Sonstiges Nicht alle 27er brennen ihr Feuerwerk einfach so ab

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Dexter, 20. November 2018.

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  1. Hallo, es gab ja vor einiger Zeit die Diskussion zwecks's 27er dazu zähle ich auch. Dann erläutere ich kurz und knapp mein Vorgehen.

    Bauamt zwecks Fläche, die ich nutzen möchte angeschrieben, den Namen des Grundstückbesitzers bekommen. Diesen habe ich dann mein Anliegen mitgeteilt und bekam schriftlich die Erlaubnis diese nutzen zu dürfen.

    Danach habe ich die Erlaubnis kopiert eine Google Map vom Abbrenner gefertigt mit Abständen usw.

    Das Formular vollständig ausgefüllt was und wie viel ich in der genannten Uhrzeit abbrennen werde.

    Das ganze bekam ich ziemlich schnell nach 2 Tagen per E-Mail genehmigt, auch eine Änderung der Stückzahlen ging innerhalb von 2 Std.

    Das Ganze wurde per Einschreiben an die Behörde gesendet zwecks Nachweis.

    Das liest sich zwar jetzt so Easy bis ich an der richtigen Stelle gelandet bin verbrachte ich 1 Tag damit. Nur mal zum Nachdenken, dass die Erlaubnis nach § 27 kein Freifahrtschein zum wild schießen ist.
     

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  2. Da Du ich bist - mir gefällt wie ich das so handhabe :)
    Ernsthaft - das ist vorbildlich. So sollte es immer sein, dann wird der Ruf der 27er auch besser. Schönes Beispiel...

    mir ein Lob... hihi
     
  3. Wenn man schon legal die Möglichkeit hat Ptgs mit höhere NEM erwerben zu dürfen, sollte man sich auch an die Regeln halten ich für meinen Teil tue dies. Und da mir dies Genehmigt wurde gehe ich davon aus das der Sachbearbeiter mit den ganzen Angaben zufrieden ist. Vor allen sind 99% der Häuser 800 Meter davon entfernt, somit sollte auch nichts passieren wenn doch stehen 2X 6kg Löscher vor Ort plus erste Hilfekasten.
     
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  4. #4 Farben im Himmel, 20. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2018
    Hast du auch schon mal eine Anfrage zwecks Feuerwerk auf öffentlichem Grund, also z.B vor dem Haus auf der Straße, oder hinter dem Haus auf einem Feldweg gestellt ?

    An Silvester schießen ja so gut wie alle auf öffentlichem Grund, aber bei einem angemeldeten 27er Feuerwerk ?
    Da kann die Gemeinde das sicher ablehen oder einschränken oder liege ich da falsch ?

    Und zum Threadtitel kann ich nur sagen, wer den 27er besitzt und einfach so ein Feuerwerk macht, ohne es vorher anzumelden, dem gehört der Schein wieder weg genommen.
    Wer sich nicht die Mühe macht, zwei Wochen vorher einen Brief aufzusetzen und danach zu schauen das alles rechtens abläuft, der hat es auch nicht verdient den 27er zu haben.
     
    ArneKoe84 und Christoph gefällt das.

  5. Nun, er hat den Antrag gestellt und er wurde abgesegnet... ergo ist doch alles prima? Ich hab auch schon Feuerwerke auf öffentlichem Grund angezeigt... und es wurde nicht untersagt...
     
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  6. Klar bei F2 doch bei F3 wird das Problematisch da man Abstände einhalten muss. Die Zuständige Behörde hat alle relevante Daten bekommen. Bauchschmerzen bekommen sie bei reinen Salut Artikeln wie Blitzknallbomben. Das stand extra und dies darf ich als erstes gar nicht nur als One Shot z.b. Ich habe reine Feuertöpfe/Effekt Ptg. Es belibt anzeigepflichtig bloß wenn Du nicht auf deinem Grund abbrennst braucht man die Erlaubnis des Besitzers.
     
  7. Es ist eine Wiese wo einem Bauer gehört als Privatgrund kann man sagen.
     
  8. Dann ist es sowieso egal - meinte damit nur, ein 27er, aber auch ein 7er kann ja auf öffentlichem Grund anzeigen, wenn er um Erlaubnis fragt...
     
  9. Also mit der Aussage zum Threadtitel hab ich nicht dich gemeint, nicht das es falsch verstanden wird.
    Sondern ich sehe es genau so wie du es siehst. Anmelden ist Pflicht !

    Die die es nicht tun kann ich auch nicht verstehen.

    Hab bisher immer nur auf privatem Grund angemeldet und bisher auch nur F2. F3 habe ich sowieso keine Artikel.

    Dachte evtl könnte es Versagensgründe geben für öffentlichen Grund.

    Wenn es ohne Probleme möglich ist würde ich das nächste mal doch mal versuchen weiter weg auf öffentlichem Grund anzumelden.
    Dachte halt die kommen dann evtl mit ner Aussage wie das Feuerwerk wäre nicht für privat gedacht wenn es auf öffentlichem Grund stattfindet.
     

