Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #2901 ArneKoe84, 6. September 2020
    Zuletzt bearbeitet: 6. September 2020
    Ich weis, jetzt werde ich mich wieder um Kopf und Kragen reden!!!

    *Edit 21:58Uhr

    Okay andersrum,
    wenn ich eine unangekündigte (Lager)kontrolle nach dem SprengG mache und der Verantwortliche lässt mich nicht rein, würde ich mir schon Zutritt verschaffen und glaub mir ich kämme schon rein :sneaky:. I.d.r gibts keine Probleme nur bei denen die welche machen und da kommt eh die Kripo oder sogar das SEK mit.

    Bei den (*privaten*) Lägern bzw. Aufbewahrungen die bis 350kg (Auch ist die Kleinmengenreglung zu Beachten, von 1 - 15kg je nach Ort und Lagergruppe!) dürfen nach dem SprengG unangekündigt Kontrolliert werden, die den §27/7 haben sollten das aber wissen.


    In irgend einem anderem Post wurde das schon mal angeschnitten, das de mit dem §27 Schein eh mehr Gläsern bist!

    In der Relatität wird zumindest bei den Firmen ein Termin gemacht, weil die Läger oft in der Pampa sind und die die Schlüssel haben.

    Ihr dürft nicht vergessen, da Ihr euch im Handlungsbereich des SprengG´s gewegt, haben die Kontroll/Überwachungsbehörden viel mehr Handlungspielraum (und können die Vorschriften gut dehnen) und können zu jeder Zeit Kontrollen durchführen, da reicht nur ein Verdachtsmoment. Da dürfte sogar ich, wenn ich in deinem Landkreis o.ä. Tätig wäre in die deine Gefilde rein.

    *GANZ GANZ WICHTIG*
    Blos nicht persönlich nehmen

    p.s. bei dem ein oder anderem hier im Forum hätte ich schon nen bissel Bedenken :(

    Hier ein Link wie man es nicht machen sollte:
    Böller gebunkert: Polizei entdeckt 850 Kilo Feuerwerk in Wohnung

    oder

    Rund eine Tonne Feuerwerk in Keller gelagert - Berlin.de

    oder

    23-Jähriger hortet Pyrotechnik in Übermaß | Usingen
     
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  2. Viel Spaß beim Kämmen.
     
    H3ISENB3RG und ArneKoe84 gefällt das.
  3. Könnte sein, dass du folgenden meinst;)
    war auf Seite 112 des Threads:). Hatte noch im Kopf, da mal was zu geschrieben zu haben.

    Beste Grüße
     
    schnix und ArneKoe84 gefällt das.

  4. Genau, vielen Dank für den Link :applause::phantastic:
     
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  5. Moin,

    sitze auch gerade an meinem Schein. Habe folgendes von der Behörde bekommen:

    qte
    Für die Prüfung der Anzeige:bad: waere:bad: dann nach Tarifnummer 29.5 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebuehrenordnung, Gebuehren zwischen mindestens 30,00 € und höchstens 600,00 € zu erheben.
    unqte

    hatte das schon mal einer? 600 euro bin ich leider nicht bereit fuer eine Anzeige auszugeben.

    gruss
     
  6. Jepp, ist ein Standard Satz.
    Die Gebührensätze sind von Behörde zu Behörde aber sehr, sehr unterschiedlich.
    Da gib´s alles zwischen 0,00 und 180,00 (war bisher das höchste was ich gehört habe).
    Also kommt es ursächlich auf die Behörde an wo du Anzeigst.
    Die eine macht es von der Kategorie abhängig, die nächste von der Anzahl der Schüsse oder von der NEM. Bei mir sind es für F3 60,00, hilft dir jetzt aber nicht wirklich weiter.
    Einfach mal anrufen. Danach bist du schlauer.
    Oder einfach mal angeben wo du Anzeigst. Evtl. gibt hier schon Erfahrungswerte.
     
  7. Das wird sich zwischen 30 und 60€ einpendeln. Auch da ist mMn die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.

    Das höchste was ein Pyrotechniker in meiner Umgebung mal bezahlen durfte waren 250€.
     
