Aloha! Darf man hierzulande als Privatmensch z.B. Schwarzpulver selbst herstellen und zur Zündung bringen oder nur mit spezieller Genehmigung? Ich finde im SprengG irgendwie nichts dazu... Thx, Chris
Also sorry aber wir leben in Deutschland als ob man hier einfach sein eigenes Schwarz pulver herstellen und legal verwendenden darf. Also bitte
Verdammt, ertappt. Also darf man selbst gekaufte Mehrschuss-Batterien nicht in ihre einzelnen Pyros splitten und einzeln zünden?
Ich hatte vor 45 Jahren meinen ersten Chemiebaukasten und da befanden sich alle Komponenten drin zur Herstellung von SP
Völlig egal was vor Jahrzehnten in irgendwelchen Baukästen war und ob manche Leute Gesetzestexte nicht lesen können: Ohne behördliche Erlaubnis mit entsprechender Ausbildung, zusammen mit entsprechend ausgestatteten Gebäuden, ist es in Deutschland nicht erlaubt Pyrotechnik selbst herzustellen. Auch Batterien oder Ähnliches auseinanderbasteln ist verboten. Nur so als kleine Erinnerung, wer das ohne Erlaubnis macht verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und begeht eine Straftat. Macht sich ziemlich schlecht im Führungszeugnis und bleibt wie ein Klotz am Bein im Leben hängen. Gar nicht davon zu reden, was man sich selbst und anderen antut wenn es einen Unfall gibt. Also auch wenn's reizvoll ist: Lass es bleiben.
War doch eh nur ein Spaßvogel...so blöd kann man nicht sein das man 1. Nicht weiß das verboten ist 2. Nicht genug Anleitungen im Internet findet wie es geht 3. Nicht weiß das man hier für so Aussagen nur dumm angemacht wird
1. Du brauchst keine Genehmigung sondern eine Erlaubnis. Diese findest du unter §7 Erlaubnis im gewerblichen Bereich oder §27 Erlaubnis im nichtgewerblichen Bereich. Bei beiden Erlaubnisse steht im ersten Absatz verkürzt geschrieben: "Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will bedarf der Erlaubnis" In diesen Zusammenhang muss man §3 SprengG Begriffsbestimmungen betrachten: Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten, explosionsgefährliche Stoffe: a) feste oder flüssige Stoffe und Gemische (Stoffe), die aa)durch eine gewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können und bb)sich bei Durchführung der Prüfverfahren nach Anhang Teil A.14. der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung der Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. L 142 vom 31.5.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/266 (ABl. L 54 vom 1.3.2016, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils jüngsten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung als explosionsgefährlich erwiesen haben, b) Gegenstände, die Stoffe nach Buchstabe a enthalten, Schlussfolgerung: Du brauchst eine Erlaubnis zum Herstellen von Schwarzpulver als auch von pyrotechnischen Gegenstände ect. Abschließend sollte man sich bewusst machen, warum der Gesetzgeber einen solche Erlaubnisvorbehalt eingeführt hatte. Jeder Regulierungsparagraph hat seine Geschichte. Meist gehörten unvernünftige Menschen dazu, die zu meist gravierende Fehler gemacht haben und in der Folge eine Regulierung notwendig machte.