Bestimmung Bedenken Beim 27er

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von goldini303, 14. Februar 2020.

  1. Ich habe jetzt echt alles fertig,, gestern war der gute Herr da um sich meinen Keller anzuschauen.Wo ich nach Kleinmengenreglung Ptgs aufbewahren darf.Lediglich warte ich jetzt noch auf meine private Haftpflicht und es kann los gehen.

    Meine Frage!!

    Werde ich jetzt für Omas 80 Geburtstag ein Feuerwerk abbrennen.Und es kommt jemand von der Obrigkeit zum Abrenner und sieht dort mehr als 10kg Nem in 1.4,können die mir da einen Strick raus drehen??

    Das sind quasi die letzten Bedenken die ich dabei noch habe .
     
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  2. Naja, wenn Du eine Rechnung hast, die belegt, dass Du am Nachmittag vor dem FWK das Material (größer Deiner Lagerkapazität) gekauft hast, dann sehe ich da kein Problem.
     
  3. Oder eben nen alternativen zugelassenen Lagerplatz haben.
     
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  4. Nein. Zum einen kannst Du Dein Feuerwerk ja auch von Händlern beziehen, bzw. Dir die Ware von befreundeten Händlern (ggf. sogar mit ADR) liefern lassen. Diese Art Einschränkung ist nirgends im Gesetz vorgesehen - ergo nicht Bange machen lassen. Du musst aber damit leben dass man jederzeit ohne Durchsuchungsbeschluss bei Dir auftauchen und Dein Lager und den Rest des Hauses/Wohnung durchsucht. Findet man dort 10,1kg NEM 1.4G-Ware dann bist Du dran.
    Du kannst übrigens auch Ware VERBRINGEN...1000 Punkte -> 333kg NEM 1.4G. Ich möchte den Kleinhänger sehen der die Materialmenge transportieren kann... wären ca. 2-3 Tonnen Brutto-Gewicht :)

    Und eine Verbringung kann auch immer unterbrochen werden :)
     
    Mathau und chr gefällt das.
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