Bestimmung Gefahrgutklasse erkennen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Funkenflug, 20. November 2018.

  1. Hallo liebe Gemeinde,
    da derzeit oft das Thema der Gefahrgutklasse aufkommt wollte ich mal fragen ob und wie es denn für Privatpersonen die Möglichkeit gibt die jeweilige Klasse eines Artikels in Erfahrung zu bringen. Auf den wenigsten ist ja die UN (0333–0337) oder ADR aufgedruckt. Besonders im Zusammenhang der oft diskutierten Verbringung von PtG's habe ich mich ein wenig auf die Suche nach besagten Nummern gemacht und nicht wirklich fündig geworden. Das einzige war eine nicht aktuelle Liste der BAM, die natürlich aber nur die durch das Amt geprüften PtG's enthält.
     
  2. Auf den seiten der Hersteller steht meistens welche Klasse der Artikel ist. An sonst einfach googlen und gucken was man so findet.
    In der Datenbank steht die Gefahrengutklasse übrigens auch drin, sofern eingetragen ;)
     
  3. Soweit war ich auch schon. ;)
    Ich meine eher ob es offizielle Bezugsquellen gibt.
     
  4. So gut wie gar nicht.
    Beispiel Funke Böller:Öffentlich gibt es da keine Infos von der BAM zu, Funke hat keine Website wo sowas steht. Shops listen die unterschiedlichen Klassen.... Wenn ein Interesse seitens des Gesetzgebers bestehen würde, dass der normalo die Klasse kennt, warum muss die dann nicht auf die kleinste Verkaufseinheit aufgedruckt werden? Weil die BAM dann kein eigenes Süppchen mehr kochen kann?!
     
    PyroVogel und Funkenflug gefällt das.
  5. Bleibt die Frage wo Händler und Transportunternehmer, die ja darauf angewisen sind, diese Angaben her nehmen. Es wird ja kaum so sein, dass der erste der einen Gefahrgutaufkleber auf den Karton packt die Klasse bestimmt hat. :D
     
  6. Ich versteh nicht warum sich alle wegen der ADR so viele Gedanken machen. Schnapp dir einfach eine 1.3 Karton, da darst du nach 1000 Punkte Regel ausreichend transportieren.

    Mir fallen außer den DumBum 5g auch keine 1.1 Artikel ein, an die ein Normalo legal rankommen würde.

    Ansonsten einfach mal den NB anschreiben, die sind meistens wirklich nett.

    Beste Grüße
     
    Jacki99 gefällt das.
  7. #7 schmitzrocket, 28. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2018
    Die BAM führt doch Listen über die Gefahrgutklassen stand 6.6.2018. die haben auch aktuelle Listen nur nicht online.

    https://tes.bam.de/TES/Content/DE/S...ifizierung-pyrotechnik.html#doc62284bodyText2

    Da sind auch nicht nur die durch die BAM baumustergeprüften PTB drin sondern alle für die es eine Gefahrgutklassifizierung durch die BAM gibt und alles was eingeführt wird braucht zumindest eine Lagergruppe §4 2. SprengV.
     
  8. Dann guck dir z.B. mal die Liste der P1 PTG an, und such dort mal nach den Funke China Böllern... Spoiler:Sie tauchen nicht auf... Funke sagt zwar das die eine LGZ haben, und ich glaube Funke das auch, aber wer nicht im Forum ist weiß das nicht ....

    Wahrscheinlich läuft es in der Realität so ab dass der der den Aufkleber klebt die Klasse bestimmt... Auch hier sind die Funkeböller wieder ein gutes Beispiel, mal sind die 1.4g mal 1.4s das kommt ganz auf den Shop an... eine verlässliche Quelle um das ganze zu überprüfen hat man nicht also kann man auch einfach würfeln und wenn einem das Ergebnis nicht passt würfelt man noch mal!
     
  9. Auf meinem Funke Kawumm Umkarton ist die Gafahrgutklasse aufgedruckt, nicht geklebt.
     
  10. Heißt aber ja nichts... hab letztens in nem Video von du weißt schon wem Titansalutshells gesehen wo der Karton auch 1.3g gelabelt war... die waren aber ziemlich eindeutig 1.1g....
     
  11. Die Saluteshells müssen ja auch nicht unbedingt aus dem Karton stammen, oder? Auf der Seite von Klasek kann man z.B. sehen das die Effektbomben 1.3G sind, auch die 6''.

    Beste Grüße
     
  12. Deswegen heißen besagte Bomben auch nicht "Titanium Salute" sondern "Big Nut", oder "White Flower" oder aber auch "Green Peony" ... Alles schon gesehen. Und das macht man um die 1.1G Labelung zu umgehen da nicht ersichtlich ist dass es sich um reine Blitzknallbomben handelt!
     
  13. Die online Liste ist eben hinreichend aber nicht notwendig.
    Wenn was nicht auf der Liste ist, heißt dass nicht, dass es keine Lagergruppenzuteilung gibt. Da musst du schon die Liste die bei der BAM ausliegt einsehen. Kannst dennen ja mal schreiben wenn dich eine besondere LG intressiert.[/QUOTE]
     
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