Besucher Sammelbestellung

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Crue, 10. Oktober 2018.

  1. Tach zusammen.

    Da ich in der Suchfunktion nichts gefunden habe frage ich mal hier:

    Gibt es jemanden aus Solingen, der für mich ein paar Feuerwerksartikel für Silvester mit bestellen kann?

    Kaufe mir mein Feuerwerk aus Discountern und von Talfeuerwerk. Diese haben das gewünschte Feuerwerk leider nicht im Angebot.

    Falls es jemanden gibt der mir diesen Gefallen tun möchte, bitte per PN bei mir melden.
    Bin auch gerne bereit mehr Infos auszutauschen, falls diese für die Bestellung relevant sind.
     
  2. :eek: @Talfeuerwerk hat nicht das richtige dabei, @Leuchtfeuerwerk auch nicht, oder andere in der Region?

    Hinsichtlich der Auswahl im Bergischen Land, komme ich mir langsam vor, wie im Schlaraffenland ;)

    Ich weiß, dies ist keine ausreichende Antwort, aber irgendjemand wird Dir doch zusagen, selbst @Toschpyro würde ich für diverse Artikel anfahren.
     
    Talfeuerwerk gefällt das.
  3. ArisingPage gefällt das.
  4. Danke schonmal für die Antworten aber habe vergessen zu erwähnen, dass die ganzen Onlineshops ein Mindestbestellwert + sehr hohe Versandkosten haben. Da ich aber nur 2-3 Sachen brauche und hauptsächlich lokal und bei Talfeuerwerk einkaufe möchte ich nicht zusätzlich 100€+ woanders ausgeben...
     
    Talfeuerwerk gefällt das.
  5. Um welche Artikel handelt es sich denn? Evtl. kann ich auf individuelle Wünsche eingehen.
     
    Micha87 und Excalibur75 gefällt das.
  6. Mir geht es da ähnlich. ;)
    Wie sieht es denn in diesem Jahr bei euch mit den Funke Luftheulern aus?
     
  7. Nach §20 Abs. 4 1. SprengV (§ 20 1. SprengV - Einzelnorm) ist die Abgabe von pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand nur an Scheininhaber erlaubt, auch wenn diese eine F2 Zulassung haben.
     
  8. Silber und Silberknister heuler ? ^^
     
  9. ... haben einen Pfeisatz und es ist ein Einzelgegenstand.
     
  10. Verstehe das alles nicht ... gibt doch auch Weco Fontänen mit Pfeisatz
     
  11. Die sind als Fontäne zugelassen und fallen daher nicht unter §20 Abs. 4 ;)
     
    reyzix gefällt das.
  12. Warum nicht? Ist eine Fontäne kein pyrotechnischer Gegenstand?
     
  13. Das sicher, aber eine Fontäne die man in den Boden stecken muss, ist nicht mit diesem Gesetzestext gemeint.
    Sonder jene, die unkontrolliert durch die Gegend fliegen. In dem Fall bedarf es einer Erlaubnis.
     
  14. Was mit dem Gesetzt gemeint ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Wenn die Bezirksregierungen in NRW auf den §20 Abs. 4 hinweisen und ich den Artikel trotzdem verkaufe, bekomme ich eine Anzeige und der Richter darf tätig werden. Der wird bestimmt nicht sagen, dass Luftheuler ja Bodenfontänen sind und der §20 Abs. 4 dafür nicht gilt (zumal das auch keiner macht). :D Das würde ich gerne mal irgendwo schriftlich sehen.
     
    Mathau gefällt das.
  15. Ich finds halt in dem Punkt schwachsinnig, weil die "Bezirksregierung" das alleine so sieht. Wenn ich nach Hessen fahre ist das dann wieder legal oder was? NRW ist meines Empfinden einfach kein eigenes Land :rolleyes::rolleyes:

    PS: Sobald es bei einem Bundesgericht landen würde, ist das Feuerwerks feindliche NRW eh raus...Aber verstehe euch halt, als Masse kann man dies machen als 1 Shop schwierig.
     
  16. Gefällt mir auch nicht, aber was im §20 Abs. 4 steht, ist eindeutig. Worüber soll ich da mit der BR oder ggf. dem Richter Diskutieren? In Hessen ist das auch nicht legal, handelt sich ja um ein Bundesgesetz.
     
  17. Weil es ja anscheint in 15/16 Bundesländern erlaubt ist/wurde(Oder das Gesetzt anders Interpretiert wird).Wie gesagt du kannst da nichts sagen aber ist halt merkwürdig :D:oops:
     
  18. Da sieht man, dass Gesetze und Verordnungen doch nicht immer das Gelbe vom Ei sind.

    Dort im § 20 1. SprengV - Einzelnorm ist ja im Absatz 4 Punkt 1 die Rede von Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz. Die würden beziehungsweise fallen doch genauso darunter? Was ist dann mit der Lesli Brutus, Blackbox Vogelschreck, etc. Die werden doch zuhauf auch in Discountern vertrieben.. Oder definiere ich die Knallkörperbatterie falsch?
    Oder gibt es von dieser Verordnung nochmal irgendwo eine Ausnahme?
     
  19. Ist alles eine rechtliche Grauzone, welche aber sehr teuer werden kann. Ein Richter wird sich in den seltensten Fällen mit Pyrotechnik auskennen und den Ärger ist es nicht wert.
     
    Unicorn27 und (S)pyro gefällt das.
  20. funke schrieb doch das der fh1 eindeutig als fontäne zugelassen ist reicht dieses nicht? luftheuler steht nur für die umgangssprache, wie zb kalashnikov beim kanonenschlag
     
  21. ...und Funke schrieb auch, dass es nichts schriftliches gibt.
     
    Unicorn27 gefällt das.
  22. Was für eine sinnlose Diskussion!!!
    Fakt ist...der Funke z.b Silberheuler, ist in Deutschland zugalassen. Mehr als 50 Händler(hab aufgehört zu suchen/zählen) haben 'Sie' auf Lager und werden ganz legal/normal verkauft;)
     
    Unicorn27 gefällt das.

  23. Sinnlos ist die Diskusssion nicht, nur steht fest, das die BR in NRW zur ganz schlauen Sorte gehört.
     
    Unicorn27 und Mathau gefällt das.
  24. Meines Wissens nach ist eine Knallkörperbatterie ein Verbund aus mehreren (Boden-) Knallkörpern, sprich bspw. eine Knallkette.
    Das was wir umgangssprachlich als Batterie bezeichnen, ist in Gesetzesdeutsch eine Feuerwerksrohrbatterie, also einfach gesagt ein Verbund aus mehreren Bombenrohren.
    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber eine Knallkörperbatterie hat nichts mit einer Salutbatterie wie der Brutus zu tun.
     
    (S)pyro gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden