Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. P1, T1, F1, und an Silvester F2 können auch Scheininhaber ohne Anzeige abbrennen, ich weiß nicht wie du auf was anderes kommst. Das hatten wir aber schon oft genug besprochen.

    Das Abbrennen von P1 ist kein bisschen komplex geregelt, jeder darf die PtG innerhalb des Rahmens, für den sie zugelassen sind, unter Beachtung sonstiger Gesetze (Ruhestörung, Abstand zu besonders Brandgefährdeten Gebäuden usw) beliebig verwenden. Also im Fall der Funkeböller nicht viel anders als F1.
     
  2. Leider nicht ganz richtig, wenn man sich 1. SprengV Paragraph 23 Abs. 3 ansieht. Hier muss der Scheininhaber P1 sowie T1 anzeigen. So wurde es mir von der Behöre auch bestätigt
     
    PyroWolle gefällt das.
  3. Ich komme darauf, weil es in der 1. SprengV steht....
     
    Matze85 gefällt das.
  4. Wie ist das eigentlich wenn ich nach Polen fahre und dort pyrotechnische Gegenstände kaufe die eine CE-Nummer usw haben und eine Zulassung in P1 und die CE aber gefälscht ist. Woher will der Zoll wissen das diese gefälscht ist ? Ich mein haben die eine Datenbank oder so ? Und mach ich mich dann Strafbar ? Ich mein ich hab mich ja korrekt verhalten und auf CE-Nummer usw geachtet und laut VPI alles beachtet. Und ich hab auch nix gefunden das BKS verboten wäre in P1. Nur das die Gegenstände 120 bd in einem ich gluab Abstand von 120 Metern nicht überschreiten dürfen was ich aber beim kaufen ja ehh gar nicht überprüfen kann. Oder gelten dann in D plötzlich doch wieder andere Rechte als in der EU ??? Sorry ist jetzt wahrscheinlich nicht zum Thema aber ich wollte kein extra Thema aufmachen.
     
  5. Es gibt Listen, die schon mal aussagen, ob es die Ident-Nr. überhaupt gibt. Dann kann man auf der HP des Herstellers nachschauen, wie das Produkt aussieht und ob es eben die CE hat. Wenn dem so ist, ist es wahrscheinlich, dass die Nummer nicht gefälscht ist.
    Es ist aber keine Garantie, dass jemand den Artikel nicht optisch kopiert hat. Dann hast du den Salat... Ist dann ein Verstoß gegen das SprengG, da du nicht zugelassene PTGs nach DE verbringst.

    In P1 ist BKS erlaubt. In F2 zwar auch, jedoch in DE nur für Scheininhaber. Hier musst man also aufpassen.

    Und der Zoll ist manchmal besser Informiert, als man glaubt. Im Zweifel wird alles beschlagnahmt. Dann steht man da und muss sich dann mit dem Zoll rumärgern...
     
  6. @PyroWolle
    der von euch zitierte Absatz bezieht sich auf das Abbrennen von Feuerwerken, die diese PtG enthalten.

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien P1 und T1 kann man innerhalb eines Feuerwerkes einsetzen, dann muss man sie auch in der Anzeige erwähnen.

    Wenn man allerdings einen P1-Gegenstand "einfach so" zu seinem eigentlichen Verwendungszweck zündet, ist das kein Feuerwerk, alleine schon, da es sich nicht um einen Feuerwerkskörper handelt.
     
  7. Da ergeben sich mir gleich noch mehr fragen. Wenn ein Gegenstand in Polen eine P1 Zulassung hat gilt diese automatisch dann in der gesamten EU und auch in Deutschland oder muss eben dieser Gegenstand dann in D extra eine Zulassung als P1 erhalten um legal erworben werden zu dürfen ? Funke hat keine Seite auf der man die CE´s suchen kann. Gibt es eine Datenbakn o.ä. für die CE´s ? Sorry wenn ich vielleicht mit von euch schon x Tausend mal durchgekauten Themen nerve aber ich möchte halt einfach nicht auf mein freien Tag wie Hans im Glück eben fix rüber fahren und mich freuen mir ein paar Funke Piraten zu holen usw und dann bitterböse überrascht zu werden. Ich mein es bietet ja auch kein Shop bei uns die Funke Piraten an oder die Thunder D. Obwohl die ja lt pyr.......pl eine P1 Zulassung haben.
     
  8. Interessante Interpretation. Muss ich mal darüber sinnieren....
     
  9. Das ist so, oder zeigst du an wenn du einen Airbag oder ein Seenotsignal verwendest?


    Wenn man gemein ist, darf man mit der Erlaubnis nur Verwenden, nicht Erwerben nicht Aufbewahren nicht Verbringen.
     
    Mr. Botte gefällt das.
  10. Da steht aber:

    Erwerb und Umgang - beschränkt auf Aufbewahren, Verbringen und Verwenden - von PtG der Kategorie 3

    Oder beziehst du dich auf was anderes?
     
