Großfeuerwerk Funke Tuono

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von firepowerfranken, 24. Juni 2018.


  1. Das würde ich sehr stark begrüßen und zu 100% unterstützen!
     
  2. Für den Transport haben ja alle PTG eine Einstufung. In diesem Fall 1.1G. Währe es theoretisch nicht möglich, durchgehend zu Verbringen, dass das ADR-Recht greift & nicht das SprengG?
     
  3. Naja um das Verbringen geht es doch jetzt gar nicht oder habe ich dich missverstanden? :)

    Ich finde auch, dass man doch von der Transportklassifizierung auf die Lagerklassifizierung schließen können sollte.
    Die LGZ stellt ja wieder einmal (wie die BAM ID) ein Handelshemmnis bzw. Wettbewerbsnachteil für D dar.
     
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  4. Nein, das war eher so eine Frage, ob man damit die fehlende LGZ umgehen kann. Weil rechtlich gesehen transportiere ich und dafür haben sie ja eine Einstufung. Lagern/Aufbewahren tue ich ja nicht, zumindest in diesem angenommenen Fall
     
    Christoph gefällt das.
  5. Im eigenen Bett schlafen ist irgendwie bequemer und was tun, wenn die Blase mal drückt ;)?
     
    firepowerfranken, TOMQX und Christoph gefällt das.
  6. Die Frage war ja eher von theoretischer Natur. Ich bin nicht scharf darauf, dauernd mit bis zu 20 kg 1.1G in der Gegend rum zu fahren, nur um die LGZ zu umgehen. Das ist wahrscheinlich wieder so eine rechtliche Grauzone :confused:
     
    Christoph und Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  7. Das dauert keine 5 Sekunden bis dir genau deswegen jemand ans Bein ....

    Da könnte man schnell an fast allem verdächtig gemacht werden:

    Gezieltes umgehen wegen x

    X = Menge, Schwarzhandel, nicht ce norm usw usf.....
     
  8. Mir wäre neu, dass es sich bei einer Transporteinheit zwangsläufig um ein Kfz handeln muss....
    Warum nicht einfach sowas im Bunker installieren ;)?

    Führanlage:
    Führanlage – Wikipedia
     
    TOMQX, Christoph und schneiper gefällt das.
  9. Du kannst die Dinge auch einfach mit einer Postkutsche durch die Gegend fahren. Dann gilt nicht das ADR Recht und du kannst theoretisch unbegrenzte Mengen transportieren ^^
     
    schneiper und Christoph gefällt das.
  10. Auch für die Postkutsche gilt das ADR....
     
  11. Nicht, wenn sie mit Pferden gezogen wird.

    ADR gilt nur für motorisierte Fahrzeuge hieß es zumindest im Lehrgang im Oktober...
     
  12. Ein Glück hat die Behörde hier bei mir unglaublich viel zu tun und sind vollkommen unterbesetzt ... bis hier mal einer kommt... das dauert.

    Daher kann man alles etwas entspannter sehen.
     
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