Besucher Verbringen aus Polen - Aktueller Stand?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Wibias, 5. Oktober 2018.

  1. Moin,

    ich wollte demnächst wieder rüber nach Polen fahren und mal nachfragen, ob sich etwas geändert hat, seit ich im letzten Jahr nach Polen gefahren bin bezüglich der Vorschriften.

    Ich fasse einfach nochmal alles zusammen was letztes Jahr alles so vorgegeben war. Besonders interessiert mich ob man noch P1 verbringen darf?

    Das folgende ist etwas abgeändert aus meinen alten Thread:

    NEM-Menge in Kat. 1/Kat. 2/T1/P1 müssen dem deutschen SprengG entsprechen sprich:

    Pyrotechnische Gegenstände in F1 bis 3 Gramm
    Batterien (F2) bis 500 Gramm (In Kombination mit Fontänen dürfen die Feuerwerksbatterien bis 600g)
    Raketen (F2) bis 20 Gramm
    Bombenrohre (F2) bis 25 Gramm und 30 mm
    Böller (F2) bis 6 Gramm (Kein BKS)
    Feuertöpfe (F2) bis 50 Gramm

    Rauchartikel (T1) bis 1000 Gramm - Abbrennzeit mindestens 60 Sek./100 g
    Lichter und Fackeln (T1) bis 500 Gramm - Abbrennzeit mindestens 60 Sek./100 g
    Blitzeffekte (T1) 15 Gramm

    Pyrotechnische Gegenstände in P1 bis 10 Gramm BKS

    Verboten sind:

    F2-Blitzknallkörper
    Schwärmer


    Desweiteren benötigte Kennzeichnung an den Feuerwerkskörpern:

    Gültige CE-Nummer
    BAM-Nummer
    ist nicht mehr nötig
    Deutsche Anleitung ist nicht notwendig nur, wenn man diese weiterverkaufen wollen würde

    Transport:

    Ein ABC Feuerlöscher 2 KG
    Ein Gefahrgutkarton mit Aufkleber
    Maximal 20KG NEM in 1.3G

    - Wibias
     
  2. Die 20KG NEM (1000-Punkte Regelung/Faktor 50) gilt für die Gefahrgutklassen 1.1G-1.3G.
    Da Artikel ohne LGZ automatisch in 1.1G eingestuft werden, kann man somit ganz schnell ein Problem bekommen, wenn man gemäß LR410 aufbewahren möchte (man darf mehr befördern als aufbewahren).
    Für die Aufbewahrung gemäß LR410 gilt maximal 5kg in der Gefahrgutklasse 1.1G.
     
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  3. Stimmt. Das wusste ich auch noch. Und da alles zu 1.1G wird, wenn man es gemeinsam aufbewahrt, also 1.4G wird zu 1.1G kann man auch nur insgesamt dann 5kg von 1.4G und 1.1G aufbewahren. Nur als Beispiel. Falls jemand versteht was ich meine. Also das ist jedenfalls mein Stand. Aber die Artikel, welche in 1.1G würde ich eh getrennt von dem Rest aufbewahren.

    Aber wie gesagt mir geht's momentan mehr um das transportieren und das einführen. Und ob man P1 immer noch mit den oben angegebenen Vorschriften verbringen darf.
     
  4. F1 geht bis oder über 7,5g, zumindest gibt es einige Artikel. (auf NC Basis, vielleicht macht das auch einen Unterschied)
     
  5. Dein Hauptanliegen gilt den P1 oder liege ich falsch? Warum nicht einfach F3 da P1 kein Feuerwerk ist. Oder willst Du 10 Gr zum Schall Test verwenden?
     
  6. Richtig, ich muss den Schall auf einer großen Fläche testen. :rolleyes:
    Naja mich interessiert auch sonst, ob sich etwas verändert hat.

    Wurde das geändert? Ich kann mich nur an 3g erinnern. Hier steht auch nur was von 3g. Klasse - FEUERWERK Wiki
     
  7. Warum zeigst Du dein Feuerwerk nicht an. Oder ist der 27 nicht vorhanden?
     
  8. Für die Sachen die er anscheinend verbringen will brauch er doch keinen 27er. Aus dem Grund auch sicherlich kein F3 aufgeführt.
     
