Sicherheit Suche F3 Aufbewahrungsmöglichkeit

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von KohleGold, 13. Dez. 2018.

  1. moin,
    Da aus meiner alten Möglichkeit um F3 Artikel aufzubewahren und damit den 27er zu erlangen nichts wird hier meine Frage. Hat oder kennt jemand eine Möglichkeit das Feuerwerk in angemieteten Räumen aufzubewahren, die den Vorgaben Entsprechen? Dabei wäre die Besonderheit, dass es sich eben nur um wirklich kleinstmengen (gehe von nicht mehr als 1kg NEM aus) handelt. Am besten wäre die Möglichkeit nur für kurze Zeiträume zu mieten um nicht die Euronen für das verstauen von Luft übers Jahr auszugeben. Lagerort wäre am besten Raum Hamburg oder Sachsen.
     
  2. moin!
    Bis 1kg NEM kannst du doch laut SprengLR 410 sogar 1.1G in einem "unbewohntem Nebenraum" aufbewahren. Hierfür kann man zum Beispiel das Bad heranziehen, sofern die Artikel gegen Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden.
     
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  3. #3 KohleGold, 13. Dez. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dez. 2018
    Hmm stimmt hatte ich nicht dran gedacht! Vielen Dank für den Tipp!
    Habe kein Fenster Im bad :/ ist damit hinfällig oder?
     
  4. In Nr.4 steht nur "Geeignete Räume sind z.B. Gerätekammern, Keller und Dachräume, in der Wohnung ausnahmsweise auch Bad und Toiletten, wenn in diesen Räumen eine Druckentlastungsfläche (z.B. Fenster) vorhanden ist."
     
  5. Ja dürfte leider nichts werden :/. Keine Fenster im Bad. Keller auch nur mit Holzverschlag abgetrennt.
     
  6. Dann besteht immerhin noch die Möglichkeit, die Menge auf 1/2 kg zu beschränken :/ mehr fällt mir auch nicht ein. Ich kann dir nur empfehlen, dich mal gescheit in die SprengLR 410 einzulesen. Vielleicht findest du ja noch eine Möglichkeit.
     
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  7. Werde ich wohl nochmal müssen... vielen Dank!
     
  8. Darf man eigentlich auch bei dritten lagern? Hätte die Möglichkeit bei bekannt in einem Raum der an einer Garage angrenz (abgetrennt).
     
  9. Wenn es sich um F1, T1, P1, S1 oder F2 handelt ja. Alle höheren Kategorien dürfen nicht von unberechtigten Personen erreichbar sein. Sprich, du kannst auch F4 bei einem Dritten aufbewahren, aber nur wenn es so verschlossen ist, dass er nicht dran kommt.
     
  10. Entscheidend ist hier letztendlich wirklich nur das intuitive empfinden
    des Amts/Bearbeiter,

    da selbst die RICHTlinie nur “empfehlungen und Beispiel e“ für die aufbewahrung bereit hält.
     
  11. Das ist in der Realität wohl tatsächlich so, allerdings steht in den meisten Scheinen, dass die SprengLR 410 anzuwenden ist und da es sich hierbei um eine offizielle Richtlinie (wenn auch etwas veraltet) handelt, würde ich mich weitestgehend daran halten. Aber ja, uns wurde z.B. im Lehrgang erzählt, dass je nach Auslegung auch eine entsprechende Tür als Druckentlastungsfläche dienen kann.
     
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