  8. danke das beruhigt mich ein wenig. hatte vor bei der Stadt Achim anzuzeigen.

    gruss
     
  9. Ein Glück ist das Anzeigen eines Feuerwerks in Bayern kostenfrei. Das kann man ja schon wieder in mehr F3-Feuerwerk stecken, was ihr da so bezahlen müsst o_O
     
    Christoph gefällt das.
  10. Bitte daran denken das die SprengkostV seit 1.10.2019 nicht mehr zählt.

    Bei mir im Kreis kostet eine Ausnahmegenehmigung (§ 24 (1) der 1. sprengv) für eine Privatperson mal gerne 500€

    Jeh nach Feuerwerk kann das entgegennehmen einer Anzeige auch für Profis mitlerweile richtig Geld kosten.

    In NWM schon mal pauschal IMMER 50 € und dann halt aufwärts .

    Liebe Grüße
     
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  11. Interessant:
    "Der Verteidiger hatte herausgefunden, dass die Böller in Polen mit amtlichem Segen abgefeuert werden dürfen. Und da Polen in der EU ist und Länderrecht von Mitgliedsstaaten gemäß den Verträgen von Lissabon für alle anderen Länder auch gelte . . . "

    Wenn man diese Aussage weiter denkt, ergibt sich das Bild, daß die Einschränkung für F2+ (nur mit Fachkunde und $20er ) und F3 (Nur mit $27er) eigentlich gegen EU-Recht b zw. die Veträge von Lissabon verstößt.....
    Andererseits läßt die betreffende EU Richtlinie nationale Einschränkungen zu....

    Wobei daß ist ein Artikel aus der Presse, wer weiß ob daß korrekt wiedergegeben wurde.
     
  12. Zitat aus FNP
    :D:D:D
     
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  13. Das mit den Gebüren ist ja auch Abhängig davon wo du Anzeigst.

    Bei der Gewerbeaufsicht: 0€ ggf. wenn de in der Nähe von Bahn oder Luftraum machen willst, können Auslagen entstehen
    Bei dem Ordnungsamt wo ja fast alle Anzeigen: gilt die KommunaleGebürenOrdnung hier in Trier z.: aktuell noch 60€ und bei der Gemeinde wo ich her komme (in Sachsen) kosten ein FW 100€ und wenn ich bei dem Ornungsamt anzeige 0€

    Also selbst innerhalb eines Kreises noch Unterschiede.

    Für meinen 27§-Schein rechne ich so ca. 210€ weil ich bis einschließlich F4 und SP alles drinnen haben will und das für die voll Aufwendig ist :(:(:(
     
  14. Ja, von solchen Kosten hab ich hier im Forum auch schon gelesen. Das schreckt natürlich immens ab.

    Eine AG ist in meiner Gemeinde für Privat z.B. garnicht zu bekommen. Begründet wurde das mir gegenüber mit der Häufigkeit von Feuerwerken unterm Jahr.

    Meine Anzeigen (Silvester und unterm Jahr) hingegen haben keinen Cent gekostet, obwohl selbe Gemeinde.

    Muss man nicht unbedingt verstehen oder:confused:

    Beste Grüße
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  15. Hallo zusammen,
    ich bin gerade am Fertigstellen meiner ersten Feuerwerksanzeige und frage mich gerade, welche Sicherheitsmaßnahmen noch getroffen und (wie im angefügten Bild zu sehen) eingetragen werden sollten.
    Absperrung mit Angabe des Sicherheitsabstandes und Bereitstellung von Feuerlöschern hätte ich zur Vorbereitung hinzugefügt.
    Das Feuerwerk findet auf einem abgemähten Feld außerhalb von Ortschaften und entfernt von Wäldern statt.
    Und was genau wird "beim Abbrennen" verlangt? Hat hier jemand Erfahrungswerte?
    Besten Dank im Voraus.
     

