Bestimmung Lagerung von Feuerwerk in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von LoveKingdom, 11. Jan. 2019.

  1. Guten Tag,
    ich finde leider aktuell ein Dokument nicht mehr zur Kalkulation von erdüberschütteten Bunkern für Kategorie 1.3/1.1.
    Also die genauen Faktoren für die Berechnung der Abstände zu Verkehrsflächen, bewohnten Gebäuden usw.
    Außerdem war da noch die Frage: Ist eine Straße die für alle Fahrzeuge gesperrt ist eine öffentliche Verkehrsfläche?

    Kann man durch andere / bessere Bauweisen vielleicht auch niedrigere Sicherheitsabstände erreichen?
    Oder muss man zum Beispiel nur in Ausblasrichtung größere Abstände einhalten? Hat da jemand Erfahrung?

    Es geht mir ausschließlich um die kostenneutrale Lagerung kleinerer Mengen für den eigenen Bedarf.

    MFG LoveKingdom
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  2. Hallo!

    Die ganzen Details kannst Du in der 2. Verordnung zum SprengG nachlesen.

    Wenn Du die lagergenehmigungsfreie "Kleinmengenaufbewahrung" in Anspruch nimmst, brauchst Du die Mindestschutzabstände nicht einhalten.

    Ansonsten müsstest Du bei 1.1 einen Mindestschutzabstand von 275 Meter zu Wohnbereichen und 180 Meter zu Verkehrswegen, ausgenommen solche mit geringer Verkehrsdichte oder Nutzungseinschränkungen, einhalten, selbst wenn Du nur 20 oder 30 Kilo NEM lagern möchtest.

    Bei 1.3 sind es mindestens 60 bzw. 40 Meter.

    Wenn die Straße Nutzungseinschränkungen hat, z.B. nur für Anlieger oder nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, bleibt sie unberücksichtigt.

    "Kostenneutral" wirst Du ein genehmigtes Lager, insbesondere für 1.1, nicht hinbekommen ...

    Gruß,
     
  3. #3 LoveKingdom, 11. Jan. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. Jan. 2019
    Vielen Dank für die Rückmeldung Nemo Tenetur.

    Für Kategorie 1.3 sind Container oder ein Gebäude mit Brandabschnitten auf jeden Fall ausreichend im Prinzip.

    Ich finde leider auch wenig Angaben zur NEM von großen Kugelbomben 200mm+ in Kategorie 1.1.
    Dann darf ja jede Kugelbombe nur 5kg haben und muss alleine im Brandabschnitt liegen ...

    Ich komme nur auf ~240m Abstand auf dem vorhanden Grundstück in eine Richtung.
    In der näheren Umgebung komme ich auch locker auf 500m. Vielleicht wird man sich mit jemandem einig.
    Oder kann ein geeigneteres Grundstück erwerben. 50kg - 100kg Kategorie 1.1 wären schon toll.

    LG LoveKingdom
     
  4. Im gewerblichen Bereich darfst Du 50 kg 1.3 ohne Genehmigung aufbewahren.

    Kugelbomben und Zylinderbomben sind im Kaliber 8 Zoll und mehr regelmäßig in 1.1 zu klassifizieren. Ausgenommen sind Tagesbomben ohne brennbare Effekte (ich habe 8 Zoll Fallschirm-Tagesbomben, die sind 1.4) und solche, deren Abbrennverhalten bei den UN-Tests eine andere Zuordnung rechtfertigt. Pyro-Art hatte mal 8 Zoll Kugelbomben (Goldweiden-Effekt mit schwachem Zerleger), die waren in 1.3 klassifiziert. Ansonsten sind mir jetzt keine großen Bomben bekannt, die nicht in 1.1 eingestuft sind.

    Die Brandabschnitt-Regelung gilt, wenn ich mich richtig erinnere, nur für 1.4

    Neben den Schutzabständen musst Du bei einem 1.1 Lager einiges für den Diebstahlschutz investieren. Da sind nicht ein paar hundert, sondern etliche tausend Euro für die entsprechenden Tresorraumtüren und Stahlbetonwände fällig. Widerstandsgrad III nach Euronorm oder Panzer-Geldschrank im Widerstandsgrad D1 nach VDMA. In meinem Bunker habe ich Tresore stehen, die wiegen zwischen 1,9 und 3,3 Tonnen pro Stück. Das kannst Du nicht mehr mit dem Autokran vom befreundeten Schrotthändler transportieren, sondern da sind spezialisierte Schwerlasttransporter erforderlich.

