Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Nun ja... ich spreche ja nur von einem Amt in NRW. Aber das hat Rücksprache mit der BezReg Köln gehalten (und die gilt mitunter zu den härtestes in NRW) und es gab auch Diskussionsrunden mit mir, dem Amt und der BezReg. Man muss sich immer vor Augen halten, das sind auch nur Menschen und die haben von dieser speziellen Materie nicht so viel bis gar keine Ahnung. So war ich der erste in meinem Kreis der diesen Schein haben wollte. Also musste ich jede Menge Überzeugungsarbeit bzw. "Lehrstunden" leisten ;). Ein freundliches aber bestimmtes Auftreten ist da bestimmt hilfreicher als ein blöckendes-patziges. Man sollte niemals aus den Augen verlieren wer etwas haben möchte. Heute bin ich wirklich froh diesen Weg gegangen zu sein. Ich bin mal auf die Gesichter gespannt wenn ich in 2-3 Jahren mit meinem §20er ankomme und den §27er auf F4 aufrüsten möchte :)
     
  2. Hallo,

    mit NRW kämpfe ich auch schon seit Wochen (eigentlich Monaten bzw. mit Pause seit Jahren) - es ist wirklich mühsam. Nach einem kurzen und durchaus netten Telefonat mit der Sachbearbeiterin habe ich nun erfahren, dass diese Thematik durchaus außergewöhnlich in Detmold sei, sie nun aber auch noch eine zweite Anfrage vorliegen hat. Sollte dies die betreffende Person hier lesen, wäre ich über eine kurze PN dankbar, vielleicht macht es Sinn, wenn wir uns in unserer Strategie absprechen. Bislang denke ich, dass ich mich ganz gut geschlagen habe, hilfreich war sicherlich auch zu erwähnen, dass ich selbst auch bei der Stadt Detmold angestellt bin ;-)

    Allen weiterhin viel Durchhaltevermögen und Erfolg!

    Eine Nachfrage noch: Sollte ein kurzfristiger Zweitwohnsitz außerhalb NRW sinnvoll sein, in welches Bundesland würdet ihr den legen - wo gibt es die wenigsten Restriktionen?

    Danke an alle und Salut!
     
  3. Ja, das mit dem außergewönlich kann ich bestätigen. In Euskirchen war ich auch der erste und wissentlich kam nach mir nur noch einer. Ich denke die §27er für F3 sind immer noch eine Randerscheinung. Ich schicke dir per PN mal meinen Sachbearbeiter, also nicht Ihn sondern seine Kontaktdaten. Da kann sich ja mal deine Sachbearbeiterin beraten lassen. Aber Vorsicht! Bei den Auflagen und Beschränkungen haben die Sachbearbeiter in Euskirchen ganze Arbeit geleistet und ich musste einige im Angesicht meines Schweißes und Durchhaltewille wieder streichen lassen. Beim zweiten §27er in Euskirchen haben sie die gleichen Auflagen und Beschränkungen eingetragen. Leider hatter er es dann versäumt fristgerecht dagegen Einspruch einzulegen. Also sei wachsam wenn sich deine Sachbearbeiterin in Euskirchen schlau machen lässt. Aber du weisst ja jetzt auf was du dich einlässt :eek:;)
    Erlaubnis 2.jpg Erlaubnis 3.jpg Erlaubnis 4.jpg Erlaubnis 5.jpg
     
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  4. Was heißt fristgerecht Einspruch einzulegen ?

    Bedeutet das wenn ein 27er ohne Einschränkungen erteilt ist kann er ab einem bestimmten Datum nach Ausstellung nachträglich nicht mehr verändert werden ?
     
  5. Das ham se ja echt lieblos grad so reingeklebt.
     
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  6. #1581 TIE Fighter, 9. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2018
    Mit der Erlaubnis bekommst du einen Bescheid. In diesem Bescheid steht was du bekommen hast, was das kostet...... und bevor ich jetzt noch lange erzähle mache ich gleich mal ein Foto. Auf Seite 2 steht die Belehrung über den Rechtsbehelf. Genau wie beim Steuerbescheid. Nach Einspruchs- bzw. Klagefrist ist der Bescheid Rechtskräftig, sprich nicht mehr veränderbar.
    Bescheid 1.jpg Bescheid 2.jpg
     
