Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Was ändert das an meiner Aussage, dass es für F3 gegenüber F2 außer den 15m Abstand keine zusätzlichen Sicherheitsvorschriften gibt? Wir sprechen hier nicht davon, was Pyrotechniker machen dürfen, sondern was mit dem normalen 27er für F3 ohne Fachkunde geht, und damit darf man die Raketen nur senkrecht und mit >=15m Abstand abbrennen.

    Wie gesagt, egal ob mit oder ohne Fachkunde darf man 200g-Raketen mit 10g Perchlorat-Zerleger einfach so mit 15m Abstand zum Publikum ohne jegliche zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zünden, weil es eben F3 ist, und da maximal 15m Sicherheitsabstand erlaubt sind. Niemand mit Fachkunde würde natürlich auf die Idee kommen, so etwas anzuzeigen...

    Technisch identische F4-Raketen dürfen/sollen dagegen, wenn keine besonderen Maßnahmen getroffen werden, nur mit 200m Abstand gezündet werden.
     
  2. Quelle für die pauschalen 15m?

    Edit: Hast Du die Bilder von den Vulkanen angesehen?
    20m schreibt der Hersteller - wieso sollen dann für F3-27er daraus 15m werden?

    200m für Kat4 Raketen ist nicht korrekt. "200m in Schußrichtung, 100m in alle anderen Richtungen"
    Quelle: Leitfaden zum abbrennen von Großfeuerwerk, BAM
     
  3. zu raketen: Stimmt, allerdings sind es nach 1. SprengV, Anlage 6 125m in alle anderen Richtungen, hatte das falsch in Erinnerung.

    Zu den 15m in F3, ich glaube da was in EN 15947-2 gelesen zu haben, hab aber grade keinen Zugriff auf den Volltext.
     
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  4. 125m, danke. Hatte ich falsch in Erinnerung.

    Würde mich wundern wenn das in der Norm festgeklopft wäre, es gelten aber m.E. die vom Hersteller festgelegten Abstände.
    Das könnte höchstens ein Mindestabstand sein.
    Die 1, SprengV schreibt für die Bezeichnungen der PTGs vor:
    Feuerwerkskörper der Kategorie F3: die Angabe „nur zur Verwendung im Freien“ und Schutzabstände.

    Schau mal bitte nach, falls Du Zugriff auf den Normtext hast.
     
  5. Im Wiki ist es auch recht offen formuliert:
    Kategorie - FEUERWERK Wiki
     
  6. In der Ce Richtlinie 2013/29 eu unter wesentliche Sicherheitsanforderungen wird von mindestens 15m gesprochen. Es gehen also auch größer Abstände. Diese ergeben sich dann oft aus anderen einzuhaltenden Parametern. Zum Beispiel aufgrund des Schallpegels. Kannst du die 120db nicht in 15m einhalten musst du eben weiter weg.
     
  7. Aber wie verhält es sich dann mit den Prüfkriterien und dem Zulassungsverfahren? Ein Artikel, der bei der Prüfung den Schalldruckpegel von 120 dB (A, Imp.) in 15 Metern Entfernung überschreitet, darf doch ohnehin nicht in F3 zugelassen werden, wenn ich EN 15947-5 richtig verstehe. Es werden, so interpretiere ich die Norm, alle F1/F2/F3-Artikel auf Sicherheitsabstände von 1/8/15 Meter getestet, was den Schalldruckpegel und die wegfliegenden Reststücke angeht, und müssen diese Vorgaben auch bestehen, um in der jeweiligen Kategorie zugelassen werden zu können. Oder habe ich da einen Verständnisfehler?
     
  8. Du hast recht, mehr als 120dB in 15m gehen in F3 nicht, egal welchen Abstand der Hersteller vorsieht. Ich hol mir heute Abend mal den Volltext und schaue, was ich finde.
     
  9. Demnach müsste aber auch eine Bombette einer Batterie in 15m Entfernung gemessen werden. Werden sie aber nicht. Es heisst : "der maximale Lärmpegel darf im Sicherheitabstand 120 db(A, Imp) nicht überschreiten." Wenn man hier eine statische Prüfung durchführen würde dann hätte man die 15m als feste Größe für alle F3 Gegenstände festlegen müssen.
     
  10. #1560 zuendlER84, 16. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2018
    Habe gerade noch einmal in der EN 15947-4 unter Punkt 6.5 nachgeschaut. Dort heißt es in Abschnitt 6.5.1.2:
    Und EN 15947-5 besagt in Punkt 7.2.7:
     
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  11. Klasse, endlich mal die vollständige Beschreibung der Messbedingungen!
    Vielen Dank @zuendlER84 fürs Posten :)
     
  12. Ok, hatte meinen Rückschluss wie oben erwähnt nur aus der Richtlinie gebildet.
     
  13. Angenommen ich habe keine Lust mehr auf die unsägliche Willkür meiner Behörde in NRW.
    (Anfänglich wurde es auf Grund fehlender Helferscheine abgelehnt, auf Nachfrage wie viele es denn bräuchte ist auch diese Option nun angeblich nicht mehr möglich.. welch Zufall.:rolleyes:)

    Wie lang sollte eine Meldeadresse bestehen bevor ich einen Antrag im anderen Bundesland einreiche?
    Wird dieses beachtet?
    Gibt es dort Erfahrungswerte oder gar Richtlinien?


    Vielen Dank. :)
     
  14. egal, kannst auch einen zweiten Wohnsitz anmelden und deinen Schein darüber beantragen :D
     
  15. Ich kann es fast noch nicht glauben, aber seit heute habe ich auch meinen F3-27er :)
    Und das Allerbeste ist, dass auch F2 eingetragen ist! :)

    Danke an alle, die hier hilfreiche Infos gepostet haben!
     
  16. Glückwunsch, macht das Leben um einiges entspannter!
     
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  17. Herzlichen Glückwunsch auch meinerseits :) Lass ordentlich krachen :)
     
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  18. Mein Fazit in Richtung Freiburg:

    Viele Briefe, viel Zeit, viele Wiederholungen für nicht viele Fortschritte.

    Die Qualität kann ich garnicht bemängeln, mit der ich Kontaktierte/Korrospondierte, jedoch eine leichte Uneinigkeit im Bezug auf "Details" z.B wurde über 3 Briefe " 2 Antworten, 7 Wochen" hinweg über das Verwechslungsproblem Zünd/ANzünd-mittel und deren nicht benötigte/benötigte separate Aufbewahrung diskutiert.... Natürlich wollte ich KEINE Zündmittel...

    Gegen Ende der 4 Monate hatte man dann einen Punkt erreicht, der eine "Bauzulassung" inkl Kosten Prüfung etc. für die Aufbewahrung in einem Gartenhaus als "Drohung" anging, mit der weiteren Anführung das diese Aufbewahrung nicht zulässig ist.

    Danach hatte ich keine Lust mehr auf WC oder Balkonschränke umzuschwenken, oder gar zu diskutieren/vermitteln, geschweige denn zu lesen/antworten auf weiterhin folgende "Anforderungen" oder in welcher Art auch immer neu auftretende "Probleme" nachzukommen.

    Die eigentlich klaren Sachen kamen nämlich immer Scheibchenweise Rücknachgereicht, da es nie genug Erklärungen gab.

    Evtl wäre ja ein Stahlschrank auf dem Balkon des Gartenhauses eine Lösung :D;)
     
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  19. #1569 Mathau, 10. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2018
    Die Aufbewahrung war auch meine größte Sorge.
    Ich habe im Antrag einfach angegeben "Kellerraum mit abschließbarer Stahltür", das hat erstaunlicherweise schon ausgereicht.

    Schade, dass man Dir solche Steine in den Weg legt :(
     
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  20. Hat hier eigentlich jemand den Schein auch in Verbindung mit Böller?

