Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Also ich musste damals persönlich aufs Amt. Den Schein geöffnet bis auf die LR410 alles leer :D
     
  2. Also heißt es weiterhin warten, warten, warten :).

    Aber danke für die bisherigen Antworten. :)
     
  3. Wie du ja selbst dem Threads entnehmen kannst dauert die Bearbeitungszeit unterschiedlich lange
     
  4. Ich warte auch noch, also bist nicht der einzige gerade :D
    Am Ende dieser Woche würden die mir genannten 6 Wochen rum sein. Aber noch ist ja genug Zeit. Sollte ich bis Montag nichts hören werde ich mal nachfragen.
     
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  5. Hallo Pyros,

    nach 7 Wochen warten habe ich heute den Schein abholen können :)

    Von den Beschränkungen fast perfekt!
    Versicherung, Aufbewahrung LR410 und Anzeigepflicht!

    Jedoch haben sie 3 Kg pro Lieferung eingetragen.
    Auf Nachfrage hieß es, dass dies nur fürs abholen beim Händler gedacht wäre....

    Bekomme ich mit dieser Eintragung keine Probleme wenn ich beim Händler mehr bestelle und "liefern" lassen wollen würde?
    (lt. dem Herrn vom Amt sei das kein Problem).

    Hat jemand von euch Erfahrungen was das angeht bzw. hat ebenfalls jemand so einen Eintrag?

    Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

    Danke euch Vorab für eure Hilfe

     
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  6. #1906 Erwin_Lindemann, 6. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2018
    ..habe 2015/16 bei neumann bestellt und da wurde nix eigetragen. ich habe für klasse F2 u. F3 jeweils 50Kg drinstehen...

    Neumann hatte das damals in 2016 ja auch persönlich "ausgefahren", ich denke mich zu erinnern, dass er damals noch meinte "eintragen ist nicht" ;-).

    Hier mal meine Erlaubnis:

    [​IMG]

    ..3 Kg. Naja.

    Finde den Text bei dir mit "Abbrenen von Feuerwerken" auch irgendwie komisch. Ist irgendwie doppelt gemoppelt. Aber was solls...

    Bei mir steht:

    [​IMG]

    Guck mal bei mir, unter III .... LOL

    [​IMG]

    Ich war jetzt die letzten 2 Jahre in Polen und habe selber verbracht, für 500€... wurde nicht 1x kontrolliert. Und würde als NEM die
    50Kg auch niemals ausreizen. Da müßte ich schon ne' Europalette kaufen....

    Darf ich noch fragen, wieviel du für die Pappe bezahlt hast?

    Mfg
     

  7. Wäre mit 50kg auch mehr als zufrieden aber mit 3 kg pro Lieferung kannst dir nicht mal einen großen Verbund schicken lassen....

    Ob es dazu aber eine Gesetzesgrundlage gibt weißt du nicht zufazufä??

    75,- €
     
  8. 1. da werden sich sicherlich gleich die sog. experten dazu melden... ;-)
    2. 75€ ist jetzt nicht sehr viel...

    Dann Gut Schuss und Viel Erfolg beim bestellen/einkaufen noch dann dieses Jahr hoffentlich in F3

    Ade'
     
  9. Die Gesetztesgrundlage steht in §16 SprengG.

    (1) Der Inhaber einer Erlaubnis .. hat .. ein Verzeichnis zu führen, aus dem die Art und Menge der .. erworbenen, .. verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen... Der Erlaubnisinhaber hat das Verzeichnis ab dem Zeitpunkt der Eintragung für die Dauer von zehn Jahren zu verwahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
    (1a) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf
    3. pyrotechnische Gegenstände.

    Da es keine Aufzeichnungspflicht für ptG gibt macht für mich eine Beschränkung bezüglich der beantragten Mengen keinen Sinn. Wie wollen die denn überwachen bzw. kontrollieren wie viel ich erworben habe wenn keine Mengen seitens der Verkäufer eingetragen werden.
    Ich hatte auch zuerst 5kg eingetragen. Dann 15kg. Nachdem ich denen mal einwenig mit der GGVSEB und ADR gekommen bin habe ich jetzt 333kg eingetragen :D

    Erlaubnis 2.jpg
     
    Royan, Matze85 und Christoph gefällt das.
  10. Es wird dir bestimmt kein händler die eintragung machen weil du ja von eintragung befreit bist.
    Ich würd mit denen nochmal reden und drauf hinweisen wieviel du transportieren darfst und die aufbewahrung von kleinmengen, vieleicht hast glück und sie ändern es
     
  11. Machst du halt 100 Lieferungen am selben Tag zur selben Zeit.
    Natürlich gibt es dafür keine Gesetzesgrundlage. Die 3 kg haben die wohl aus der kompletten Befreiung von der GGVSE für Privatpersonen übernommen.