  7. Ja, ham se. Aber egal. Er ist trotzdem gültig :D
     
  8. #1583 TIE Fighter, 9. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2018
    Echt nicht? Es lohnt sich immer Behördensprache gaaaanz genau zu lesen. Also:
    Die Einschränkung nach §20 Abs.4 steht unter I auf der ersten Seite. Für diese ist mir schon der Erwerb verboten.
    Die Beschränkung der Erlaubnis unter II wurde wegen eines Formfehlers gestrichen. Wenn man die Beschränkung "wörtlich" liest sind mir nämlich alle Knallkörper der Kat. F2 und F3 verboten zu verwenden, da der Verweiss auf den §20 Abs.4 fehlt. Also strenggenommen kein Chinaböller und auch kein BKS-Böller F3. Erwerben - ja. Verbringen - ja. Aufbewahren - ja. Verwenden - nein. :mad::confused::eek::rolleyes:o_O Ebenso bei den Raketen. Die Verwendung von Raketen von mehr als 20g NEM wird bzw wurde mir untersagt, egal ob F2 oder F3. Und das ist einfach totaler Quatsch und auch nicht rechtens und wurde dementsprechend (wenn auch Zähneknirschend) gestrichen ;)
     
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  9. Habs gesehen Danke für den Hinweis :)
     
  10. Ich habe mal eine Frage zu Punkt 8 der Auflagen (Kontrolle durch beauftragte Personen).
    Dürfen die tatsächlich einfach so deine Wohnung durchsuchen? Beim Lagerort des Feuerwerks sehe ich das ja noch ein, aber können die einfach in deine Wohnung spazieren, nur wegen der einen kleinen Auflage? Verletzt das nicht diverse andere Rechte (Mietrecht, Persönlichkeitsrechte, Grundgesetz Art. 13 usw.) ? Ist ja nicht so, dass man das mit einem Durchsuchungsbefehl gleichsetzen kann...

    Ich frage deshalb, weil mir das nicht so recht in den Kopf will, dass man so einfach andere geltende Gesetze (die mMn nach höher anzusetzen sind) außer Kraft setzen kann.
     
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  11. §31 SprengG:

    (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen.

    Die "Auflage" in der Genehmigung ist also komplett unnötig, in Wohnräume dürfen sie nur bei konkretem Verdacht, und alles andere dürfen sie eh schon.
     
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  12. Aber im SprengG steht doch das mein Grundrechte nach Artikel 13GG eingeschränkt ist.
    Hier gilt §31 Nr.2) des SprengG:
    (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
    Was hier natürlich mal wieder von meinem Sachbearbeiter meisterlich verschwiegen wurde ist der Zusatz "........ zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.........". Ohne einen Hinweiß auf dringende Gefahren kommen sie also nicht in die Wohnung. Also alles halb so wild, man muss nur den Passus kennen.


    *Edit: siehe oben, war mal wieder zu langsam :)
     
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  13. Eben dieser Passus mit der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. zur Verhütung von Lebensgefahr für Personen hatte mich stutzig gemacht, weil die ja eigentlich nicht gegeben ist bei "normalen" Kontrollen ohne dringenden Verdacht.
    Dass das SprengG das Grundgesetz Art. 13 einschränkt, hatte ich glatt überlesen.

    Danke für die guten und schnellen Infos :)
     
  14. Darum fängt man erst gar nicht an die Behörde spitz zu machen (kurzeitig aufbewahren) fertig. Das ist derselbe Stuß wie beim KWS. Das dass Ordnungsamt nach der Aufbewahrung schaut.
     
  15. Ich denke mal (als Vermutung) dass die meisten §27er für F3 nichts über diesen Passus wissen und sehr überrascht sein werden wenn das Amt vor der Türe steht.
    Des weitern weiß ich das die BezReg Köln hier im Forum mitliest. Und da ich intensieve Diskusionen mit dem Amt und der BezReg hatte und ich der einzige "schwierige Fall" im Kreis bin (war?) und ich meine Erlaubnis gepostet habe werden Herr R.... und Herr H...... spätestens jetzt genau wissen wer ich in echt bin :)
     
  16. Mit Herrn H...... hatte ich auch schon ein interessantes Gespräch über §27 für F3.
     
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  17. BezReg Köln?
     