    So viel zum Thema "kostenneutral" ...
     
  5. #5 LoveKingdom, 11. Jan. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 12. Jan. 2019
    Mit etwas Glück kann man sowas vielleicht auch mal günstig gebraucht erwerben so einen schweren Tresor.
    Natürlich müsste man die Kosten ein Lager zu mieten auch vergleichen. Vielleicht lohnt sich das in diesem Leben auch nicht mehr.

    Aber ich sehe schon, dass man sowas (Kat 1.1) dann besser bei Bedarf besorgt.
    In großen Mengen einkaufen zum sparen, und lagern könnte ich sowas sowieso nicht.

    Aber einen Container kleine Kugelbomben und Cakes (1.3) aus China zu importieren kann ich mir schon vorstellen
    Ich habe schon einige Firmen angefragt damals und Kataloge, CDs, Preislisten etc bekommen..

    Natürlich reizt auch das selber tüfteln, oder eine riesige Kugelbombe mal zu besorgen ...
    Vielleicht kenne ich auch insgeheim eine kleine Marktlücke ;) Zumindest sieht man das so nirgends zum Kauf.

    Ich möchte natürlich so günstig wie möglich ein tolles Feuerwerk machen.
    Die Endverbraucherpreise finde ich teilweise in Ordnung, teilweise zu teuer.

    MFG
     
  6. Ich habe es jetzt endlich wiedergefunden, BGV B5 / 2. SprengV (3).
    umwelt-online-Demo: 2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3)

    2.1 Lagergruppe 1.1

    (1) Für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppe 1.1 muss ein Schutzabstand eingehalten werden. Der Schutzabstand wird berechnet

    1. zu Wohnbereichen nach der Formel
    E = 22 x M1/3 *;

    besteht eine zusätzliche Gefährdung durch schwere Sprengstücke,
    ist jedoch ein Mindestabstand von 275 m einzuhalten.


    Also sind das nicht zwangsläufig die 275m oder?
    Mit 22x 300kg^(1/3) komme ich auf lediglich 148 Meter?!

    LG LoveKingdom
     
  7. Das hast Du schon richtig erkannt. Aber wie willst Du einerseits den Diebstahlschutz sicherstellen und andererseits schwere Sprengstücke ausschließen? Wenn mein Panzer-Geldschrank der Sicherheitsstufe D1 (3,3 Tonnen Leergewicht, 27 cm starkes Türblatt) explodiert, dann gibt es mit Sicherheit schwere Sprengstücke.

    Bei meinem Lager sind es 275 Meter im Radius, obwohl ich dort nur 400 kg 1.1 lagern darf.

    Gruß,
     
  8. Zu der zweiten SprengV kommen noch die Sprengstoff-Lagerrichtlinien dazu. Diese Richtlinien sind fast 40 Jahre alt und stellen nicht mehr den Stand der Technik dar, deshalb werden sie demnächst durch die Technische Regel 300 "Lagerung von Explosivstoffen" ersetzt.

    Zu den Schutzabständen zu Verkehrswegen und Wohnbereichen wird noch ein "Sonderabstand zu Sachwerten, z.B. Windenergieanlagen" hinzu kommen.
     
  9. Wie kann ich mir das vorstellen, du stellst in deinen Bunker nochmal einzelne Tresore und lagerst die Bomben darin? Das ist doch finanziell und praktisch kaum machbar. :eek: Wie viele Tresore hast du denn bitte? :eek: Und das ist doch nicht üblich, sonst ist das Feuerwerk doch einfach so in Regalen im Bunker? :oops:
     
  10. Mich wundert das auch etwas mit Stahlbeton, Tresore usw.
    Ich dachte Stahl in den Decken ist sogar sehr kontraproduktiv / schlecht / verboten.

    Die genaue Definition schwerer Sprengstücke ist mir bisher leider nicht begegnet ...
    Aber ich halte das in vielen Fällen nicht unbedingt für zutreffend bei Pyrotechnik ...

    Es geht ja "nur" um ein paar 8 Zoller, vielleicht mal eine 12 Zoller Finalbombe.
    Notfalls muss ich halt ins Ausland, in ein Angestelltenverhältnis oder sonstwas. Mal sehen.
    Günstige Grundstücke findet man heute nicht mehr so wie früher ...
     