    Anhänge:

  16. Ich schreibe da immer rein:

    Die Absperrmaßnahmen sind dem Lageplan zu entnehmen.
    Abstand zum Publikum x m
    Abstand zu Gebäuden x m
    Die Batterien werden gegen Umfallen, besonders in Richtung Publikum, gesichert.
    Geeignete Löschmittel werden bereitgestellt.
    Evtl. Absperrposten

    Das wäre denke ich der Punkt "Abbrennen"

    Beim Vorbereiten könntest du eine geringere Entfernung der Absperrung eintragen, wenn das der Fall ist.
    Aber auch hier die Löschmittel rein schreiben.
     
    PyroMirko und Brückenzünder gefällt das.
  17. Hallo Leute,

    und zwar ist mir vorhin was in den Sinn gekommen. Ich bewahre meine F3 Ware ganz normal nach der Kleinmengenregelung auf. Wenn ich jetzt aber ein Feuerwerk schießen möchte, wo ich mehr als 3KG NEM der LG 1.3 verwenden möchte, ist dies ja garnicht möglich, da ich die Artikel ja auch irgendwo aufbewahren muss, bevor ich sie schieße. Das verstößt dann ja widerrum gegen die Kleinmengenregelung. Ich mein, 3KG ist jetzt ja für ein Feuerwerk nicht sooo viel. Das kriegst du ja teilweise mit 2-3 Batterien schon zusammen. Wenn ihr das anders seht, klärt mich gerne auf...

    LG
     
  18. Grüße,

    Ja das ist ein Problem wenn du nach kleinmengenrefelung gehst. Ich mache es so:

    -zusätzlich einen Lagerplatz anmieten
    -abholung erst am Tag des feuerwerks bzw Lieferung zum abbrenner
    -aufbewahrung im Auto (abholung der Artikel maximal 2 Tage vor dem abbrennen da ich das Feuerwerk nicht Kreuz und quer durch die Lande fahren will)

    Klär das am besten mit deinem Händler ab. Mir wurde bisher immer entgegen gekommen.
     
  19. Ich fürchte, da hast Du absolut Recht. Wenn man dann auch noch Behörden hat - so wie z.B. in meiner Nähe - die sagen "wir nehmen grundsätzlich keine Lager für Privatpersonen ab, nur für Gewerbetreibende, alle Privatpersonen dürfen nur nach Kleinmengenregelung aufbewahren", wird der 27er für F3 mal wieder ad absurdum geführt.

    PS: Ja, ich weiß, dem Handeln der Behörde fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage, aber mit denen zu Diskutieren kann halt echt nervtötend sein.
     
  20. Manche lassen es im Auto und sagen "nach ADR 1000 Punkte bin ich save" :D Zumindest auf dem Weg zum Abbrenner.
     
  21. Deswegen habe ich z.B. mehrere Aufbewahrungsorte für 1.3
     
  22. Übrigens, wie sieht das eigentlich aus, wenn ich Sachen von mir im Lager eines befreundeten Händlers aufbewahre? Der bewahrt dort nach Anlage 6 der 2. SprengV auf. Ein Vertreter der Behörde kam dort dann an und sagte "ja, für den Herrn PyroMirko müssen Sie aber einen extra Bereich kennzeichnen und der darf in diesem Bereich dann trotzdem nur nach Anlage 7 aufbewahren, da er ja keine Gewerbetreibender ist".

    Ist das Vorgehen der Behörde aus Eurer Sicht so korrekt?
     
  23. Wenn es im Lager des Händlers ist, bewahrst du gar nichts auf, ich verstehe nicht was du da denkst.

    Und in einem Lager ist es weder Anlage 6 noch 7, bei den Anlagen geht es ja ums aufbewahren außerhalb eines Lagers.
     
    TIE Fighter gefällt das.
  24. Das ist auch möglich? Daran habe ich evtl auch gedacht. Dann lager ich zwar nicht über 3 KG am Aufbewahrungsort, aber dafür an mehreren Orten. Wenn das einfach möglich ist, wäre das ja super.
     
  25. Das ist möglich. Die Grenzen sind ja nicht personenbezogen, sondern auf die jweilige Örtlichkeit begrenzt. Ist manchmal doof zu händeln, bei meinen Mengen geht es aber :)
     
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