Bestimmung Anzeige eines FWK auf öffentlichem Grund

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von psymon, 14. Juni 2018.

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  1. Moin,

    wie sieht das aus: ich würde ein FWK auf einem öffentlichen Sportplatz anzeigen wollen (alternatives Szenario: ein öffentlicher Platz oder im Park oder auf einem öffentlichen Parkplatz).

    Ist dafür eine Genehmigung des Besitzers (das wär dann ja die Stadt oÄ?) erforderlich oder einfach an dem Ort anzeigen und warten das kein Einspruch eingelegt wird?
     
  2. Natürlich benötigst Du das Einverständnis des Grundstückseigentümers. Die Behörde, die die Anzeige entgegennimmt, kann aber muss darauf nicht hinweisen. Da musst Du Dich selber drum kümmern, und das wird vermutlich nicht einfach ...
     
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  3. Es ist ein allgemeiner Irrglaube, dass ein öffentlicher Grund JEDEM und somit Keinem gehört. Ob das ein Weg, eine Wiese, ein Wald oder sonst was ist, ist egal. Diese Grundstücke stehen unter allgemeiner öffentlicher Verwaltung und es gibt dafür sowohl einen Zuständigen als auch einen Verantwortlichen.Gut wäre allerdings, wenn auch das Feuerwerk irgend einen öffentlichen Character hätte. Mein Beispiel für Morgen: Turnverein macht Sonnwendfeier am "alten Sportplatz", dieser ist öffentlicher Grund, natürlich habe ich vom Bürgermeister das Einverständnis auch für ein Feuerwerk bekommen.
     
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  4. Warum nicht irgendein Feldweg im Niemandsland? Ein Sportplatz, ein Park, ein öffentlicher Platz oder ein öffentlicher Parkplatz ist ja nicht sonderlich ideal (falls es ein privates Feuerwerk sein sollte).....
     
  5. Es gibt KEINEN Feldweg im "Niemandsland". Außerdem kann´s da zu noch größeren Problemen kommen, weil so ein Feldweg sehr schmal ist, und somit der Dreck der runterkommt zwangsläufig auf die angrenzenden Felder fällt. Und diese Felder gehören auch wieder Wem. Und DER will sicher auch keinen Dreck auf seiner Wiese etc.
    Kann aber auch gut sein, dass so ein Feldweg z. B. einer Agrargemeinschaft gehört, wo nur die Mitglieder das Recht haben, diesen zu benutzen.
     
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  6. Nichts von dem, was du schreibst kann vorab nicht geklärt werden..........
    Niemand möchte übrigens Dreck, zudem ist es völlig unerheblich, ob er auf Felder, Parkplätze oder Wiesen herabregnet, da er ohnehin weggeräumt werden sollte!
     
  7. @psymon

    Ich zünde mein (angezeigtes) Silvesterfeuerwerk seit Jahren auf einem öffentlichen Bolzplatz und hatte diesbezüglich noch nie Probleme.
    Erst gestern habe ich ein Feuerwerk anlässlich der Hochzeit meiner Schwester (im August) auf einem Feldweg im "Niemandsland" angezeigt.....
    Ich bin guter Dinge, dass alles reibungslos verlaufen wird!
     
  8. Nur dass du den Dreck von 'nem Acker oder einer Wiese kaum mehr runterbekommst...

    Soll jetzt gar keine Wertung sein, aber ein Unterschied ist es schon.
     
  9. Danke für die Klarstellung- mein Rechtsverständnis hatte das bereits so analysiert und jetzt ist es von professioneller Seite bestätigt. Ziel der Frage war auch zu gucken ob es dank des eigenen Gesetzes für uns evtl. Sonderregelungen oder gar Auslegungen gibt, die den Umstand evtl. vereinfachen.

    Danke
     
  10. Ich kann die Frage nur für Bayern beantworten, hier muss der Anzeige immer eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beiliegen, egal, ob das nun öffentlicher oder privater Grund ist. Kann mir auch nicht vorstellen, dass es sich in anderen Bundesländern anders verhält.

