Besucher Welches Bedürfnis kann/muss ich bei dem 27er Schein angeben?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von inkibally, 4. Jan. 2019.

  1. Hallo

    Habe nun einige Zeit das Forum zu Beiträgen zum 27er Schein durchforstet und viele gute Hinweise gefunden.
    Allerdings bleiben mir einige Fragen offen, von denen eine im Titel steht.

    Ich möchte lediglich mit der Erlaubnis Feuerwerk der Kategorie 3 (und 2) erwerben, lagern, anwenden etc.
    Maßgeblich zu Silvester.
    Offensichtlich ist das Antragsformular nicht für Feuerwerk sondern eher für Schützen und andere Menschen gedacht, die Schwarzpulver/NC-Pulver/Pyrodex erwerben wollen.

    Nun zu den Fragen:
    1.
    In einigen Beiträgen hieß es, dass Art und Zweck/Bedürfnis als Angabe entfallen, andere wiederum schreiben etwas dazu. Was denn nun?
    2.
    Der Abschnitt IV. des Formulars lautet "Beantragte explosionsgefährliche Stoffe und Mengen"
    Was soll ich da reinschreiben, wenn ich lediglich genanntes Feuerwerk erwerben, aufbewahren und verwenden möchte?

    Bilder des Antrags zum reinschauen:

    Wer mag kann bitte auch generell mal drüberschauen, ob der Rest passt.

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    Vielen Dank im Voraus :)
     
  2. Wenn du nicht mal §27 SprengG gelesen hast, vergiss es die Erlaubnis zu beantragen.
     
    wgriller gefällt das.
  3. Ähm, eventuell gibst Du ihm Hilfestellung?
    Die Formulare für den 27er sind in der Tat nicht sonderlich belastbar, da dort rein auf Wiederlader und Böllerschützen ausgelegte Formulierungen eingesetzt werden.

    Wenn Du ihm nicht helfen willst dann schreib halt einfach nichts.

    Die Fragestellung des Foristen ist richtig und sinnvoll. Jedoch müsste man ihm "vorwerfen" dass er die Suchfunktion nicht benutzt hat.

    Mein Tipp an Dich (@inkybally): Kontaktiere Dexter (Forumname), dieses Mitglied hat hier wesentliche Aufbauarbeit geleistet.

    Ansonsten (meine Meinung):
    Man benötigt kein Bedürfnis, alternativ "Spass an der Freude" eintragen.
     
    inkibally gefällt das.
  4. Gelesen habe ich das Ganze. Allerdings persistieren eben unterschiedliche Meinungen und Vorgehensweisen, wie der Frage zu entnehmen ist.
     
  5. Moin,
    die Angabe einses Bedürfnisses ist nicht erforderlich.
    Du kannst aber z.b. Schreiben das du das Bedürfniss hast PTG´s zu erwerben da du sie Verwenden möchtest um halt Feuerwerk zu machen.
    Ist aber nicht nötig.
    Stoffe und Mengen freilassen oder Streichen hat ansich nichts mit PTG´s zu tun, hängt aber wie wir wissen auch mit dem Sachbearbeiter zusammen einige so andere so.
    Sonst halt mal das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und Fragen was genau verlangt wird.
    Bei deinem Kellerraum darauf achten das er mit einem Sicheheitschloss versehen ist und nur du als Erlaubnissinhaber Zutrittsberechtigt bist, ansonsten noch einen Stabilen abschließbaren Schrank mit einplanen.
    Aber auch da am besten den zuständigen Sachbearbeiter fragen. Der muss ja sein o.k. geben.
     
    inkibally gefällt das.
  6. Ok. Vielen Dank :)
     
  7. Danke. Fragen an die Sachbearbeiterin zu stellen gestaltete sich leider etwas schwierig, da die Dame "schon ewig" nichts mehr damit zu tun hatte. :`D
    Die bearbeiten dort wohl i.d.R. Waffenanträge.

    mfg
     
  8. Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

    Schnapp die nen Kaffe,Tee oder n Bier, in dem Thread findest du alles was du brauchst.
    Haargenau erklärt und bis ins kleinste Detail zerlegt ;)
    Auf fast sämtliche Rückfragen wurde detailliert geantwortet.

    Gruß
    Hawer
     
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  9. Ich hab ihm doch geholfen, er hätte nur lesen müssen:

    "Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände."
     
  10.  
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