Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Danke für die Klarstellung. Ich war nur etwas erschrocken, vielleicht hat Oma ja mal einen runden Geburtstag o.ä. - und jedes mal mußt Du zunächst bei der Versicherung anfragen. Das ist halt noch eine Stelle, die sich einmischen kann (Beispiel: 280 m zu Reetdach-Häusern ist uns zu dicht, kein Versicherungsschutz = kein Feuerwerk). Wenn es bisher klappt, ist das natürlich gut, ich hoffe, dass die auch weiterhin bei dieser Linie bleiben.
     
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  2. Ich will hier nicht die Versicherungen allgemein in Schutz nehmen. Aber in diesem Fall finde ich die Entscheidung nachvollziehbar und richtig. Ich zahle für die Feuerwerksversicherung 0,00 da sie in meiner PHV inbegriffen ist. Das geht für die Versicherung natürlich auch nur in einem überschaubarem Rahmen und nicht für 40 Feuerwerke/Jahr. Ich bin mit dieser Regelung mehr als zufrieden. Jubiläen lassen sich in der Regel gut und vorrausschauend Planen, da sie in aller Regel nicht so Überraschend kommen ;)
     
  3. Silberhochzeit? Morgen?
    :D
     
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  4. Gibt´s hier jemanden aus NRW mit nem 27er? Danke
     
  5. Moin, ist hier auch ein Thüringer mit dem Schein vertreten ?
    Gruß
     
  6. Ja
     
  7. Sehr schön :)
    Habe nur eine Frage wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Muss diese vorher beantragt werden oder wird diese Überprüfung, wenn der §27 Antrag eingeht, automatisch durchgeführt ?
    Der Antrag geht dann nach Erfurt ins Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, richtig ?
    Danke und Gruß
     
  8. Habe die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Vorfeld beantragt und dann zusammen mit allen Papieren in Erfurt eingereicht, das ist richtig. Kannst auch vorher da mal anrufen und alles erfragen, glaube aber das es beim 27er auch so ist wie bei meinem 20er
     
  9. Bei meiner Behörde wird die UB mit Eingang des Antrags abgefragt....
    Einfach vorher anrufen wie @Pyroacki schon geschrieben hat...
     
  10. MoinMoin!

    Ich wollte nur mal kurz meine Erfahrungen bezüglich Beantragung des 27er Scheins für F3 mit euch teilen.

    Die sind in meinem Falle nämlich durchaus positiv... was ja insbesondere in NRW deutlich schwerer zu sein scheint (wie ich so in privaten Kreisen erfahren habe)! Zum Glück wohne ich aber nicht in NRW.... :cool:;)

    Von der Beantragung beim Ordnungsamt (hier: Landkreis) bis zur Zuschickung des genehmigten 27er Scheins hat es bei mir nur 23 Tage gedauert!! Liege ich da richtig, oder ist das aus Beamtensicht nicht fast schon "Überlichtgeschwindigket" !?! :rolleyes:;)

    Allerdings hat man mir nur F3, aber nicht F2+ eingetragen. Nach Rückfrage heute morgen sagte man mir, das eigentlich F3 ja F2 mit einschliessen würde... und ich kann damit auch unterm Jahr Feuerwerk kaufen. Probleme hätte ich so nur mit den Zink 905, die für mich als einziger Artikel in der künstlichen F2+-Klasse interessant sind. Hab die gebeten, mir das nachzutragen.. Antwort steht noch aus.

    Ansonsten muss ich aber wirklich den Hut ziehen vor meinem Ordnungsamt... sehr freundliche Beratung und nicht arrogant.:)
     
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  11. F2+ wird der dir auch nicht eintragen, weil es dies Klasse schlichtweg per Definition nicht gibt.

    Die Zink 905 (75gr) kann er dir nicht eintragen, da diese in §20 Absatz 4 1 Verordnung SprengG erwähnt werden und somit nur mit Fachkunde eintragungsfähig sind.
     
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  12. Nur mit Fachkunde?? Das ist aber irgendwie absurd... denn ich kann mit dem F3 Schein z.B. die Zink 909 erwerben.. die hat viel mehr NEM als die 905. Das wirkt doch irgendwie unlogisch, oder!?

    Heisst das nun, das ich die 905 erwerben darf oder nicht!? Roeder meinte am Telefon, die F2+ müsste eingetragen sein.

    Wie gesagt, für mich erscheint das dann auch unlogisch. Das wäre ja so, als dürfte ich ein Schnellfeuergewehr erwerben (das viel tödlicher ist), aber kein Taschenmesser (das zwar auch gefährlich und tödlich ist, aber viel weniger).
     