    Selbst wenn man nicht auf öffentlichem Grund schießen will, würde ich trotzdem immer vor der Anzeige - die muss in Bayern nicht nur an die zuständige Behörde, das Gewerbeaufsichtsamt, sondern auch immer als Kopie an die Gemeinde gehen - schon den Kontakt zur Gemeinde suchen. Die haben gleich einen ganz anderen Eindruck von dir, wenn du zunächst mal telefonisch oder persönlich dein Anliegen freundlich schilderst und dich mit ihnen austauschst. Gerade in kleineren Ortschaften, wo das Sprengstoffrecht nicht gerade Alltag für den Gemeindemitarbeiter ist, kann man vorab schon einmal eine gute Basis schaffen und Bedenken ausräumen.
     
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  11. Es ist aber nunmal so, dass man aufgrund der Sicherheitsabstände die wenigsten Feuerwerke auf asphaltierten Flächen zünden kann.....
     
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  12. Hast du für den Bolzplatz eine Einverständniserklärung des Grundbesitzers (also ggf der Stadt oÄ)? Wird es explizit in der Anzeige erwähnt das es ein öffentliches Gelände ist?

    Ich habe derartige Plätze in einer Großstadt ausgemacht, wo es mit hoher Wahrscheinlichkeit im näheren Umfeld nicht zu Störungen kommen kann. Derartige Flächen im Privatbesitz der nicht bebaut ist etc. gibt es in einer großen Stadt halt kaum / der Aufwand den Besitzer ausfindig zu machen und das Einverständnis einzuholen scheint mir oftmals aussichtslos. Wenn es keinen expliziten Zwang gibt eine schriftliche Einverständniserklärung zu haben, kann man eine derartige Anzeige ja probieren. Wie immer ist der Ausgang in vielerlei Hinsicht vom Sachbearbeiter abhängig =\
     
  13. Der Bolzplatz wird von der Gemeinde unterhalten (es hängt dort auch ein Schild der Gemeinde) und ich habe das Feuerwerk dort angezeigt, weil der Platz dort sehr geeignet ist.
    Glücklicherweise legt man einem hierzulande nicht überall Steine in den Weg und ich wüsste nicht, warum ich dieses Jahr dort nicht erneut ein Feuerwerk zünden sollte......
     
  14. Das Schöne an einer schriftlichen Einverständniserklärung ist, dass man sich dort vom Grundstückseigentümer gleich das Hausrecht während des Aufbaus, Abbrennens und Abbaus erteilen lassen kann. Gerade bei öffentlichem Grund hat man sonst unter Umständen das Problem, dass man eigentlich nicht absperren darf und auch keine Handhabe hat, wenn jemand beschließt, jetzt den Abbrennplatz bevölkern zu wollen.
     
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  15. Hast du auch wirklich die Fragen des Themeneröffners gelesen (und verstanden)?

    Nochmal eine seiner Fragen:

    Ist dafür eine Genehmigung des Besitzers (das wär dann ja die Stadt oÄ?) erforderlich oder einfach an dem Ort anzeigen und warten das kein Einspruch eingelegt wird?


    Genau darum geht´s ja. Es wurde dringend geraten ALLES vorher zu klären.
     
  16. Du brauchst für jeden öffentlichen Fleck eine örtliche Genehmigung und wenn du die mündlich am Telefon einholst, schriftlich ist natürlich besser. Das kommt dann auch auf die örtlich Zuständigen an. Etwas andes zu behaupten ist unquialifiziert und Blödsinn.
    Man muss sich eben bemühen die richtige Ansprechperson zu finden und wenn man das nicht schafft, sucht man sich nen anderen Platz bzw Feuerwerk fällt aus. Das ist auch schon passiert. Es gibt auch Städte und Gemeinden, die wollen kein privates Feuerwerk auf öffentlichen Grund.

    Für Wege z.BSp die als Radtour ausgewiesen sind, brauchste ne Verkehrsrechtliche Anordnung und im schlimmsten Fall mußt du ne Umleitung stellen und bezahlen, wenn den Weg sperrst. Das hab ich alles schon gemacht. Gestern zBsp hab ich mir das mündliche Ok erstmal eingeholt, das ich die Uferwiese der Elbe benutzen darf, weil die auch öffentlich verwaltet werden. Bei uns hier ist das Bundesland, wird aber von der Stadt verwaltet.
     