    Das man mehr nach der 1000 Punkte Regel transportieren darf, kannst du denen ja erklären.

    Abgesehen davon, können die nicht Auflagen erteilen wie sie lustig sind.
    Du kannst die ja mal fragen warum die 3kg Grenze pro Lieferung zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist, wo doch die GGVSE und ADR was anderes sagen.

    Meine Empfehlung wäre, vorzuschlagen, dass sie die 3 kg pro Lieferung streichen und stattdessen schreiben: unbegrenzt, die gesetzlichen Grenzen für Aufbewahrung (2. SprengV) und Verbringen (GGVSEB/ADR) sind einzuhalten.

    Die Behörden versuchen immer Sachen als Auflagen aufzuführen die eigentlich nur als Hinweis auf die Gesetzeslage gedacht sind und meistens verkacken sie dabei die Formulierung.

    Das mit der Haftpflichtversicherung steht zwar als Empfehlung in der Verwaltungsvorschrift, dazu gibt es aber Urteile, dass es nicht erlaubt ist das vorzuschreiben.
    VG München, Urteil v. 22.07.2015 – M 7 K 14.3079 - Bürgerservice
    Wobei ich nicht unbedingt dagegen vorgehen würde, denn es macht sicher Sinn solch eine Versicherung zu haben.

    @Erwin_Lindemann
    Die Erlaubnis hätte so nie erteilt werden dürfen und ist demnach zu widerrufen, weil sie das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen mit einschließt, für das definitiv ein Fachkundenachweis erforderlich ist.

    In deiner Erlaubnis sind die 50 kg die Gesamtmenge in 5 Jahren, nicht pro Lieferung.


    @Tie Figther,
    deine Argumentation ist falsch, die Befreiung von der Führung vom Lagerverzeichnis in §16 SprengG hat nichts damit zu tun, was in die Erlaubnis eingetragen wird. Diese gilt auch für Explosivstoffe, sofern man innerhalb der kleinen-Mengen-Regel für die Aufbewahrung bleibt.
    Einschlägig ist hier §25 Abs. 1 Satz 2 1. SprengV.
     
  12. #1912 Erwin_Lindemann, 7. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2018
    ..ahja, widerrufen - übernimmst du das dann gleich...

    ein grund, warum ich hier eigentlich gar nix mehr schreiben will. hier gibts einfach zuviele ****

    und bitte: spar dir deine amateurhaften rechtshilfebelehrungen und verweise auf gerichtsurteile, die machen dich auch nicht zum juristen - oder kannst du eine entsp. ausbildung vorweisen?!

    ****

    Beleidigungen entfernt von Pyro
     
    Matze85 gefällt das.
  13. #1913 Feuer_und_Flamme!, 7. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2018
    Deine Entgleisungen ändern nichts an den von @schmitzrocket beschriebenen Fakten.....
     
    Mr. Botte und Jacki99 gefällt das.
  14. Wusste gar nicht das Juristen eine Ausbildung haben, btw. das sage nicht ich sondern §34 des SprengG.
     
  15. #1915 Erwin_Lindemann, 8. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2018
    **** selbst der herr heiko röder himself, hat mir schon per mail geschrieben, dass für mich - als privatmann - keinerlei adr & 1000 punkte regel gilt...

    was ist der zweck deiner lügen & märchen hier?

    willst du nicht, dass ehrbare bürger so eine erlaubnis bekommen? ziemlich großkotzig von dir, für behörden zu sprechen und deren beschlüsse anzuzweifeln?

    ich frage mich & deine "fans" ernsthaft: gehts noch?! wenn ihr so neunmalklug schlau seid, warum
    sitzt ihr dann nicht in den amtsstuben drin?

    und ja, juristen haben überlichweise eine ausbildung genossen - so wie du hoffentlich eine schulausbildung.. .oder eher doch nicht???

    alles fragen die ich mir gerade stelle... und vorallem: hast du *** denn selber auch eine f3 erlaubnis, ich habe meine immerhin schon seit 2015 - oder ist das alles noch "in arbeit" bei dir ... dann komm gefälligst erst wieder, wenn du die f3 pappe hast...

    amen!
     

  16. Naja, mit der ADR für Privatpersonen ist das nicht ganz so richtig.
    Du musst es genau so berechnen wie im gewerblichen Bereich. Heist 1.4G x3 und 1.3G x50.
    Also kannst Du 333Kg NEM 1.4G, oder 20Kg 1.3G. ohne Markiertes und EX- Zulassung fürs Fahrzeug transportieren. Alles was darüber hinaus geht, muss das Fahrzeug gekennzeichnet werden und muss eine EX- Zulassung haben.
    Da wird zwischen Privat und gewerblich kein Unterschied gemacht ;)
     
  17. Warum sind gerade die 27er Threads immer so voll mit Beleidigungen? Gerade für Leute die "mehr" aus ihrem Hobby machen wollen ist das Forum doch prädestiniert. Ich habe hier auch schon viel Unterstützung bekommen und viele gute Tipps und JA das Thema ist ein einziges Wirrwarr aber bei diesem Umgang verliert man doch alle Motivation weiter in diese "Subgruppe" an Hobby-Feuerwerkern einzutauchen... eigentlich schade Jungs!
     