  18. Ja BezReg Köln
     
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  19. Ist ja witzig. Jetzt wissen sie wahrscheinlich auch schon wer du bist ;)
    Aber eigentlich sind die Herren von der BezReg nur für den gewerblichen Bereich zuständig. Bei mir wurden sie nur zur Hilfestellung und Vertärkung vom Kreis hinzugezogen. Außerdem sind das die gleichen Herren die bei mir im Markt den Silvesterverkauf überwachen :)
    Hast du denn schon einen §27er?
     
  20. Hallo. Wir haben malprobiert das komplexe Thema möglichst kurz in Foto&Video zusammenzufassen:
    F3 Feuerwerk - Erklärung - FAQ - Voraussetzungen

    Stimmt Ihr dem so zu???

    Natürlich konnten wir nicht auf jeden Einzelfall eingehen, es soll nur eine grobe Übersicht geben
     
  21. Stimme ich nicht ganz zu die Problematik kennt man. Manche Ämter stellen sich dumm zögern es hinaus. Dann der Hinweis man kann für Freunde und Co. Feuerwerke abbrennen. Das stößt den Feuerwerker wieder auf. Weil sie bei dem Satz die € davon fliegen sehen.
     
  22. Mir gefällt der Part mit der Versicherung nicht. Du zahlst 15€ im Monat? Ich zahle das im Jahr. Meine haftpflicht wurde einfach nur um den punkt aufgestockt.Du hättest mal besser gesagt das man erstmal bei seiner eigenen versicherung nachfragen sollte ob die Mittelfeuerwerk versichern und wenn nicht das man auf andere Alternativen wie zb röderclub oder die Feuerwerker Schule zurückgreifen kann.
    Des weiteren sollte man hinweisen das die Behörden nicht immer Ahnung haben und oftmals den Antrag erstmal ablehnen oder Fachkunde verlangen.
    Auch wird es in der Regel Antragsformulare bei den Ämtern geben die man nutzen kann und keine E-Mail die man mal einfach dahin schickt
     
  23. Ah,okay,danke für den Hinweis,wir werden mal alles sammeln und dann noch ergänzen
     
  24. Ja wahrscheinlich.
    Nein habe den Antrag zurückgezogen, nachdem man mit den Auflagen das ganze so beschränkt hat ,
    dass es sich nicht mehr gelohnt hätte.
     
  25. So, hier gibt es nun eine kurze Rückmeldung aus Detmold.

    Nach Telefonaten mit der Kreispolizeibehörde sowie mit der Bezirksregierung sieht es nun wie folgt aus:

    Ich kann F3 beantragen - das ist die gute Nachricht, jetzt kommt das ABER:

    Vorweg: F2+ ist nicht inkludiert, jedenfalls nicht ohne Fachkunde. Dazu müsste ich den normalen Lehrgang mit 26 Helferscheinen absolvieren :confused:

    Zudem wird mir dieser Lehrgang generell nahegelegt, ebenso wie eine gewerbliche Ausrichtung, sprich 7er. Das liegt wohl daran, dass die mir nicht recht glauben wollen, dass ich das lediglich im privaten Bereich machen will. Aber der Glaube steht hier ja glücklicherweise nicht über dem Gesetz. Insofern ist es mein gutes Recht den 27er (ich weiß, dass es Erlaubnis nach §27 SprengG heißt) zu beantragen, jedoch kommt nun die nächste Sache: Die Aufbewahrungsstätte. Laut der Aussage des Beamten der Bezirksregierung gibt es im Prinzip kein Aufbewahren, sondern nur Lagern (ich habe auf die Anlage 7 hingewiesen...). Das heißt, die Lagerstätte muss nahezu den Anforderungen eines Bunkers entsprechen (unbewohnter Raum, vergitterte Fenster, Sicherheitsschloss etc.) - daran hapert es nun etwas. Ich würde sogar in Erwägung ziehen, einen Palettenplatz im Bunker anzumieten, doch jetzt kommt das Kuriose: Das wäre dann wiederum ein starkes Indiz für gewerbliche Tätigkeit o_O

    Also, ich muss jetzt zusehen, dass ich irgendwie eine geeignete Aufbewahrungsstätte auftreibe, für die ich nichts zahle...
    Alternativ: Ich mache es gewerblich und erbringe die dafür notwendige Sachkunde (das war allerdings nicht meine Absicht):(
     
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