  11. Später wird die Erlaubnis aber auf das Verwenden beim Abrennen von Feuerwerken beschränkt.
     
  12. äh, man darf F3 nur nach Anzeige abbrennen, das ist doch gleichbedeutend mit dem Verwenden beim Abbrennen von Feuerwerken.
     
  13. Aber die Erlaubnis wird auf das Verwenden beschränkt. Das schließt alles andere aus.
     
  14. nein, das vorher generell genehmigte Verwenden wird auf nicht gewerbsmäßiges Verwenden eingeschränkt, die anderen Sachen werden so eingeschränkt wie weiter unten aufgeführt (und das Erwerben gar nicht)
     
  15. Also ich sehe das auch so das der Schein eigentlich wertlos ist (ähnlich wie bei mir) :eek:
    Da wird auf der ersten Seite (unter I) "der Erwerb und Umgang" beschränkt auf "das Aufbewahren, Verbringen und Verwenden". Somit ist das Erwerben erstmal außen vor. TOLL :mad:
    Ich an @Skymaster ers Stelle würde ganz schnell zum Amt laufen und diesen Fauxpas ändern lassen (bitte auf die Fristen achten). Viel Erfolg.
     
  16. Also ich verstehe die Formulierung so, dass nur der Umgang beschränkt wird. Und somit Bearbeiten und Vernichten ausgeschlossen wird.

    Die Erlaubnis mit diesen Formulierungen ist der Standard in Thüringen seit einigen Jahren. Die Einschränkung mit den Abbrennen für dritte ist relativ neu dazu gekommen.
     
    Koala gefällt das.
  17. nein, es wird der Erwerb und Umgang - beschränkt auf Aufbewahren, Verbringen und Verwenden - gestattet. Erwerb zählt nicht zum Umgang.
     
    Koala, TIE Fighter und original.fan gefällt das.
  18. Dann sollen sie doch bitte schrieben:
    Erwerb und Umgang außgenommen Vernichten
    und jeder weiß bescheid. Manmanman, die machen das aber auch immer kompliziert.
     
  19. ich finde das überhaupt nicht kompliziert, außerdem müsste man bearbeiten auch noch ausnehmen. Ist doch einfacher, aufzuzählen, was erlaubt ist.
     
  20. Genau, und weil das so einfacher ist steht bei mir Vernichten mit drinn :eek::confused::D:D Fehlt nur noch bearbeiten und wiedergewinnen. Ich Arbeite drann ;)
     
  21. Ich verstehe es genauso wie @original.fan es schreibt. Es ist eben schwammiges Beamten deutsch.

    Dürfte ich nichts kaufen hätte Röder mich nicht für F3 freigeschaltet.
     
  22. Hallo Pyro´s,
    ich hätte mal eine Frage zum Thema "Aufbewahren kleiner Mengen" für den privaten Gebrauch.
    Aus der Anlage 7 der 2. SprengV werden diverse Kennzahlen genannt je nach Aufbewahrungsort.

    Nun stellt sich mir aber die Frage, regelt die SprengLR 410 auch die Aufbewahrung für die Anlage 7? Denn unter dem Geltungsbereich wird ja nur folgendes benannt:

    "Diese Richtlinie gilt für die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines Lagers (kleine Mengen) nach Nummer 4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) in Verbindung mit Anlage 6 zum Anhang der 2. SprengV. Die Vorschriften des Anhangs sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet"

    Fehlt hier nicht der Verweis auf Anlage 7? Falls ich hier irgendwas übersehe, bitte ich um Korrektur.

    Eine weitere Frage wäre, wie bewahrt ihr eure F2/F3 Artikel auf (Wandschränke, Panzerschränke, Munitionscontainer)?

    Ich bedanke mich vorab schonmal für eure Antworten, dieser Thread hat mir schon sehr geholfen.:good:
     
  23. Ja, der Verweis auf die Anlage 7 fehlt. Wie öfters überhaupt der Verweis auf den nicht gewerblichen Bereich fehlt aber trotzdem Gültigkeit besitzt. Vereinfacht gilt für Kleinmengen: für den §27er gilt Anlage 7, für den §20er Anlage 6. Soweit mein Kenntnisstand aus der Korrespondenz mit den Behörden.
    Ich bewahre meine Ptg in einem alten „Tresor“ auf. Alt, da er "nur" aus 8mm Stahlplatten besteht und nicht die neuartigen Betonverfüllungen hat. Aber immerhin dreiseitige Verriegelung. Gabs mal für günstige €100,00 in Kleinanzeigen ;)

    Schrank3.jpg Schrank2.jpg Schrank1 orig.jpg
     
  24. Cooler Tresor :cool:
    Kultiger wäre nur noch ein Franz Jäger, Berlin :rofl:
     
    Rocketboy25 und TIE Fighter gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden