Hallo Feuerwerksfreunde, Seit der Umstellung auf F-Kategorien habe ich rechtlich nicht mehr richtig durchgeblickt. Hier gibt es bestimmt ein paar Experten, die meine Frage aus dem Stegreif beantworten können: Ich habe keinen Schein. Wie erkenne ich bei einem F2-Artikel (z.B. beim Einkaufen im EU-Ausland), ob ich den jetzt mit nach Deutschland nehmen darf oder nicht? Bei Raketen an der NEM, ok. Aber was ist mit anderen Artikeln. Und wie ist es bei P1? Danke und Gruß f1restar
An dem Konformitätsnachweis sprich dem CE Zeichen , Prüfnummer der Europäischen Stelle ( Baumusterprüfung ) Kategorie und der 4 stelligen Identifikationsnummer des Artikels .Alles auf dem Artikel zu finden . Laut EU Richtlinie 2013/29/EU darfst du den Artikel somit kaufen und verbringen . Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik - davon 13 Feuerwerk - prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589 alle anderen Nummern sind aber ausreichend . Länderschlüssel EU-Land 0080 Frankreich 0163 Spanien 0200 Dänemark 0589 Deutschland 1008 Ungarn 1170 Spanien 1395 Slowakei 1531 Polen 1646 Belgien 1809 Rumänien 2231 Tschechische Republik 2233 Polen 2463 Österreich 2465 Kroatien Hier alle Länderschlüssel der Prüfstellen .
Der Unterschied, ob es ein "normaler" F2-Artikel, oder ein "F2+"-Artikel ist, ist im Ausland natürlich oft schwer zu erkennen. Wie du selbst richtig sagst, an der NEM erkennst du das immerhin schon mal für Raketen, für Knallkörper ist das wiederum schwieriger. Entweder, du machst eine kurze Recherche vor Ort (bei den meisten Herstellern ist auch auf der Produktseite schon ersichtlich, ob "Blitzknallsatz", "BKS", "flash powder" oder "FP" enthalten ist), oder lässt sie im Zweifel liegen. Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand hab ich persönlich bisher noch keine Berührung damit gehabt, aber die darfst du ja auch grundsätzlich nicht mitnehmen. Alle anderen F2-Gegenstände, wie @skydancer schon formuliert hat, sind bei gültiger CE-Kennzeichnung auch in Deutschland komplett legal für alle ab 18 Jahre.
1. Hier gibt es soviel Auswahl, das deine Frage eigentlich überflüssig ist. Oder man glaubt dadurch ein paar Euro sparen zu Können. 2. Es gibt Schwarzpulver Böller oder welche mit einem Blitzknallsatz. Normalerweise bekommen diese nur Berechtigte (BKS). 3. P1 so wie T1 ist kein Feuerwerk sondern zweckgebunden. Da Du dich nicht auskennst lass die Finger davon. Und erfreue dich an der kaum überschaubaren Artikeln die es hier gibt.
Danke für die Antworten. Es geht mir nicht ums Geld sparen, einfach nur ums Durchblicken der Situation. Vielleicht sehe ich ja mal im Österreich-Urlaub etwas interessantes, was ich gerne mitnehmen würde, usw. Hinsichtlich einer Harmonisierung haben die europaweiten Kategorien und das CE ja echt nichts gebracht, wenn jedes Land weiterhin sein eigenes Süppchen kochen darf, was ich sehr ärgerlich finde. Außerdem macht es Konsumenten ja auch ungewollt zu Gesetzesbrechern, wenn es keine vernünftige Angabe auf dem Artikel gibt, an der man einfach eindeutig erkennen kann, ob der Kat 2 Artikel jetzt in DE Jedermanns-Feuerwerk ist oder nicht. Also Raketen >20g sind in D nicht für Normalos erlaubt, ebenso alle Knaller mit BKS. Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Batterien und Leuchtfeuerwerke mit F2 in DE zulässig sind? Oder gibt's da auch Features, die man in DE nicht haben wollte? P1 Bestimmungen habe ich in der Vergangenheit schon gelesen, sind mir einigermaßen klar. Ein bisschen Ahnung ist vorhanden, ich hab sogar 2 Helferscheine Die Frage war hierbei, gibt es in P1 auch Limits die nur für DE gelten? Pfeifsatz als Einzelgegenstand ist doch jetzt wieder OK, mit dem Workaround, dass man ihn als Fontäne in den Boden stecken muss (Funke Heuler etc), oder?
In P1 ist alles bis auf bestimmte technische Pyrotechnik (Airbags, Gurtstraffer) OK. In F2 ist alles bis auf die genannten Artikel erlaubt. Schwärmer sind selten, spanische "Borrachos" sind so das einzige gute Beispiel, das ich kenne. "Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand" ist nicht umsetzbar, da nirgends definiert wird, was ein Einzelgegenstand ist. Klassische Luftheuler sind eigentlich eh schon durch das Schwärmer-Verbot abgedeckt.