  10. Nö, das hat damit nix zu tun.
    Richtig ist, dass der Grundstückseigentümer seine Genehmigung erteilen muss. Die Gemeinde/Stadt muss das natürlich nicht tun. Wenn Du aber bekannt bist als anständiger, vertrauensvoller Mensch, der seinen Dreck aufräumt, wieso sollte die Gemeinde diese Erlaubnis nicht geben? Klar kann da ein feuerwerkhassender Mensch mit entsprechender politischer Einstellung sitzen, der jedem der Feuerwerk abbrennen will das Leben schwer macht. Dann wird das nix... die allermeisten Menschen in der Position wollen aber vor allem eines, keinen Ärger. Räumst Du alles auf, machst keinen Dreck und beschädigst nix, was sollte da gegen sprechen?
     
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  11. Genau SO muss es laufen! Danke für den Einblick, sicherlich nicht nur für viele "neue" 27er mehr als interessant!
     
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  12. Ich konnte auch nichts negatives heraus lesen, wenn es das reine F2 zu Silvester wäre könnte ich mir das sparen. Da ich aber von der 920 bis zur 50 Cake abbrenne. Muss ich eben schauen das ich es angezeigt bekomme, wenn nicht wird nur das F2 abgebrannt.
     
    ViSa und Farben im Himmel gefällt das.
  13. Wenn ich schon auf Youtube immer den Klugscheisser spiele, möchte ich auch als gutes Beispiel voran gehen:D. Der Beamte war auch positiv gestimmt, ich nehme an er hatte schon viel damit zu tun.
     
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  14. Danke, das Du dies einmal vor allem für die „Neu“-27er so übersichtlich zusammen gefasst hast.
    @Pyro: Kann man den obersten Eintrag oben im Forum „anpinnen“, damit alle User den direkt finden?
     
  15. Ein großes Hexenwerk ist das eigentlich nicht, man muß nur auf gut gelaunte Beamte hoffen. Ich hätte dies auch ohne Vordruck der Behörde mitgeilt, ist so einfacher für die um das ganze zu Prüfen. Dazu sollte man noch erwähnen das die Behörde wo den 27er ausstellt auch Informiert wird.
     
  16. Ich hab vor ziemlich genau 2 Wochen meiner zuständigen Behörde eine Email geschrieben, mit der Frage was sie alles an Info haben wollen. Bis jetzt kam keine Antwort. So unterschiedlich kann's laufen
     
  17. Vorkehrung/Sicherheit

    Wo und Wann

    Kopie/Erlaubnis

    Was wird geschossen Stückzahl-Winkel-Art des Ptg

    Eigenes Grundstück, wenn nein die Erlaubnis des Besitzers

    Anrufen den meist werden Emails nicht beantwortet egal um was es geht so meine Erfahrung. Erst wenn der Kontakt richtig steht läuft es auch.
     
    Excalibur75 gefällt das.
  18. Bei allen zuständigen Behörden, mit denen ich bereits zu tun hatte (Baden-Württemberg und Bayern) waren Vordrucke als PDF-Datei zum Download verfügbar....

    Sieht exemplarisch so aus (Download-Link):

    https://tinyurl.com/ybe59bfq
     
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  19. Schöne Sache. Mich persönlich würden nur die ganzen Sternchen und Regenbögen auf dem Antrag stören
    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
     
  20. Das PDF gefällt mir. Darf ich das kopieren? Bei mir in der Region gibt es keine Vordrucke.

    Grüße Cedrik
     
  21. Klar, ist ohnehin eine offizieller Vordruck aus Baden-Württemberg.....
     
    cedrik gefällt das.
  22. #22 Diamondstar, 5. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2018
    Hallo Zusammen,

    ich möchte nur mal kurz meine Erfahrung teilen. Dem Vorgehen wie Dexter bin ich auch gefolgt und wollte mein F3 Feuerwerk zu Silvester anmelden.
    Also die Daten welche notwendig sind vorbereitet, parallel dazu eine Email an die Behörde verfasst mit der Info zu:
    -Erlaubnisscheinnummer
    - Anmelde/Anzeige bogen
    - Lageplan von Google Maps
    - Erlaubnis vom Grundstückseigentümer

    und der zusätzlichen Frage ob Sie weitere Dokumente o.Ä zur Bestätigung der Anzeige benötigen?

    Kurze Zeit später kam schon eine Antwort von der Sachbearbeiterin via Mail mit dem Versagen der Anzeige.
    (Die Sachbearbeiterin war wieder wie damals bei der Ausstellung meines Scheins sehr Nett)
    Grund: F3 sei nur für Gewerbliche Feuerwerker nach Paragraph 7.