  17. Update:
    Ich habe heute übrigens die Bestätigung meiner Anzeige (Bayern) erhalten, nicht anders als erwartet, völlig problemfrei!
    Die Welt ist scheinbar doch nicht immer so schlecht und kompliziert, wie sie hier oftmals dargestellt wird.....
     

  18. Darum gehts gar nicht, natürlich ist es schön so, aber rechtlich hängst du in der Luft wenn wer auch immer es drauf anlegt.

    Und von den wer auch immer gibt es immer mehr in Deutschland.

    Wenn du z.B. einen Bolzplatz nutzen willst und andere für diesen Tag da ein Turnier oder eine feier planen oder einfach nur da abhängen wollen, kannst du da nicht mal was gegen machen, das Feuerwerk wäre dann erledigt.

    Mit ner Bestätigungsanzeige kannst du keinem vom öffentlichen Platz verjagen.

    Darauf hätte ich keinen Bock und würde es deshalb schon im Vorfeld korrekt machen.
     
  19. Mich würde ja noch interessieren.. ( da ich auch dieses jahr silvester kat F 3 auf ner riesen wiese anzeigen und abbrennen möchte ) bei welchem amt man mit ziemlicher sicherheit den grundstückseigentümer ausfindig machen kann ?! Hat da einer n tipp ? Wen kann ich diesbezüglich anschreiben..
     
  20. Der günstigste Weg sind in der Regel die Nachbarn, insbesondere in ländlichen Gegenden.
    Ansonsten das Katasteramt - die wollen für die Auskunft aber ggf. Geld sehen.
    Ein Einblick ins Grundbuch würde auch helfen, aber dem steht eventuell der Datenschutz im Weg.
     
  21. So mittlerweile hab ich kontakt mit dem katasteramt... Die meinten der wiesenabschnitt hat mehrere flustücke und gehört halt mehreren leuten... Aber dasamt meinte bevor sie mir namen nennen würde müsste ich ein begründetes jnteresse vorweisen.
    Nun wollte ich halt einige § Aus dem sprenG aufzählen... Die das darlegen das ich vom eigentümer die genehmigung brauch..hab aber leider ind SprengG und in der 1. Spreng V nichts passendes gefunden.. Weiß zufällig grade jemand wo soetwas steht ?! Ansonsten muss ich weiter suchen...
     
  22. Im SprengG etc. steht das nicht. Das sind lyrische Wünsche von den Ämtern.

    In der Praxis ist das häufig überhaupt nicht machbar, Grundeigentümer von solchen Flächen auf denen üblicherweise Feuerwerke stattfinden herauszufinden. Klar, in schicker Citylage gibt es für jeden Quadratzentimeter einen lebenden Eigentümer mit Name und Adresse.
    Feldraine und Brachflächen haben häufig Eigentümer die Baujahr 1865 sind.
    Als die Katasterämter gegründet wurden, ging jeder dahin um zu registrieren wo er sein Zicklein anbindet. Nach 130 Jahren und 2 Weltkriegen wird das schwierig eine Erbengemeinschaft ausfindig zu machen und von denen eine "Überfluggenehmigung" zu erhalten.

    Ich habe selbst mehrere solcher (völlig wertlosen) Flächen und habe mich einfach ruhig verhalten als das Katasteramt mal anfragte ob ich da ein eventueller Erbe wäre. Besser tot stellen als Grundsteuer für die letzten 100 Jahre nachzahlen. Auch wenn's, wie in diesem Fall nur ca. 2 Cent pro Jahr sind. Unnützer Ärger.

    Und wenn mich jemand anschreibt ob er über den Acker latschen darf o. Ä. werde ich mich erst recht ruhig verhalten. Meine "Äcker" sind dabei nur 50 bis 100 km entfernt. Da kannst Du dir vorstellen wieviele Antworten Du kriegst wenn so eine Erbengemeinschaft über 3 Kontinente verstreut ist.