    Farben im Himmel, Wibias und Mathau gefällt das.
  9. Richtig. Der ist noch nicht vorhanden. Ich dachte das kam aus meinem Beitrag heraus. Mein Fehler. Das wollte ich nächstes Jahr in Angriff nehmen mit dem 27er. Mir gehts bei P1, nicht darum die vollen 10g BKS auszureizen, viel zu übertrieben. Ich hatte letztes Jahr zum "Schall testen" die Crazy Robots, mit verlängerter Visco getestet. (Sicherheit geht mir da doch vor) 5g oder sogar eher weniger sind völlig ausreichend, für meinen Geschmack.

    Richtig! Ich wollte, P1 Artikel und evtl etwas in Richtung Rauch und Bengal-Artikel verbringen.
     
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  10. Jupp, gibt schon feine Sachen. Aber es fehlt halt, speziell bei schönen P1 Produkten, an der LGZ. Von daher bist durch 1.1G schon recht eingeschränkt.
     
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  11. Aber allgemein wurde an P1 nichts geändert? Ist es immer noch erlaubt zu verbringen solange CE vorhanden und bis 10g BKS/Stück? Bam und Deutsche Anleitung wird ja nicht benötigt.

    Das man durch 1.1G eingeschränkt ist, ist leider so, jup. Mehr als 5kg nem, wird es aber wahrscheinlich eh nicht werden. Und selbst wenn könnte ich das auf ein paar Keller aufteilen. :D
     
  12. Das ist mir Bewusst mit P1, dennoch wäre F3 sinnvoller. Da muss man kein Schall testen, oder sonstiges das es plausibel klingt.
     
    tribun77 und Wibias gefällt das.
  13. Mir ist aktuell nix bekannt, dass es in D Einschränkungen zwecks max. NEM in P1 gibt. Vielleicht hast ja auch die Möglichkeit ein paar Produkte noch in Polen zu zünden.
     
  14. Das hatte ich sowieso vor! :D Ich hoffe mal das ich keinen der bösen Jägern und Bauern begegne, welche keinen Bock auf die Feuerwerkstouristen hat. :rolleyes:
     
    tribun77 gefällt das.
  15. Ist natürlich vollkommen richtig. Aber wenn ich mir überlege wie unterschiedlich allgemein der 27er (F2/F3) ausgestellt wird, oder teilweise auch verweigert wird, bzw. extreme Bearbeitungszeiten damit einhergehen, ist es doch nur logisch, dass man auf P1 zurückgreift. Das Gesetz ist eindeutig. Normalerweise muss das Ding, wenn ich die entsprechenden Voraussetzungen erfülle, innerhalb weniger Wochen ausgestellt sein.
     
  16. Und wenn man mal Lust auf einen satten Knall hat, muss man das dann jedes Mal zwei Wochen vorher anzeigen...
     
    Christoph gefällt das.
  17. Na ja die Problematik ist auch beim Antragsteller. Ich habe schon viele Fragen gelesen. Und das manche Behörden zicken. Kann ich in einen gewissen Mass verstehen.
     
  18. Dann ist schon der Zweck von P1 verfehlt. Wenn man das bei einer Kontrolle sagt. Schiesst man sich selbst ins Knie. Den unter dem Jahr fehlt das auf.
     
  19. Warum? Kann man doch mit einer Schallmessung verbinden.
     
  20. Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Angleichung an die EU Richtlinie übernommen wurde - mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass Deutschland die Satzmengen wieder beschränkt hat wie bei F2 Raketen oder Bks..
    Z.B. die JF02 in F1 gibt es in diversen Shops mit 7,5g NEM (allerdings NC)
     
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  21. Mag ja sein, trotzdem sprechen wir hier über ein bundesweites Gesetz. Das muss überall gleich umgesetzt werden. Und das ist explizit nicht der Fall.
     
  22. #22 Dexter, 5. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2018
    Na ja ich würde es der Person nicht abkaufen. Es kommt immer darauf an. Wie die Beamten und Co. geschult werden.
     
  23. Willkommen in der BRD
     
    tribun77 gefällt das.
  24. Hoffe du hast die entsprechende Genehmigung.
     
  25. Es gibt jetzt "Böller Verbünde" Da sind dann 4 Gramm Fontäne und 6gramm Knall (Also 10 Gramm NEM).
    Siehe Xplode TheHawk oder TricTrac von JGWB.
     
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