    Mathau gefällt das.
  18. Man sollte andere Meinungen akzeptieren. Selbst ich wo den 27 hat, würde etwas sachlicher bleiben. Mit der Erlaubnis ist man auch nichts besseres.
     
    ViSa gefällt das.
  19. Beleidigungen entfernt, das waren völlig unnötige Entgleisungen. Argumenten hört man zu, Anfeindungen nicht.

    Ansonsten sehe ich es wie @KohleGold, warum könnt Ihr nicht miteinander diskutieren? Beim nächsten Mal gibt's Verwarnungen.
     
  20. Danke Euch, genau das habe ich auch schon vor längerem gedacht, darum schreibe ich den F3-Threads auch nichts mehr.
    Es ist unser Hobby, da kann man doch vernünftig miteinander umgehen.
    Beleidigungen gibt es von den Muggeln schon eh genug, das brauchen wir doch nicht untereinander!
     
  21. Und hier irrt sich Heiko Röder himself ganz gewaltig (wenn er diese Äußerung tatsächlich so gebracht hat).
    Man kann es wohl nich oft genug wiederholen. Aber es kommen ja auch immer wieder neue dazugekommen:

    ADR Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten:

    Unternehmen: Jede natürliche Person, jede juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck, jede Vereinigung oder jeder Zusammenschluss von Personen ohne Rechtspersönlichkeit mit oder ohne Erwerbszweck
    sowie jede staatliche Einrichtung, unabhängig davon, ob diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder von einer Behörde mit Rechtspersönlichkeit abhängt.

    Beförderer: Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.

    Die «Privatperson» wird im ADR nicht definiert. Somit gibt zunächst erst mal keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich.

    Der so definierte Unternehmer hat bestimmte Pflichten zu erfüllen (Absender-, Verpacker-, Verlader-, Beförderer-, Entlader-, Empfängerpflichten). Diese Pflichten bestehen nicht sofern die in Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe a) GGVSEB genannten Mengengrenzen eingehalten werden.

    Der springende Punkt ist die Frage, ob eine «Privatperson» als «Unternehmer ohne Erwerbszweck und ohne Beförderungsvertrag» im Sinne des ADR angesehen werden kann. Ich gehe davon aus, dass GGVSEB und ADR prinzipiell auch von einer «Privatperson» zu beachten sind.

    Diese Auffassung wurde von Herr Wübbe geteilt (jeder der Herr Wübbe kennt weiß, das er ein spezialisierter Sprengstoffrech-Rechtsanwalt ist (ansonsten Googeln)). Zitat Herr Wübbe:

    Ich verstehe die ganze Aufregung seitens der BezReg - ehrlich gesagt - nicht so ganz.
    Die gesamten Erleichterungen des ADR und GGVSEB sind optional, d.h. entweder Sie benutzen die Regelung und halten alle deren Voraussetzungen ein, oder eben nicht, dann müssen Sie das ADR halt in seiner Gänze beachten.
    Sinn und Zweck der verkehrsrechtlichen Vorschriften ist es, Gefahrgut sicher (auf der Straße) zu transportieren.
    Daher ist es grundsätzlich auch egal, ob Sie das privat oder gewerblich tun.
    Es soll aber für die Verbraucher gewisse Ausnahmen geben, weil die in aller Regel keine so große Gefahr erzeugen, daß man die vollen Regularien der GGVSEB und ADR anwenden müßte. Man nimmt es ja auch hin, daß z.B. bei einem 5er BMW o.ä. über 100l Benzin im Tank herumgefahren werden, ohne daß der Fahrer einen ADR-Schein hat.
    Von daher haben Sie aus meiner Sicht völlig Recht:
    1. Sie gelten als Unternehmen i.S.d. ADR (1.2.1) wenn Sie Gefahrgut befördern, völlig egal ob gewerblich oder privat. Das ADR gilt damit zwingend auch für Sie als Privater. Punkt.
    2. Es gibt Ausnahmen, insb. 1.1.3.1.a ADR, die für Privatpersonen gelten und durch Anlage 2 Ziff. 2.1 Buchst. a) GGVSEB national konkretisiert werden.
    3. Wenn Sie die Mengengrenzen aus Anlage 2 Ziff. 2.1 Buchst. a) GGVSEB überschreiten, können Sie die Ausnahme 1.1.3.1.a ADR nicht nutzen.
    4. Sie können dann aber sehr wohl andere Ausnahmen nutzen und zwar insbesondere die 1000-Punkte-Regel aus 1.1.3.6. ADR.
    5. Sie könnten selbstverständlich auch als Privater hingehen, sich ein EX-Fahrzeug besorgen, den ADR-Schein mit Aufbaukurs Klasse 1 machen und dann 16 t Pyrotechnik herumfahren und zwar netto (ADR 7.5.5.2.1).
    6. Die Auflage in Ihrer Erlaubnis kann man so verstehen, daß Ihnen dies verwehrt wird und sie daher insb. ADR 1.1.3.6 nicht nutzen dürfen. Dies stellt eine Erschwernis dar und ist ersatzlos zu streichen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und dies insbesondere der Definition des Unternehmens i.S.v. ADR 1.2.1 wiederspräche, der aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade auch Private der Geltung des ADR unterwirft.