    Anders sieht es natürlich aus, wenn Du auf so einer Fläche Dein Feuerwerk aufbauen willst und der Eigentümer bekannt und am Ort ist. Aber da ist es ja meist über die Nachbarschaft relativ leicht raus zu kriegen wem was gehört. Und die solltest Du natürlich unbedingt fragen.
    Brachland lediglich im Schutzbereich kann man wohl ignorieren. Ich hatte neulich mal wieder so einen Wunsch vom Amt: 26 Flurstücke! Wenn da eine Erbengemeinschaft im Schnitt nur aus 3 Parteien besteht und das mal 150 Feuerwerke im Jahr.....:rolleyes:

    Und zum Schluß fällt das Feuerwerk noch wegen Trockenheit oder Bodennebel aus.....:mad:

    Das Risiko, daß hier jemand irgendwelche "Schäden" reklamiert ist überschaubar. Ein Stern der über "meinen" Feldweg fliegt hinterlässt kaum Spuren....
    meint Raini
     
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  23. Dem Fragesteller hilft diese Antwort überhaupt nicht.
    1.) nur weil ein Eigentümer (Du) es so sieht garantiert niemandem dass andere Eigentümer von Grund und Boden die identische Sichtweise haben
    2.) Ob man ein planungssicheres Feuerwerk auf einer solchen Hypothese aufbauen will erscheint mir dümmlich.
    a.) jederzeit kann jemand auftauchen und behaupten ihm gehöre das Grundstück, ergo dürfe man hier nicht sein - wie will man dann reagieren?
    b.) wenn man von Dritten verbal bedrängt wird wegen des Feuerwerks (hier wohl F3, also größer als für Otto-Normalverbraucher üblich an Silvester) ist man schlicht NICHT im Recht. Ich wöllte dann nicht die Ankunft einer Polizeistreife erwarten wollen. Denn ich würde dann illegal handeln.
    c.) ob man überhaupt ein Feuerwerk anzeigen kann, wenn man nicht angibt die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zu haben? Da ich noch nie ohne diese Erlaubnis ein Feuerwerk angezeigt habe kann ich das nicht beurteilen
    d.) die Reinigung ist dann ein weiterer Punkt. Ich meine, nur asoziale Dreck... hinterlassen ihren Müll auf fremden Eigentum. Dazu kann aber - da der Eigentümer keine Erlaubnis gegeben hat JEDER Deckel eines Batterierohres gehören. Bei einer geteerten Fläche komme ich zur Not mit meinem Kärcher hin, auf einer Wiese darf der Eigentümer eine Reinigungsfirma kommen lassen, diese sammelt dann für X EUR (gerne 4stellig) den Müll ein und ich müsste ihn zahlen. Habe ich vorher mit dem Eigentümer vereinbart "ich darf abbrennen, kein Plastikmüll, nur verrottbare Papierdeckel" bin ich sicher und fein raus.

    Weiterhin: Natürlich kann man den Grundstückseigentümer in Erfahrung bringen. Reagiert dieser nicht auf eine Anfrage sucht man sich ein ANDEREN Abbrennplatz. So einfach ist das. Nur weil mir der Pool und die Gartenlandschaft vom Nachbarn gefällt darf ich da auch nicht einfach rein gehen. Schon gar nicht wenn ich um Erlaubnis frage und keine Antwort bekomme. Ist das identische Prinzip.

    Kurz gesagt: Man sucht einen Abbrennplatz, findet ihn und erkundigt sich nach dem Eigentümer. Ist dieser unbekannt sucht man einfach einen anderen Abbrenner. Fertig. Mag sein dass in manchen Gegenden von Deutschland die Eigentumsfrage ungeklärt ist (würde mich aber überraschen), wer nicht reagiert will dann halt kein Feuerwerk auf eigenem Grundstück abgebrannt wissen.

    Im Regelfall wissen aber Nachbarn oder das Katasteramt schon wem was gehört. Und natürlich kann man dort einen notwendigen Grund angeben, den man ggf. auch einklagen kann. Wem das zu aufwendig ist - der soll dann halt einfach woanders schießen.

    daher @Funker: Entweder einzelne Eigentümer in Erfahrung bringen oder eben einen anderen Abbrenner finden.
     
    sfrederik gefällt das.
  24. Ich z.b suche mir immer Wiesen, wo nur ein Eigentümer vorhanden ist. Bloß nicht jeder ist davon begeistert, da hilft meist ein kleines Taschengeld.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
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