  11. #11 Nemo Tenetur, 12. Jan. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 12. Jan. 2019
    Die "Tresorpflicht" bezieht sich laut meiner Lagergenehmigung nur auf Stoffe und Gegenstände der Lagergruppen 1.1 und 1.2.

    Normale Kugelbomben und Cakeboxen etc. sind ja überwiegend 1.3 oder 1.4, diese muss ich nicht in den Tresor einschließen.

    Der Grund liegt darin, dass meine Bunkertüre nicht dem Widerstandsgrad III nach Euronorm entspricht.
     
  12. Soso, bei Pyrotechnik gibt es keine schweren Sprengstücke? Dann schau Dir mal die Videos der BAM an, die haben ein paar Großversuche gemacht:


    https://www.youtube.com/watch?v=8pSqjOOBXz4


    Also ich meine dabei durchaus Trümmer gesehen zu haben, die man als "schwere (und sehr schnelle) Sprengstücke" bezeichnen kann. Beim letzten Video kommen kurz nach der Explosion Teile des Containers über die (in mehreren hundert Meter Entfernung befindliche) Kamera geflogen. Wasserfallbränder, wohlgemerkt!
     
  13. #13 LoveKingdom, 12. Jan. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 12. Jan. 2019
    Das sowas in der Masse in einem einfachen Container so ausgeht ist mir durchaus bewusst.
    Auch das man sich mit 1.1 schnell den Kopf wegsprengen kann. Spielzeug ist es nicht ...

    Mit den Trümmern bin ich auch schon auf deiner Seite und ich bin natürlich Laie in der Hinsicht.

    So eine Tresortür kann man für ~3000 Euro bekommen. Unbezahlbar ist es nicht.
    Danke für die Tipps und Anregungen ;-)

    Ich weiß noch garnicht ob ich gewerblich / beruflich irgendetwas machen will in der Hinsicht.
    Dauerhaft nach China oder woanders hin zu zügeln käme für mich aber auch in Frage.

    Wenn ich soweit fertig bin mit allem muss ich mich auch erstmal orientieren.
    Verschiedene Sachen mal durchdenken und rechnen mache ich gerne frühzeitig.

    Aber ich habe gesehen wieviele neue Pyrotechnikfirmen bankrott gegangen sind,
    selbstständig machen möchte ich mich auf garkeinen Fall in diesem Bereich.
    Höchstens mich selbst vermieten. Was die Leihfirma kann, kann ich schon lange ...
     
  14. Ich nutzte mal diesen Thread um nicht unnötig einen neuen zu Erstellen.

    Ich frage mich seid längerem wie die rechtlichen Verordnungen zum Thema Bausubstanz eines Lagers ist.
    Die 2. SprengV an sich schreibt ja nur eine "Feuerbeständige Bauart" vor.
    Nur wie sieht diese aus?
    Das einzige was ich über die 6. Anlage irgendwie rauslese ist die Brandschutzklasse F30 bzw T30.
    Hier im Board hab ich öfter mal gelesen das so ein Lager gemauert sein muss, dafür finde ich aber keine Gesetztesauszüge.
    Wenn ich aber nach der Brandschutzklasse gehe gibt es auch Stahlhallen die in der Brandschutzklasse sogar F90 erreichen?
    Ebenso sind Container doch auch aus einfachem Stahl?

    Dagegen steht unter dem Punkt Schutz vor Diebstahl/äußere EInwirkung
    "Lager müssen Türen haben, die gegen die Anwendung von Gewalt sowie von Schweiß- und Schneidwerkzeugen und sonstigen Werkzeugen ausreichend widerstandsfähig sind."
    Wenn ich danach gehe sind doch weder Stahlhallen noch Container in irgendeiner Weise geeignet?
    Ich mein mit einem größeren Trennschleifer komme ich doch einfach durch eine Containerwand, genauso wie mit einem Schneidbrenner?
    (Das ich damit auch den Container hochjage ist nochmal eine andere Geschichte)
    Was ist "ausreichend" widerstandsfähig? Das ist alles so wage formulitert.
     
  15. Wenn du weißt was F30 heißt, kannst du dir eigentlich denken das Stahlbauten/Container damit wenig Probleme haben dürften. Container gibt es durchaus in F90.
     
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