für ein idiotischer Schlonz... Erst die Verwirrung um die "Harmonisierung" der EU-Gesetze im F2-Bereich und jetzt diese Korinthenkackerei, bei der scheinbar Niemandem etwas anderes übrig bleibt, als zu rätseln?! So langsam reicht's... Gewaltig.
     
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  18. Am Ende zum Glück nur für Händler relevant welche die Ware Lagern und später Veräußern wollen.
    Aber auch diese können theoretisch im grauzonenbereich gleich aus dem Transporter verkaufen und so die (Ein-)Lagerung umgehen.

    Willkommen im deutschen Gesetztesschwachsinn. :D
     
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  19. Unglaublich. Kann mir jemand eine gute und günstige Unternehmensberatung empfehlen? :D Mein Studium hatte 'leider' rein gar nichts mit BWL zu tun.
    Bei diesen undurchsichtigen Verhältnissen ist es hoffentlich wirklich nur für Händler von Belang. Wenn ich mir bewusst mache, dass ich letztendlich so gut wie gar nichts weiß über die korrekte Interpretation von solchen Gesetzen und ich beim nächsten Mal doch nicht die BAM nerven sollte, hab ich hoffentlich nicht das zweifelhafte Glück, an der Grenze eine Anzeige zu kassieren. So 'ne ******e würde mir gerade noch fehlen, wenn ich in den nächsten Jahren auswandere und mir solche selten dämlichen Gesetze dieses Vorhaben versauen.
    Zwar sehe ich speziell hier kein Potential für eine Anzeige wegen Verstoß gegen das SprengG, aber wer weiß schon, welche Schikanen sonst noch völlig unbemerkt lauern? Zum Kotzen.
     
  20. Am besten beim Örtlichen Händler kaufen. Nicht alles was im Ausland P1 ist gilt hier auch. Das beste Beispiel sind die knallpatronen. Diese gelten hier dennoch als PM2.
     
    Saul.Goodman gefällt das.
  21. Das dürfte unter Reisegewerbe fallen und funktioniert dann nichtmal in der Theorie - §22 (4) SprengG verbietet das explizit.
     
  22. Danke für die Aufklärung.
    Hatte nur mitbekommen das dies im letzten Jahr bei manchen so ablief; weiter habe ich mich mit der Materie aber auch nicht befasst. :)
     
  23. Gab es ja bei den Crazy Robot.. Die hatten ja nie eine LGZ :D
     
  24. Lagergruppenzuordnung kann dir als Privatperson egal sein. Privatpersonen lagern in der Regel nicht sondern bewahren auf.
     
  25. #25 Mathau, 7. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2018
    Wer darf P1 zünden? (ff.)
    Diese Unterscheidung zwischen "lagern" und "aufbewahren" ist wohl eher ein Mythos...

    Die Frage dürfte sein, heißt "keine LGZ" automatisch Einordnung in 1.1, wie manchmal behauptet?
    Aber auch dann besteht das Problem, dass bei LGZ 1.1 P1 nicht auftaucht...
     
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