    Direkt danach die Dame angerufen und ihr geschildert das diese Info so leider nicht stimmt. Sie hat dann auf ihren Chef verwiesen der diese Info weitergegeben hat und hat parallel nachgesehen und mir noch recht gegeben.
    Ich solle bitte nochmals in 30 Minuten anrufen und mit dem Chef direkt sprechen (Er hatte damals schon einen "dauerangepissten" Eindruck gemacht und man hat ihm angemerkt wie "gern" er damals den 27er bewilligt hat).

    Nun ja, Chef nach 30 Minuten angerufen und ihm die Sachlage wann wie wo geschildert, alles natürlich freundlich und zuvorkommend :)
    Plumb kam die Antwort: "Nein wir erteilen keine Erlaubnis für ihre Anzeige". Wieder mit dem Argument F3 nur für Gewerbliche Feuerwerker.
    Als ich ihm mitteilte das F3 auch für Erlaubnisscheininhaber nach Paragraph 27 zu erwerben und abzubrennen sei antwortet er nur "wenn Sie meinen das es so ist dann tun Sie es doch einfach", "Wir brauchen hier nicht diskutieren"

    Weil ich mich davon aber abspeisen lassen wolle habe ich versucht an die Vernunft zu appellieren, mit Argumenten wie: seitens Gesetz ist eine Anzeige nötig und das korrekte von statten gehen der "Prozesse" was der Erlaubnisschein mit sich bringt brachte nichts...Antwort wieder nur "nein wir erteilen keine Freigabe".

    In der weiteren Diskussion erwähnte der Herr noch Sachen wie "Die Stadt übernimmt doch dafür keine Verantwortung wenn Sie ein F3 Feuerwerk abbrennen".
    Auf den Hinweis mit der Versicherung wollte man mir noch klarmachen das ich nicht versichert sei, was aber eine Grundlage für den F3 ist und auch von meiner Haftpflicht schriftlich bestätigt wurde.
    Als ich ihm dies erneut erläuterte (meinerseits ruhig und freundlich) antwortete er wieder nur auf plumpe Art und Weise: "Ja dann machen sie es doch einfach".

    Ich war schon genervt und enttäuscht zugleich. Man versucht alles den Vorgaben nach anzumelden und man merkt das sein Gegenüber absolut kein Bock darauf hat.
    Ob es nun persönliche Abneigung ist oder sonst was....keine Ahnung.

    Ich habe noch einen letzten Versuch gestartet, dabei auf ein F2 Feuerwerk was ich im Sommer in einer anderen Gemeinde für die Verwandtschaft gegeben habe, hingewiesen.
    Dort wurde von der Gemeinde eine Genehmigung erteilt (Lageplan, Uhrzeit etc...)

    Als Antwort seinerseits natürlich wieder: "Wir brauchen hier nicht diskutieren, was andere Gemeinden machen Sei ihnen Egal",
    "Hier in dieser Stadt werden unter dem Jahr an Privatfeuerwerker keine Ausnahmegenehmigungen erteilt"
    Ich natürlich gleich eingehakt und gefragt "Ja es ist ja für die Silvesternacht um 0 Uhr" Die Antwort wieder: "Ja aber sie Zünden F3"

    Ich hab dann eingesehen, das es keinen Sinn macht weiter zu diskutieren.
    Die Hauptaussage war schlichtweg, Freigabe gibt es keine, ich solle es doch abbrennen wenn ich meine das ich Recht habe.

    Habt ihr sowas schonmal erlebt ? Was mach ich nun ?!
    Zumal man jetzt die "Aufmerksamkeit" auf sich gezogen hat und die Stadt nun weiß wo potentiell F3 gezündet wird.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  23. Schriftliche Absage Deines Antrags einfordern, Klageweg beschreiten, Anwaltlich prüfen ob Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll ist.
     
    Kokeler und Christoph gefällt das.
  24. Hmmm….danke für den Tipp.

    Den Klageweg möchte ich eigentlich nur ungern beschreiten, ich weiß auch nicht ob es mir das Wert ist.
    Es ist sehr schade das es so kommt nur weil gewisse Personen im Amt einfach keinen Plan/Ahnung oder Bock haben...dann sollen sie ihren Job bleiben lassen.

    Dazu habe ich auch NOCH keine Rechtsschutzversicherung, weswegen der Stress und auch das Geld für einen Anwalt mir wirklich zu denken gibt....
     
  25. Also ertsmal ist mir solch ein Vorgehen seitens der Behörden total schleierhaft und untollerabel. ABER:
    Das Feuerwerk ist Anzeigepflichtig, nicht Erlaubnispflichtig. Wenn ich da richtig liege und du deine Anzeige gemacht hast, dir die Behörde aber keine OK gibt ist das erstmal nicht schlimm. Eigentlich sogar besser. Die Behörde hat nämlich keine Möglichkeit des "Verbietens". Sie können dir nur so hohe Auflagen machen das du keinen Spaß mehr hast. Wenn die sich nicht melden und dir keine Gebühren abverlangen und keine Auflagen machen, kannst du nach meiner Auffassung einfach dein Feuerwerk abbrennen. Du hast deine Schuldigkeit gemacht ;)
     
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