    Nach langem hin und her konnte auch die BezReg. von diesem Standpunkt überzeugt werden und die Auflage wurde gestrichen.

    Wer jetzt noch der Überzeugung ist, dass das ADR nicht für Privat gilt, dem kann ich auch nicht mehr helfen. Ich habe diesen Standpunkt mühsam in Telefonaten, Mails und Gesprächen mit in der Materie bewanderten Personen herausgearbeitet. Glaubt es oder lasst es sein. Für mich ist die Rechtslage eindeutig.
     
    Eistee, Micha87, ViSa und 3 anderen gefällt das.
  22. Ich hab übrigens keinen F3 Schein und werde auch keinen beantragen.

    Zum Thema ADR,
    die GGVSEB sieht für Privatpersonen Einschränkungen für die generelle Befreiung nach 1.1.3.1a vor in Anlage 2 Nr 2.1, nämlich:
    "Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten."

    Man beachte, da sind Bruttogewichte, im Gegensatz zur 1000 Punkte Regel.

    Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass man überhaupt nicht mehr als Privatperson transportieren darf, da durch die Befreiung in 1.1.3.1 im ADR man keine anderen Formen der Beförderung (1.1.3.6) aus dem ADR in Anspruch nehmen kann.
    Allerdings scheint mir diese Auffassung nicht sehr verbreitet zu sein, weil alle Fachkundelehrgänge die ich bis jetzt besucht habe diese nicht teilen.
     
    Mr. Botte gefällt das.
  23. Naja, der Heiko ist natürlich auch der Pyro-Gott, nur sein Gesagtes ist Gesetz oder wie?
    Erkläre mir dann doch bitte mal warum jede Privatperson mehr transportieren sollen dürfte wie jeder gewerbliche Transport unter Beschilderungspflicht.
    Dann brauche ich ja auch keine gewerblichen Transporte unter erschwerten Bedingungen mehr durchführen, ist ab jetzt halt alles privat, das lebt sich wesentlich bequemer ;)

    Aber sorry, was soll ich hier dumm rumklugscheißen, hab ja auch gar keinen 27er Kat 3 und schon gar nicht seit 2015. Das qualifiziert dich natürlich zu weitaus höherem.
     
  24. Hallo Pyros,

    vielen Dank euch allen erstmal für die wertvollen Tipps und Hinweise!

    Ich habe nun von ein paar Händlern eine Rückmeldung erhalten wie diese mit der Eintragung von 3 Kilogramm pro Lieferung umgehen würden

    Die Rückmeldung hierzu waren doch sehr amüsant...

    ... Ich könnte ja einfach 2, 3, 4, 10 Bestellungen pro Tag aufgeben und würde somit auch dann 2, 3, 4, 10 Lieferungen an ein und dem selben Tag erhalten :rolleyes::D

    Ich habe nun dem Herrn vom Amt die Problematik bzw diese amüsante Beschränkung schriftlich dargelegt.

    Da dieser mir mitteilte dass es bei dieser Beschränkungen um den Transport durch mich selber gehen würde habe ich nun mal auf das ADR in Verbindung mit der GGVSEB hingewiesen.

    Sobald ich hierzu eine Rückmeldung habe werde ich euch natürlich informieren.

    Danke noch einmal euch allen!
    Ein besonderer Dank geht an die Administratoren dieses Forum
    Es ist wirklich sehr schön zu sehen was ihr hier auf die Beine gestellt habt!!!!
    Ohne dieses Forum wüsste ich nicht einmal dass es eine Erlaubnis für Privatpersonen für Kategorie 2 und 3 existiert
     
    Skymaster gefällt das.
  25. Habe gerade erfahren, dass mein Schein nun endlich auf dem Postweg bei mir Zuhause angekommen ist :crazy:
    Noch 3 Stunden bis Feierabend, dann kann ich ihn endlich anfassen :crazy:
     
    Skymaster, chr, Christoph und 3 anderen gefällt das.
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