  13. Tja, ist zwar Schwachsinn ist aber so. Und zwar so lange bis sich jemand erfolgreich gegen dieses besch****** Gerichtsurteil (aus Bayern?) wehrt. Sowas kostet aber viel Zeit, Mühe und Geld und aus diesen Gründen wir diese Praxis noch gaaaaaanz laaaaaange bestand haben :confused::mad:
     
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  14. Dies ist die Gesetzeslage... die F3-Thematik war lange Zeit nicht auf dem Schirm, ich wette würde man heute das Gesetz anpassen, eine Verknüpfung zum "Scheinnachweis" wäre enthalten. Ist natürlich nur meine Meinung.

    Es gibt aber doch viele F3-Raketen, auch von anderen Anbietern... da ist das Fehlen der Zink905 ja verschmerzbar.?

    Im Kern ist das Gesetz so unlogisch - aber bei einer Änderung - s.o. - wird es nicht besser werden für die F3-Scheininhaber... leider/Gott sei dank (je nach Sichtweise).
     
  15. Bei mir haben sie ohne weiteres F2 und F3 mit eingetragen und sogar F1:D

    Bei mir dauerte es aber auch nur knapp etwas über einen Monat und das direkt beim landratsamt
     
  16. Ich habe mir den Gesetzestext mal durchgelesen... siehe hier: § 20 1. SprengV - Einzelnorm

    Für mich liest sich das etwas anders. Insoweit, das eben für F2-Artikel.. -hier 2.) Raketen für 20g NEM- abweichend ein Schein u.a. nach §27 erforderlich ist. F2 normal darf man mit dem 27er ja ohnehin schon erwerben.... und eben bei der 905er nur mit dem Schein. So liest sich das für mich... demnach dürfte jeder 27er Scheininhaber diese erwerben. Vor allem, weil man ja mit dem 27er in F3 ja auch Raketen mit deutlich höherer Satzmenge erwerben kann.
     

  17. Das mit dem "vom größern auf das kleinere schließen" scheint hier aber nicht zwangsweise angewendet zu werden. Nach meiner Interpretation "muss" mit dem 27er nur F3 genehmigt werden, da nur F3 expilzit erwähnt wird (habe den Gesetzestext gerade nicht vorliegen). Bei mir wurde jedenfalls F2 und F3 eigetragen. Ob ich damit jetzt die Zink 905 kaufen könnte hab ich noch nicht getestet.
     
  18. Es ist insoweit richtig, dass in §20 nur von einer Erlaubnis oder einem Befähigungsschein gesprochen wird, der kritische Paragraph für die F2-Artikel nach §20 Absatz 4 ist daher nicht der §20 sondern der §4 der 1. SprengV.

    Absatz 4 hebt den Fachkundezwang für F3 auf. Absatz 1 den Fachkundezwang und noch einige Sachen mehr u.a. für F2. Allerdings werden die F2-Artikel aus §20 Absatz 4 von diesen ganzen Ausnahmen wieder ausgeschlossen, d.h. es gilt für sie das volle SprengG
     
  19. Was du liest ist erstmal zweitrangig und auch deine Schlussfolgerungen. Ausschlaggebend ist das was das Gericht liest/interpretiert. Recht haben und recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge und ich sag auch nicht dass das für uns nachvollziebar oder sinnvoll ist. Aber es ist so. Aus die Maus.
     
  20. Man sollte aber nicht vergessen, daß dies nur für den Erwerb in Deutschland gilt. Verbringen innerhalb der EU ist davon nicht betroffen, selbiges gilt für die Verwendung.
     
  21. Das ist gaaaanz dünnes Eis und ich würde auch erstmal das Gegenteil behaupten. Für den Erwerb und die Verwendung in anderen EU-Staaten evtl. aber niemals für das Verbringen nach deutschland und die Verwendung hier. Aber ich bin ja kein Jurist.
     
  22. Er soll es ausprobieren, wenn er erwischt wird und muss Strafe zahlen kann er es ja veröffentlichen.

    Ich bin es leid, da sind Leute die helfen wollen, verweisen auf die Gesetzeslage und dann kommt wieder einer, der meint besonders "schlau" sein zu wollen.
    Sollen sie es tun, werden sie (hoffentlich) hochgenommen werden wir es erfahren. Ist es legal , gut, ist es illegal besser.
     
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  23. Diese Feststellung stammt ja nicht von mir, sondern von der BAM selbst, sinngemäß, es gibt keine Möglichkeit, den Sachverhalt der Verwendung zu ahnden.
    Wenn jemandem ein Gerichtsurteil bekannt ist, wo es zu einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund der Verwendung gekommen ist, wäre man in der Tat "schlauer" ;)
     
  24. Mööööp FALSCH!

    In der 1.SprengV Paragraph 20 Abs. 4 wird auch das verwenden genannt. Somit ohne Fachkunde Verstoß gegen SprengG!
    Viel Spaß beim erwischen lassen! :rolleyes:
     
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