Er sollte sein Feuerwerk ohne Probleme bekommen.Schein braucht er sicher keinen. Onlineeinkäufe sind ja auch im Lockdown möglich, egal ob Feuerwerk oder sonst was.Ich dachte nur innerhalb Deutschlands darf man ohne Gewerbeschein keines mehr annehmen?
Das Versandverbot für Feuerwerk wurde nun zwar „aufgehoben“ (durch die neue Lockdown-Verordnung inkl. Click&Collect), allerdings nur für die Zustellung durch den Händler selbst.
So war heute auch wieder kurz auf der Jagt, mir hat die Sache mit "sind pinto raketen von zink" keine Ruhe gelassen Hab ich heute ein bisschen Zink geshoppt Also die zink 905 und die pinto f2 bombenraketen sind die gleichen Sogar selbe Nummer oben... Bei den großen dürfte aber die Pinto wirklich ein Pinto Produkt sein, ist sogar etwas schwerer als die vergleichbare Zink ich finde sogar fast besser verarbeitet Die kleine "deutsche" Zink mit 20g hab ich genommen weil ich mal sehen wollte wieviel die "besten DE Raketen" in f2 mit 20g können... Und dann hat halt noch die 930 gefehlt für meine "Blinker-testreihe"
Wie das genau ausschaut kann ich nicht sagen da du ja beim Röder bestellt hast kommt es ja aus DE. Aber bei einer Abholstation wäre es ja auch Click & Collect. "Mein" Pyrotechniker bei dem ich letztens noch was abgeholt habe meinte aber das man auch im Lockdown zuvor bestelltes Feuerwerk problemlos bei ihm abholen kann.
Und bei Hofer, Norma,...kann man doch auch nächste Woche noch kaufen oder? Wäre doch komisch, dass erst gestern oder heute eine neue Lieferung bei unserem Hofer eingetroffen ist und Penny wirbt ja auch noch fleissig im Radio!
Mach Dir keine Sorgen, das kommt sicher. Bestelle schon viele Jahre und es kam immer alles rechtzeitig. Meine Bestellung ist schon da - wurde statt Abholung dann doch direkt verschickt.
Hab am 16.12 die email bekommen (für Abholstation Innsbruck) das das Paket geliefert wird und am 17.12 ca 9:30 Uhr wurde es bei mir zugestellt.
F2-Abbrennverbot Wenn ich mir die ganzen deutschen Threads und Diskussionen durchlese, kommt es mir so vor als würden die um einen Luxus kämpfen der uns Österreichern seit Jahren verwehrt wurde. F2-Verbot innerhalb des Ortgebietes + Verbot auf privat Grundstück(innerhalb Ortsgebiet; zumindest bei uns ins Graz). Dennoch leuchten bei uns die Himmel immer so schön bunt Nun ist meine Frage: Ist es nicht verfassungswidrig, das Abfeuern von F2 Feuerwerkskörpern auf privatem Grund zu verbieten ?
Ja, hier gehts immer recht ordentlich zu, auch auf der Straße wo immer wieder Batterien geschossen werden.Glaube einmal gehört zu haben das unser Bürgermeister gar keine Genehmigungen im Ortsgebiet mehr erteilt (auch keine F3 und F4), wegen dem Feinstaub. In Deutschland darf man wohl am eigenen Grund zünden, meine aber in Österreich ist es nur dann erlaubt wenn dein Grund eben ausserhalb des Ortsgebietes liegt. Verfassungswidrig dürfte es dann auch nicht sein In eigenen Hausgarten ist es aber wohl schwieriger wenn nebenan ein bebautes Grundstück grenzt. Eventuell weiß dazu aber jemand anderes etwas genauers.
Kein Wunder dass es bei uns so kracht und leuchtet trotzt Verbotes. Wie soll den eine Großstadt mit über 300.000 Einwohnern kontrolliert werden ? Das unser Bürgermeister keine Erlaubnis ausspricht stimmt leider... https://grazer.at/de/JlCMYWo3/silvester-sicherheitstipps-fuer-das-private-zu Bei nicht angemeldeten Feuerwerken droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen. Eine Genehmigung muss im Vorhinein angesucht und vom Bürgermeister unterschrieben werden. In Graz spricht Siegfried Nagl keine Genehmigungen aus.
In normalen Jahren sieht es in DE so aus, daß die Gemeinden zeitliche Einschränkungen für Artikel mit reiner Knallwirkung (aka Böller) erlassen können. Das wird dann lokal recht verschieden gehandhabt und z.B. bei mir hier (Kleinstadt im Ballungsraum Rhein-Main) gab es sowas nie. Wirkliche F2 Verbote sind ganz, ganz schwierig zu machen und gab es bis heute eigentlich nur in einer handvoll (mir fällt eigentlich nur Berlin ein aber ich glaube es sind 2-3 mehr) Großstädte. Dieses Jahr herscht totales Chaos. Was man darf und was nicht ändert sich zum Teil schon von Stadt zu Stadt, Kreis zu Kreis oder spätestens von Bundesland zu Bundesland... Zumindest Niedersachen ist mit einem Totalverbot (inklusive Privatgrund) vor Gericht kollosal gescheitert und musste zurückrudern. Ob das jetzt nur am miteinbeziehen von Privatgrund lag ist allerdings schwer zu sagen. Im Moment laufen wohl noch Verfahren gegen diverse Städte/Kreise die Komplettverbote für ihr Gebiet (z.T. mit, z.T. ohne Privatgrund) erlassen haben. Wenn da entschieden wurde sieht man vielleicht etwas klarer. Man muss aber grundsätzlich dazusagen, daß die Verbote hauptsächlich deswegen angreifbar sind weil versucht wird sie mit dem Infektionsschutz zu begründen.
Die wenigsten Bürgermeister erteile Ausnahmeverordnungen - z.T wissen sie nicht einmal was vo diesem „Gesetz“. Wundert mich auch nicht, die haben Anderes zu tun als sich mit dem Pyrotechnikgesetz zu beschäftigen^^ Verfassungswiedrig ist es natürlich nicht - nur weil es dein Grundstück ist, hat man dort nicht „narrenfreiheit“. Du darfst ja auch z.B. nicht einfach ne Gartenhütte bauen auf deinem Grund - auch dafür braucht man ne Baubewilligung. Trotz eigenem Grund und Boden.
Frohe Weihnachten Pyros es geht in den endspurt, lasswn wir es heuer wieder richtig krachen ala gäbe es kein morgen mehr
Moderator? gibts hier im Österreich Thread den keinen? Würde sagen @Mr.Kanonenschlag da er der Threadersteller ist. Dachte gerade beim Großfeuerwerk hat der Bürgermeister einiges mitzureden wo und wann es es abgebrannt wird. Na, da lag ich doch richtig! Auch von mir Frohe Weihnachten euch allen!