    Also Quasi 27er für Böller, KAT3 möglicherweise KAT2 in NRW?

    Gehe ich dann Recht in der Annahme, das lediglich für das Böllerschiessen ein Lehrgang besucht werden muss hinsichtlich der Fachkunde?

    Wie verhält es sich, wenn ich nichts lagern möchte?
    Welche Zeitspanne definiert man als "Lagern"?
    Ist kurzfristige Aufbewahrung auch Lagern?
    Also z.B. quasi ein paar Tage bis zum Feuerwerk?
     
  21. NRW blockt ja wohl generell alle F2/F3-27er (also ohne Fachkunde für PtG) ab...
    Sollte so sein, denn für F3 ist die Fachkunde ja explizit ausgeklammert.
    Ich kenne mich da nicht so gut aus, ich glaube aber nicht, dass man damit durchkommen kann. Ich denke, die Behörden gehen immer davon aus, dass eine gewisse Menge aufbewahrt wird. Sonst könnte ja jeder bei der Antragsstellung behaupten, er würde nichts aufbewahren... Die Aufbewahrungsdauer sollte da keine Rolle spielen.
     
    fulci gefällt das.
  22. "Lager" bedeutet (im SprengG) immer Bunker - sofern man keinen hat, sollte man dieses Wort insbesondere gegenüber Behörden nie verwenden (auch nicht "lagern"). Bringt das Thema in die vollkommen falsche Richtung,
    Was du willst, nennt sich "Aufbewahrung" (genauer "Aufbewahrung kleiner Mengen"), Stichwort LR 410. Der Zeitraum ist dabei unerheblch.
     
  23. Ok, danke für die Infos. Das mit NRW habe ich jetzt schon mehrfach gelesen. Bedeutet das die Beantragung dann also fast unmöglich ist? Entstehen Kosten bei einer Ablehnung oder nur bei einer Scheinvergabe?
     
  24. Also ich kann das mit NRW nicht bestätigen:D (allerdings nur für PTGs). Bei mir war das mit den Damen und Herren vom Amt anfänglich sehr zäh mitunter sogar zickig :confused::mad: aber mit der Zeit lernt man sich ja besser kennen und mittlerweile nenne ich den Umgang sogar locker-flockig:). Ich denke wenn sie merken dass man kein Vollpfosten sondern ein verantwortungsvoller und umgänglicher Mensch ist wird es dann auch einfacher. Man muss aber auch mal Kompromisse eingehen können und fünfe gerade sein lassen. Bei mir wollte z.B. das Amt partout nicht auf die eingetragene Menge verzichten. Dafür wurden mir aber auch 333kg (1000 Punke bei 1.4G) eingetragen und damit kann ich gut leben :cool:.
    Das mit den Kosten entscheidest du. Wenn du einen Antrag stellst öffnest du einen Verwaltungsakt. Egal wie dieser ausgehen wird, entstehen Kosten, da hier Personal tätig wird und dieses bezahlt werden soll. Ähnlich wie beim TÜV bei dem Kosten entstehen ob du nun eine Plakette bekommst oder nicht.
    Ich habe erst mal mit einem formlosen Schreiben das Amt kontaktiert (auf tel. Anraten der Sachbearbeiterin) da so erst mal keine Kostenfestsetzung erfolgt. Dann entwickelt es sich das ganze so langsam und man geht Schritt für Schritt. Ja.... man brauch einen langen Atem. Aber wenn man den hat sollte das ganzen irgendwann mit Erfolg gekrönt werden ;)
     
    Feuer_und_Flamme!, fulci und Mathau gefällt das.
  25. Das sind ja mal gute Neuigkeiten für alle NRWler!
    In vielen Posts ist jedoch ein anderer Eindruck entstanden. Ein Forianer wollte doch sogar extra einen Zweitwohnsitz in einem anderen Bundesland anmelden... :eek:
     
    Knallbiest und TIE Fighter gefällt das.
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